Handy zur Navigation erlaubt?!
Hallo,
ich hatte heute eine interessante Situation:
Ich stehe an einer Ampel. Mein Handy ist bei meine Golf immer im Aschenbecher "eingeklemmt", und ich hatte eine Navigationsapp laufen. An der Ampel klopft auf einmal ein Fahrradpolizist an mein Fenster und bittet mich heraus zu fahren. Ich hatte gerade auf dem Handy getippt, es befand sich aber in der besagten Halterung.
Nun ja, Personalien und Führerschein kontrolliert und dann ging's los: Warum ich denn mein Smartphone während der Fahrt benutze. Ich dachte immer, und dass habe ich auch nochmal nachgelesen, dass man das Smartophone als Navigationssystem benutzen darf. Das habe ich ihm so gesagt. Antwort, nein ich darf das Handy während der Fahrt nicht benutzen. Es war auch nicht die Rede davon, dass es nicht in einer echten Halterung war. Zumal das Smartphone in meinem Aschenbecherhalter fest sitzt.
Dann habe ich erstmal gesagt, ich werde mich nicht mehr äußern. Und habe den Polizisten gebeten, mir zu schriftlich zu geben, wie mein Handy befestigt war und was genau ich gemacht habe. Das wollte/durfte er nicht. Er könne sich dann schon daran erinnern.
Nun meine Frage: Was mache ich, wenn der Bescheid kommt. Einspruch ohne Angaben, um den Polizisten den Beweisen bringen zu lassen? Es war ja auch nur ein Polizist. Ist die Aussage dann überhaupt verwertbar? Steht nicht Aussage gegen Aussage?
Vielen Dank schon mal, Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@S2-Limo schrieb am 15. November 2018 um 05:10:21 Uhr:
Du hast ein Mobiltelefon bei laufendem Motor bedient. Das ist verboten. Ob du dabei das Navi benutzt hast, oder Laut Leise ist egal. Zahle die Strafe und lerne daraus.
@S2-Limo Meinst du deinen Beitrag zu diesem Thema jetzt wirklich ernst, oder ist es nur sinnloser Spam?
Es gibt genug Polizisten, denen Fehler passieren. Da ist das Nachfragen erlaubt. Diese hirmlosen "zahl doch einfach" Beiträge gehen fast allen auf die Nerven!
Mir ist die Gesetzesänderung von Oktober 2017 ebenfalls entgangen. Ich habe immer wieder mit dem Handy "gespielt", während es in der Halterrung war, und gerade in einer Autoschlange stand. Unabhängig, ob die Polizei in Sichtweite ist, denn es war ja schließlich erlaubt.
108 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. November 2018 um 10:40:20 Uhr:
Die erste Frage die man beantworten sollte ist die, gilt es überhaupt als eine geeignete Halterung wenn das Handy provisorisch irgendwo eingeklemmt wird, denn nur dann darf man es als Navi benutzen, bedienen darf man es nur vor bzw. nach der Fahrt.
das ist schon mal falsch. Es darf nicht in die Hand genommen werden. Über die Halterung steht nirgendwo irgendwas
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. November 2018 um 10:40:20 Uhr:
Das Handy als Navi bedienen darf man nur wenn das Fahrzeug steht bzw. die Fahrt unterbrochen wurde.
das ist auch falsch. Das Kriterium ist, dass man nicht über Gebühr vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird. Und statt Handy betrifft das alle elektronischen Geräte
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. November 2018 um 10:40:20 Uhr:
Ich denke da hat der TE schlechte Karten, vor der Ampel schaltet niemand seinen Motor vollständig aus, auch eine Start/Stopp-Funktion schaltet einen Motor nicht vollständig aus, was noch wichtiger ist, auch vor der Ampel führt man gerade ein Fahrzeug im Straßenverkehr.
ob der Motor ausgeschaltet ist, ist überhaupt nicht mehr von Belang.
Ist es wirklich so schwer, einen hier bereits zitierten Gesetzestext zu lesen, anstatt irgendwelche Annahmen zu posten?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. November 2018 um 10:48:23 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. November 2018 um 10:40:20 Uhr:
Die erste Frage die man beantworten sollte ist die, gilt es überhaupt als eine geeignete Halterung wenn das Handy provisorisch irgendwo eingeklemmt wird, denn nur dann darf man es als Navi benutzen, bedienen darf man es nur vor bzw. nach der Fahrt.
das ist schon mal falsch. Es darf nicht in die Hand genommen werden. Über die Halterung steht nirgendwo irgendwas
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. November 2018 um 10:48:23 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. November 2018 um 10:40:20 Uhr:
Das Handy als Navi bedienen darf man nur wenn das Fahrzeug steht bzw. die Fahrt unterbrochen wurde.
das ist auch falsch. Das Kriterium ist, dass man nicht über Gebühr vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird. Und statt Handy betrifft das alle elektronischen Geräte
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. November 2018 um 10:48:23 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. November 2018 um 10:40:20 Uhr:
Ich denke da hat der TE schlechte Karten, vor der Ampel schaltet niemand seinen Motor vollständig aus, auch eine Start/Stopp-Funktion schaltet einen Motor nicht vollständig aus, was noch wichtiger ist, auch vor der Ampel führt man gerade ein Fahrzeug im Straßenverkehr.
ob der Motor ausgeschaltet ist, ist überhaupt nicht mehr von Belang.Ist es wirklich so schwer, einen hier bereits zitierten Gesetzestext zu lesen, anstatt irgendwelche Annahmen zu posten?
Du solltest vorsichtiger mit falsch oder richtig umgehen.
