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Wann ist welches Licht erlaubt?! - Die Lösung

Themenstarteram 5. Februar 2006 um 12:22

Servus!

Da bei mir ein User von M-T angefragt hat, wann man denn mit Standlicht, Nebelscheinwerfern, usw. fahren darf hab ich mal ne PDF erstellt. Hab mir gedacht, das interessiert vielleicht auch andere User. Bei Interesse einfach PDF runterladen, bei Fragen einfach ne PN schicken.

Ach ja, gilt nur für den Bereich der StVO - sprich Deutschland! Weiß nicht, wie es in den anderen Ländern gehandhabt wird!

Gruß, Tobi

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12 Antworten

Das mit dem Standlicht am Tag hatten wir schon :D :D :D

Konnte nicht abschliessend geklärt werden, da selbst bei Juristen keine eindeutige Meinung vorherrscht. Im Bussgeldkatalog gibt´s das sogar (Nr.74), nicht jedoch im Tatbestandskatalog. - versteh das wer will - :rolleyes:

Hoffe mal hier geht die Diskussion darum nicht wieder los ;)

Gruß Meik

Themenstarteram 5. Februar 2006 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Das mit dem Standlicht am Tag hatten wir schon

Konnte nicht abschliessend geklärt werden, da selbst bei Juristen keine eindeutige Meinung vorherrscht. Im Bussgeldkatalog gibt´s das sogar (Nr.74), nicht jedoch im Tatbestandskatalog. - versteh das wer will

Hoffe mal hier geht die Diskussion darum nicht wieder los ;)

Gruß Meik

Ne, nicht schon wieder!!!

Es gibt es definitiv nicht im Bußgeldkatalog, bin nämlich Polizist und das ist mein tägliches Werkzeug!

Im Bußgeldkatalog steht ein Tatbestand irgendwie in der Art "Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten". Das gilt aber eben für den Fall, wenn Abblendlicht benötigt wird, aber nur mit Standlicht gefahren wird. Da am Tag gar kein Licht erforderlich ist, darf eben auch mit Standlicht gefahren werden.

Ich hatte die ganze Thematik erst vor ca. nem Jahr in meiner Ausbildung und da haben wir auf diesem Punkt sehr stark darauf rumgeritten. Wir hatten nen Verkehrsrechtsexperten, der meiner Meinung nach wirklich alles weiß und er brachte uns das genau so bei, dass man an Tag mit Standlicht fahren kann. Nur einige ältere Kollegen kassieren da irrtümlicherweise ab, da sie es anscheinend nicht besser gelernt haben, bzw. sich das ganze sowieso erst nach ihrer Ausbildung so gebildet hat.

Soll aber net wieder eine Diskussion werden. Ich würde dafür auf jeden Fall nichts kassieren, weil es so richtig ist! ;) Ging bei dem anderen User hauptsächlich um Standlicht + Nebelscheinwerfer.

Gute Übersicht.

Für meinen Geschmack fehlen noch:

- Tagfahrlicht

- Nebelschlußleuchte (sehr häufiger und blendender Fehler).

Zitat:

Original geschrieben von T081

Nur einige ältere Kollegen kassieren da irrtümlicherweise ab, da sie es anscheinend nicht besser gelernt haben, bzw. sich das ganze sowieso erst nach ihrer Ausbildung so gebildet hat.

Wie soll man sich deiner Meinung nach in dieser Situation verhalten? Die genaue Tatbestandsnummer verlangen und hoffen das sie es dann einsehen?

Themenstarteram 5. Februar 2006 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Gute Übersicht.

Für meinen Geschmack fehlen noch:

- Tagfahrlicht

- Nebelschlußleuchte (sehr häufiger und blendender Fehler).

Hab ich schon drangedacht, wird demnächst noch erweitert!

Zitat:

Original geschrieben von T081

Nur einige ältere Kollegen kassieren da irrtümlicherweise ab, da sie es anscheinend nicht besser gelernt haben, bzw. sich das ganze sowieso erst nach ihrer Ausbildung so gebildet hat.

