Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Stimmt, aber gegenteilige Entscheidungen sind in Zukunft wohl eher nicht zu erwarten.
Es wird angesichts dieses Urteils allerdings mal Zeit, dass sich der Gesetzgeber nochmal mit dieser Vorschrift befasst. Im Sinne des Erfinders ist das so sicher nicht.
Natürlich ist der Verkehrsminister momentan mit der bevorstehenden Einführung der Pkw-Maut voll ausgelastet, deshalb wird wohl erstmal alles so bleiben wie es ist.
Zitat:
@Kai70 schrieb am 11. September 2014 um 22:55:19 Uhr:
Ja der Motor bleibt dann aus !Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Das Steuergerät wartet förmlich darauf, dass du den Fuss weg nimmst. Versuch mal in diesem Standby auszusteigen, bleibt dann der Motor aus?
Ich fahre einen Handschalter mit Start/Stop.
Dank Autohold brauche ich nicht mal auf der Bremse stehen.
Sowie ich den Fuß von der Kupplung nehme gehe geht der Motor aus.
Schnalle ich mich jetzt ab oder öffne die Fahrertür, springt der Motor wieder an.
Ich bin der Meinung das bei Start/Stop der Motor (nach Auslegung des Gesetzes) nicht aus ist, da der Zündschlüssel den Motor auf Standby hält, diverse Geräte (Heizung, Klima, ...) in Betrieb sind und der Motor ohne Vorwarnung anspringen kann.
Sucht ruhig weiter nach Lücken, jammert aber nicht wenn die Strafe kommt.
Wie ist es bei einem Elektroauto eigentlich ?
Zitat:
@birscherl schrieb am 28. Oktober 2014 um 14:12:15 Uhr:
Aber auch in diesem Fall gilt, wie hier ja oft genug zu lesen ist: Das ist eine Einzelfallentscheidung. Andere Gerichte können auch zu anderen Ergebnissen kommen.
Es ist eine Einzelfallentscheidung eines OLG's, welche eine vorherige Entscheidung eines AG's gekippt hat.
Start-Stop-Automatik an der Ampel ist Start-Stop-Automatik an der Ampel - warum sollte ein anderes Gericht in einem solchen Fall anders entscheiden?
Ich persönlich finde die Entscheidung völlig falsch, da man davon ausgehen kann, dass das Gespräch beim Umschalten der Ampel nicht abrupt beendet, sondern munter weiter geführt wird aber so ist die Entscheidung nun einmal.
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Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 28. Oktober 2014 um 23:13:18 Uhr:
Start-Stop-Automatik an der Ampel ist Start-Stop-Automatik an der Ampel - warum sollte ein anderes Gericht in einem solchen Fall anders entscheiden?
Die Gerichte handeln unter anderen an den Argumenten der Anwälte und dem Fachwissen. Hat der eigene Anwalt bessere Argumente als der Gegnerische sieht es gut aus. Hat der gegnerische Anwalt bessere Argumete sieht es schlecht aus.
Zitat:
@Tanea schrieb am 28. Oktober 2014 um 19:35:51 Uhr:
Ich fahre einen Handschalter mit Start/Stop.
Dank Autohold brauche ich nicht mal auf der Bremse stehen.
Sowie ich den Fuß von der Kupplung nehme gehe geht der Motor aus.
Schnalle ich mich jetzt ab oder öffne die Fahrertür, springt der Motor wieder an....
Ist ja auch irgendwie schwachsinnig, dass der Motor wieder ANspringt, sobald man sich ABschnallt oder die Tür AUFmacht ... 🙂
Das ist OWI-Recht, da ist nichts mit guten oder schlechten Argumenten, sondern ausschließlich mit der Situation und dem Gesetzestext.
So lange der Gesetzgeber ohne weitere Differenzierung ausschließlich einen abgeschalteten Motor und ein stehendes Fahrzeug verlangt, so lange kann kein Richter anders entscheiden. Zumindest wenn es kein Fehlurteil werden soll, dass die nächste Instanz ohne groß zu zucken wieder aufheben wird.
Genau das ist doch hier passiert: Erstinstanzlich wurden durch den Richter weitere Dinge bewertet, die der Gesetzgeber überhaupt nicht zur Bewertung gestellt hat. Wenn hier weitere Dinge in die Bewertung einfließen sollen, dann hat der Gesetzgeber diese Punkte in das Gesetz einzufügen.
Allerdings sollte man mit der Forderung nach einer präventiven Bestrafung (... da zu erwarten ist, dass ...) sehr vorsichtig sein. Hiermit würde für jeden von uns schon das Einsteigen in den Wagen eine sehr teure Angelegenheit werden, da zu erwarten ist, dass die Geschwindigkeitslimits nicht eingehalten werden.
