Handyfotos von Rowdys machen erlaubt?
Tach!
Hatte heute eine amüsante Situation, bei der ich mal wieder dachte, man müsste ihn anzeigen....aber man tuts ja leider nicht.
Situation (obwohl für die Frage unerheblich):
AB-Auffahrt mit Zuflussregelung. Mein Vordermann fährt extrem langsam an, aber ich habe ja eh rot. Als ich grün habe ist er hinter der Kurve verschwunden, aber immer noch auf dem Beschleunigungsstreifen, den er aber als Anrollstreifen fehlinterpretiert. Ich beschleunige normal und ordne mich auf die rechte Spur der AB ein. Dann bin ich auf seiner Höhe (rechne natürlich mit allem) und es passiert: Mit dem Lenkradbewegen löst er den Blinker aus und zieht rüber, ich muss - obwohl gerade selbst nur 100 km/h schnell - ziemlich abbremsen. Also fängt er sich ne Lichthupe. Soweit, so normal.
Dann fahre ich auf der linken Spur an ihm vorbei und als ich schon vorbei bin gibt er Gas um dann rechts neben mir mir einen Vogel zu zeigen. Ich signalisiere ihm, dass er hätte beschleunigen sollen und will meine Fahrt fortsetzen, als der nach links zieht und mich abdrängt. Ab hier hörte mein Spaßverstand auf, jetzt wurde es gefährlich.
Also zückte ich mein Handy und fotografierte sein Heck (ich musste ja in die Eisen) wegen Nummernschildes und dann auf gleicher Höhe noch die Fratze des Fahrers.
Jetzt meine Frage: Wenn ich ihn jetzt anzeigte, würde ich nicht auch einen drauf kriegen wegen Handynutzung? Wenn ja, hätte ich denn einen Fotoapparat nehmen dürfen???
Übrigens: Er hatte einen Hybrid. Ist ja löblich, aber auch dort sollte der Sparwahn nicht dazu führen, dass man auf Beschleunigungsstreifen kein Gas gibt (wobei das langsame Beschleunigen eh viel mehr Energie kostet).
Zu guter Letzt: Ich hab eh keinen Bock die Wurst anzuzeigen, mich interessiert nur die Frage des Fotografierens in so einer Situation.
Auf der AB war übrigens TL 120km/h. Also genug Zeit für Fotos. Da kann man sogar Bilder malen mit Tempomat. 😛
Beste Antwort im Thema
Meine Kommentare in kursiv:
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Mich hat mal in Hamburg ein
junger irrelevant
südländischer irrelevant
Bmw irrelevant Fahrer
auf der Autobahn abgedrängt, ohne Grund, vermutlich wegen Berliner Kennzeichen. Ich hab ihn dann gejagt und auf der mittleren Spur ausgebremst, ausgestiegen und wollte ihn verprügeln, er ist dann aber rechts an mir vorbei gerast und ich bin dann auch weiter gefahren, mehrere Fotos durch meine Beifahrer, aber man konnte sein Gesicht nicht erkennen, weil er es sich zugehalten hat = Anzeige eingestellt.
Für das Fettgedruckte gehört dir nicht nur der Lappen weggenommen, sondern sogar Knast! Unfassbar, dass jemand so etwas macht und noch unfassbarer, dass jemand seine Dummheit hier so öffentlich präsentiert.
137 Antworten
Hallo, chrysler88,
zur Einstellung an sich:
Hier kann es etliche Gründe geben, aber nicht einer rechtfertigt es, ein Fahrzeug auf der Autobahn auszubremsen.
Wie schon geschrieben: Möglicherweise hat der Staatsanwalt Dir mit der Einstellung nur einen Gefallen getan, weil sonst Deine Fahrerlaubnis ganz sicher weg gewesen wäre.
Viele Grüße,
Uhu110
Wie ist das denn gesetzlich geregelt? Man darf ja "Täter" auf frischer Tat stellen. Wie weit darf man dabei gehen?
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, 3dition,die Reaktion des anderen Fahrers auf Deine Fahrweise war ganz sicher falsch und nicht zu entschuldigen, aber Du hast zuerst falsch gehandelt.
