Hat jemand ein Tip
Hallo an Alle,
habe von Privat eine neue aus England importierte Harley gekauft, mit COC und Kaufvertrag.
Kriege sie aber nicht zugelassen, weil die Zulassungsstelle unbedingt die Originalrechnung sehen will, auf der steht das es ein Neufahrzeug ist und das es noch nie zugelassen war.
Der Verkäufer reagiert nicht, vermute erstmals das er seine Einkaufsquelle nicht verraten will!
Harley Deutschland will nicht helfen, Harley UK könnte vielleicht um mir den Händler zu benennen, aber dazu ist mein Englisch zu schlecht.
Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt und wie hat er es gelöst?
Über ein paar Infos würde ich mich freuen, ansonsten bleibt mir nur noch leider der Weg zum RA um die Harley zurück zu geben.
P.S. Verstehe auch nicht warum hier in Forum über die Mwst. entrichten hier in Deutschland nach dem Kauf aus England gesprochen wird, England gehört doch zu EU.
Danke im Voraus
Gruss an Alle
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Abgesehen von unterschiedlichen Steuersätzen bei der Umsatzsteuer sind natürlich auch alle anderen Steuern ( Einkommenssteuer, KFZ Steuer, Grundsteuer, Mineralölsteuer Tabaksteuer usw. ) Ländersache und nicht gleich und genau das war hier gemeint.Zitat:
Original geschrieben von softarsch69
das ist quatsch, umsatzsteuerlich gelten eu-weit für alle mitgliedsstaaten die gleichen regeln wenn es um geschäfte zwischen zwei vertragspartnern geht, die in solchen staaten ansässig sind. lediglich der steuersatz variiert von land zu land.
Es ging lediglich darum welche Steuer hier bei einem Neuimport bezahlt werden muß, und das ist nunmal Länderspezifisch nicht überall gleich.
Mannomann,
lauter Steuerfachleute hier, jetzt fange ich auch noch an:
Also, die Links von Ionios oben sind absolut hilfreich, aber wenn man sich mal etwas näher damit befasst, wird es schon an der ein oder anderen Stelle kritisch, z. B. beim Besteuerungszeitpunkt.
Die darin beschriebenen Unterlagen braucht er auf jeden Fall. Ich würde zum Finanzamt und zur Zulassungstelle marschieren und mich dort befragen, wie Harilman auch rät.
Die Umsatzsteuerabwicklung in der EU stützt sich auf die gemeinsame sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG. Allerdings gibt es noch viele Freiräume für die Mitgliedstaaten, z. B. der
Steuersatz. Für England müsste man sogar annehmen, dass man dadurch günstiger fährt, weil der Steuersatz dort nur 15 % beträgt.
ABER: Das gilt meinetwegen für englische Blumenkübel oder Rattanbänkchen, aber nicht beim Kauf von Neufahrzeugen, was eine Harley dann ja auch ist!
§2a des deutschen UStG setzt den Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie um. Sie besagen dasselbe, dass nämlich ein Privatmann beim grenzüberschreitenden Kauf eines Neufahrzeuges kurzfristig wie ein Unternehmer behandelt wird. Das heißt, er muss die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes Deutschland tragen, die EU-intern übrigens nicht als "Einfuhrumsatzsteuer", sondern als "Erwerbsteuer" bezeichnet wird. Ein himmelweiter Unterschied, unter uns gesagt. Hier trägt das sog. Bestimmungslandprinzip, d.h. die Steuer des Empfangslandes ist zu tragen.
Diese Steuer wird ihm vom Finanzamt in Rechnung gestellt und das ist auch, neben dem CoC Grundvoraussetzung für die mögliche Zulassung. Damit der arme Käufer einer Harley nicht zweimal besteuert wird, in England mit den 15 % und nochmal hier mit 19 %, hat er die Möglichkeit, die Steuerbefreiung in UK bei innergemeinschaftlicher Versendung in Anspruch zu nehmen. Er muss dafür dem Händler in UK nachweisen, dass die Mühle nach Deutschland gelangt ist. Wie, das muss er nach englischem Recht ergründen. Üblicherweise durch Frachtpapiere, aber einfach mal den Händler fragen, der macht das öfter.
Daraus folgt:
Kein Zoll, weil EU!
Keine englische Mehrwertsteuer, weil dort steuerfrei.
Deutsche Mehrwertsteuer, weil hier steuerpflichtig.
Aber es haben doch schon mehr Leute ihre Mopeds in UK gekauft. Wie haben die das denn gemacht?
Gruß
BM
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Wenn Du mal genau gelesen hättest, ich habe drüben eine Neue gekauft , eingeführt und wie vom Finanzamt verlangt vor der Zulassung innerhalb von 10 Tagen die Einzelversteuerung mit 19% vorgenommen, fertig aus.Zitat:
Original geschrieben von BigMoped
Noch ein Vorschlag:Wenn es hier im Forum jemanden gibt, der diese Erfahrungen alle mal gemacht hat, könnte er doch für alle Forumsteilnehmer einen Leitfaden hier einstellen.
Das wäre mal hilfreich und was anderes als dieses häufige postpubertäre Hin- und Hergedöns, das ich so oft hier lesen muss.
Ciao
BM
Habe ich dich etwa angegriffen oder warum pflaumst du mich grade so an? Ich meine damit nicht, dass ich mir unter zwanzig Beiträgen das Wichtige raussuchen muss, sondern dass einer untereinander schreibt, wie es geht. 1., 2., 3., Ende.
Viel Spaß mit deinem britischen Bike! Der Starter dieses Threads hätte das auch gerne und ihm galten meine Ausführungen. Fertig, aus! Gelle?