Hat jemand ein Tip
Hallo an Alle,
habe von Privat eine neue aus England importierte Harley gekauft, mit COC und Kaufvertrag.
Kriege sie aber nicht zugelassen, weil die Zulassungsstelle unbedingt die Originalrechnung sehen will, auf der steht das es ein Neufahrzeug ist und das es noch nie zugelassen war.
Der Verkäufer reagiert nicht, vermute erstmals das er seine Einkaufsquelle nicht verraten will!
Harley Deutschland will nicht helfen, Harley UK könnte vielleicht um mir den Händler zu benennen, aber dazu ist mein Englisch zu schlecht.
Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt und wie hat er es gelöst?
Über ein paar Infos würde ich mich freuen, ansonsten bleibt mir nur noch leider der Weg zum RA um die Harley zurück zu geben.
P.S. Verstehe auch nicht warum hier in Forum über die Mwst. entrichten hier in Deutschland nach dem Kauf aus England gesprochen wird, England gehört doch zu EU.
Danke im Voraus
Gruss an Alle
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Abgesehen von unterschiedlichen Steuersätzen bei der Umsatzsteuer sind natürlich auch alle anderen Steuern ( Einkommenssteuer, KFZ Steuer, Grundsteuer, Mineralölsteuer Tabaksteuer usw. ) Ländersache und nicht gleich und genau das war hier gemeint.Zitat:
Original geschrieben von softarsch69
das ist quatsch, umsatzsteuerlich gelten eu-weit für alle mitgliedsstaaten die gleichen regeln wenn es um geschäfte zwischen zwei vertragspartnern geht, die in solchen staaten ansässig sind. lediglich der steuersatz variiert von land zu land.
Es ging lediglich darum welche Steuer hier bei einem Neuimport bezahlt werden muß, und das ist nunmal Länderspezifisch nicht überall gleich.
Mannomann,
lauter Steuerfachleute hier, jetzt fange ich auch noch an:
Also, die Links von Ionios oben sind absolut hilfreich, aber wenn man sich mal etwas näher damit befasst, wird es schon an der ein oder anderen Stelle kritisch, z. B. beim Besteuerungszeitpunkt.
Die darin beschriebenen Unterlagen braucht er auf jeden Fall. Ich würde zum Finanzamt und zur Zulassungstelle marschieren und mich dort befragen, wie Harilman auch rät.
Die Umsatzsteuerabwicklung in der EU stützt sich auf die gemeinsame sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG. Allerdings gibt es noch viele Freiräume für die Mitgliedstaaten, z. B. der
Steuersatz. Für England müsste man sogar annehmen, dass man dadurch günstiger fährt, weil der Steuersatz dort nur 15 % beträgt.
ABER: Das gilt meinetwegen für englische Blumenkübel oder Rattanbänkchen, aber nicht beim Kauf von Neufahrzeugen, was eine Harley dann ja auch ist!
§2a des deutschen UStG setzt den Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie um. Sie besagen dasselbe, dass nämlich ein Privatmann beim grenzüberschreitenden Kauf eines Neufahrzeuges kurzfristig wie ein Unternehmer behandelt wird. Das heißt, er muss die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes Deutschland tragen, die EU-intern übrigens nicht als "Einfuhrumsatzsteuer", sondern als "Erwerbsteuer" bezeichnet wird. Ein himmelweiter Unterschied, unter uns gesagt. Hier trägt das sog. Bestimmungslandprinzip, d.h. die Steuer des Empfangslandes ist zu tragen.
Diese Steuer wird ihm vom Finanzamt in Rechnung gestellt und das ist auch, neben dem CoC Grundvoraussetzung für die mögliche Zulassung. Damit der arme Käufer einer Harley nicht zweimal besteuert wird, in England mit den 15 % und nochmal hier mit 19 %, hat er die Möglichkeit, die Steuerbefreiung in UK bei innergemeinschaftlicher Versendung in Anspruch zu nehmen. Er muss dafür dem Händler in UK nachweisen, dass die Mühle nach Deutschland gelangt ist. Wie, das muss er nach englischem Recht ergründen. Üblicherweise durch Frachtpapiere, aber einfach mal den Händler fragen, der macht das öfter.
Daraus folgt:
Kein Zoll, weil EU!
Keine englische Mehrwertsteuer, weil dort steuerfrei.
Deutsche Mehrwertsteuer, weil hier steuerpflichtig.
Aber es haben doch schon mehr Leute ihre Mopeds in UK gekauft. Wie haben die das denn gemacht?
