Handyfotos von Rowdys machen erlaubt?

Tach!

Hatte heute eine amüsante Situation, bei der ich mal wieder dachte, man müsste ihn anzeigen....aber man tuts ja leider nicht.

Situation (obwohl für die Frage unerheblich):
AB-Auffahrt mit Zuflussregelung. Mein Vordermann fährt extrem langsam an, aber ich habe ja eh rot. Als ich grün habe ist er hinter der Kurve verschwunden, aber immer noch auf dem Beschleunigungsstreifen, den er aber als Anrollstreifen fehlinterpretiert. Ich beschleunige normal und ordne mich auf die rechte Spur der AB ein. Dann bin ich auf seiner Höhe (rechne natürlich mit allem) und es passiert: Mit dem Lenkradbewegen löst er den Blinker aus und zieht rüber, ich muss - obwohl gerade selbst nur 100 km/h schnell - ziemlich abbremsen. Also fängt er sich ne Lichthupe. Soweit, so normal.

Dann fahre ich auf der linken Spur an ihm vorbei und als ich schon vorbei bin gibt er Gas um dann rechts neben mir mir einen Vogel zu zeigen. Ich signalisiere ihm, dass er hätte beschleunigen sollen und will meine Fahrt fortsetzen, als der nach links zieht und mich abdrängt. Ab hier hörte mein Spaßverstand auf, jetzt wurde es gefährlich.

Also zückte ich mein Handy und fotografierte sein Heck (ich musste ja in die Eisen) wegen Nummernschildes und dann auf gleicher Höhe noch die Fratze des Fahrers.

Jetzt meine Frage: Wenn ich ihn jetzt anzeigte, würde ich nicht auch einen drauf kriegen wegen Handynutzung? Wenn ja, hätte ich denn einen Fotoapparat nehmen dürfen???

Übrigens: Er hatte einen Hybrid. Ist ja löblich, aber auch dort sollte der Sparwahn nicht dazu führen, dass man auf Beschleunigungsstreifen kein Gas gibt (wobei das langsame Beschleunigen eh viel mehr Energie kostet).

Zu guter Letzt: Ich hab eh keinen Bock die Wurst anzuzeigen, mich interessiert nur die Frage des Fotografierens in so einer Situation.
Auf der AB war übrigens TL 120km/h. Also genug Zeit für Fotos. Da kann man sogar Bilder malen mit Tempomat. 😛

Beste Antwort im Thema

Meine Kommentare in kursiv:

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88


Mich hat mal in Hamburg ein
junger irrelevant
südländischer irrelevant
Bmw irrelevant Fahrer
auf der Autobahn abgedrängt, ohne Grund, vermutlich wegen Berliner Kennzeichen. Ich hab ihn dann gejagt und auf der mittleren Spur ausgebremst, ausgestiegen und wollte ihn verprügeln, er ist dann aber rechts an mir vorbei gerast und ich bin dann auch weiter gefahren, mehrere Fotos durch meine Beifahrer, aber man konnte sein Gesicht nicht erkennen, weil er es sich zugehalten hat = Anzeige eingestellt.

Für das Fettgedruckte gehört dir nicht nur der Lappen weggenommen, sondern sogar Knast! Unfassbar, dass jemand so etwas macht und noch unfassbarer, dass jemand seine Dummheit hier so öffentlich präsentiert.

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Zitat:

Original geschrieben von cube01



Zitat:

Fahr mal die alte A-Klasse mit dem kleinsten Motor!
Und selbst DAMIT schiebe ich fette Audi A6 auf dem Beschleunigungsstreifen an!

Das würde ich gerne mal antesten, klappt wahrscheinlich, wenn ich im Rückwärtsgang fahre
:-)

@ cube01 nah auch nicht verstanden worauf der von Dir zitierte Beitrag hinweisen wollte.

😁

MfG aus Bremen

Zitat:

@ cube01 nah auch nicht verstanden worauf der von Dir zitierte Beitrag hinweisen wollte. 😁
MfG aus Bremen

May be, kläre mich doch mal bitte auf, ja?

