Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Die Funktionsweise eines Start-Stop-Systems wird allgemein so beschrieben, daß im Stand, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, der Motor automatisch abgeschaltet wird. Damit ist die Vorgabe des Gesetzgebers erfüllt.
Ich bezweifle, dass sich ein normaler Beamter mit ein wenig Restgehirn mit so einem Unsinn beschäftigt, welche Vorschrift denn nun wieder gebrochen wird, hauptsache es wurde irgendeine gebrochen. Wenn jemand wo steht, er niemanden behindert oder gefährdet, wozu dann ein Fass aufmachen?
Tut mir leid, ich verstehe die Diskussion um des Kaisers Bart nicht.
Es gibt für solche Dinge auch einen Ermessensspielraum und den Umstand, dass wir alle Menschen und keine Roboter sind.
Ich stehe auch nicht im Halteverbot oder telefoniere in Schlangenlinien fahrend auf der Fahrbahn.
Aber irgendwann muss man echt mal die Kirche im Dorf lassen. Das hat auch nichts mit Rosinenpickerei.
Nur weil der Knöllchenschreiber wegen der 5 in Mathe kein Maschinenschlosser werden durfte, muss ich das ja nicht ausbaden.
cheerio
Ich glaube über "ausgeschaltet", "abgeschaltet"..., werden wir uns nicht einigen können. Eines sollte aber klar sein, auch vor einer roten Ampel nimmt man aktiv am Straßenverkehr teil.
Wem bitte ist es noch nie passiert das er vor einer roten Ampel zu früh losgefahren ist, weil er sich nach der Ampel des Nachbarn gerichtet hat ?
Bzw. wer ist zu spät losgefahren, weil er die falsche Ampel auf dem Schirm hatte ?
Kommt alles vor, keine Seltenheit, die Gefahr steigt wenn man das Telefon am Ohr hat und abgelenkt ist.
Also entscheidet selbst, aber hinterher nicht jammern, wenn man sich durch alle Instanzen schlagen muss, viel Geld, Zeit und Nerven investieren muss, um sein "Recht" zu bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Ich bezweifle, dass sich ein normaler Beamter mit ein wenig Restgehirn .....
cheerio
Das könnte man glatt als Beleidigung auslegen. 🙂
Ähnliche Themen
Äh, ich bin noch nie losgefahren, nur weil der Nachbar Grün hat, zum Beispiel.
Aber ich gebe Dir recht, an einer roten Ampel sollte man nicht telefonieren, weil das mitten im Verkehr ist.
Mir persönlich geht es auch eher um das weltfremde mechanische Durchziehen von Vorschriften, auch wenn der Betroffene nach gesundem Menschenverstand gehandelt hat und keine unmittelbare Behinderung/Gefährdung vorliegt.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das könnte man glatt als Beleidigung auslegen. 🙂Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Ich bezweifle, dass sich ein normaler Beamter mit ein wenig Restgehirn .....
cheerio
Ist aber häufig so. Berlins Polizei stellt mittlerweile ehemalige Intensivstraftäter als Beamte ein und ich weiß von zweien, die Polizisten wurden, weil das mit dem Handwerk und der 5 in Mathe/Physik nicht zusammenpasste.
Und dann gibt's halt auch so Dinge, die man in der Schule nicht lernt. Verhältnismäßigkeit und Ermessensspielräume. Das Zusammenarbeiten mit Menschen.
Ich kann nicht täglich trotzig Respekt einfordern und mich rechtschaffenden Bürgern gegenüber wie Graf Koks von der Gasanstalt aufführen.
cheerio
Der Motor ist aus, wenn die Zündung abgeschaltet ist. Wärend einer Start Stopp Phase ist das wohl eher nicht der Fall sondern der Motorlauf ist elektronisch ohne Einfluss des Fahrers unterbrochen.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Der Motor ist aus, wenn die Zündung abgeschaltet ist.
Ich glaub wir drehen uns im Kreis.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Doch, er hat definiert wenn der Motor ausgeschaltet ist, nicht "wenn er sich nicht dreht". 😉Zitat:
Original geschrieben von nansenbach
Das wäre ein Unterschied, wenn der Gesetzgeber den so definiert hätte. Hat er aber nicht.Gruß Metalhead
Das Gesetz bezieht sich auf den Motor und nicht auf den Rest. Ist der Motor nicht technisch gesehen ausgeschaltet und muss vom Steuergerät neu gestartet werden? 😎
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ist der Motor nicht technisch gesehen ausgeschaltet ...