Gruß
BM
30 Antworten
Ich habe mir damals ne Neue aus NL geholt. Da die noch nicht angemeldet war und daher in NL noch keine MwSt entrichtet wurde habe ich das in Deutschland selbst erledigen müssen. Richtig ist, dass 10 Tage nach EINFÜHRUNG, und zwar unabhängig davon, ob sie zugelassen werden soll oder nicht, die Steuer entrichtet werden muß. Habe Sie im Nov 08 gekauft, ohne Steuer bezahlt und in NL einwintern lassen. Im März habe ich sie dann nach Deutschland geholt. Das FA war kulant und bestand nicht auf die 10 Tage Regelung (ab März). Vor der Anmeldung muss sie dann natürlich versteuert sein.
Wer hat denn nun Deine HD "eingeführt" bzw nach Deutschland geholt?
Viel Glück und wünsch Dir nen guten RA.
Gruß
heihen
Zitat:
Original geschrieben von driver191
In der EU mag ja ne Menge gleich sein , die Steuergesetzgebung ist defintiv überhaupt nicht gleich und Ländersache .
das ist quatsch, umsatzsteuerlich gelten eu-weit für alle mitgliedsstaaten die gleichen regeln wenn es um geschäfte zwischen zwei vertragspartnern geht, die in solchen staaten ansässig sind. lediglich der steuersatz variiert von land zu land.
Zitat:
Original geschrieben von softarsch69
das ist quatsch, umsatzsteuerlich gelten eu-weit für alle mitgliedsstaaten die gleichen regeln wenn es um geschäfte zwischen zwei vertragspartnern geht, die in solchen staaten ansässig sind. lediglich der steuersatz variiert von land zu land.Zitat:
Original geschrieben von driver191
In der EU mag ja ne Menge gleich sein , die Steuergesetzgebung ist defintiv überhaupt nicht gleich und Ländersache .
Abgesehen von unterschiedlichen Steuersätzen bei der Umsatzsteuer sind natürlich auch alle anderen Steuern ( Einkommenssteuer, KFZ Steuer, Grundsteuer, Mineralölsteuer Tabaksteuer usw. ) Ländersache und nicht gleich und genau das war hier gemeint.
Es ging lediglich darum welche Steuer hier bei einem Neuimport bezahlt werden muß, und das ist nunmal Länderspezifisch nicht überall gleich.
also, ich würde an Deiner Stelle nicht lange rumzicken und versuchen Briefe mit "LEOs" Hilfe zu basteln, sondern gleich einen Rechtsanwalt an den Start holen, der sich auch mit einglischem Recht und EU-Steuerrecht auskennt und zudem keine Sprachprobleme hat. Ich hatte beruflich mal ein Problem mit Steurangeleigenheiten innerhalb der EU und mit dieser Kanzlei recht gute Erfahrungen gemacht. Ich hoffe mal, daß Du eine Rechtschutzversicherung hast ! ???
Greetz Bobber Willy
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@Bobber Willy,
wenn du zu Ende gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass ich Ihm
empfohlen habe, mehrgleisig an die Sache ranzugehen.
Das würde mit Sicherheit nicht schaden, und so ein Brief aufsetzten ist max. 30 Minuten Arbeit.
LG
dizzzi
Moin, meines Erachtens nach ist es so:
Die zoll- und steuerrechtliche Behandlung eines Importes obliegt in erster Linie dem Zollamt, d.h. bei Import eines Fahrzeuges führt der erste Weg zum Zollamt, dort wird die Einfuhrumsatzsteuer (so heißt das in diesem Fall) von 19% auf den Einkaufspreis bezahlt (hier wird oft mit fingierten Rechnungen getürkt, um zu bescheißen. Aber Vorsicht, der Zoll ist nicht blöd!) Die ordnungsgemäße Entrichtung der EUST wird vom Zollamt bescheinigt und mit dieser Bescheinigung steht der Anmeldung nichts mehr im Wege.
Bei Importierten Fahrzeugen ist eine Anmeldung ohne diese Bescheinigung ausgeschlossen!
Wenn ich also in Deutschland von privat ein vorher importiertes Fahrzeug kaufe, gibt mir der Verkäufer entweder die o.g. Bescheinigung mit, oder ich muß wissen, daß noch mal 19% auf mich zukommen zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Guck Dir Deinen Vertrag noch mal genau an, evtl steht da sogar, daß die EUST noch zu entrichten ist.
Im übrigen: Was heißt, der Verkäufer reagiert nicht? Sitzt der in Deutschland? Kennst Du seine Adresse(seine richtige)?Oder hast Du direkt in England gekauft? So ganz bin ich da noch nicht hintergekommen.