Zitat:

Original geschrieben von cube01



Zitat:

@ cube01 nah auch nicht verstanden worauf der von Dir zitierte Beitrag hinweisen wollte. 😁
MfG aus Bremen

May be, kläre mich doch mal bitte auf, ja?

Steht doch ganz klar

i

n

meinem Beitrag. Wer es bis zum Ende des Beschleunigungsstreifen nicht schaft die ca 100 km zu erreichen und es mit den Einscherren nicht klappt, dann nicht bremsen sondern die Standspur weiter nutzen. Dazu kommt dann noch die Sache, daß viele Fahrer, Fahrzeuge mit hohen PS

Z

ahlen, auf die Autobahn rauf fahren, wie Du es, auf Grund der geringen PS Zahlen nicht besser kannst

und somit ein hohes Unfallrisiko darstellen.  😉

Jetzt klar 

😕  sonst PN

.

Mf

G

aus Bremen

Nur, dass einige sich einfach reinkämpfen, auch wenn sie noch zu lahm sind. Wenn die Autobahn und Spur links neben mir frei ist, ziehe ich kurz rüber und ermögliche denen einzufädeln, manchmal geht das aber nicht, weil da Andere Autos sind und ich keine Lust habe meinen Tempomaten auszuschalten, dann müssen die eben warten, tun manche aber nicht, sondern ziehen einen Meter vor mir rein und meckern teilweise auch noch. Diese Erwartungshaltung, dass man sie rein lassen muss...Mir ist schon mehrmals fast einer beim Einfälden ins Auto gebröselt und hat dann erschrocken zurück gelenkt.

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Zitat:

Dazu kommt dann noch die Sache, daß viele Fahrer, Fahrzeuge mit hohen PS Zahlen, auf die Autobahn rauf fahren, wie Du es, auf Grund der geringen PS Zahlen nicht besser kannst und somit ein hohes Unfallrisiko darstellen.

Ah ja... geringe PS-Zahl... alles klar...

Und da schließt sich der Kreis: Wenn man immer alle reinlässt und nie auf Fehler aufmerksam macht, passiert eben genau das: Aus der oft erlebten Höflichkeit (einfädeln lassen) leiten die Spackos ein Recht ab!

Noch son Ding: Vordermann bremst, um andere reinzulassen. Finde ich ein Unding! Der ist zu einem anderen nett und behindert mich dafür! Vielleicht habe ich es ja mordseilig und möchte seine Nettigkeit gar nicht teilen?

Unterm Strich gewinnen wir alle, wenn alle sich an die Regeln halten und nicht aus Höflichkeit erst mal alle anhalten, einen Tee kochen und dann ausdiskutieren, wer wen vorlässt! Sowas liebe ich auch bei Engpässen in der Stadt: Habe ich das Hindernis, halte ich auch an. Wenn ich dann schon stehe und der Gegenverkehr dann ebenfalls anhält und mich mit Lichthupe zum Durchfahren einlädt, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich hab doch schon gestanden! Was hab ich davon, dass er/sie nun auch anhält. So verlieren beide Zeit und vergeuden Sprit.

Hach, herrlich, sich hier im Forum regelmäßig auf- bzw abregen zu dürfen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen


Entschuldige bitte, aber was hast du denn erwartet, was der Fahrer macht? Klar, er hätte schneller beschleunigen sollen. Hat er aber nicht. Der Beschleunigungsstreifen ist irgendwann zu Ende. Hätte er auf der Standspur weiterfahren sollen?

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Ja natürlich hätte er auf den Standstreifen fahren müssen. Jetzt war ja rechts "voll". Er hatte im Übrigen genug Gelegenheit zum Einordnen gehabt. Zwischen ihm und mir war eine ganze Ampelphase der Zuflussregelung!!!! Hallo...

@Drahke: Genau die Antwort hätte ich mir auch selbst gegeben. Kranke Welt, gell?

Die Rechtslage sieht so aus, dass man sich eine Auffahrt nicht erzwingen kann, ggf. musst man am ende der Beschleunigungsspur halten, denn Seitenstreifen darf man nicht weiter nutzen, auch wenn einige es machen.