Wenn jemand vor Dir auf dem Beschleunigungsstreifen fährt, kannst Du ihm nicht einfach das Einfahren unmöglich machen, indem Du beschleunigst und Dich links neben ihn setzt.
Was ist, wenn der Beschleunigungsstreifen plötzlich zu Ende ist und dort anstelle eines Standstreifens eine Leitplanke kommt?
Der Fahrer, der sich gerade vom Beschleunigungsstreifen auf den rechten FS einordnen wollte, weil die Lücke gerade passte, fährt nun voll gegen diese Leitplanke und verstirbt.
Im vorliegenden Fall habe ich mich eingeordnet und zwischen mir und der Wurst auf dem Beschleunigungsstreifen waren noch 3 Autos auf der rechten AB-Spur. Ich glaube, in dem Fall spielt es dann keine Rolle, dass ich mich auch erst vor ein paar Sekunden eingeordnet hatte. Länge des Beschleunigungsstreifen und Verkehrslage ließen problemlos das Einfädeln - an mehreren Lücken - zu. Was anderers ist es sicher, hinter einem anderen vom Beschleunigungsstreifen kommend einzufädeln und sich quasi neben den zu setzen, ihm also das Auffahren zu verwehren.
Wäre hinter dem Beschleunigungsstreifen kein Standstreifen, dann ist ja klar, dass man bremst. In dem Fall hätte aber auch die Hybrid-Wurst vermutlich erkannt, dass er mal den rechten Fuß Richtung Straßenbelag drücken muss. Übrigens konnte die Kiste auch deutlich schneller beschleunigen, er kam ja plötzlich rechts neben mich. Das ging ganz schön fix.
Da du offensichtlich Wachtmeister 😉 bist: Manchmal ziehe ich - bei freien Spuren - bei solchen Beschleunigungslegasthenikern direkt nach ganz links. Das irritiert die zwar manchmal, ist aber erlaubt, oder?
Und noch was: Wenn der sich eingeordnet hat, darf ich dann rechts auf dem Beschleunigungsstreifen noch vorbei und vor ihm einscheren? Was ist mit LKW: Wenn ich aus der Kurve des Beschleunigungsstreifens komme und auf der AB ein LKW fährt, dann darf ich aber rechts vorbei und vor den, gelle? Das ist mir nämlich erheblich lieber und sicherer, als mich hinter dem LKW, wo sich erfahrungsgemäß eh alles knubbelt, einzuordnen.
Und schließlich: Handyverbot ist klar, Fotografieren mit Fotoapparat aber also nicht (?). Dürfte ich - polizeilich/rechtlich - denn mit einem Handy ohne Sim-Karte fotografieren? 😉 Ist ein rein hypothetisches Gedankenspiel.
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Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
.... Also habe ich mich schlussendlich auf der mittleren Spur vor ihn gesetzt und bin langsamer geworden bis er auch stand, ich stieg grad aus, da raste er rechts an mir vorbei ...
Als Zeugenaussage entlarvend: Wie kann er rechts an dir vorbei rasen, wenn du ihn gerade zum Stillstand heruntergebremst haben willst?
Ich glaube, dein Erinnerungsvermögen ist hier mehr als getrübt. Sei dankbar, dass das Verfahren nur eingestellt wurde. Sonst würdeste hier evtl. ne zeitlang nicht mehr tippen können. Obwohl...in unseren Wellness-Gefängnissen haben die bestimmt alle eigene Laptops und W-Lan auf den "Suiten".
Hallo, Chrysler88,
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
PS, war Stadtautobahn mit Berufsverkehr, kaum schneller als 60.
das ist unerheblich, denn Du hast hier nach Deiner Schilderung eine Straftat nach §§ 240 und 315b StGB begangen (zumindest im Versuchsstadium).
Selbst, wenn Du es tatsächlich geschafft hättest, den anderen Fahrer festzuhalten, hättest Du nicht das Recht gehabt, diesen dazu zu zwingen, Dir seine Personalien mitzuteilen, denn dieses Recht hat nur die Polizei.
Du hättest allenfalls das Recht gehabt, ihn bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und das auch nur, wenn er tatsächlich eine Straftat begangen hat.