Wieso gibt es dazu dann nicht mal einen Runderlaß, der die Handlungsweise für alle Kollegen eindeutig festschreibt?

Themenstarteram 5. Februar 2006 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Wie soll man sich deiner Meinung nach in dieser Situation verhalten? Die genaue Tatbestandsnummer verlangen und hoffen das sie es dann einsehen?

In solch einem Fall ist man als Fahrer in der ungünstigeren Position! Ich würde es so handhaben, dass ich die Verwarnung zuerst akzeptiere (dann folgt nur die Verwarnung mit Zahlungsaufforderung) und keine Anzeige. Mit dem Beamten vor Ort eine Diskussion zu beginnen hat nicht viel Sinn.

Danach würde ich auf die Dienststelle gehen und dies ganz ruhig und sachlich einem Beamten dort erklären und ihn bitten, sich bei der ZBS schlau zu machen. In der Regel müsste dann die Verwarnung auch zurückgezogen werden.

Wäre denke ich die beste Lösung.

Gruß, Tobi

Themenstarteram 5. Februar 2006 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wieso gibt es dazu dann nicht mal einen Runderlaß, der die Handlungsweise für alle Kollegen eindeutig festschreibt?

Entweder ist das Problem nicht bekannt oder die Anzahl der Beamten, die das falsch ahndet ist verschwindend gering. Auch die ZBS wird eine falsche Ahndung nicht erkennen können, da der Verstoß in der Regel nicht groß auf der Verwarnung mit Zahlungsaufforderung konkretisiert wird. Höchstens bei einem Einspruch könnte die ZBS davon Notiz bekommen.

Gruß, Tobi

PS: Die jungen Kollegen wissen es aber normalerweise alle richtig! ;)

Frage an den Experten (T081)

Wie ist deine Meinung/Erfahrung zum Fahren mit Standlicht am Tag? Wird man dadurch eher gesehen, oder ist es sinnlos wegen zu geringer Helligkeit? Das man von hinten eher wahrgenommen wird durch die dabei eingeschalteten Rücklichter kann ich mir vielleicht noch vorstellen.

Will auch nicht darüber diskutieren, mich interessiert nur die eigene Meinung dazu.

Deine Aufstellung find ich gut! Ich finde, sowas sollte in den Zeitungen veröffentlicht werden, dass in diesen Punkten mal Klarheit herrscht.

Das Problem ist, dass es einfach zu viele Polizisten gibt, die sich nicht in jedem Detail auskennen (können).

Auch nach nunmehr 3 oder 4 Jahren werde ich immer noch so ab und zu angehalten und von den Kollegen in grün/weiss gebeten meine Nebelscheinwerfer auszuschalten.

Viele haben von Tagfahrleuchten noch nie etwas gehört, bzw. wissen nichts genaueres darüber.

Zwar konnte ich bisher die Sachlage immer klären, nur sagten mir auch einige Beamte, dass sie zwar schon von Tagfahrlicht gehört hätten, aber seitens ihres Dienstherren darüber keinerlei Schulung erfolgt sei oder wenigsten mal ein Merkblatt etc. aufgetaucht wäre.

Themenstarteram 5. Februar 2006 um 22:49

Zitat:

Original geschrieben von dannybgst

Frage an den Experten (T081)

Wie ist deine Meinung/Erfahrung zum Fahren mit Standlicht am Tag? Wird man dadurch eher gesehen, oder ist es sinnlos wegen zu geringer Helligkeit? Das man von hinten eher wahrgenommen wird durch die dabei eingeschalteten Rücklichter kann ich mir vielleicht noch vorstellen.

Standlicht ist meiner Meinung nach ein Tropfen auf den heißen Stein! Ich fahr eigentlich immer mit Licht außer an richtig sonnigen Tagen.

Gruß, Tobi

Intelligent Lightssystem

 

Die Lösung: man läßt das Auto entscheiden, ist nur eine Frage des verfügbaren Kleingeldes bzw. Geschmacks

Licht aus, Spot an (Spiegel.de)

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