Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Der Vergleich mit der Tür ist gut. Aber der Gesetzgeber hat m.M.n. nur die "Türe muss geschlossen sein" formuliert. Was dann endgültig als geschlossen definiert wird muss wohl von einem Gericht geklärt werden.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Der Unterschied ist, da steht nicht "Der Motor muss still stehen", das wäre dann korrekt mit Deinem Einwand.
Mal ein "doofer" Vergleich. Eine Tür kann zu sein und sie kann abgeschlossen sein. Beides ist was absolut unterschiedliches, aber irgendwie auf den ersten Anschein das selbe.
Für mich persönlich hat " etwas ausschalten" etwas endgültigeres als "etwas abschalten".
Haben wir hier kein Sprachwissenschaftler ?
Lustigerweise habe ich Sprachwissenschaften studiert...müsste ich mal nachforschen.
Edit:
Also lt. Duden sind beide gleich definiert und werden synonym verwendet. "Durch bedienen eines Schalters o.ä. abstellen". Ein etymologisches Wörterbuch habe ich nicht zur Hand, dürfte aber in diesem Zusammenhang auch egal bzw. gerichtlich nicht interessant sein.
Laut Duden wird also wirklich eine aktive Handlung gefordert. Inwieweit das allerdings gerichtlich wichtig ist wage ich nicht zu beurteilen. Auch dass die Verwendung genau dieses Verbs bei der Formulierung des Gesetzes bedacht wurde, eben gerade um die passive Außerbetriebsetzung durch die SSA miteinzuschließen halte ich auch für fraglich.
hm,
wenn ich meinen Fernseher abschalte mit FB ist er in Bereitschaft = SSA
wenn ich ihn zusätzlich am Gerät ausschalte,ist er aus = Zündung auf 0
Sagt mal , sonst geht's Euch gut .....oder?
Ich denke es ist längst alles gesagt worden dazu.
1. Der Gesetzestext ist eindeutig - Stillstand und Motor Aus reicht aus , darüber gibts beim besten Willen nichts zu Diskutieren
2 . Gerichtsurteil(e) gibt es auch ,für die die es Überlesen haben Urteil
Meine Intention war eigentlich , ob ich dafür bestraft werden dürfte ,wenn ich bei einem Ampelstop und durch SS abgeschaltetem Motor, mein Handy in die Hand nehme um es bspw.
-woanders ab zu legen
-ans Ladegerät anschließen möchte
-das Gerät auf "Stumm" schalten will
o.ä. .
und ein Polizist mich dabei beobachtet. Und wie das im Fall der Fälle glaubhaft nachweisen könnte
Alles andere ist nicht gemeint.
Nochmals , ich habe eine FSE per BT Kopplung und es sollte auch niemand während der Fahrt telefonieren dürfen.
Das steht hier nicht zur Debatte ........
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das stellt natürlich ein großes Problem dar, welches wir auch gesetzlich regeln müssen.
Welches ist denn dieses Problem?
Zitat:
Mir ist noch kein Auto unter den Hintern gekommen, welches nur auf meinen gedanklichen Wunsch hin der Motor gestartet ist, bzw. dauerhaft aus gegangen ist. Es war immer etwas ganz bestimmendes notwendig um den Motor zu starten bzw. ab zu stellen, was man mit altmodisch "Zündung ein/aus gleichsetzen kann, was aber nichts mit einer Start/Stopp Funktion zu tun hat.
Es ist kein gedanklicher Wunsch, sondern ein exakt definierter Handlungsablauf: Der Handlungsablauf, der dem "Losfahren" oder auch "Fahrtende" entspricht und das ist eine ganze Menge. Dass dabei nun die klassische Schlüsseldrehnutzung entfallen ist, macht das Ganze nicht willkürlich oder zufällig.
Dieses "Zündung aus" bzw. an war früher eine technische Notwendigkeit, um die Zündspule nicht abzufackeln. Durch den Unterbrecherkontakt floss da zu 90% immer bei stehendem Motor Strom durch, der das Ding ordentlich aufheizte.
Das nannte sich nicht nur "Zündung", sondern war es auch: die Unterbrechung des Zündstromkreis. Gibt es "heute" alles nicht mehr. Nebenbei würde "Zündung" auch noch ein paar andere Dinge benutzt, die ein Fahrzeugkonstrukteur in Verbindung mit Motorlauf gesetzt hat - und von mir schon Mitte der 70er umgestrickt wurden. ZB. dass das Radio auch bei abgeschaltetem Motor ("Zündung aus"😉 funktioniert.
