Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Oder willst du ernsthaft behaupten, dass es sinnvoll und gut ist, während Motoraus an der Ampel an elektronischen Gadgets rumzufummeln, nur weil es eine schwache Formulierung im Gesetzestext erlaubt?
Die Frage war nicht nach meiner Meinung, sondern nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die sind wie sie sind, völlig unabhängig ab das nach der persönlichen Meinung nun zu wenig, zu dick, zu dünn oder was auch immer ist.
Ich habe ein ganz heftiges Problem mit Leuten, die nichts anderes wollen, als andere Leute in ihrem Sinn erziehen zu wollen und sich dafür hinter angeblichen Gesetzesvorschriften verstecken.
Ich weiß nicht, was diejenigen selbst davon halten würden, wenn sie jemand genau auf diese Art, dem persönlichen Interesse eines Anderen angelogen zu werden, versucht zu erziehen. Ich vermute allerdings, dass denen der Draht aus der Mütze springen würde, wenn das mit ihnen gemacht wird, was sie mit anderen machen.
Und dann noch mit der Argumentation gekommen wird, dass man dies macht, weil es sinnvoll und gut für den Fragesteller ist.
Zitat:
Dieser Welt würde es verdammt gut tun, wenn Menschen mal über Sinn und Unsinn Ihres Tun nachdenken würden, über Verantwortung und Gerechtigkeit, ...
Oh ja, volle Zustimmung, insbesondere dann, wenn die Gesetze und Verordnungen nur frei erfunden werden, um andere nach den eigenen Vorstellungen tanzen zu lassen.
Hier schreibt man unter einem Pseudonym und nicht mal dieses Versteck reicht, um "offen" eine Antwort als seine persönliche Meinung auch darzustellen. Nein, hier ist man so mannhaft und toll, dass man sich auch noch zusätzlich hinter dem Gesetzgeber verstecken muss - doppelte Deckung.
Anderen hier, deren Meinung und Leben man nicht im geringsten kennt, mit Moral und Ethik kommen, aber sich selbst hinter zwei Bäumen verstecken zu müssen. Müsst Ihr stolz auf Euch sein.
Wer glaubt Ihr zu sein, dass ihr überhaupt auf die Idee kommt, anderen Leuten in deren Entscheidungsfreiheit einzugreifen und auch noch gleich erziehen zu müssen?
Glaubt Ihr ernsthaft, dass dieses Verhalten auch nur den Hauch von einem "zum Wohle der Welt" zu tun hat oder nur purer Egoismus mit Größenwahn ist.
Die armen Leute, die hier einen echten Rat bekommen wollen und nichts weiter als in eine Umerziehungsmaßnahme einiger Wichtigtuer hinein geraten - ich bin raus hier.
@Pflaumenkuchen
OK, habe deine Intention wohl missverstanden.
Aber die rein juristische Ebene bleibt da eben Spiegelfechterei. Großer Sport heutzutage, wie die Gender-Neutral-Sprachumbastler, die dann noch Applaus bekommen, weil tatsächlich Leute glauben, dass durch sprachlichen Zuckerguß die Welt gerechter wird. Ist alles Aufwand für nothing, wirkungslos.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Hier schreibt man unter einem Pseudonym und nicht mal dieses Versteck reicht, um "offen" eine Antwort als seine persönliche Meinung auch darzustellen. Nein, hier ist man so mannhaft und toll, dass man sich auch noch zusätzlich hinter dem Gesetzgeber verstecken muss - doppelte Deckung.Anderen hier, deren Meinung und Leben man nicht im geringsten kennt, mit Moral und Ethik kommen, aber sich selbst hinter zwei Bäumen verstecken zu müssen. Müsst Ihr stolz auf Euch sein.
Wer glaubt Ihr zu sein, dass ihr überhaupt auf die Idee kommt, anderen Leuten in deren Entscheidungsfreiheit einzugreifen und auch noch gleich erziehen zu müssen?
Glaubt Ihr ernsthaft, dass dieses Verhalten auch nur den Hauch von einem "zum Wohle der Welt" zu tun hat oder nur purer Egoismus mit Größenwahn ist.
Die armen Leute, die hier einen echten Rat bekommen wollen und nichts weiter als in eine Umerziehungsmaßnahme einiger Wichtigtuer hinein geraten - ich bin raus hier.
