Handy zur Navigation erlaubt?!
Hallo,
ich hatte heute eine interessante Situation:
Ich stehe an einer Ampel. Mein Handy ist bei meine Golf immer im Aschenbecher "eingeklemmt", und ich hatte eine Navigationsapp laufen. An der Ampel klopft auf einmal ein Fahrradpolizist an mein Fenster und bittet mich heraus zu fahren. Ich hatte gerade auf dem Handy getippt, es befand sich aber in der besagten Halterung.
Nun ja, Personalien und Führerschein kontrolliert und dann ging's los: Warum ich denn mein Smartphone während der Fahrt benutze. Ich dachte immer, und dass habe ich auch nochmal nachgelesen, dass man das Smartophone als Navigationssystem benutzen darf. Das habe ich ihm so gesagt. Antwort, nein ich darf das Handy während der Fahrt nicht benutzen. Es war auch nicht die Rede davon, dass es nicht in einer echten Halterung war. Zumal das Smartphone in meinem Aschenbecherhalter fest sitzt.
Dann habe ich erstmal gesagt, ich werde mich nicht mehr äußern. Und habe den Polizisten gebeten, mir zu schriftlich zu geben, wie mein Handy befestigt war und was genau ich gemacht habe. Das wollte/durfte er nicht. Er könne sich dann schon daran erinnern.
Nun meine Frage: Was mache ich, wenn der Bescheid kommt. Einspruch ohne Angaben, um den Polizisten den Beweisen bringen zu lassen? Es war ja auch nur ein Polizist. Ist die Aussage dann überhaupt verwertbar? Steht nicht Aussage gegen Aussage?
Vielen Dank schon mal, Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@S2-Limo schrieb am 15. November 2018 um 05:10:21 Uhr:
Du hast ein Mobiltelefon bei laufendem Motor bedient. Das ist verboten. Ob du dabei das Navi benutzt hast, oder Laut Leise ist egal. Zahle die Strafe und lerne daraus.
@S2-Limo Meinst du deinen Beitrag zu diesem Thema jetzt wirklich ernst, oder ist es nur sinnloser Spam?
Es gibt genug Polizisten, denen Fehler passieren. Da ist das Nachfragen erlaubt. Diese hirmlosen "zahl doch einfach" Beiträge gehen fast allen auf die Nerven!
Mir ist die Gesetzesänderung von Oktober 2017 ebenfalls entgangen. Ich habe immer wieder mit dem Handy "gespielt", während es in der Halterrung war, und gerade in einer Autoschlange stand. Unabhängig, ob die Polizei in Sichtweite ist, denn es war ja schließlich erlaubt.
108 Antworten
Der Menschenverstand starb, als man das Handy im Auto erfand....
Zitat:
@manvo schrieb am 15. November 2018 um 11:52:07 Uhr:
Einmal drücken ist generell erlaubt (wenn man das kann ohne Ablenkung 😉, Tippen (mehrmaliges drücken 😉 ) ist eindeutig nicht erlaubt. Nicht beim Handy, nicht beim Navi, nicht beim Radio, nicht beim Programmieren.
Unfug. Das steht so nirgendwo.
Zitat:
@manvo schrieb am 15. November 2018 um 11:52:07 Uhr:
So sind die neuen Regeln gedacht, zu unserer aller Sicherheit und nicht um etwas zu verbieten.
woher willst Du das wissen? Es ist außerdem völlig irrelevant, wie die Dinge gedacht sind. Entscheidend ist, wie sie gemacht sind
Zitat:
@manvo schrieb am 15. November 2018 um 11:52:07 Uhr:
Und einige können auch nicht den Sinn der Gesetze erkennen, der "Sinn" steht ja nirgens geschrieben😉
oh großer Gesetzesausleger, erleuchte uns.