Sollte sich herausstellen, dass er nicht Dich angegrinst, sondern nur Deinen Mitfahrerinnen zugelächelt hat, um mit ihnen zu flirten und dass er nur durch seine Unachtsamkeit beim Flirten nach rechts gelenkt hat, hättest Du ganz schlechte Karten, denn bei einer Verkehrsowi, um die es sich dann handeln würde, greift der § 127 StPO nicht.
Hallo, downforze94,
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Wie ist das denn gesetzlich geregelt? Man darf ja "Täter" auf frischer Tat stellen. Wie weit darf man dabei gehen?
hast Du Zeit?
Wenn ja, lies mal diese Ausarbeitung , die m. E. recht gut und ausführlich den § 127 StPO kommentiert.
In Kurzform:
Du darfst einen Straftäter notfalls auch mit Gewalt festhalten, wobei Du natürlich ein erhebliches Risiko eingehst.
Du darfst dabei allerdings nicht einfach so andere gefährden, z. B. durch Ausbremsen eines Verkehrsrowdys oder, solltest Du eine Waffe haben, durch wildes Hinterherschießen, um es mal drastisch auszudrücken.
Hallo, 3dition,
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Im vorliegenden Fall habe ich mich eingeordnet und zwischen mir und der Wurst auf dem Beschleunigungsstreifen waren noch 3 Autos auf der rechten AB-Spur. Ich glaube, in dem Fall spielt es dann keine Rolle, dass ich mich auch erst vor ein paar Sekunden eingeordnet hatte.
Es kann hier durchaus eine Rolle spielen, denn es kommt immer auf den Einzelfall an.
Wenn diese drei Fahrzeuge erheblich schneller waren als Du und Du konntest Dich einordnen und gleich weiter beschleunigen, bis Du neben Deinem ehemaligen Vordermann warst, hättest Du vermutlich Probleme, wenn es zum Unfall kommt.
Wenn es sich um einen extra verlängerten Beschleunigungsstreifen handelt und Du tatsächlich noch einige Sekunden lang hinter dem ehemaligen Vordermann warst, bis Du irgendwann mal zu ihm aufgeschlossen hast, sieht es anders aus.
Nach Deiner Schilderung bist Du allerdings ausgeschert und hast Dich direkt danach neben Deinem Kontrahenten befunden und hättest somit den Schwarzen Peter gehabt.
Zitat:
Da du offensichtlich Wachtmeister 😉 bist:
Wachtmeister bin ich zum Glück schon seit einigen Jahrzehnten nicht mehr. 😁
Zitat:
Manchmal ziehe ich - bei freien Spuren - bei solchen Beschleunigungslegasthenikern direkt nach ganz links. Das irritiert die zwar manchmal, ist aber erlaubt, oder?
Wenn Du niemand anderen gefährdest oder behinderst, ist es erlaubt.
Es kann allerdings, wenn Du jemanden ausbremst oder wenn sich jemand ausgebremst fühlt, recht schnell zu einer Anzeige wegen einer Straßenverkehrsgefährdung kommen.
Bei einem Unfall wärst Du zivilrechtlich sicher Mit - , eventuell auch Alleinverursacher.
Zitat:
Und noch was: Wenn der sich eingeordnet hat, darf ich dann rechts auf dem Beschleunigungsstreifen noch vorbei und vor ihm einscheren?
Nein.
Bist Du allerdings noch auf dem Beschleunigungsstreifen, darfst Du, wenn Du es kannst, weiter bis zum Ende fahren und dabei auch Deinen ehemaligen Vordermann überholen.
Du darfst diesen beim Einscheren allerdings nicht ausbremsen, denn dann hättest Du einen Vorfahrtsverstoß begangen.
Zitat:
Was ist mit LKW: Wenn ich aus der Kurve des Beschleunigungsstreifens komme und auf der AB ein LKW fährt, dann darf ich aber rechts vorbei und vor den, gelle? Das ist mir nämlich erheblich lieber und sicherer, als mich hinter dem LKW, wo sich erfahrungsgemäß eh alles knubbelt, einzuordnen.
Wenn Du kannst, darfst Du auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren als der Durchgangsverkehr.
