Handy zur Navigation erlaubt?!

Hallo,

ich hatte heute eine interessante Situation:

Ich stehe an einer Ampel. Mein Handy ist bei meine Golf immer im Aschenbecher "eingeklemmt", und ich hatte eine Navigationsapp laufen. An der Ampel klopft auf einmal ein Fahrradpolizist an mein Fenster und bittet mich heraus zu fahren. Ich hatte gerade auf dem Handy getippt, es befand sich aber in der besagten Halterung.

Nun ja, Personalien und Führerschein kontrolliert und dann ging's los: Warum ich denn mein Smartphone während der Fahrt benutze. Ich dachte immer, und dass habe ich auch nochmal nachgelesen, dass man das Smartophone als Navigationssystem benutzen darf. Das habe ich ihm so gesagt. Antwort, nein ich darf das Handy während der Fahrt nicht benutzen. Es war auch nicht die Rede davon, dass es nicht in einer echten Halterung war. Zumal das Smartphone in meinem Aschenbecherhalter fest sitzt.

Dann habe ich erstmal gesagt, ich werde mich nicht mehr äußern. Und habe den Polizisten gebeten, mir zu schriftlich zu geben, wie mein Handy befestigt war und was genau ich gemacht habe. Das wollte/durfte er nicht. Er könne sich dann schon daran erinnern.

Nun meine Frage: Was mache ich, wenn der Bescheid kommt. Einspruch ohne Angaben, um den Polizisten den Beweisen bringen zu lassen? Es war ja auch nur ein Polizist. Ist die Aussage dann überhaupt verwertbar? Steht nicht Aussage gegen Aussage?

Vielen Dank schon mal, Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 15. November 2018 um 05:10:21 Uhr:


Du hast ein Mobiltelefon bei laufendem Motor bedient. Das ist verboten. Ob du dabei das Navi benutzt hast, oder Laut Leise ist egal. Zahle die Strafe und lerne daraus.

@S2-Limo Meinst du deinen Beitrag zu diesem Thema jetzt wirklich ernst, oder ist es nur sinnloser Spam?

Es gibt genug Polizisten, denen Fehler passieren. Da ist das Nachfragen erlaubt. Diese hirmlosen "zahl doch einfach" Beiträge gehen fast allen auf die Nerven!

Mir ist die Gesetzesänderung von Oktober 2017 ebenfalls entgangen. Ich habe immer wieder mit dem Handy "gespielt", während es in der Halterrung war, und gerade in einer Autoschlange stand. Unabhängig, ob die Polizei in Sichtweite ist, denn es war ja schließlich erlaubt.

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Hallo,

also morgen ist der Vorfall 4 Monate her. bis jetzt habe ich noch nichts bekommen. Ich interpretiere dass mal so, dass mein Verhalten damals im Einklang mit den Gesetzen war.

Zitat:

@Lebowski_ schrieb am 13. März 2019 um 21:30:40 Uhr:


Hallo,

also morgen ist der Vorfall 4 Monate her. bis jetzt habe ich noch nichts bekommen. Ich interpretiere dass mal so, dass mein Verhalten damals im Einklang mit den Gesetzen war.

Muss nicht so sein. Der Polizist hatte hier aber keine Zeugen, nehm ich mal an. Fotos wurden auch keine gemacht. Von daher könnte er sich an allen fünf Fingern abzählen, dass man bei einem Bescheid in Widerspruch geht.

Wozu braucht ein Polizist Zeugen?

Zitat:

@Bert1967 schrieb am 14. März 2019 um 09:00:53 Uhr:


Wozu braucht ein Polizist Zeugen?

Wenn der Delinquent in Widerspruch geht und das Ganze im Fall des Falles vor Gericht geht, dürfte die alleinige Aussage des Polizisten kaum prozessentscheidend sein. Noch dazu, wenn der Polizist aus der Erinnerung heraus etwas darlegen soll.

Und hast bei Verkehrskontrollen oder Geschwindigkeitskontrollen jemals gesehen, dass da ein Polizeier ganz alleine rumsteht ? So weit ich mich zurückerinnern kann, waren immer mindestens 2 vor Ort. Vielfach noch mehr.

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