"Heute" gibt es kein "Zündung" mehr, sondern viele verschiedene Ebenen, bei denen irgendwelche Funktionen freigegeben sind und eingeschaltet werden können oder auch automatisch laufen, ohne dass die irgendwie verhindert werden könnten.
Lüftung innen oder die heizbare Heckscheibe geht auch ohne Motorlauf - so lange, wie die Batteriekapazität ausreichend hoch ist, dass der Motor noch anspringt. Ob beim Erreichen eines Kapazitäts-Grenzwerts dann der Motor an springt oder die Heizheck abgeschaltet wird, ergibt auch auch aus der Auswertung diverser Sensoren.
Die Klimaautomatik läuft noch nach dem Abschließen des Fahrzeugs weiter. Die startet 3 Minuten danach mit der Trocknung des Verdampfers. Und wenn das fertig ist, dann ist da auch nichts mit "aus", sondern ausschließlich ein "stand-by". Das Ding muss ja mitbekommen, wenn ein Signal von der Standheizung oder Fernbedienung (Standlüftung) kommt und entsprechend die Luftklappen, denn Innenraumlüfter und ggf. auch die hinteren Fenster einen Spalt öffnen (sofern der Regensensor nicht dagegen stimmt).
Die Sensoren in den Türgriffen zusammen mit der Antenne für den "Schlüssel" im Außenbereich, damit die Türen automatisch entriegeln, wenn der "Schlüsselträger" im Nahbereich ist und einen Türgriff anfasst.
Auch die Motorsteuerung ist permanent "nur" im stand-by, denn Motorfernstart zur aktiven Innenraum-Klimatisierung ist auch nichts ungewöhnliches. In der EU verboten, aber deshalb gibt es keine anderen Steuergeräte und Kabelbäume, sondern nur eine andere Software, die das berücksichtigt.
Und damit das in der Software auch berücksichtigt werden kann, muss dieses Programm auch laufen - auf einem eingeschaltetem PC , dem auf unterstem Level arbeitenden Motorsteuergerät.
Die Komfort-Lichtsteuerung: Der Wagen muss meine Fernbedienung beachten, den Helligkeitssensor abfragen und dann Teile der Außenbeleuchtung (Standlicht und LED im Spiegel für Bodenbereich) einschalten, und das geht alles, wenn da alles aus ist?
Dieses "Zündung an" und dann mögliche "Lampenkontrolle" für Airbag, ABS, ... ist nur eine reine Simulation. Beginnt schon damit, dass ich keine Lampen mehr habe, sondern ein LED-Monitor ("Tablett-PC"😉, der selbst noch die Trägheit einer Glühfadenlampe zB. für die Blinkerkontrolle perfekt nachbildet.
Auch das "Zündung aus" , bei dem Zeiger vom Drehzahlmesser kunstvoll an den unteren Anschlag fällt, einige Lampen wie die "Öldruckkontrolle" kurz aufzucken, bevor die "Instrumentenbeleuchtung" aus geht - ist eine tolle Leistung der Grafikabteilung eines Software-Entwicklers, nur ein Programmablauf.
Und damit dieses Programm auch laufen kann, muss der Rechner auch laufen. Ein Tablett-PC, der aus ist, da läuft nichts mehr. Um "aus" richtig anzeigen zu können, muss er an sein. Damit ist dann auch ganz klar, dass "Zündung aus" auf keiner Ebene existiert, sondern selbst dort, wo man sie zweifelsfrei sehen kann, nichts weiter als ein Beschiss Simulation ist.
Nichts mit "Zündung" und nichts mit "Schlüssel". Ein kleiner Sender, damit der Wagen erkennen kann, ob ich nah oder entfernt vom Fahrzeug bin (und daran schon erkennt, ob ich mich darauf zu oder weg bewege), ob ich mich im Fahrzeug befinde und ein paar Tasten für ein paar Komfortspielereien - der Rest ist überflüssig, konkret: technisch ohne jede Notwendigkeit und durch völlig unnötige Bediennotwendigkeit nur eine Komforteinschränkung.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nichts mit "Zündung" und nichts mit "Schlüssel". Ein kleiner Sender, damit der Wagen erkennen kann, ob ich nah oder entfernt vom Fahrzeug bin (und daran schon erkennt, ob ich mich darauf zu oder weg bewege), ob ich mich im Fahrzeug befinde und ein paar Tasten für ein paar Komfortspielereien - der Rest ist überflüssig, konkret: technisch ohne jede Notwendigkeit und durch völlig unnötige Bediennotwendigkeit nur eine Komforteinschränkung.
mein Auto meckert per Gong wenn ich die Fahrertür öffne und die "Zündung" (beim Dieselmotor eh nicht vorhanden) ist noch an. Dabei hat die SSA den Motor schon ausgestellt. Ich muss dann per Startknopf die Zündung deaktivieren, genau wie ich den Motor per Knopf starten muss wenn ich mich reinsetze.