Wenn Du direkt gekauft hast, hast Du glaube ich, nur zwei Möglichkeiten: Zahlen oder ein unangemeldetes Moped im Wohnzimmer.
Wenn Du in Deutschland gekauft hast, kommts auf den Vertrag an und ob Du den Verkäufer noch finden kannst.
GOOD LUCK UND GREETZ, PaulUwe
Zitat:
Original geschrieben von Paul-Uwe
Moin, meines Erachtens nach ist es so:
Die zoll- und steuerrechtliche Behandlung eines Importes obliegt in erster Linie dem Zollamt, d.h. bei Import eines Fahrzeuges führt der erste Weg zum Zollamt, dort wird die Einfuhrumsatzsteuer (so heißt das in diesem Fall) von 19% auf den Einkaufspreis bezahlt (hier wird oft mit fingierten Rechnungen getürkt, um zu bescheißen. Aber Vorsicht, der Zoll ist nicht blöd!) Die ordnungsgemäße Entrichtung der EUST wird vom Zollamt bescheinigt und mit dieser Bescheinigung steht der Anmeldung nichts mehr im Wege.
Bei Importierten Fahrzeugen ist eine Anmeldung ohne diese Bescheinigung ausgeschlossen!
Wenn ich also in Deutschland von privat ein vorher importiertes Fahrzeug kaufe, gibt mir der Verkäufer entweder die o.g. Bescheinigung mit, oder ich muß wissen, daß noch mal 19% auf mich zukommen zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Guck Dir Deinen Vertrag noch mal genau an, evtl steht da sogar, daß die EUST noch zu entrichten ist.
Im übrigen: Was heißt, der Verkäufer reagiert nicht? Sitzt der in Deutschland? Kennst Du seine Adresse(seine richtige)?Oder hast Du direkt in England gekauft? So ganz bin ich da noch nicht hintergekommen.
Wenn Du direkt gekauft hast, hast Du glaube ich, nur zwei Möglichkeiten: Zahlen oder ein unangemeldetes Moped im Wohnzimmer.
Wenn Du in Deutschland gekauft hast, kommts auf den Vertrag an und ob Du den Verkäufer noch finden kannst.GOOD LUCK UND GREETZ, PaulUwe
Paul Uwe, da hast Du einfach keine Ahnung, bei Importen aus der Eu, also England fällt kein Zoll an und das Zollamt hat garnix damit zu tun, die Einfuhrumsatzsteuer wird beim Finanzamt am Wohnsitz des Importeurs entrichtet, die wollen natürlich auch eine Originalrechnung und keine Kopie.
Vertragspartner des Threaderstellers ist der private Verkäufer hier und nur den kann er eventuell belangen , HD England kann ihm vielleicht den Händler drüben mitteilen, die ihm dann vielleicht eine Rechnungskopie zuschicken.
Ist die Einfuhrumsatzsteuer hier nicht bezahlt hat er sowieso die Arschkarte gezogen, das wird ihm dann auch nicht weiterhelfen .
Zitat:
Original geschrieben von dizzzi
dass ich Ihm empfohlen habe, mehrgleisig an die Sache ranzugehen.
Das würde mit Sicherheit nicht schaden, und so ein Brief aufsetzten ist max. 30 Minuten Arbeit.
... ich weiß ... 😉
Greetz
Bobber Willy
vielleicht helfen diese links für Basisinformationen 😕
Einfuhr Neufahrzeug aus der EU
das sagt der Zoll dazu
Du kannst bezüglich der Zulassung doch den TÜV anrufen; vielleicht ist es mit dem COC kein Problem. Die Zulassungsstelle hat nur das Problem, das Du nicht nachweisen kannst, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt; ist es kein Neufahrzeug, musst Du zum TÜV. Ruf doch einfach mal an!
Herzliche Grüsse
Und ich würde an Deiner Stelle einfach mal bei Deinem Finanzamt vorbeigehen und den Fall schildern, das sind auch keine Unmenschen; vielleicht können sie Dir helfen - evtl. ist der Vorbesitzer vom Finanzamt her haftbar zu machen
Grüsse
@ driver 191:
Sorry, war total auf der Schiene Importe aus Drittländern/außerhalb EU.
Tja, wer lesen kann, ist eben immer im Vorteil.
Aber deswegen brauchst Du nicht gleich "dummer Hund" zu mir zu sagen, gell.
(hab ich Dir aber nicht krumm genommen).