Es ist schon sehr interessant, dass man hier wegen einer kleinen Ordnungswidrigkeit das höchste Rechtsgut abfackeln will: Keine Strafe ohne Tat.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 29. Oktober 2014 um 06:53:30 Uhr:
Ist ja auch irgendwie schwachsinnig, dass der Motor wieder ANspringt, sobald man sich ABschnallt oder die Tür AUFmacht ... 🙂Zitat:
@Tanea schrieb am 28. Oktober 2014 um 19:35:51 Uhr:
Ich fahre einen Handschalter mit Start/Stop.
Dank Autohold brauche ich nicht mal auf der Bremse stehen.
Sowie ich den Fuß von der Kupplung nehme gehe geht der Motor aus.
Schnalle ich mich jetzt ab oder öffne die Fahrertür, springt der Motor wieder an....
Stimmt das wäre die absolut schwchsinnigste Lösung, kann mir kaum vorstellen, daß das jemand so programmiert hat.
@all: Bitte nicht die ganze Diskussion von vorne anfangen, sondern erst den Thread lesen (Elektroauto kam schon auf Seite 1).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Roadwin schrieb am 29. Oktober 2014 um 06:59:51 Uhr:
Allerdings sollte man mit der Forderung nach einer präventiven Bestrafung (... da zu erwarten ist, dass ...) sehr vorsichtig sein. Hiermit würde für jeden von uns schon das Einsteigen in den Wagen eine sehr teure Angelegenheit werden, da zu erwarten ist, dass die Geschwindigkeitslimits nicht eingehalten werden.
Naja, das sind eingentlich zwei paar Schuhe, aber es lässt sich erklären.
An einer roten Ampel ist zu erwarten, dass sie bald auf grün umspringt. Dies lässt sich nun mal nicht abstreiten.
Wenn jemand in einen Wagen einsteigt ist zu erwarten, dass er sich an die Regeln hält. Um dies sicher zu stellen, dass jemand für den Straßenvrkehr geeignet ist muss er die theoretische und praktische Prüfung bestehen. Kann man aufgrund mehrmaliger Verstöße (volles Punktekonto) nicht mehr erwarten, das jemand sich an die Regeln hält, entzeiht man die Fahrerlaubnis.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Oktober 2014 um 08:18:04 Uhr:
Stimmt das wäre die absolut schwchsinnigste Lösung, kann mir kaum vorstellen, daß das jemand so programmiert hat.
Doch, das wird selbstverständlich absichtlich so programmiert und ist weit weniger schwachsinnig als man meint, wenn man kurz darüber nach denkt.
Der Grund sollte auch einleuchtend sein:
Ein per Start-Stopp abgeschalteter Motor wird immer irgendwann ohne aktives Zutun des Fahrers wieder von selbst anspringen.
Sei es weil die Klimaanlage benötigt wird weil die Innenraumtemperatur ansteigt, sei es weil das Bordnetz versorgt werden muss.
Man will seitens der Hersteller in jedem Fall vermeiden, dass ein Fahrzeug von selbst den Motor startet, während kein Fahrer am Steuer sitzt.
Daher verhindert der startende Motor bereits in dem Moment, in dem der Fahrer bei aktivem Start-Stopp Anstalten macht sein Fahrzeug zu verlassen (Gurterkennung, Türkontakt...), dass dieser Fall überhaupt eintreten kann (da er das Fahrzeug durch diese Pogrammierung bei aktivem Start-Stopp eben immer bei laufendem Motor verlässt).
Der Rest liegt somit auch immer in der Verantwortung des Fahrers und der Hersteller braucht sich nicht damit zu befassen was alles sein könnte wenn der Motor von alleine angeht wenn keiner drin sitzt.
Ist somit die simpelste wenn auch nicht die komfortabelste Lösung die Haftungsfrage zu klären.
Hierzu gibts verschiedene Lösungsansätze. Mercedes macht das z.B. modellabhängig wie beschrieben, Ford und VW auch. Die Franzosen warnen eher durch einen Piepton. Transporter im Verteilverkehr bleiben oft aus, und gehen ohne Fahrer dann einfach nicht wieder an. U.S.W.
Dazu gibts selbst innerhalb der einer Modellreihe Unterschiede zwischen Modellen mit Automatik oder Handschalter.
Klingt komisch, iss aber so.
Zitat:
@Matsches schrieb am 29. Oktober 2014 um 08:32:05 Uhr:
Der Grund sollte auch einleuchtend sein:
Ein per Start-Stopp abgeschalteter Motor wird immer irgendwann ohne aktives Zutun des Fahrers wieder von selbst anspringen.
Sei es weil die Klimaanlage benötigt wird weil die Innenraumtemperatur ansteigt, sei es weil das Bordnetz versorgt werden muss.Man will seitens der Hersteller in jedem Fall vermeiden, dass ein Fahrzeug von selbst den Motor startet, während kein Fahrer am Steuer sitzt.
