Hat schon jemand ein Bussgeld erhalten?

Volvo

Bekanntlich muß man die Bereifung seines Fahrzeuges erstmals in diesem Jahr den Witterungsbedingungen anpassen.

Ebenso bekanntlich sind Sommerreifen bei den vorherrschenden Temperaturen einem Winterreifen in jeder Hinsicht, insbesondere beim Bremsweg, deutlich überlegen.

Müßte die Polizei daher nicht eigentlich alle verwarnen, die jetzt mit Winterreifen rumfahren und damit gefährlich den Bremsweg verlängern? 😉 Ich höre schon, was die Versicherer sagen, wenn man jetzt bei 15°C Außentemperatur mit Winterreifen auf den Vordermann auffährt - "Mit Sommerreifen hätten Sie aber noch rechtzeitig anhalten können, da verlieren Sie wegen groben Verschuldens leider Ihren Kaskoschutz" 😰

Gruß
Frank - dessen Elch voraussichtlich heute die Winterbereifung anzieht

30 Antworten

Ich jedenfalls noch nicht. Aber mit Deinen Schlussfolgerungen hast Du schon recht. So wachsweich, wie diese Regelung formuliert wurde, wäre Dein Szenario sogar noch rechtens.
Deshalb glaube ich nicht, dass die Regelung getroffen wurde, um für mehr Sicherheit im Strassenverkehr zu sorgen, sondern eher um halb legitimiert diverse Kassen zu füllen.
Sollte ich den Verantwortlichen damit Unrecht tun, dann muss man diesen aber sträfliche Dämlichkeit vorwerfen.

Grüße

bkpaul

Ein Ausweg wäre: Vorne Winterreifen, hinten Sommerreifen, oder umgekehrt.😁

Grüße

vom Ostelch

Wie "gummig" ist denn Euer Winterreifen-Plicht Paragraph? Ist es nicht so, dass der Witterung entsprechend bereift werden muss? Also könnte man mit Sommerreifen rumfahren bis es zu kalt oder eben zu "weiss" ist und dann an Ort und Stelle umreifen..

Gruss Kusi, wenn ich mich iun der CH so umsehe, dann sind es häufig 3er und Gölfe, die jetzt noch mit den Sommeralus rumgurken..

Winterreifen sind auch im Sommer noch in der Lage einen Bremsweg einzuhalten der STVZO entspricht (5m/s² Verzögerung wenn ichs richtig in Erinnerung habe). So gesehen sind Winterreifen im Sommer auch "passend". Ob umgekehrt der Winterreifen die 5m/s² auf Schnee auch einhalten kann ist fraglich...der SR kanns aber noch deutlich weniger.
Ich wäre für eine klare Regelung mit klaren Symbolen und deutlich heftigeren Strafen!

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Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Winterreifen sind auch im Sommer noch in der Lage einen Bremsweg einzuhalten der STVZO entspricht (5m/s² Verzögerung wenn ich es richtig in Erinnerung habe).

Im Bereich der Rechtsfindung schließe ich grundsätzlich nichts mehr aus, vor allem, seitdem uns die EU mit ständig neuen Verordnungen und Richtlinien beglückt. Allerdings wäre ich sehr überrascht, wenn tatsächlich in der STVZO etwas von 5m/s² Verzögerung stünde. Die Beschaffenheit des Fahrzeuges wird im wesentlichen in § 30 STVZO geregelt; allerdings gibt es dazu inzwischen eine nahezu unüberschaubare Anzahl von EU bedingten Ergänzungsrichtlinien mit so schönen Namen wie z.B. "Anhang II der Betriebserlaubnsirichtlinie 74/150/EWG", so dass der Spaß doch eher unübersichtlich geworden ist.

Gruß
Frank - eigentlich (!!) ein überzeugter Freund des Europagedanken

Frank du hast Recht esa steht nicht explizit in der STVZO sondern in irgendwelchen Zusatzverordnungen! In welcher konnte mir mein Bekannter auch nicht sagen.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Frank du hast Recht (...)

Ich leb ja auch davon, Recht zu haben 😁 😁 😁

Ich leb bald von denen die nicht mehr rechtzeitig zu stehen kommen, leider. Aber nur zu einem kleinen Teil 😁

Zitat:

Original geschrieben von T5-Kusi


Wie "gummig" ist denn Euer Winterreifen-Plicht Paragraph? Ist es nicht so, dass der Witterung entsprechend bereift werden muss? Also könnte man mit Sommerreifen rumfahren bis es zu kalt oder eben zu "weiss" ist und dann an Ort und Stelle umreifen..

Gruss Kusi, wenn ich mich iun der CH so umsehe, dann sind es häufig 3er und Gölfe, die jetzt noch mit den Sommeralus rumgurken..

Der genaue Wortlaut im neuen Abs. 3a des §2 StVO:

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Schau an, schau an. Das mit dem Frostschutzmittel und mit den Gefahrguttransporten war mir so bis jetzt auch nicht bekannt.