Nimm es mit Humor, es geht in diesem Forum nicht anders. Dieses Denken aus dem Kleingartenverein, wo sich jeder an Gesetze halten muss um als Gemeinschaft das selbe disziplinierte Hobby zu haben... Moment, habe ich da jetzt "jeder" geschrieben??? Ich meine natürlich, das die Anderen sich an die Gesetze halten müssen. Man selbst darf sich natürlich einen Gartenzwerg zulegen, der 3cm größer ist als erlaubt. Es gaht ja "nur" um 3cm, da darf man doch auf Mitverständniss der anderen hoffen... Aber wehe, der Gartenzwerg aus Nachbars Garten ist nur 1cm größer, dann diskutiert man sofort, ob man ihn aus dem Verein schmeißen soll... Dann noch die ungeschriebenen Gesetze, darf man eine Gartenzwerfrau in den Garten stellen? Die Antwort ist logisch, denn wenn es die eigene Gartenzwergfrau ist darf man es. Hat man ein Arsch in der Hose bleibt die Gartenzwergfrau auch stehen und sorgt für Gesprächsstoff. Aber diese Personengruppe ordnet sich auch gerne unter und das arme Ding verschwindet wieder aus dem Garten.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nein, nicht weil es meine Meinung ist, sondern weil es Unfug ist.
Es steht dir aber nicht zu darüber zu urteilen.
Ich könnte jetzt auch behaupten daß deine Meinung Unfug ist, weil es einfach so ist (ging früher im Sandkasten ja auch 😉).
Egal, ich glaub wir sind uns einig, daß wir uns nicht einig sind.
Wer probiert das mal aus? Freiwillige vor (am besten einer der sich Sicher ist)!
Gruß Metalhead
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Was soll eine derartige Diskussion? Eine solche kann nur von einem Verkehrsteilnehmer begonnen werden, der nach dem Motto lebt "Ich bin dafür, dass wir dagegen sind". Man überlege doch einmal, warum das Handy-Nutzungsverbot während des Autofahrens verboten ist. Weil nämlich der Staßenverkehr von mir als aktiver Verkehrsteilnehmer meine ganze Aufmerksamkeit fordert. Ist dies bei einer belebten Straßenkreuzung bei roter Ampel anders? Auch im Stand bei stehendem Motor (der Motor ist bei einer Start/Stop Automatik nicht ausgeschaltet sondern befindet sich in einer Ruheposition)werde ich beim Telefonieren oder Simsen vom Verkehr abgelenkt, bekomme den Wechsel des Ampelsignals nicht mit oder das Blaulicht eines Rettungswagens.
Allein die Frage des Threadstarters ist mir unbegreiflich. Auch wenn die STVO in diesem Punkt (Definition ausgeschalteter Motor) noch nachgebessert werden muss, mache ich mir über solche Dinge keine Gedanken. Ich glaube, ich bin im Kindergarten...
Zitat:
Original geschrieben von Hinnerk_77
Was soll eine derartige Diskussion?
Theoretische Diskussion, deine ganzen Gegenargumente sind sicherlich richtig und kamen schon mehrere male in dem Thread vor.
Gruß Metalhead
Hier ist eine ausführliche Erörterung aller Urteilsaspekte von OLG des §23 Abs. 1a der StVO:
http://www.burhoff.de/asp_vrr/ausgabeninhalte/37beitrag.asp
Für diese Diskussion ist folgender Abschnitt interessant:
"VI. Stehendes Fahrzeug (Ausnahme)
Nach § 23 Abs. 1a S. 2 StVO gilt das Benutzungsverbot nicht, wenn das Fahrzeug steht (vgl. OLG Bamberg VRR 2006, 431 = NJW 2006, 3732 = DAR 2007, 95; OLG Hamm, Beschl. v. 25. 9. 2007, 2 Ss OWi 190/07, www.burhoff.de). Der stehende Fahrradfahrer darf also telefonieren. Beim Kraftfahrzeugführer reicht hingegen das Stehen nicht allein nicht aus. Zusätzlich muss nach § 23 Abs. 1a S. 2 StVO der Motor ausgeschaltet sein (OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Celle NJW 2006, 710; OLG Hamm VRS 110, 43 = StraFo 2006, 123 = NStZ 2006, 358 = VRR 2006, 108).
Praxistipp:
Der Einwand nur „kurzfristiger Halt“, z.B. bei einer Lichtzeichenanlage (OLG Hamm, a.a.O.) oder vor einer geschlossenen Bahnschranke, rettet den Kraftfahrzeugführer also nicht. Aber auch das Ausschalten des Motors, um ungestraft telefonieren zu können, ist in diesen Fällen nicht ungefährlich. Setzt der Kraftfahrzeugführer dann nämlich seine Fahrt ggf. verspätet - weil ja erst noch gestartet werden muss - fort, kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 1 StVO in Betracht kommen (OLG Bamberg, a.a.O.; Hentschel, a.a.O., § 23 Rn. 13)."