Zitat:
@f355 schrieb am 15. November 2018 um 11:57:41 Uhr:
Bei Volvo XC90, XC60 II, XC 40, S und V90, S und V60, ........gibt es einen Tablet ähnlichen Bildschirm, über den quasi alles bedient wird. Nach der Logik einiger, müsste ich hier also anhalten und den Motor abstellen um z. B. die Heizung zu regulieren oder den Radiosender zu wechseln. 😕
Tja, wenn man nach der Definition von Kai geht:
Zitat:
ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist
müsste man es wohl jetzt schon tun.
Danke für die Antworten.
Ich habe kein Problem damit das Bußgeld zu bezahlen und auch einen Punkt zu bekommen (hatte bisher auch noch nie einen), wenn es wirklich ein Verstoß war. Ich versuche mich hier auch nicht irgendwie davor zu drücken. Aktuell bin ich ebender Auffassung, dass ich im Recht bin. Sollte es nicht der Fall sein, bezahle ich.
Nur zur Information: Das Handy befindet sich fest eingeklemmt und unwesentlich niedriger als das Radio. Es war in der ganzen Situation auch nie die Rede davon, dass es nicht richtig befestigt war. Es wurde nur gesagt, dass ich es während der Fahrt nicht bedienen darf. Es war auch nicht die Rede davon, dass es zu tief ist. Laut dem Gesetzesausschnitt
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
würde ich auch sagen, dass vor der Ampel stehend ein Blick auf das Display den Verkehrsverhältnissen angepasst ist.
Und soweit ich mich erinnere, habe ich in der Situation den Ausschnitt größer gezoomt.
Laut den geposteten Gesetzestexten sehe ich mich konform mit diesen. Nun ist es ja erst mal egal, ob ich mich so sehe. Ich würde nur gerne zuverlässig wissen, ob ich richtig liege oder nicht.
Was wird in dem Bescheid stehen, wird der Polizist eine Beschreibung der Situation abgeben oder wird da nur stehen "hat das Smartphone während der Fahrt benutzt". Kann ich eine schriftliche Erklärung einfordern, ohne das dadurch (enorm) höhere Kosten entstehen?
Besten Dank, Martin
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Dann warte eben erstmal ab, was in dem Bescheid drinsteht. Sich vorher schon heiss zu machen bringt ja nun wirklich nichts.
der Rechtsweg ist wie folgt: Du bekommst einen Bußgeldbescheid, denn die Anhörung gab es ja vor Ort. Gegen den Bescheid kannst Du innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Sinnvollerweise mit Begründung. Dann stellt es die Bußgeldstelle entweder ein (meistens nicht) oder gibt es an die Staatsanwaltschaft ab. Dann wird ein Gerichtstermin anberaumt, in dem der Polizist als Zeuge geladen wird. Da kannst Du Deine Sicht der Dinge darlegen und der Richter wird Dir entweder empfehlen, den Einspruch zurückzunehmen oder er stellt die Sache ein.
Das Ganze ist kein Hexenwerk und auch die Gerichtsverhandlung kostet unter 50.- € (wenn es nicht eingestellt werden sollte). Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht.
Und da Deine Chancen sehr gut stehen, würde ich auf jeden Fall den Weg des Einspruchs wählen. Auch freundliche Fahrradpolizisten begehen Irrtümer, zumal die Rechtslage ja noch ganz neu ist.
Mal ganz oldschool:
Zur Wache hingehen und das ganze was hier besprochen wurde mit dem jeweiligen Beamten besprechen.
Kann mir kein Szenario vorstellen, bei dem es für dich negativ ausgeht (außer du pöbelst rum und machst ihn blöd an)...
Evtl läßt sich die Sache bereits so aus der Welt schaffen...
HTC
Ich würde auf jeden Fall auch Einspruch einlegen. Die Begründung sollte aber nichts mit "Handy zur Navigation" zu tun haben, sondern mit der Tatsache, dass du das Handy nicht in der Hand gehalten hast und dass nur eine kurze, der Wartesituation angepasste Blickabwendung notwendig war.