Also ganz klar, erst verstoß gegen das Vorfahrtrecht und dann noch Nötigung. Hierbei ist es völlig uninteressant das er vor dem TS auf dem Beschleunigungsstreifen fuhr. Der TS hätte hier nur Gnade vor Recht halten können und nur so schnell beschleunigen können, dass er vor ihm auch auf die Bahn ziehen konnte. Aber das ist nur eine Nettigkeit und hat keine Rechtsgrundlage.

Also wie hier schon richtig gesagt wurde, einfach vergessen und Tee trinken...🙂

Ich kenne das aus dem LKW Bereich, wo ich mit 18,75meter nicht ständig in den Mittlerem Fahrstreifen wechseln möchte und hier oft welche mit dabei waren die am Schlafen waren und zum ende des Streifens dann aufwachten und noch versuchten sich rein zu quetschen oder auf dem Seitenstreifen mit Lichthupe dann weiter fuhren. Ist wohl zu schwer eine Geschwindigkeit abzuschätzen und sich darauf einzustellen entweder weniger Gas zu geben und sich dahinter einzuordnen oder mehr Gas zu geben um noch davor rein zu kommen. Oft hatte ich noch nicht mal die Möglichkeit rüber zu ziehen und die Bahn frei zu machen, weil mir jemand nebenher fuhr oder wegen Überholverbot ich die Spur nicht verlassen durfte. Bei LKWs die mehr Zeit zum beschleunigen benötigten versuchte ich die Bahn frei zu machen, wenn es möglich war.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Bei LKWs die mehr Zeit zum beschleunigen benötigten versuchte ich die Bahn frei zu machen, wenn es möglich war.

Vettern Wirtschaft😁

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Tach!

Hatte heute eine amüsante Situation, bei der ich mal wieder dachte, man müsste ihn anzeigen....aber man tuts ja leider nicht.

Situation (obwohl für die Frage unerheblich):
AB-Auffahrt mit Zuflussregelung. Mein Vordermann fährt extrem langsam an, aber ich habe ja eh rot. Als ich grün habe ist er hinter der Kurve verschwunden, aber immer noch auf dem Beschleunigungsstreifen, den er aber als Anrollstreifen fehlinterpretiert. Ich beschleunige normal und ordne mich auf die rechte Spur der AB ein. Dann bin ich auf seiner Höhe (rechne natürlich mit allem) und es passiert: Mit dem Lenkradbewegen löst er den Blinker aus und zieht rüber, ich muss - obwohl gerade selbst nur 100 km/h schnell - ziemlich abbremsen. Also fängt er sich ne Lichthupe. Soweit, so normal.

Dann fahre ich auf der linken Spur an ihm vorbei und als ich schon vorbei bin gibt er Gas um dann rechts neben mir mir einen Vogel zu zeigen. Ich signalisiere ihm, dass er hätte beschleunigen sollen und will meine Fahrt fortsetzen, als der nach links zieht und mich abdrängt. Ab hier hörte mein Spaßverstand auf, jetzt wurde es gefährlich.

Also zückte ich mein Handy und fotografierte sein Heck (ich musste ja in die Eisen) wegen Nummernschildes und dann auf gleicher Höhe noch die Fratze des Fahrers.

Jetzt meine Frage: Wenn ich ihn jetzt anzeigte, würde ich nicht auch einen drauf kriegen wegen Handynutzung? Wenn ja, hätte ich denn einen Fotoapparat nehmen dürfen???

Übrigens: Er hatte einen Hybrid. Ist ja löblich, aber auch dort sollte der Sparwahn nicht dazu führen, dass man auf Beschleunigungsstreifen kein Gas gibt (wobei das langsame Beschleunigen eh viel mehr Energie kostet).

Zu guter Letzt: Ich hab eh keinen Bock die Wurst anzuzeigen, mich interessiert nur die Frage des Fotografierens in so einer Situation.
Auf der AB war übrigens TL 120km/h. Also genug Zeit für Fotos. Da kann man sogar Bilder malen mit Tempomat. 😛

Handy am Steuer=verboten auch das Fotografieren.Ansonsten hast du

absolut recht so ein verhalten nur um Sprit zu sparen ist echt zum kotzen.