Gesetzestexte sind das eine, die werden von jedem anders ausgelegt, gängige Rechtsprechung das andere. Kein Richter wird Gesetzestexte im Urteil vorlesen, er wird die Sache erläutern, was dieser Text denn nun bedeutet, und genau das geben meine Worte wieder.
Ende der Diskussion, falls nicht, ja Du hast Recht !
Du kennst schon Rechtsprechung zu einem im Oktober neu beschlossenen Gesetz? Respekt. Was Du schreibst ist falsch, weil sich die Rechtslage geändert hat. Alle vorhandenen Urteile beziehen sich auf die alte Rechtslage und sind daher nicht mehr relevant.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. November 2018 um 10:40:20 Uhr:
Die erste Frage die man beantworten sollte ist die, gilt es überhaupt als eine geeignete Halterung wenn das Handy provisorisch irgendwo eingeklemmt wird, denn nur dann darf man es als Navi benutzen, bedienen darf man es nur vor bzw. nach der Fahrt.
Laut Gesetz ist es völlig nebensächlich, da hier von keiner "geeigneten Halterung" die Rede ist, sondern nur davon, daß das Gerät zur Bedienung nicht aufgenommen und / oder gehalten werden darf.
Für mich ein Gummiparagraph somit der keine klare Regelung beinhaltet !
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. November 2018 um 10:48:23 Uhr:
Ist es wirklich so schwer, einen hier bereits zitierten Gesetzestext zu lesen, anstatt irgendwelche Annahmen zu posten?
Wir können alle lesen, aber was steht denn in dem Gesetzestext ?!
um 9:45 auf der zweiten Seite dieses Threads von mir hier zitiert.
Jetzt kommen die Spitzfindigkeiten, dass ein Navi ja kein Handy ist und daher am Steuer bedient werden darf. Dass es mindestens ebenso ablenkt wie ein Handy, wird geflissentlich weggelassen.
Ich denke mal, dass hier bald eine Novelle zum Gebrauch von technischen Geräten am Steuer folgen wird, welche jegliche Nutzung irgendeines Gerätes untersagt, wenn man dazu eine Hand vom Lenkrad nehmen muss.
Eine Berufung darauf, dass man ja Multitasking-fähig wäre, zählt auch nicht mehr. Wissenschaftler haben es bereits erforscht, dass es sowas gar nicht gibt. Der Mensch kann sich immer nur auf eine Sache konzentrieren. Macht man mehreres gleichzeitig, macht man zwangsläufig Fehler.
Dient ein normales Navigationsgerät auch der "Kommunikation, Information oder Organisation" ?
Merkwürdiger Paragraph.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 15. November 2018 um 11:26:05 Uhr:
Ich denke mal, dass hier bald eine Novelle zum Gebrauch von technischen Geräten am Steuer folgen wird, welche jegliche Nutzung irgendeines Gerätes untersagt, wenn man dazu eine Hand vom Lenkrad nehmen muss.
Du willst das Einschalten der Heckscheibenheizung auch verbieten und das Öffnen von Fenstern?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. November 2018 um 11:28:13 Uhr:
Du willst das Einschalten der Heckscheibenheizung auch verbieten und das Öffnen von Fenstern?
Ich nicht, aber der Gesetzgeber, wenn sich im Fall des Falles irgendwelche Spezialisten vor Gericht auf Spitzfindigkeiten verlassen/herausreden können.
Du kannst dich doch sicher noch an die Zeiten erinnern, als Handys am Steuer gerade verboten wurden und sich ein paar Leute darauf berufen haben, dass das Teil in seiner Hand gar kein Handy, sondern ein Ipod oder sonstwas war.
genau aus dem Grund ist doch das Gesetz gerade novelliert worden und ist jetzt ziemlich unmissverständlich:
Zitat:
ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist
Fenster öffnen wird weiterhin erlaubt sein.
Hier nochmal:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
https://www.rechtsindex.de/.../...-23-stvo-handy-co-waehrend-der-fahrt
Einfacher:
Einmal drücken ist generell erlaubt (wenn man das kann ohne Ablenkung 😉, Tippen (mehrmaliges drücken, programmieren 😉 ) ist eindeutig nicht erlaubt. Nicht beim Handy, nicht beim Navi, nicht beim Radio, nicht beim Programmieren.
Auch nicht an der Ampel, auch nicht wenn der Motor durch Start/Stop gerade aus ist.
Alles "Tippen" (mehrmaliges drücken, programmieren 😉 ), ist nur erlaubt bei vollkommen abgeschalteten Motor.
Also man kann/darf nach wie vor das Auto noch bedienen durch einfache Knopf/Touch-Betätigung.
So sind die neuen Regeln gedacht, zu unserer aller Sicherheit und nicht um etwas zu verbieten.
Es ist auch ein großer Irrtum, dass nur "Handy am Ohr" oder "in der Hand", nicht erlaubt ist.
"Gesetzestexte sind das eine, die werden von jedem anders ausgelegt"
Und einige können auch nicht den Sinn der Gesetze erkennen, der "Sinn" steht ja nirgens geschrieben😉
Gott, diese Welt ist so hässlich geworden, nachdem der gesunde Menschenverstand gestorben ist!
Bei Volvo XC90, XC60 II, XC 40, S und V90, S und V60, ........gibt es einen Tablet ähnlichen Bildschirm, über den quasi alles bedient wird. Nach der Logik einiger, müsste ich hier also anhalten und den Motor abstellen um z. B. die Heizung zu regulieren oder den Radiosender zu wechseln. 😕