Es ist jedoch ein Trugschluss, zu glauben, dass man sicherer vor einem LKW einschert, denn dieser hat Dich eine Zeitlang im toten Winkel.
Wenn Du nun z. B. direkt beim Einscheren abbremsen musst, weil das Fahrzeug vor Dir abbremst, ist es gut möglich, dass der LKW - Fahrer Dich noch nicht sehen kann und Dir in die Seite fährt.
In dem Fall wirst in aller Regel Du als Unfallverursacher geführt und musst je nach Sachlage mit einer Verwarnung, oft sogar mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Sicherer ist es, erst dann einzuscheren, wenn man die gesamte Frontscheibe des LKW im linken Rückspiegel deutlich erkennen kann, denn dann kann man sich sicher sein, dass der LKW - Fahrer den PKW ebenfalls erkennen muss, wenn er einigermaßen aufmerksam fährt.
Zitat:
Und schließlich: Handyverbot ist klar, Fotografieren mit Fotoapparat aber also nicht (?). Dürfte ich - polizeilich/rechtlich - denn mit einem Handy ohne Sim-Karte fotografieren? 😉 Ist ein rein hypothetisches Gedankenspiel.
Mobiltelefon ist Mobiltelefon, egal, ob mit oder ohne SIM - Karte und somit ist das "in die Hand nehmen" immer verboten.
Wie Ichtyos schon geschrieben hat: Es kann durchaus toleriert werden, wenn man gravierende Verstöße mit einem Handy aufnimmt, um diese Aufnahmen bei einer Anzeige als Beweismittel vorzulegen.
Du darfst jedoch nicht einfach so wegen jedem Vorfall, den Du als gravierenden Verstoß ansiehst, mal eben das Handy zücken und Bilder machen, um sie vielleicht irgendwann mal zu verwerten.
Wenn, dann muss es auch einen konkreten Anlass, also eine Anzeige, geben.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Es kann hier durchaus eine Rolle spielen, denn es kommt immer auf den Einzelfall an.Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Im vorliegenden Fall habe ich mich eingeordnet und zwischen mir und der Wurst auf dem Beschleunigungsstreifen waren noch 3 Autos auf der rechten AB-Spur. Ich glaube, in dem Fall spielt es dann keine Rolle, dass ich mich auch erst vor ein paar Sekunden eingeordnet hatte.
Wenn diese drei Fahrzeuge erheblich schneller waren als Du und Du konntest Dich einordnen und gleich weiter beschleunigen, bis Du neben Deinem ehemaligen Vordermann warst, hättest Du vermutlich Probleme, wenn es zum Unfall kommt.
Wenn es sich um einen extra verlängerten Beschleunigungsstreifen handelt und Du tatsächlich noch einige Sekunden lang hinter dem ehemaligen Vordermann warst, bis Du irgendwann mal zu ihm aufgeschlossen hast, sieht es anders aus.
Nach Deiner Schilderung bist Du allerdings ausgeschert und hast Dich direkt danach neben Deinem Kontrahenten befunden und hättest somit den Schwarzen Peter gehabt.
Wo habe ich das gesagt? Er ist doch VOR mir (allerdings dicht!) rübergezogen. Dann bin ich bei nächster Gelegenheit (nicht sofort) nach links gegangen und als ich an ihm vorbei war (vermutlich hatte er vorher gar nicht gemerkt, dass ich es bin) hat er doch beschleunigen können und kam auf meine Höhe und drängte mich ab. Is aber egal. Ich hätte ihn vielleicht reinlassen müssen bzw. hätte nicht schon so schnell sein dürfen (100km/h, TL 120, also waren auch die anderen nicht rasend schnell), dass sein Abdrängen aber definitiv extrem böse war, ist ja allen klar.
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Nein.Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Und noch was: Wenn der sich eingeordnet hat, darf ich dann rechts auf dem Beschleunigungsstreifen noch vorbei und vor ihm einscheren?Bist Du allerdings noch auf dem Beschleunigungsstreifen, darfst Du, wenn Du es kannst, weiter bis zum Ende fahren und dabei auch Deinen ehemaligen Vordermann überholen.
