Hassen Autobahn- Polizeistreifen SL- Fahrer ?
Innerhalb von wenigen Wochen wurde ich (Früh-) morgens zum zweiten Mal durch eine 5erBMW- Autobahn Zivilstreife auf der A66 gestoppt und unmittelbar auf die Standspur geleitet. Dort musste ich schlagartig meinen 129er verlassen und mich ca 5 m vom Fahrzeug wegbewegen. Das Auto wurde dann bis in die allerletzte Ecke hinein durchsucht; insbesondere der Motorraum und (linke Seite!) Kofferraum. Auf meine Frage, weshalb, wieso, warum; wurde mir keinerlei Auskunft gegeben. Nur später machte einer der beiden Beamten eine seltsame Bemerkung, über "spezielles SL500- Klientel..." Frage: War das jetzt alles reiner Zufall, oder was geht denn hier ab ?
Beste Antwort im Thema
.
Zur allgemeinen Information > Polizeikontrolle
Axel
http://auto.aol.de/.../20080617061043184394202Zitat:
Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei?
Wer in eine Polizeikontrolle kommt, der sollte seine Rechte kennen. Informieren Sie sich, worauf Sie achten sollten.''
Da stehen sie wieder, die Bürger in Uniform. Prompt kommt auch die Kelle ? rechts ranfahren. Allgemeine Verkehrskontrolle. Und jedes Mal wieder dies flaue Gefühl in der Magengrube: Habe ich etwas falsch gemacht? Wo ist der Verbandkasten, das Warndreieck? Und die Papiere? Darf die Polizei das überhaupt?
Ja, sie darf. Jederzeit und ohne Grund.
Aber die allgemeine Verkehrskontrolle ist auch kein rechtsfreier Raum, in dem der Autofahrer dem Polizisten ausgeliefert ist. Jeder sollte deshalb seine Rechte und Pflichten kennen.
Auf jeden Fall gilt: anhalten!
Wer dies nicht tut, riskiert 50 Euro Bußgeld, dazu drei Punkte in Flensburg. Weitere Rechte der Polizei sind: Ein uniformierter Polizist muss sich nicht ausweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474).
Außerdem ist den Anweisungen der Beamten nachzukommen. Zum Beispiel aussteigen, um dem Polizisten die Überprüfung des Autos zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458). Stur stellen, im Auto sitzen bleiben ? das kostet 20 Euro.Die Beamten dürfen die Technik des Wagens checken, HU- und AU-Plaketten, auch Kofferraum und Handschuhfach. Ausweis, Führer- und Fahrzeugschein müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Haben Sie die Papiere nicht dabei, drohen zehn Euro Strafe, und Sie müssen die Papiere innerhalb einer Woche im Revier vorzeigen. Gleiches gilt für Verbandkasten und Warndreieck. Fehlt ein Teil: fünf Euro Strafe.
Rechte und Pflichten der Autofahrer
Die Wünsche der Polizei haben auch ihre Grenzen: Handys dürfen sie nicht überprüfen. Atemalkohol- und Drogenschnelltests können Autofahrer ablehnen. Eine Blutabnahme durch einen Arzt jedoch nicht.
Wer von der Polizei wegen eines Verkehrsdelikts angehalten wird, muss sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Er kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Allein eine Angabe der Personalien ist Pflicht.
Ist man mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden, kann man sich mit einer formlosen, nicht fristgebundenen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten der Beamten beschweren. Ganz ohne flaues Gefühl im Magen.
Immer wieder kommt es bei Verkehrskontrollen zu kritischen Situationen zwischen der Polizei und Autofahrern. Damit es für beide Seiten leichter wird, haben wir einige Verhaltenstipps zusammengestellt.
So verhalten Sie sich richtig:1. Fordert Sie die Polizei zum Anhalten auf, langsam rechts heranfahren, das Auto außerhalb des Gefahrenbereichs stoppen
2. Schalten Sie den Motor aus, Handbremse anziehen, das Seitenfenster öffnen. 3. Drehen Sie das Autoradio leise oder aus. Nachts eventuell die Innenbeleuchtung anschalten.
4. Bleiben Sie ruhig sitzen, und lassen Sie die Hände sichtbar auf dem Lenkrad liegen.
5. Greifen Sie nicht ohne Aufforderung in Ihre Jacke oder unter den Sitz. Die Polizeibeamten könnten sich sonst bedroht fühlen.
6. Steigen Sie nie unaufgefordert aus Ihrem Auto.
7. Auch wenn die Kontrolle nervt, bleiben Sie höflich. Die Polizisten gehen auch nur ihrer Arbeit nach. Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17. Juni 2008, 10:10 Uhr
.
18 Antworten
Du bis ja auch clever und bringst die Haschpäckchen im linken Scheinwerfer unter....😁
Zitat:
Original geschrieben von ortler
Also , wenn Fahrzeug und und Fahrer nicht zusammenpassen , sollte das Grund genug sein für eine Kontrolle , allein ,um die Besitzverhältnisse zu klären .
mfg ortler
Da muss ich dir Recht geben. Als ich im zarten Alter von 22 mit einer (selbstgebauten) Cobra rumgefahren bin, war die Angeltenwerden-Quote 2/Monat 😁
hallo.wie lange hast du das auto schon? vielleicht haben die ein ähnliches fahrzeug oder das gleiche kennzeichen von früher in errinnerung ? durchaus möglich wenn man fahrzeuge von bestimmten leuten kauft die sich nicht immer an die gesetze halten. wenn man sich 5 m vom fahrzeug entfernen muss wird die rennleitung mit sicherheit schon mal unangenehmen kontakt mit dem ev. vorbesitzer gehabt haben.wer weiss?
gruss mario
Zitat:
Original geschrieben von SL Teufel
Fraglich nur, ob man einen solchen Schaden sofort feststellt... und, ob man beweisen kann, dass er durch die Durchsuchung verursacht wurde. Die Fragestellung verwundert mich trotzdem ein bisschen. In meinem Wagen sind jedenfalls noch keine Hunde rumgehuepft... 😉Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der steuerzahler...... 😛
natürlich ist die polizei gegen solche schäden versichert....
na bei mir auch nicht 😁
Wie gesagt ich habs im TV gesehen und da hat sich der Hund im Innenraum ziemlich frei bewegt..