Handy zur Navigation erlaubt?!

Hallo,

ich hatte heute eine interessante Situation:

Ich stehe an einer Ampel. Mein Handy ist bei meine Golf immer im Aschenbecher "eingeklemmt", und ich hatte eine Navigationsapp laufen. An der Ampel klopft auf einmal ein Fahrradpolizist an mein Fenster und bittet mich heraus zu fahren. Ich hatte gerade auf dem Handy getippt, es befand sich aber in der besagten Halterung.

Nun ja, Personalien und Führerschein kontrolliert und dann ging's los: Warum ich denn mein Smartphone während der Fahrt benutze. Ich dachte immer, und dass habe ich auch nochmal nachgelesen, dass man das Smartophone als Navigationssystem benutzen darf. Das habe ich ihm so gesagt. Antwort, nein ich darf das Handy während der Fahrt nicht benutzen. Es war auch nicht die Rede davon, dass es nicht in einer echten Halterung war. Zumal das Smartphone in meinem Aschenbecherhalter fest sitzt.

Dann habe ich erstmal gesagt, ich werde mich nicht mehr äußern. Und habe den Polizisten gebeten, mir zu schriftlich zu geben, wie mein Handy befestigt war und was genau ich gemacht habe. Das wollte/durfte er nicht. Er könne sich dann schon daran erinnern.

Nun meine Frage: Was mache ich, wenn der Bescheid kommt. Einspruch ohne Angaben, um den Polizisten den Beweisen bringen zu lassen? Es war ja auch nur ein Polizist. Ist die Aussage dann überhaupt verwertbar? Steht nicht Aussage gegen Aussage?

Vielen Dank schon mal, Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 15. November 2018 um 05:10:21 Uhr:


Du hast ein Mobiltelefon bei laufendem Motor bedient. Das ist verboten. Ob du dabei das Navi benutzt hast, oder Laut Leise ist egal. Zahle die Strafe und lerne daraus.

@S2-Limo Meinst du deinen Beitrag zu diesem Thema jetzt wirklich ernst, oder ist es nur sinnloser Spam?

Es gibt genug Polizisten, denen Fehler passieren. Da ist das Nachfragen erlaubt. Diese hirmlosen "zahl doch einfach" Beiträge gehen fast allen auf die Nerven!

Mir ist die Gesetzesänderung von Oktober 2017 ebenfalls entgangen. Ich habe immer wieder mit dem Handy "gespielt", während es in der Halterrung war, und gerade in einer Autoschlange stand. Unabhängig, ob die Polizei in Sichtweite ist, denn es war ja schließlich erlaubt.

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Zitat:

@Florian333 schrieb am 15. November 2018 um 19:49:30 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 15. November 2018 um 15:49:52 Uhr:


Handyhalter mit Saugnapf an die Scheibe - dann hast du wenigstens die Möglichkeit, das Ding im laufenden Navibetrieb auch im unmittelbaren Sichtfeld zu haben.

Das sieht bescheiden aus und nervt bei Nachtfahrten, selbst wenn das Display relativ dunkel ist. Und vor allem ist es fast unmöglich, ein an der Windchutzscheibe befestigtes Handy zu bedienen. Der TE hat beispielsweise kurz reingezoomt.

Ein klassisches Tomtom (Garmin, andere Hersteller einsetzen) sieht an der Scheibe auch nicht gerade toll aus. Nur gut, dass man da während der Fahrt sowieso nicht drauf rumtippen darf, deswegen ist die Bedienerfreundlichkeit doch eher sekundär.

Ging mir mehr darum, dass man während der Fahrt den Blick "geradeaus" hat und für den Blick aufs Navi nicht den Blick vollständig von der Straße nehmen muss (als wenn man eben zum Aschenbecher runterschaut).

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 15. November 2018 um 20:06:52 Uhr:


Was mich aber immer mehr stört ist, das diverse Schmachmaten jetzt auch schon das Smartfon auf dem Fahrrad benutzen.
Stöpsel im Ohr, und auch noch während der Fahrt fleißig getippt. Wurde jetzt nicht in einen Land verboten das Handy beim gehen zu nutzen. Wenn ich da die ganzen Zombies sehe. Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Letztens wäre mir so einer , ich wollte an einem Supermarkt gerade ausparken und ich hatte ihn gesehen, gegen das stehende Auto gelaufen.