Genau so wäre das übrigens an der Ampel mit der Handynutzung: Stoppknopf gedrückt, Zündung aus, Automatik springt auf P == > Motor ausgeschaltet, Handynutzung erlaubt. Wenn ich ihn nicht drücke geht der Motor aus, die Automatik bleibt auf D, die Zündung an, der Motor betriebsbereit ==> Handynutzung verboten.
Nur kontrollieren möchte ich das nicht müssen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Welches ist denn dieses Problem?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das stellt natürlich ein großes Problem dar, welches wir auch gesetzlich regeln müssen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Es ist kein gedanklicher Wunsch, sondern ein exakt definierter Handlungsablauf: Der Handlungsablauf, der dem "Losfahren" oder auch "Fahrtende" entspricht und das ist eine ganze Menge. Dass dabei nun die klassische Schlüsseldrehnutzung entfallen ist, macht das Ganze nicht willkürlich oder zufällig.Zitat:
Mir ist noch kein Auto unter den Hintern gekommen, welches nur auf meinen gedanklichen Wunsch hin der Motor gestartet ist, bzw. dauerhaft aus gegangen ist. Es war immer etwas ganz bestimmendes notwendig um den Motor zu starten bzw. ab zu stellen, was man mit altmodisch "Zündung ein/aus gleichsetzen kann, was aber nichts mit einer Start/Stopp Funktion zu tun hat.
Dieses "Zündung aus" bzw. an war früher eine technische Notwendigkeit, um die Zündspule nicht abzufackeln. Durch den Unterbrecherkontakt floss da zu 90% immer bei stehendem Motor Strom durch, der das Ding ordentlich aufheizte.
Das nannte sich nicht nur "Zündung", sondern war es auch: die Unterbrechung des Zündstromkreis. Gibt es "heute" alles nicht mehr. Nebenbei würde "Zündung" auch noch ein paar andere Dinge benutzt, die ein Fahrzeugkonstrukteur in Verbindung mit Motorlauf gesetzt hat - und von mir schon Mitte der 70er umgestrickt wurden. ZB. dass das Radio auch bei abgeschaltetem Motor ("Zündung aus"😉 funktioniert.
"Heute" gibt es kein "Zündung" mehr, sondern viele verschiedene Ebenen, bei denen irgendwelche Funktionen freigegeben sind und eingeschaltet werden können oder auch automatisch laufen, ohne dass die irgendwie verhindert werden könnten.
Lüftung innen oder die heizbare Heckscheibe geht auch ohne Motorlauf - so lange, wie die Batteriekapazität ausreichend hoch ist, dass der Motor noch anspringt. Ob beim Erreichen eines Kapazitäts-Grenzwerts dann der Motor an springt oder die Heizheck abgeschaltet wird, ergibt auch auch aus der Auswertung diverser Sensoren.
Die Klimaautomatik läuft noch nach dem Abschließen des Fahrzeugs weiter. Die startet 3 Minuten danach mit der Trocknung des Verdampfers. Und wenn das fertig ist, dann ist da auch nichts mit "aus", sondern ausschließlich ein "stand-by". Das Ding muss ja mitbekommen, wenn ein Signal von der Standheizung oder Fernbedienung (Standlüftung) kommt und entsprechend die Luftklappen, denn Innenraumlüfter und ggf. auch die hinteren Fenster einen Spalt öffnen (sofern der Regensensor nicht dagegen stimmt).
Die Sensoren in den Türgriffen zusammen mit der Antenne für den "Schlüssel" im Außenbereich, damit die Türen automatisch entriegeln, wenn der "Schlüsselträger" im Nahbereich ist und einen Türgriff anfasst.
Auch die Motorsteuerung ist permanent "nur" im stand-by, denn Motorfernstart zur aktiven Innenraum-Klimatisierung ist auch nichts ungewöhnliches. In der EU verboten, aber deshalb gibt es keine anderen Steuergeräte und Kabelbäume, sondern nur eine andere Software, die das berücksichtigt.