Darüberhinaus ist häufig als OLG Verurteilungsmerkmal nach §23 Abs. 1a der "laufende Motor" genannt. Das Gegenteil ist also "ein nicht laufender Motor". Nach meinem Verständnis erfüllt ein, dank Start/Stop-Automatik, nicht laufender Motor zusammen mit Stillstand des Fahrzeugs den Ausnahmetatbestand. Zudem hat die Start/Stop-Automatik den Vorteil daß sofort gestartet und weitergefahren werden kann, eine Behinderung nach §1 Abs. 1 ist nicht gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Pizer
Aber auch das Ausschalten des Motors, um ungestraft telefonieren zu können, ist in diesen Fällen nicht ungefährlich. Setzt der Kraftfahrzeugführer dann nämlich seine Fahrt ggf. verspätet - weil ja erst noch gestartet werden muss - fort, kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 1 StVO in Betracht kommen (OLG Bamberg, a.a.O.; Hentschel, a.a.O., § 23 Rn. 13)."
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Davon war in diesem Thread nicht die Rede und mag ja richtig sein, es ging ausschließlich um das Bedienen oder in die Hand nehmen eines Handys
Darüberhinaus ist häufig als OLG Verurteilungsmerkmal nach §23 Abs. 1a der "laufende Motor" genannt. Das Gegenteil ist also "ein nicht laufender Motor". Nach meinem Verständnis erfüllt ein, dank Start/Stop-Automatik, nicht laufender Motor zusammen mit Stillstand des Fahrzeugs den Ausnahmetatbestand. Zudem hat die Start/Stop-Automatik den Vorteil daß sofort gestartet und weitergefahren werden kann, eine Behinderung nach §1 Abs. 1 ist nicht gegeben.------------------------------------
So sehe ich das auch, also Straffreies Bedienen oder in die Hand nehmen ist in dieser Situation möglich.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wer probiert das mal aus? Freiwillige vor (am besten einer der sich Sicher ist)!Gruß Metalhead
Das auszuprobieren wird nur schwer möglich sein. So viele Leute, die am Steuer telefonieren geben mir den Eindruck, das gar nicht kontrolliert wird. Wie viele Jahre wollen wir warten, bis ein Ergebnis kommt?
Ich kanns leider nicht testen, da ich das nervige und noch unausgereifte Start/Stop deaktivieren lies. Stehe ich an einer Ampel, wo ich weiß, das es länger dauert, mache ich den Motor per Hand aus.
Zitat:
Original geschrieben von Pizer
Aber auch das Ausschalten des Motors, um ungestraft telefonieren zu können, ist in diesen Fällen nicht ungefährlich. Setzt der Kraftfahrzeugführer dann nämlich seine Fahrt ggf. verspätet - weil ja erst noch gestartet werden muss - fort, kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 1 StVO in Betracht kommen (OLG Bamberg, a.a.O.; Hentschel, a.a.O., § 23 Rn. 13)."
Habe ich bereits auf einigen seiten vorher geschrieben, nur hats keinen gejuckt, weil es angeblich nicht zum Thema passt. Genau wie die Situation, wenn an dieser Stelle ein Halteverbot existiert. Schön, das es nochmal aufgegriffen wird.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
So viele Leute, die am Steuer telefonieren geben mir den Eindruck, das gar nicht kontrolliert wird. Wie viele Jahre wollen wir warten, bis ein Ergebnis kommt?
Zur Not halt Scheibe runter und bei der Rennleitung nebenan anklopfen. 😉
'Nen vermeintlich schnellen Euro lassen die sich sicher nicht entehen.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Zur Not halt Scheibe runter und bei der Rennleitung nebenan anklopfen. 😉Zitat:
Original geschrieben von MvM
So viele Leute, die am Steuer telefonieren geben mir den Eindruck, das gar nicht kontrolliert wird. Wie viele Jahre wollen wir warten, bis ein Ergebnis kommt?
'Nen vermeintlich schnellen Euro lassen die sich sicher nicht entehen.Gruß Metalhead
So lange Arme habe ich nicht. Außerdem habe ich ein mal die Rufnummer angerufen, die auf dem Polizeiwagen stand. Die sind aber nicht ans Handy gegangen, wahrscheinlich Rufumleitung ins Büro oder so.
Bald auf Seite 20...
Erlaubt
http://www.focus.de/.../...otor-an-der-ampel-zulaessig_id_4232122.html
Gerade auch nochmal darüber gestolpert:
http://www.derwesten.de/.../...nieren-am-steuer-erlaubt-id9978453.html
http://www.motor-talk.de/.../...hand-ist-schwer-zu-sehen-t4858733.html
Gruß Metalhead
Aber auch in diesem Fall gilt, wie hier ja oft genug zu lesen ist: Das ist eine Einzelfallentscheidung. Andere Gerichte können auch zu anderen Ergebnissen kommen.