Nehmt halt eine Fahrtkamera. Vielleicht macht sich das Ganze mal bezahlt. 99,9% der Aufnahmen werden ansonsten eh überspielt.
Ein Trabant benötigt unbeladen 26s bis 100 km/h. Das reicht nicht für den Beschleunigungsstreifen.

Hallo, 3dition,

die Reaktion des anderen Fahrers auf Deine Fahrweise war ganz sicher falsch und nicht zu entschuldigen, aber Du hast zuerst falsch gehandelt.

Wenn jemand vor Dir auf dem Beschleunigungsstreifen fährt, kannst Du ihm nicht einfach das Einfahren unmöglich machen, indem Du beschleunigst und Dich links neben ihn setzt.

Urteil des OLG Hamburg

Hier handelt es sich zwar um einen Zivilprozess, aber sollte Dich der andere Fahrer oder die Polizei anzeigen, würde es in einem Verfahren wegen einer Verkehrsowi oder einer Straftat (je nachdem, wie der Unfall ausgeht) sicher ebenso gesehen werden.

Was ist, wenn es sich um einen Fahranfänger bei seiner ersten Autobahnfahrt handelt, dem du jetzt das Einfahren unmöglich machst?

Was ist, wenn der Beschleunigungsstreifen plötzlich zu Ende ist und dort anstelle eines Standstreifens eine Leitplanke kommt?

Der Fahrer, der sich gerade vom Beschleunigungsstreifen auf den rechten FS einordnen wollte, weil die Lücke gerade passte, fährt nun voll gegen diese Leitplanke und verstirbt.

Wer wird hier wohl als Unfallverursacher geführt?

Hallo, Chrysler88,

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88


Ich musste doch seine Personalien feststellen Mensch!

Unsinn.

Es ist weder Deine Aufgabe, die Personalien eines anderen Fahrers festzustellen, noch diesen zu erziehen.

Hätte ein unbeteiligter Dritter oder gar eine Streifenwagenbesatzung Dein Verhalten beobachtet, hättest Du mit Sicherheit für längere Zeit die Annehmlichkeiten des ÖPNV in Anspruch nehmen dürfen (Dein Kontrahent allerdings auch).

Dazu würde auch noch eine saftige Geldstrafe, möglicherweise sogar eine Bewährungsstrafe kommen.

Hallo, cpedv,

Du verwechselst hier ein wenig die Dinge:

Wenn Du Dich mit Deinem Fahrzeug, egal, ob PKW oder LKW, bereits auf dem rechten Fahrstreifen befindest, wenn Du diese Auffahrt passierst, hast Du Vorfahrt und musst ganz sicher nicht den Fahrstreifen wechseln, um jemanden herein zu lassen.

Im Gegenteil: Wenn der mittlere/linke Fahrstreifen nicht gerade ewig weit nach hinten frei ist, solltest Du sogar auf Deinem Fahrstreifen bleiben, da Du sonst möglicherweise andere Fahrzeuge ausbremst.

Im vorliegenden Fall ist der TE jedoch selber hinter seinem Kontrahenten auf dem Beschleunigungsstreifen gefahren und hat lediglich seine größere Beschleunigung ausgenutzt, um noch vor diesem auf den rechten FS zu wechseln.

Somit kann er sich in diesem Fall m. E. nicht auf das Vorfahrtsrecht berufen, sondern würde bei einem Unfall mindestens eine Mitschuld, je nach Sachlage sogar die volle Schuld bekommen (siehe das verlinkte Urteil).

Viele Grüße,

Uhu110

Wenn ich Jemanden anzeigen will, der gerade eine schwere Körperverletzung an mir begehen wollte, dann habe ich das Recht seine Personalien festzustellen, meiner Meinung sogar ihn mit Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten->Festnahme durch Jedermann. Jemanden Absichtlich von der Straße zu drängen ist eine Straftat. Und wie du gesehen hast wurde die Anzeige eingestellt, weil nicht mehr nachvollziehbar war, wer gefahren ist.

