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Handy am Steuer ist verboten und CB-Funk erlaubt?

Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 19:43

Wer weiss bescheid ?

Beste Antwort im Thema
am 15. Dezember 2010 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, im Zeitalter der Freisprecheinrichtung nehmen doch nur noch Kleingeister das Gerät in die Hand....

Wir stellen uns mal folgende Situation vor: Der Ekkhard legt sein Handy auf's Armaturenbrett und fährt los bevor er es vernünftig weggelegt hat. Während der Fahrt bemerkt er seinen Fehler. Nun könnte er das Handy einfach nehmen und in die Tasche stecken, würde damit aber gegen das Gesetz verstoßen. Als Kleingeist wird er vermutlich rechts ranfahren, sein Fahrzeug anhalten und den Motor abstellen, denn erst dann darf er das Handy laut Gestz wieder anfassen. Ob es wirklich solche Kleingeister gibt...?

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45 Antworten
Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Ein paar Urteile zu Handy am Steuer:

- Sämtliche Bedienfunktionen sind vom Verbot umfasst. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi.

(OLG Köln - Az.: 81 Ss-OWi 49/08)

invisible_ghost

Was sind säntliche Bedienfunktionen ??

( Scheibenwischer, Heizung, ....?

Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Dicke Kisten fahren, aber für eine Freisprecheinrichtung reicht es nicht mehr.

Das glaube ich kaum. Vielmehr könnte es auch daran liegen, daß die Fahrer nicht allein im Auto sitzen; und es die anderen Insassen schlicht und ergreifend einen Scheissdreck angeht, was der Inhalt des Telefonats ist.

 

 

MfG

invisible_ghost

Da gibt es doch so kleine Dinger fürs Ohr?

ich glaube bedienfunktionen vom handy

also sms internet surfen und und und

aber aufs navi schauen darf ich

und wie sieht es aus mit bedienfunktionen über sprachbefehle???

am 15. Dezember 2010 um 21:33

Ich habe mein Navi mit dem Handy über Blauzahn verbunden. Die Nummer muß über das Navi eingegeben werden. Habe ich das Handyverbot nun erfolgreich umgangen?

Zitat:

(3)

Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Wir haben mit dem Trabbi immer Schlitten gezogen, ist das noch erlaubt?

hmm.. ist ja nix anderes als pfedekutschen

notfalls mit abschleppstange und warnblinklicht^^und rotem fähnchen ist ragt ja quasi über einen meter übers fahrzeug hinaus

 

und im falle eines falle auf privatgelände auf jeden

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

 

Da gibt es doch so kleine Dinger fürs Ohr?

Natürlich, wenn ich in einer S-Klasse ein Command oder in einem 7er ein I-Drive habe, werde ich mir ganz sicher noch ein Extra-Headset ins Ohr stecken... :rolleyes:

 

MfG

invisible_ghost

am 15. Dezember 2010 um 21:46

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

 

Da gibt es doch so kleine Dinger fürs Ohr?

Natürlich, wenn ich in einer S-Klasse ein Command oder in einem 7er ein I-Drive habe, werde ich mir ganz sicher noch ein Extra-Headset ins Ohr stecken... :rolleyes:

 

MfG

invisible_ghost

Wenn du Gespräche führen möchtest, bei denen die Mitreisenden nicht mithören, wirst du das wohl müssen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Vielmehr könnte es auch daran liegen, daß die Fahrer nicht allein im Auto sitzen; und es die anderen Insassen schlicht und ergreifend einen Scheissdreck angeht, was der Inhalt des Telefonats ist.

Möglich. Als Rechtfertigungsgrund für einen Verstoß sollte sich der Fahrzeugführer diese Erklärung aber tunlichst verkneifen.

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Dann schau Dir mal die dicken Autos an, deren Fahrer haben ständig das Telefon am Ohr. Die müssen irgendwo unter Geldmangel leiden. Dicke Kisten fahren, aber für eine Freisprecheinrichtung reicht es nicht mehr.

mein gott bist du ein neidhammel

Moin Jungs,

ich sehe schon, daß meine auf Seite 1 aufgestellte Behauptung:

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Allerdings gibt es auch VT die derart Obrigkeitshörig sind, daß diese es genau so machen würden. Einige dieser Strategen kann man auch hier bei MT, speziell im Sicherheitsforum; beobachten.;)

durchaus korrekt ist.

 

:D

 

 

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Grundsätzlich ist es so, daß man während der Fahrt hinter dem Steuer eigentlich alles mach darf...

...solange weder sicht noch gehör vom sicheren führen des fahrzeuges abgelenkt werden ^^

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Ein paar Urteile zu Handy am Steuer:

- Sämtliche Bedienfunktionen sind vom Verbot umfasst. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi.

(OLG Köln - Az.: 81 Ss-OWi 49/08)

invisible_ghost

Was sind säntliche Bedienfunktionen ??

( Scheibenwischer, Heizung, ....?

Du kannst deine Scheibenwischer mit dem Handy steuern? Respekt..

Im Ernst, das ist geradezu lächerlich. Die Handykamera darf also nicht genutzt werden, eine andere Kamera aber schon?

Tja, da ist denn noch was. Ein Funkgerät darf ich ohne jede Strafe in die Hand nehmen und blödes Zeug labern. Wo da der Unterschied zum Telefon ist soll mir mal einer erklären.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Tja, da ist denn noch was. Ein Funkgerät darf ich ohne jede Strafe in die Hand nehmen und blödes Zeug labern. Wo da der Unterschied zum Telefon ist soll mir mal einer erklären.

Du bist aber mit der Funke nicht so unter Druck, blödes Zeug zu labern ;)

Aus dem verlinkten Artikel: "Das beim Funk im Gegensatz zum Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen.."

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser

 

Aus dem verlinkten Artikel: "Das beim Funk im Gegensatz zum Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen.."

Das erzähl mal einem Einsatzleiter.....

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