Das ist hier die große Frage 😉
Gruß Metalhead
Inzwischen ist "Motor" doch längst ein Gesamtsystem, bestehend aus Batterie, Anlasser, E-Motor, Diesel- oder Benzinmotor in wechselnden Konfigurationen.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Woher hast du deine Infos?
Aus der Aussage meines Steuergeräts, diverser Motorenkonstrukteure und ein wenig Wissen um die technischen Zusammenhänge und Notwendigkeiten einer Verbrennung.
Zitat:
... , aber wenn du beim Direkteinspritzer den Zylinder Zündest der gerade nach Zünd-OT (Irgendwas im Bereich von 45-90°) ist, läuft der Motor an. Warum sollte das nicht gehen?
Weil es nicht geht.
Schweine können nicht fliegen und die Erde ist keine Scheibe. Es ist schlicht und ergreifend dummer Unfug zu behaupten, dass dies alles wäre, damit ein Motor starten könnte.
Zitat:
Der Unterschied zwischen normalem Anlassen und Start-Stop-Anlassen ist, daß beim automatischen Ausschalten das Steuergerät die Kurbelwellenposition noch definitiv kennt und den entsprechenden Zylinder bedienen kann.
Und genau daran erkennt man, dass es nur Unfug ist.
Beim "normalen" Ausschalten bei Fahrtende wäre es keinerlei Problem, dieses Ausschaltzen über SSA ausführen zu lassen und zum nächsten Motorstart eine definierte Position der drehenden Teile im Motor zu haben (wenn dies denn der Hintergrund wäre). Damit wäre der Anlasser immer und grundsätzlich ohne jede Notwendigkeit (wenn es denn so einfach wäre).
Dass es noch so etwas, wie eine Brennraumtemperatur benötigt, damit der eingespritzte Kraftstoff auch gasförmig bleibt und nicht schlagartig an den Brennraumwänden kondensiert, lassen wir einfach mal mit den noch etlichen anderen Dingen weg, weil sonst nichts mehr funktioniert, was hier (in diesem Thread) unbedingt funktionieren muss.
Zitat:
Das wäre quasi der Unterschied zwischen Standby und Aus.
Nächster Unfug,
diese Position ist bei einem Vierzylinder nichts so sonderlich seltenes. Wäre das die Eigenschaft von "stand-by", dann wäre praktisch jedes vierte Fahrzeug am Straßenrand nicht ausgeschaltet, sondern "nur auf stand-by".
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Immerhin ist der Wunschgedanke ohne ein Bußgeld telefonieren zu können.
Es könnte auch eine Frage ohne diesen Hintergrund sein.
Dass die Beantwortung nun ausgerechnet diejenigen in massive Bedrängnis führen, die ihre persönlichen Ansichten hinter einem Gesetzestext einordnen müssen, was weniger vorschreibt, als so manche gerne hätte und dadurch zu sehr merkwürdigen Ergebnissen kommen müssen um ihr eben noch heiles Weltbild unerschüttert zu lassen, ist nicht Problem der Fragestellung oder des Gesetzes.
Auch nicht der Leute, die hier darauf hinweisen, sich mal den Text des Gesetzes durchzulesen um mal zu verstehen, was da steht und was da nicht steht.
Aber selbst wenn sich hinter der Fragestellung "der Wunschgedanke ohne ein Bußgeld telefonieren zu können" verbirgt, so ist dagegen rechtlich nichts das Geringste einzuwenden.
Dass man eine davon abweichende Moral- oder Wunschvorstellung hat, kann man doch äußern, dies aber als Gesetz zu deklarieren und sich Gesetze so hin zu biegen, jenseits jeglicher juristischer oder physikalischer Definitionen, damit diese der eigenen Vorstellung entspricht und andere erziehen zu wollen, das ist schon merkwürdig.
Zitat:
Der Fahrer nimmt laut eigener Aussage nicht am Verkehr teil,
Was ein Irrtum des TE (und einiger hier) ist, denn auch im Bereich des ruhenden Verkehrs, selbst als Fußgänger schlafend auf dem Bürgersteig ist man ein Verkehrsteilnehmer. Und nicht weniger Verkehrsteilnehmer als ein Autofahrer bei 230 km/h auf der Autobahn.
Bleibt aber ohne jedes Interesse für die korrekte Beantwortung ist, weil die Kriterien nicht "ruhender" oder "fließender" Verkehr sind.
Zitat:
Somit muss man erst mal gucken, ob man an dieser Stelle Paren oder Halten darf.