In Japan gibts glaub ich mittlerweile tatsächlich Bodenampeln für die Smombies ... 😁

Die Überschrift "Handy zur Navigation erlaubt?!" und dann die Fragen "mal einen Blick auf das Handy werfen" sind ganz schön "weichgespülte" Fragen, mit den dann natürlich auch positiven Antworten. Darf man ja auch alles, vollkommen richtig.

Dabei hatte der TE geschrieben " Ich hatte gerade auf dem Handy getippt," das ist nun schon mal etwas ganz anderes, ob man dann zum Einspruch rät, ist nicht unbedingt ein guter Rat.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 16. November 2018 um 09:48:21 Uhr:


Nur gut, dass man da während der Fahrt sowieso nicht drauf rumtippen darf,

Unter den schon mehrfach genannten Voraussetzungen darf man darauf rumtippen.

Zitat:

@manvo schrieb am 16. November 2018 um 10:31:57 Uhr:


Dabei hatte der TE geschrieben " Ich hatte gerade auf dem Handy getippt," das ist nun schon mal etwas ganz anderes, ob man dann zum Einspruch rät, ist nicht unbedingt ein guter Rat.

Was genau soll daran verboten gewesen sein und wie lautet dein Rat?

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@Florian333

Bitte nicht schon wieder!
Oben sind auf 5 Seiten die unterschiedlichen Auffassungen schon reichlich dargestellt worden.

Unablässiges tippen ist nun mal was anderes als gucken, das hatte ich geschrieben.
Der TE sollte jetzt nach den 5 Seiten es selber einschätzen und sich an wirklich kompetenter Stelle erkundigen, wie da jetzt in der Praxis mit verfahren wird, - ehe es richtig Geld kostet wie hier auch schon ein Beispiel gezeigt hat.

Zitat:

@manvo schrieb am 16. November 2018 um 11:20:59 Uhr:


Oben sind auf 5 Seiten die unterschiedlichen Auffassungen schon reichlich dargestellt worden.

Ja, und gegen Ende hatte sich dann die richtige Auffassung gegenüber der falschen durchgesetzt. Bis dann du kamst, die Sache offenbar wieder als verboten angesehen hast und von einem Einspruch abgeraten hast. Da könnte ich jetzt schreiben "Nicht schon wieder!".

@Florian333
"offenbar wieder als verboten angesehen hast und von einem Einspruch abgeraten hast"

Dünnes Eis deine Schlussfolgerungen. Kein Wort davon hab ich erwähnt.
Mir fiel bloß der Widerspruch zwischen Fragen und Antworten auf.
Ob die Antworten dann alle so ausgefallen wären?
Wenn man den TE nochmal zum kritischen Nachdenken (hat er inzwischen sogar mehr als einige hier) bewegt, ist das doch nicht schlimm.
Entschuldigung wenn das deine Erregung hervorgerufen hat.

Du hattest geschrieben, dass ein Einspruch kein guter Rat sei. Ich halte unter den vom TE geschilderten Umständen einen Einspruch für einen sehr guten Rat.

Zitat:

würde ich auch sagen, dass vor der Ampel stehend ein Blick auf das Display den Verkehrsverhältnissen angepasst ist.

Klar, und dann geht`s los. Hier noch schnell SMS nachsehen, dort noch kurz surfen, ....
Genau das ist es , was mir viele erzählen.
Auch, das sie das wohl gut können.
In dem Moment, wenn sie es gut können kriegen sie aber nicht viel mit.....

@Florian333

"ist nicht unbedingt ein guter Rat." regt zum Nachdenken an.
Dein "kein guter Rat" ist deine Schlussfolgerung wenn man schwarz weiß denken möchte.

Unnötige Wortklauberei.

@Florian333

Nee...
Regt zum Nachdenken an. Aber bitte keine Panik!

"Panik", "Erregung" - dich nimmt das alles arg mit, oder?

Hier mal wieder eine Übersicht, wie Handy am Steuer geahndet wird:

https://www.adac.de/.../

Und hier in Deutschland:

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@f355 schrieb am 15. November 2018 um 11:57:41 Uhr:


Bei Volvo XC90, XC60 II, XC 40, S und V90, S und V60, ........gibt es einen Tablet ähnlichen Bildschirm, über den quasi alles bedient wird. Nach der Logik einiger, müsste ich hier also anhalten und den Motor abstellen um z. B. die Heizung zu regulieren oder den Radiosender zu wechseln. 😕

Streng genommen ja. Warum auch nicht, auf dem eingespannten Handy zu tippen, lenkt auch nicht mehr ab, als auf dem Infotainment rumzutatschen. Dass das Gesetz unpräzise ist, steht aber außer Frage.

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