Hallo, Chrysler88,

es ist richtig, dass Du ihn festhalten darfst, notfalls sogar mit Zwang, bis die Polizei eintrifft.

Das heißt aber noch lange nicht, dass Du ihn mitten auf der Autobahn anhalten und festhalten darfst.

Glaubst Du im Ernst, dass wir als Polizeibeamte so etwas machen?

Wir lotsen so einen Fahrer auch zunächst von der Autobahn und bremsen ihn nicht einfach aus, denn damit gefährden wir nicht nur ihn und uns, sondern vor allem noch die anderen Verkehrsteilnehmer, die es ab und an auch noch auf so einer Autobahn gibt.

Dein Festhalterecht kannst Du z. B. auf einem Parkplatz ausüben, wenn er Dir gegenüber steht und Du damit niemand anderen gefährdest.

Nachtrag:

Sei froh, dass das Verfahren eingestellt und der andere Fahrer nicht ermittelt wurde.

Du hättest auch ganz einfach hinter dem anderen Fahrer bleiben und warten können, bis die Polizei ihn direkt heraus zieht.

Übrigens: Warum wurde das Verfahren überhaupt eingestellt?

Wurde der Fahrer nicht ermittelt oder hat der Staatsanwalt andere Gründe genannt?

Viele Grüße,

Uhu110

Ich habe ihm mehrmals signalisiert mir zu folgen oder rechts ran zu fahren, er hat sich aber natürlich immer wieder entfernt, ist ja auch klar, wer sowas macht folgt nicht anschließend zu einem 4 Augen Gespräch. Also habe ich mich schlussendlich auf der mittleren Spur vor ihn gesetzt und bin langsamer geworden bis er auch stand, ich stieg grad aus, da raste er rechts an mir vorbei und fuhr Richtung Hamburg ab, ich fuhr dann weiter Richtung Berlin, da ich dachte die Bilder werden reichen, er hat sich aber wie gesagt, die Hände vors Gesicht gehalten und ich hatte nur sein Kennzeichen und die Automarke, trotz 2 Zeugen wurde es eingestellt.

PS, war Stadtautobahn mit Berufsverkehr, kaum schneller als 60.

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Hallo, cpedv,

Du verwechselst hier ein wenig die Dinge:

Wenn Du Dich mit Deinem Fahrzeug, egal, ob PKW oder LKW, bereits auf dem rechten Fahrstreifen befindest, wenn Du diese Auffahrt passierst, hast Du Vorfahrt und musst ganz sicher nicht den Fahrstreifen wechseln, um jemanden herein zu lassen.

Im Gegenteil: Wenn der mittlere/linke Fahrstreifen nicht gerade ewig weit nach hinten frei ist, solltest Du sogar auf Deinem Fahrstreifen bleiben, da Du sonst möglicherweise andere Fahrzeuge ausbremst.

Im vorliegenden Fall ist der TE jedoch selber hinter seinem Kontrahenten auf dem Beschleunigungsstreifen gefahren und hat lediglich seine größere Beschleunigung ausgenutzt, um noch vor diesem auf den rechten FS zu wechseln.

Somit kann er sich in diesem Fall m. E. nicht auf das Vorfahrtsrecht berufen, sondern würde bei einem Unfall mindestens eine Mitschuld, je nach Sachlage sogar die volle Schuld bekommen (siehe das verlinkte Urteil).

Viele Grüße,

Uhu110

Ich habe nichts verwechselt, denn so wie du dass erläutert hast war es auch von mir gemeint.

Vielleicht habe ich mich hier nicht gut ausgedrückt.

Das mit dem LKW ist nur aus Kulanz entstanden, aber nur solange hinter mir genug Platz war und ich hierdurch niemanden gefährdet habe oder niemanden aus kurzer Distanz aus bremsen musste. Ansonsten hatte in solch einem Fall auch ein LKW Pech und musste etwas langsamer machen um hinter mir erst auf die Autobahn zu kommen. Und natürlich hat man auch nicht bei jeder Ausfahrt mit solch einem Gefährt Lust platz zu machen, so dass es selten vor kam dass ich jemand platz machte. Denn wie du selber sagst bin ich in meiner Spur und habe Vorrang.

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