Greetz, PaulUwe
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Abgesehen von unterschiedlichen Steuersätzen bei der Umsatzsteuer sind natürlich auch alle anderen Steuern ( Einkommenssteuer, KFZ Steuer, Grundsteuer, Mineralölsteuer Tabaksteuer usw. ) Ländersache und nicht gleich und genau das war hier gemeint.Zitat:
Original geschrieben von softarsch69
das ist quatsch, umsatzsteuerlich gelten eu-weit für alle mitgliedsstaaten die gleichen regeln wenn es um geschäfte zwischen zwei vertragspartnern geht, die in solchen staaten ansässig sind. lediglich der steuersatz variiert von land zu land.
Es ging lediglich darum welche Steuer hier bei einem Neuimport bezahlt werden muß, und das ist nunmal Länderspezifisch nicht überall gleich.
Mannomann,
lauter Steuerfachleute hier, jetzt fange ich auch noch an:
Also, die Links von Ionios oben sind absolut hilfreich, aber wenn man sich mal etwas näher damit befasst, wird es schon an der ein oder anderen Stelle kritisch, z. B. beim Besteuerungszeitpunkt.
Die darin beschriebenen Unterlagen braucht er auf jeden Fall. Ich würde zum Finanzamt und zur Zulassungstelle marschieren und mich dort befragen, wie Harilman auch rät.
Die Umsatzsteuerabwicklung in der EU stützt sich auf die gemeinsame sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG. Allerdings gibt es noch viele Freiräume für die Mitgliedstaaten, z. B. der
Steuersatz. Für England müsste man sogar annehmen, dass man dadurch günstiger fährt, weil der Steuersatz dort nur 15 % beträgt.
ABER: Das gilt meinetwegen für englische Blumenkübel oder Rattanbänkchen, aber nicht beim Kauf von Neufahrzeugen, was eine Harley dann ja auch ist!
§2a des deutschen UStG setzt den Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie um. Sie besagen dasselbe, dass nämlich ein Privatmann beim grenzüberschreitenden Kauf eines Neufahrzeuges kurzfristig wie ein Unternehmer behandelt wird. Das heißt, er muss die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes Deutschland tragen, die EU-intern übrigens nicht als "Einfuhrumsatzsteuer", sondern als "Erwerbsteuer" bezeichnet wird. Ein himmelweiter Unterschied, unter uns gesagt. Hier trägt das sog. Bestimmungslandprinzip, d.h. die Steuer des Empfangslandes ist zu tragen.
Diese Steuer wird ihm vom Finanzamt in Rechnung gestellt und das ist auch, neben dem CoC Grundvoraussetzung für die mögliche Zulassung. Damit der arme Käufer einer Harley nicht zweimal besteuert wird, in England mit den 15 % und nochmal hier mit 19 %, hat er die Möglichkeit, die Steuerbefreiung in UK bei innergemeinschaftlicher Versendung in Anspruch zu nehmen. Er muss dafür dem Händler in UK nachweisen, dass die Mühle nach Deutschland gelangt ist. Wie, das muss er nach englischem Recht ergründen. Üblicherweise durch Frachtpapiere, aber einfach mal den Händler fragen, der macht das öfter.
Daraus folgt:
Kein Zoll, weil EU!
Keine englische Mehrwertsteuer, weil dort steuerfrei.
Deutsche Mehrwertsteuer, weil hier steuerpflichtig.
Aber es haben doch schon mehr Leute ihre Mopeds in UK gekauft. Wie haben die das denn gemacht?
Gruß
BM
Noch ein Vorschlag:
Wenn es hier im Forum jemanden gibt, der diese Erfahrungen alle mal gemacht hat, könnte er doch für alle Forumsteilnehmer einen Leitfaden hier einstellen.
Das wäre mal hilfreich und was anderes als dieses häufige postpubertäre Hin- und Hergedöns, das ich so oft hier lesen muss.
Ciao
BM
Zitat:
Original geschrieben von BigMoped
Noch ein Vorschlag:Wenn es hier im Forum jemanden gibt, der diese Erfahrungen alle mal gemacht hat, könnte er doch für alle Forumsteilnehmer einen Leitfaden hier einstellen.
Das wäre mal hilfreich und was anderes als dieses häufige postpubertäre Hin- und Hergedöns, das ich so oft hier lesen muss.
Ciao
BM
Wenn Du mal genau gelesen hättest, ich habe drüben eine Neue gekauft , eingeführt und wie vom Finanzamt verlangt vor der Zulassung innerhalb von 10 Tagen die Einzelversteuerung mit 19% vorgenommen, fertig aus.