Handyverbot bei "Start-Stop"

Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.

»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a

sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?

Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?

Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.

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man kann das Ganze auch als reine juristisch/technische Frage diskutieren, völlig unabhängig von Moral- oder Wunschvorstellungen. Nur, weil man wissen will, ob etwas verboten ist, heißt es ja nicht dass man es tut, wenn es nicht verboten ist (oder es lässt, wenn es doch verboten ist).

Daher verstehe ich auch nicht, dass immer wieder versucht wird, das Ganze mit persönlichen Angriffen zu würzen oder andere Meinungen zu diffamieren mit Aussagen wie "Gesetze hinbiegen". Eigene Überzeugungen in Ehren, aber wenn man dadurch die Augen vor anderen Ansichten (und deren Begründungen) verschließt, dann spricht das nicht für sondern gegen die eigene Position.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Es könnte auch eine Frage ohne diesen Hintergrund sein.

Kann sein, muss aber nicht. Deshalb habe ich es mal so am Rande erwähnt. 😉

Es gibt schon zahlreiche Autos, die gar keinen "Anlasser" im klassischen Sinne mehr haben, weil sie Hybride sind und der E-Motor diese Funktion mit übernimmt. Bald werden das nahezu alle Autos sein. Spätestens dann ist "ausgeschaltet" anders zu definieren als "Motor läuft nicht".

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Inzwischen ist "Motor" doch längst ein Gesamtsystem, bestehend aus Batterie, Anlasser, E-Motor, Diesel- oder Benzinmotor in wechselnden Konfigurationen.

Das glaubst Du doch selbst nicht.

Dich möchte ich mal sehen, wenn Deine Batterie fertig ist und der Werkstattmeister redet von einem Motorschaden.

Und welche der beiden Batterien meinst Du?
Nein, nicht Hybrid, sondern bei klassischen Verbrennern: Die Batterie für die "Hochstrom-Verbraucher", oder die Batterie, die für die Steuergeräte, zuständig ist.

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Dich möchte ich mal sehen, wenn Deine Batterie fertig ist und der Werkstattmeister redet von einem Motorschaden.

Macht er doch bislang bei 'ner defekten Kopfdichtung auch nicht (höchstens vom Wirtschaftlichen Totalschaden).

Gruß Metalhead

Es geht hier auch nicht darum, wie ein Werkstattmeister einen Defekt diagnostiziert.

Nimm doch mal einen Toyota Prius: da steht der Motor im Stand eigentlich immer. Bei Ampel grün fährt das Auto elektrisch los, bis der Motor dazugekoppelt wird und das Auto dann mit E-Motor und Verbrennungsmotor weiterrollt. Wann ist denn Deiner Meinung nach hier der "Motor" ausgeschaltet?

In Deutschland fahren tausende von diesen Autos so rum. Deiner Meinung nach dürfte man darin an jeder Ampel mit dem Handy ohne Freisprech telefonieren?

Das Elektroautoargument kam schon auf Seite 1 (zwecklos).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


man kann das Ganze auch als reine juristisch/technische Frage diskutieren, völlig unabhängig von Moral- oder Wunschvorstellungen. Nur, weil man wissen will, ob etwas verboten ist, heißt es ja nicht dass man es tut, wenn es nicht verboten ist (oder es lässt, wenn es doch verboten ist).

Ich würde es philosophieren nennen und nicht diskutieren. Bei einer Diskussion gibts in der Regel eine Einigung, beim philosophieren schreibt jeder das, was er empfindet. Frag drei Richter zu dem Thema und du bekommst drei Antworten. Wir haben wür jeden Unsinn Gesetze, aber diese Gesetze haben Lücken und Fehler, so dass man sich was zusammenreimen kann. Jeder hat zu der aktuell diskutierten Gesetzeslücke irgendwie mit seiner Meinung Recht und dennoch liegt jeder daneben.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Es geht hier auch nicht darum, wie ein Werkstattmeister einen Defekt diagnostiziert.

Weil es vielleicht dann nicht doch alles "Motor" ist?

Zitat:

Nimm doch mal einen Toyota Prius: da steht der Motor im Stand eigentlich immer. Bei Ampel grün fährt das Auto elektrisch los, bis der Motor dazugekoppelt wird und das Auto dann mit E-Motor und Verbrennungsmotor weiterrollt. Wann ist denn Deiner Meinung nach hier der "Motor" ausgeschaltet?

Beim Verbrenner ist es eindeutig, steht der, dann ist der auch aus, da gibt es nichts anders, was eine andere technische und daraus folgend juristische Bewertung möglich machen könnte.

Beim E-Motor könnte es eventuell anders aussehen, was ich (persönliche Einschätzung) aber noch nicht nachvollziehen würde. Ein stehender E-Motor ist ohne jede Energiezuführung und dieser Zustand ist in der E-Technik "aus".

Selbst dann noch "aus", wenn keine Spannungsfreiheit besteht, sondern noch irgendwelche Spannung anliegt, diese aber nichts mit Fahrenergie und (Dreh-)Bewegung zu tun hat, sondern nur Messwerte für die Ansteuerung liefern.

Eine Lampe ist auch aus, völlig unabhängig davon, ob ich einen Schalter bedient habe oder zwei Heizlüfter im selben Stromkreis dafür gesorgt haben, dass die Sicherung ausgelöst hat.

Zitat:

In Deutschland fahren tausende von diesen Autos so rum. Deiner Meinung nach dürfte man darin an jeder Ampel mit dem Handy ohne Freisprech telefonieren?

Ja, und nicht meiner Meinung, sondern unter Einhaltung der StVO-Vorschriften.

Warum denn auch nicht?