Dann einfach start stopp deaktiviern und so tun halt hätte der Fahrer den Schlüssel umgedreht.
Beim A4 ist das auch so umgesetzt (mehr Autos mit SS-kenne ich nicht).
Daß der Motor anspringt halte ich weiterhin für die dummstmöglichste Lösung (weil es ein sinnloser Startvorgang ist der durchaus durch ein Warnsinal ala "Schlüssel steckt noch" ersetzt werden kann).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Matsches schrieb am 29. Oktober 2014 um 08:32:05 Uhr:
Ich hab darüber nachgedacht. Start/Stop wurde eingebaut, um den Spritverbauch zu senken.Zitat:
Doch, das wird selbstverständlich absichtlich so programmiert und ist weit weniger schwachsinnig als man meint, wenn man kurz darüber nach denkt.
Wenn der wagen nach 2 Minuten ohne erkennbaren Grund wieder anspringt sage ich noch nicht mal was, weil es sicherlich einen Grund geben wird. Aber einfach Motor aus, wenige sekunden warten, motor an steigert den Verbrauch. Da müsste der wagen doch bei richtiger Programmierung wissen, das der Motor besser durchgehend laufen sollte.
In meinem Golf ist das so gelöst, dass der Start-Stop-Zyklus unterbrochen wird, wenn man die Tür öffnet. Der Motor muss dann manuell gestartet werden, in der MFA wird darauf hingewiesen. Meiner Meinung nach macht das so Sinn. Das der Motor bei anderen Fabrikaten startet, wenn die Tür oder Gurtschloss geöffnet wird, mag ich nicht so recht glauben.
Zitat:
@MvM schrieb am 29. Oktober 2014 um 09:14:32 Uhr:
Da müsste der wagen doch bei richtiger Programmierung wissen, das der Motor besser durchgehend laufen sollte.
Der kann doch nicht wissen ob du an einem Stauende ankommst und 30 Minuten stehst, oder ob die Ampel in 3s grün wird, bzw. ob du gleich aussteigst.
Wie man bei solchen kurzen "Vorkommnissen" das abschalten verhindert müsste sich in der Bedienunganleitung wiederfinden (z.B. auf der Kupplung bleiben).
Gruß Metalhead
Zitat:
@MvM schrieb am 29. Oktober 2014 um 08:27:49 Uhr:
An einer roten Ampel ist zu erwarten, dass sie bald auf grün umspringt. Dies lässt sich nun mal nicht abstreiten.
Ja und?
Man kann doch erst bestrafen, wenn eine Tat tatsächlich begangen wurde und nicht schon vorab, wenn eine reine Möglichkeit besteht, dass es zu einer Tatbegehung kommen könnte. Völlig unabhängig davon, wie groß diese Möglichkeit ist.
Wenn jemand beim Umschalten der Ampel nicht losfährt, dann hat man eine strafbare, weil vermeidbare Behinderung und kann das bestrafen. Wenn dieser Jemand los fährt oder der Motor startet und dabei (weiter) telefoniert, dann hat man einen strafbaren Verstoß gegen das Handyverbot.
Aber immer erst dann und nicht eine tausendstel Sekunde davor.
Zitat:
Wenn jemand in einen Wagen einsteigt ist zu erwarten, dass er sich an die Regeln hält.
Tatsächlich, oder wird hier nur Erwartungshaltung mit der Unschuldsvermutung verwechselt?
Kann man hier tatsächlich erwarten, dass weiter telefoniert wird oder eine Behinderung eintritt, und wie hoch demgegenüber ist die Erwartung, besser Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der nächsten 5 Minuten irgend ein anderer Verkehrsverstoß begangen wird (Abstand, Geschwindigkeitslimit, ...)?
Hier geht es immerhin um eine Strafe, bevor sich jemand ordnungswidrig verhalten hat, nur aufgrund einer Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit.
Zitat:
Um dies sicher zu stellen, dass jemand für den Straßenvrkehr geeignet ist muss er die theoretische und praktische Prüfung bestehen. Kann man aufgrund mehrmaliger Verstöße (volles Punktekonto) nicht mehr erwarten, das jemand sich an die Regeln hält, entzeiht man die Fahrerlaubnis.
Das sind aber ausschließlich die derzeit geltenden Regeln, die die Unschuldsvermutung berücksichtigen. Genau das aber will (muss) man ja weg haben, um präventive Strafen aufgrund der reinen Möglichkeit zur Begehung einer OWI bei nur ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit aussprechen zu können.
Was haben wir dann, wenn man für eine Bestrafung weder eine tatsächlich beweisbar ausgeführte Tathandlung benötigt, noch die Unschuldsvermutung berücksichtigen muss und eine praktisch absolute Wahrscheinlichkeit besteht (realer Straßenverkehr), dass niemand sämtliche Geschwindigkeitslimits immer zu 100% einhalten wird:
Ein Abkassieren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bereits vor Fahrtantritt.