Letztendlich wird sich eine Versicherung höchstwahrscheinlich (100%ig sicher kann man sich bei denen ja nie sein) nicht aus ihrer Zahlungsverpflichtung stehlen können. Solche Gummiparagraphen werden ja durch die Rechtsprechung konkretisiert. Und da wird die Mehrzahl der Richter dann wohl eher zugunsten des Autofahrers entscheiden. In unseren Breiten darf man als Normalsterblicher nämlich davon ausgehen, dass die Durchschnittstemperaturen von November bis März die Benutzung von Winterreifen nahelegen. In dieser Zeit liegen sie lt. DWD (Daten ab 1900) unter 7° C. Und da ist so ein Pseudoherbst (Winteranfang ist erst am 21 Dezember) wie der aktuelle eher ein Ausreißer. ...Bis jetzt.😉😰

Viel interessanter dürfte die "Frostschutz-Frage" sein. Bin ich verpflichtet, mich lediglich an den langjährigen Durchschnittswerten, den niedrigsten Einzeldurchschnittswerten oder möglicherweise an der tiefsten dokumentierten Temperatur für Wintermonate zu orientieren? Also 0° C, -10° C oder -37,8° C (1929 in Wolznach, Oberbayern)? Und wie ist das, wenn man eine beheizte Scheibenwaschanlage hat? Muss ich dann auch Frostschutz 'reintun oder bin ich nur verpflichtet, mit dem Losfahren zu warten, bis das Wasser da drin aufgetaut ist?

Fragen über Fragen, die sich zwar zunächst doof anhören, aber bestimmt bald die Experten und Gerichte beschäftigen werden.😉

Gruß
DeWeDo - der sein Frostschutzmittel heizt

Re: Hat schon jemand ein Bussgeld erhalten?

Zitat:

Original geschrieben von frank9-5


...Ich höre schon, was die Versicherer sagen, wenn man jetzt bei 15°C Außentemperatur mit Winterreifen auf den Vordermann auffährt -...
Gruß
Frank - dessen Elch voraussichtlich heute die Winterbereifung anzieht

Für mich läuft's gut - ich habe die Pirelli-Winterwette laufen 😉 😁

Gruß
Torsten

Re: Re: Hat schon jemand ein Bussgeld erhalten?

Zitat:

Original geschrieben von Elkman


Für mich läuft's gut - ich habe die Pirelli-Winterwette laufen

Viel Glück, letztes Jahr hat´s nicht gereicht 🙁 😉

Gruß

Martin

Auch auf erste Erfahrungen/Urteile gespannt.

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo


Viel interessanter dürfte die "Frostschutz-Frage" sein. Bin ich verpflichtet, mich lediglich an den langjährigen Durchschnittswerten, den niedrigsten Einzeldurchschnittswerten oder möglicherweise an der tiefsten dokumentierten Temperatur für Wintermonate zu orientieren? Also 0° C, -10° C oder -37,8° C (1929 in Wolznach, Oberbayern)? Und wie ist das, wenn man eine beheizte Scheibenwaschanlage hat? Muss ich dann auch Frostschutz 'reintun oder bin ich nur verpflichtet, mit dem Losfahren zu warten, bis das Wasser da drin aufgetaut ist?

Fragen über Fragen, die sich zwar zunächst doof anhören, aber bestimmt bald die Experten und Gerichte beschäftigen werden.😉

Gruß
DeWeDo - der sein Frostschutzmittel heizt

Zu diesem Thema kann ich dir folgendes sagen; beheiztes Scheibenwasser nützt dir wenig wenn das Wasser auf der Frontscheibe wieder gefriert.

Ich wohnte 2 Jahre im Engadin (Temperaturen bis minus 40° möglich.)
Obwohl ich da immer nur das reine Konzentrat, das bis minus 38° geht brauchte, gefrohr mir einmal das Scheibenwasser an gewissen Orten auf der Scheibe ein. Hässliches Phänomen wenn die Frontscheibe immer dicker wird.

PS: bei geheiztem Scheibenwasser gefriert dieses noch viel schneller, da heisses Wasser schneller gefroren ist als kaltes.

Wie gesagt, heize ich das Frostschutzmittel. 😁
Aber auch damit tritt der beschriebene Effekt auf, wenn die Heizung noch nicht auf Touren gekommen ist und die Frontscheibe aufgewärmt hat. Dagegen helfen nur Rasierklingen am Scheibenwischer, die das Eis abhobeln. 😉😁

Gruß
DeWeDo - der kleine Heimwerker

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo


... Dagegen helfen nur Rasierklingen am Scheibenwischer, die das Eis abhobeln. 😉😁

Gruß
DeWeDo - der kleine Heimwerker

...oder aber eine funktionierende Standheizung 😁

In der Autobild vom 16.11.2006 waren übrigens die Bußgeld-Eintreib-Regeln für die Bullizei aufgeführt. diese Regeln enthalten die Kriterien für nicht angemessene Winterausstattung des Fahrzeuges.

Aber leider habe ich die Ausgabe nicht im Zugriff und auf der HP finde ich auch nix dazu. 😠

Gruß
Torsten

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