Sämtliche Dinge, die deren Zusammenhang "in Frage stehen" und "kritisch" sein könnten, sind alles Dinge, die der Gesetzgeber nicht als Bewertungs- oder Ausschlusskriterium vorgegeben hat und damit nicht in Betracht kommen können.

Auch nicht durch einen Richter, denn wo nur zwei Kriterien existieren, kann der auch nur zwei Kriterien betrachten. Ein Richter kann nicht mehr Kriterien erfinden, wenn er "nur" Richter aber nicht Gesetzgeber ist.

Hier kann nur ein Einziger etwas daran ändern und das ist der Gesetzgeber.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Beim Verbrenner ist es eindeutig, steht der, dann ist der auch aus, da gibt es nichts anders, was eine andere technische und daraus folgend juristische Bewertung möglich machen könnte.

im Gesetz steht aber nicht "aus". Da steht "ausgeschaltet". Ob es den Anforderungen des Gesetzgebers genügt, wenn ein System den Motor ausgeschaltet hat (und jederzeit ohne Zutun des Fahrers wieder einschalten kann) oder ob hier ein aktives Tun des Fahrers gemeint war, ist durchaus Auslegungssache.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Ich würde es philosophieren nennen ...

Dann sollte Philosophien aber nicht als geltende Gesetze erklärt werden.

Zitat:

Frag drei Richter zu dem Thema und du bekommst drei Antworten.

Philosophie ist nicht Jura.

Ich halte es für ausgeschlossen, dass es hier mehrere Meinung, spätestens nach der zweiten Runde geben wird.

Zitat:

Wir haben wür jeden Unsinn Gesetze, aber diese Gesetze haben Lücken und Fehler,

Dass die nicht verbotene Handynutzung bei roter Ampel eine Lücke und Fehler ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Selbst wenn man die Bereiche Behinderung und Gefährdung mit in die Betrachtung einbezieht, wird da immer noch nichts, was "bedenklich" wäre.

Eine Behinderung ist da nicht, da ist rot. Der steht immer, egal was da im Fahrzeug passiert oder nicht passiert. Und eine Gefährdung - was ist die Gefahr für Dritte, wenn der sich ein Handy an das Ohr hält, gegenüber dem auf das rote Licht starren?

Zitat:

Jeder hat zu der aktuell diskutierten Gesetzeslücke irgendwie mit seiner Meinung Recht und dennoch liegt jeder daneben.

Welche Lücke?

Die "Lücke", dass das Handy am Ohr verboten sein müsste, aber nicht ist?

Also ist es erlaubt 😁

und es müsste verboten sein - kann man ja machen, nur warum sollte es verboten sein? Ein Verbot für etwas, von dem keine Gefahr, nicht mal eine Behinderung aus geht, nur weil es einem anderen nicht in sein Weltbild passt?

Sollte man diese Tür nicht doch viel lieber geschlossen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Ich halte es für ausgeschlossen, dass es hier mehrere Meinung, spätestens nach der zweiten Runde geben wird.

Für ausgeschlossen halte ich in Deutschland lediglich den Abbau der Staatsverschuldung in den nächsten 100 Jahren, sonst nix. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Philosophie ist nicht Jura. Ich halte es für ausgeschlossen, dass es hier mehrere Meinung, spätestens nach der zweiten Runde geben wird.

Du bist also der Meinung, dass Jura eine exakte Wissenschaft ist, wo alle einer Meinung sind? Und da halten sich dann alle Richter daran?

Im Moment gibt es noch keine einzige richterliche Meinung, sonst müssten wir nicht spekulieren.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


im Gesetz steht aber nicht "aus". Da steht "ausgeschaltet".

ISt das Selbe

Zitat:

Ob es den Anforderungen des Gesetzgebers genügt,

Es genügt dem Gesetzgeber, denn er hat nichts weiterführendes formuliert.

Zitat:

oder ob hier ein aktives Tun des Fahrers gemeint war, ist durchaus Auslegungssache.

Es gibt keine rechtliche Basis für eine Auslegung.

Wie sind bei OWIs und nicht im Strafrecht, da gibt es keine Rechtsgrundlage für Auslegungen. +21 km/h und damit ein Punkt lassen sich nicht "auslegen", dass es mit guter Argumentation doch nur 20 km/h ohne einen Punkt war.

Aus ist aus, auch wenn man darüber senilen kann, ab es nicht ausgeschaltet, sondern abgeschaltet, stand-by, Ruhemodus, Umpf oder vielleicht doch nur Schmirk ist, das Dings ist aus, wie immer man dieses aus auch sonst bezeichnet, denn hier gibt es nur "aus" oder "an".

Ich würde hier ganz anders heran gehen: Mit einer Verfassungsbeschwerde, wie auch schon die erste "Winterreifenpflicht" in den Schredder gegangen ist - Unklarheit in der Formulierung und damit das Ding als Verfassungswidrig dastehen zu lassen.

Da sehe ich die einzige Chance, wenn überhaupt etwas mit Formulierung möglich wäre. Nur da geht niemand ran, weil dann nicht die Ausnahme kippt, sondern der gesamte Absatz und das ist das gesamte Nutzungsverbot, was dann in den Schredder geht.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


im Gesetz steht aber nicht "aus". Da steht "ausgeschaltet".
ISt das Selbe

sagst Du so.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


denn hier gibt es nur "aus" oder "an".

spätestens hier ist ein Widerspruch. Bei einer Start-Stopp Automatik ist der Motor eben nicht aus oder an, er ist manuell ausgeschaltet, automatisch aus oder an. Bei einem Hybrid-Auto ist er ausgeschaltet, elektrisch bereit, E-Motor läuft und/oder Verbrennungsmotor läuft.

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