War dein Motor manuell ausgeschaltet (nicht durch Start-Stopp-Automatik), kannst du auch das vorbringen. Der ausgeschaltete Motor ist zwar kein notwendiges Kriterium mehr, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, er ist aber noch ein hinreichendes Kriterium, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn das Auto steht und der Motor manuell ausgeschaltet ist, dann darf man, wie schon bisher, das Handy auch in die Hand nehmen.
Mal völlig nebenher an den TE eine Frage.
Wenn das Handy "unwesentlich niedriger als das Radio" im Aschenbecher eingeklemmt war (richtig? wenn nein, bitte korrigieren) - ist das für die Nutzung der Navi-Funktion nicht eh schon eine (sorry) tendenziell eher "ungünstige" Position?
Es sei denn, du lässt dir die Routenführung komplett ansagen - aber wenn man während der Fahrt quasi ständig auf Höhe Aschenbecher/Motortunnel schauen muss, um die Karte wahrzunehmen ...
Handyhalter mit Saugnapf an die Scheibe - dann hast du wenigstens die Möglichkeit, das Ding im laufenden Navibetrieb auch im unmittelbaren Sichtfeld zu haben.
... und im Sichtfeld der Polizei 😁 😉
Aber im Ernst, der Einwand ist natürlich völlig korrekt! Wer so tief blicken muss, der hat mit Sicherheit nichts mehr von alledem was um ihn herum passiert mitbekommen.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 15. November 2018 um 15:49:52 Uhr:
Handyhalter mit Saugnapf an die Scheibe - dann hast du wenigstens die Möglichkeit, das Ding im laufenden Navibetrieb auch im unmittelbaren Sichtfeld zu haben.
Das sieht bescheiden aus und nervt bei Nachtfahrten, selbst wenn das Display relativ dunkel ist. Und vor allem ist es fast unmöglich, ein an der Windchutzscheibe befestigtes Handy zu bedienen. Der TE hat beispielsweise kurz reingezoomt.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 15. November 2018 um 19:49:30 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 15. November 2018 um 15:49:52 Uhr:
Handyhalter mit Saugnapf an die Scheibe - dann hast du wenigstens die Möglichkeit, das Ding im laufenden Navibetrieb auch im unmittelbaren Sichtfeld zu haben.Das sieht bescheiden aus und nervt bei Nachtfahrten, selbst wenn das Display relativ dunkel ist. Und vor allem ist es fast unmöglich, ein an der Windchutzscheibe befestigtes Handy zu bedienen. Der TE hat beispielsweise kurz reingezoomt.
Privat bin ich nur so unterwegs, klappt prima.
Nachts nervt nichts, schön dunkel eingestellt und gut ist, zumal Navigon einen Nachtmodus zu bieten hat, optisch stört mich da auch nix, vllt. sind da meine Ansprüche niedriger, bedienen während der Fahrt, eher selten, aber passt schon dank langen Armen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. November 2018 um 19:56:05 Uhr:
aber passt schon dank langen Armen.
Das hängt vielleicht vom Auto und der Sitzposition ab. Bei mir würde es arge Verrenkungen bedeuten.
Was mich aber immer mehr stört ist, das diverse Schmachmaten jetzt auch schon das Smartfon auf dem Fahrrad benutzen.
Stöpsel im Ohr, und auch noch während der Fahrt fleißig getippt. Wurde jetzt nicht in einen Land verboten das Handy beim gehen zu nutzen. Wenn ich da die ganzen Zombies sehe. Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Letztens wäre mir so einer , ich wollte an einem Supermarkt gerade ausparken und ich hatte ihn gesehen, gegen das stehende Auto gelaufen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 15. November 2018 um 19:58:29 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. November 2018 um 19:56:05 Uhr:
aber passt schon dank langen Armen.Das hängt vielleicht vom Auto und der Sitzposition ab. Bei mir würde es arge Verrenkungen bedeuten.
Ich mag die Liegeposition nicht, sitze relativ aufrecht, und ich bin noch jung und kann mich auch noch ohne Schmerzen nach vorne beugen. 🙂😉