Und damit das in der Software auch berücksichtigt werden kann, muss dieses Programm auch laufen - auf einem eingeschaltetem PC , dem auf unterstem Level arbeitenden Motorsteuergerät.Die Komfort-Lichtsteuerung: Der Wagen muss meine Fernbedienung beachten, den Helligkeitssensor abfragen und dann Teile der Außenbeleuchtung (Standlicht und LED im Spiegel für Bodenbereich) einschalten, und das geht alles, wenn da alles aus ist?
Dieses "Zündung an" und dann mögliche "Lampenkontrolle" für Airbag, ABS, ... ist nur eine reine Simulation. Beginnt schon damit, dass ich keine Lampen mehr habe, sondern ein LED-Monitor ("Tablett-PC"😉, der selbst noch die Trägheit einer Glühfadenlampe zB. für die Blinkerkontrolle perfekt nachbildet.
Auch das "Zündung aus" , bei dem Zeiger vom Drehzahlmesser kunstvoll an den unteren Anschlag fällt, einige Lampen wie die "Öldruckkontrolle" kurz aufzucken, bevor die "Instrumentenbeleuchtung" aus geht - ist eine tolle Leistung der Grafikabteilung eines Software-Entwicklers, nur ein Programmablauf.
Und damit dieses Programm auch laufen kann, muss der Rechner auch laufen. Ein Tablett-PC, der aus ist, da läuft nichts mehr. Um "aus" richtig anzeigen zu können, muss er an sein. Damit ist dann auch ganz klar, dass "Zündung aus" auf keiner Ebene existiert, sondern selbst dort, wo man sie zweifelsfrei sehen kann, nichts weiter als ein
BeschissSimulation ist.Nichts mit "Zündung" und nichts mit "Schlüssel". Ein kleiner Sender, damit der Wagen erkennen kann, ob ich nah oder entfernt vom Fahrzeug bin (und daran schon erkennt, ob ich mich darauf zu oder weg bewege), ob ich mich im Fahrzeug befinde und ein paar Tasten für ein paar Komfortspielereien - der Rest ist überflüssig, konkret: technisch ohne jede Notwendigkeit und durch völlig unnötige Bediennotwendigkeit nur eine Komforteinschränkung.
Kopfschüttel🙂😰
Ich bin sprachlos!
ICH BIN DER THREAD ERSTELLER liest hier eigentlich irgendjemand noch worum es hier geht?
Danke .....bis hierhin , ich bin dann mal weg!
Zitat:
Original geschrieben von kasemattenede
Sagt mal , sonst geht's Euch gut .....oder?
Ich denke es ist längst alles gesagt worden dazu.
1. Der Gesetzestext ist eindeutig - Stillstand und Motor Aus reicht aus , darüber gibts beim besten Willen nichts zu Diskutieren
2 . Gerichtsurteil(e) gibt es auch ,für die die es Überlesen haben Urteil
(...)
Kopfschüttel🙂😰
Ich bin sprachlos!
ICH BIN DER THREAD ERSTELLER liest hier eigentlich irgendjemand noch worum es hier geht?
Danke .....bis hierhin , ich bin dann mal weg!
Was regst du dich auf? Deine Frage war doch recht schnell beantwortet (wie du selbst bemerkt hast).
Daß die Buchstaben des Paragrafen uU
nichtdas wiedergeben, was der Sinn der Verordnung war, das finde ich jetzt garnicht so uninteressant.
Zitat:
Original geschrieben von kasemattenede
... liest hier eigentlich irgendjemand noch worum es hier geht?
Es geht darum, ob ein Motor der mittels Start-Stop automatisch aus geht auch aus ist. 😁
Das ist der Knackpunkt deiner Frage.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
mein Auto meckert per Gong wenn ich die Fahrertür öffne und die "Zündung" (beim Dieselmotor eh nicht vorhanden) ist noch an. Dabei hat die SSA den Motor schon ausgestellt.
Aber hier hat man doch schon die diversen Unterschiede bei der Fahrzeugkonstruktion und Fahrzeugbedienung, die doch bei der erlaubten oder nicht erlaubten Nutzung eines Handys am Ohr, keinen Unterscheidung machen dürfen (GG).
Bei einem BMW wird man für das Handy am Ohr bestraft, weil man dort keinen Knopf gedrückt hat, den man bei einem Volvo nicht drücken braucht um straffrei zu bleiben, weil der bei Volvo für dieses Thema keinen Unterschied macht.