Du darfst diesen beim Einscheren allerdings nicht ausbremsen, denn dann hättest Du einen Vorfahrtsverstoß begangen.
Ich meinte ja, dass ich auf dem Beschleunigungsstreifen auffahre und mein Vordermann sich einordnet, hinter ihm ist es aber voller, als vor ihm. Also Gas und - mit Abstand! - vor ihm einordnen. Kein Einscheren, kein Ausbremsen, keine Lichthupe...ganz friedlich, halt nur schneller.
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Wenn Du kannst, darfst Du auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren als der Durchgangsverkehr.Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Was ist mit LKW: Wenn ich aus der Kurve des Beschleunigungsstreifens komme und auf der AB ein LKW fährt, dann darf ich aber rechts vorbei und vor den, gelle? Das ist mir nämlich erheblich lieber und sicherer, als mich hinter dem LKW, wo sich erfahrungsgemäß eh alles knubbelt, einzuordnen.Es ist jedoch ein Trugschluss, zu glauben, dass man sicherer vor einem LKW einschert, denn dieser hat Dich eine Zeitlang im toten Winkel.
Wenn Du nun z. B. direkt beim Einscheren abbremsen musst, weil das Fahrzeug vor Dir abbremst, ist es gut möglich, dass der LKW - Fahrer Dich noch nicht sehen kann und Dir in die Seite fährt.
In dem Fall wirst in aller Regel Du als Unfallverursacher geführt und musst je nach Sachlage mit einer Verwarnung, oft sogar mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Sicherer ist es, erst dann einzuscheren, wenn man die gesamte Frontscheibe des LKW im linken Rückspiegel deutlich erkennen kann, denn dann kann man sich sicher sein, dass der LKW - Fahrer den PKW ebenfalls erkennen muss, wenn er einigermaßen aufmerksam fährt.
Auch hier gilt, dass ich mich mit VIEL Abstand dann vor den LKW setze, zumal ich ja damit rechnen muss, dass - für mich durch den LKW verdeckt - jemand auch von der linken Spur auf die gleiche Spur vor den LKW wechseln will. Also auch hier, nur bei ganz viel Platz.
Hallo, 3dition,
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Wo habe ich das gesagt? Er ist doch VOR mir (allerdings dicht!) rübergezogen.
okay, dann war er eben direkt vor Dir.
Im Endeffekt kommt es allerdings auf das gleiche heraus.
Bei den anderen beiden Punkten: Kein Einspruch 😉
Viele Grüße,
Uhu110
Nope, nur der Richter und ich fühle mich heute immer noch im Recht. Jemand hat einen Mordanschlag auf 3 Menschen in meinem Auto verübt, nur aus Spaß, 3 Zeugen. Ich wollte den Täter an der Flucht hindern und dort festsetzen und in dem Augenblick ist es mir egal, obs die Stadtautobahn oder eine kleine Seitenstraße ist, wären wir in einem Anderen Land wären eventuell sogar Schüsse geflogen. Ich bin mir 100 % sicher, der einzige der seinen Lappen verloren hätte, wäre der Typ gewesen. Ihr wart nicht dabei, daher könnt ihr euch viel zusammen spinnen. Auch Polizisten sind nicht allwissend.
Mache Dich erst mal über den Begriff Mord kundig! Bevor hier mit Begriffen rumgespamt wird! Sorry; aber das ist das Mindeste....😎
Wie lächerlich hier von Mordanschlag überhaupt zu reden...😉
P.S. ne Kugel macht auch vor Dir nicht halt! Denke doch bitte mal an die Eigengefährdung und Fremdgefährdung deiner Insassen-Freunde in deinem Wagen....Du bist ein wahrer Held, wenn Du andere mitgefährdest in dem Du auf dicke Hose machst!!
Die Angehörigen deiner Freunde würden sich sicher bei Dir bedanken...
Das war jetzt nur die übertriebene Form davon. Fakt ist, er hat vorsätzlich versucht und von der Straße zu drängen, da hätte bei dem Speed auch mehr passieren können. Immer die gleichen Leute mit denen man sich hier rumärgern muss. Ich will mal sehn wie du reagierst, wenn ich dich und deine Familie von der Straße dränge.