Auch Parken oder Halten gehören nicht zu den Kriterien im StVO-Text. Man kann gerne da hin gucken und eine Feststellung machen, hat aber keinerlei Zusammenhang mit der Frage hier.
Zitat:
Als zweites kommt der immer wieder auftretende Paragraph § 1 Abs. 2 StVO zum Einsatz. Wenn andere belästigt/behindert werden, weil man bei grün nicht schnell genug vom Fleck weg kommt darf man zahlen.
Sicherlich, aber ein Verstoß gegen §1 und nicht "Handynutzung" und immer, wenn man wegen abgelenkt nicht los kommt, egal warum man abgelenkt ist.
Und nie, wenn man bei grün los kommt, auch wenn man kurz vorher noch durch Handy, Beifahrerin, Werbeplakat, ... abgelenkt war.
Handynutzung unzulässig, weil man 45 Sekunden später abgelenkt sein könnte - steht nichts im Gesetz.
Zitat:
Außerdem muss man sich wieder in den fließenden Verkehr einordnen.
Unfug,
man befindet sich ohne jede Unterbrechung im fließenden Verkehr, ob man sich bewegt oder verkehrsbedingt bei roter Ampel eine Minute oder unfallbedingtem Stau mehrere Stunden steht.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Doch, er hat definiert wenn der Motor ausgeschaltet ist, nicht "wenn er sich nicht dreht". 😉
Nachweis bitte.
Und nicht, welches Wort im Text steht, sondern dass dies ein physikalischer oder juristischer Unterschied ist.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Aus der Aussage meines Steuergeräts, ....Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Woher hast du deine Infos?
Dein Steuergerät kann sprechen?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Weil es nicht geht.Zitat:
... , aber wenn du beim Direkteinspritzer den Zylinder Zündest der gerade nach Zünd-OT (Irgendwas im Bereich von 45-90°) ist, läuft der Motor an. Warum sollte das nicht gehen?
Schweine können nicht fliegen und die Erde ist keine Scheibe. Es ist schlicht und ergreifend dummer Unfug zu behaupten, dass dies alles wäre, damit ein Motor starten könnte.
Tolle Erklärung. Was fehlt dir? Etwa die Kompression?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Und genau daran erkennt man, dass es nur Unfug ist.Zitat:
Der Unterschied zwischen normalem Anlassen und Start-Stop-Anlassen ist, daß beim automatischen Ausschalten das Steuergerät die Kurbelwellenposition noch definitiv kennt und den entsprechenden Zylinder bedienen kann.
Beim "normalen" Ausschalten bei Fahrtende wäre es keinerlei Problem, dieses Ausschaltzen über SSA ausführen zu lassen und zum nächsten Motorstart eine definierte Position der drehenden Teile im Motor zu haben (wenn dies denn der Hintergrund wäre). Damit wäre der Anlasser immer und grundsätzlich ohne jede Notwendigkeit (wenn es denn so einfach wäre).
Aha, und dann geht der Beutzer bei eingelegtem Gang am Berg von der Bremse. Soviel zur Motorposition. 😉
Zitat:
Dass es noch so etwas, wie eine Brennraumtemperatur benötigt, damit der eingespritzte Kraftstoff auch gasförmig bleibt und nicht schlagartig an den Brennraumwänden kondensiert, lassen wir einfach mal mit den noch etlichen anderen Dingen weg, weil sonst nichts mehr funktioniert, was hier (in diesem Thread) unbedingt funktionieren muss.
Erstens ist ein vom Start-Stop-System abgeschalteter Motor nicht kalt, zweitens ist der Eingespritze Kraftstoff doch gar nicht gasförmig sondern nur fein verstäubt. Du sollst keine halbe Stunde warten bis du den Zündest, sonsdern nur ein paar ms.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
diese Position ist bei einem Vierzylinder nichts so sonderlich seltenes. Wäre das die Eigenschaft von "stand-by", dann wäre praktisch jedes vierte Fahrzeug am Straßenrand nicht ausgeschaltet, sondern "nur auf stand-by".Zitat:
Das wäre quasi der Unterschied zwischen Standby und Aus.
Behaupte ich ja gar nicht irgend ein Kolben ist immer auf dem Weg nach unten, allerdings sollte da schon noch etwas Hub übrig sein. Außerdem benötigt "Standby" ja noch das Wissen welcher das ist und auch die Möglichkeit ohne Benutzereingriff zu starten.
Gruß Metalhead