Es ist verlangt, dass der Motor steht - warum und wieso der steht, ob da noch "Zündung" (etwas, was nicht objektiv abgrenzbar ist) vorhanden ist oder nicht, spielt alles keine Rolle weil es nicht im Gesetzestext aufgeführt ist.
Die selbe obsolete Diskussion könnte man doch auch beim "stehenden Fahrzeug" führen:
Muss da auch die Fußbremse betätigt sein, mindestens die Handbremse und Automatik-Sperrriegel in P ist ohnehin keine rechtlich anerkannte Haltefunktion.
Diese Diskussion wird doch auch nicht geführt, weil stehendes Fahrzeug verlangt ist und nicht irgendwas mit Bremse oder der Möglichkeit mit dem Losrollen im Gefälle aufgeführt ist. Rollt der Wagen, dann steht der nicht mehr und entweder man lässt das Handy fallen oder Seife bücken.
Beim Motor ist das ohne jeden Unterschied zum Fahrzeug im Gesetz beschrieben, entweder das Ding steht und wenn nicht, dann Handy fallen lassen oder Seife bücken.
Dass die Leute in der Situation dann das Handy kaum fallen lassen werden - dafür gibt es dann auch eins auf die Nuss, aber auch erst in der Situation, wenn der Motor läuft, jedoch vorher nicht - davon steht nichts im Gesetzestext. Ebensowenig, dass man das Handy nicht nutzen dürfte, wenn der Wagen wegrollen, sich bewegen könnte.
Mit dem großen Küchenmesser darf ich auch nicht meine Schwiegermutter pieken, wenn sie mir beim Essenmachen auf den Docht geht, bedeutet aber nicht, dass ich schon einem Verbot unterliege, Gemüse zu schnippeln wenn Schwiegermutter zu Besuch ist und die nicht auszuschließende Möglichkeit besteht, mir auf den Docht gehen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Klar, aber hier geht's wieder um Formulierungen in der StVo und wie es ein Richter sehen würde.Zitat:
Original geschrieben von sahin_k
Was wird hier denn noch groß diskutiert? Entweder man ist verantwortungsvoll und lässt das Handy während der Fahrt aus der Hand oder man hält rechts an und telefoniert! Ein Ampelstopp gehört auch zur FAHRT!Gruß Metalhead
dann kann man das so formulieren, dass sobald der Schlüssel im Zündschloss steckt das Handyverbot in Kraft tritt, es sein denn das Fahrzeug ist nach StVo geparkt (das wäre dann die Ausnahmeregelung).
Oder hab ich was übersehen?
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Daß die Buchstaben des Paragrafen uU nicht das wiedergeben, was der Sinn der Verordnung war, das finde ich jetzt garnicht so uninteressant.
Was ist oder war denn der Sinn dieser Verordnung?
"Sinn der Verordnung" und nicht "persönliche Meinung von Leuten"
Zitat:
Original geschrieben von sahin_k
dann kann man das so formulieren, dass sobald der Schlüssel im Zündschloss steckt das Handyverbot in Kraft tritt, es sein denn das Fahrzeug ist nach StVo geparkt (das wäre dann die Ausnahmeregelung).
Und diese Formulierung hat keine "Spielräume"?
Was ist mit Keyless-Drive oder dem Liegenbleiben auf der Standspur der Autobahn, kein Schlüssel, Zündschloss und kein StVO-gerechtes Parken. Wieso muss es parken sein und reichen nicht oft auch die 3 Minuten beim Halten. Und wenn man parkt, dann kann man doch den Schlüssel auch problemlos abziehen.
Welchen besonderen Sinn und Verschwörung gibt es hier - und wie ist das zu interpretieren, dass man beim Parken den Schlüssel nicht abziehen braucht?
Und was ist mit den Fahrzeugen, bei denen man den "Schlüssel" bei der Fahrt problem- und folgenlos aus dem Zündschloss herausziehen kann?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Es ist verlangt, dass der Motor steht - warum und wieso der steht, ob da noch "Zündung" (etwas, was nicht objektiv abgrenzbar ist) vorhanden ist oder nicht, spielt alles keine Rolle weil es nicht im Gesetzestext aufgeführt ist.
das ist so nicht verlangt. Es ist verlangt, dass der Motor
ausgeschaltetist. Wobei heute das System Motor eben viel mehr ist als auf- und abgehende Kolben.
@ te,
probiere es doch einfach mal aus, und schreibe uns dann hier das resultat, dann wissen wir ALLE was denn nun sache ist