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Handler will das Auto nach dem Finanzierung nicht geben

Themenstarteram 29. März 2019 um 9:10

Hallo.

Ich wollte mal fragen wie das Rechtlich ist.

Hab am Mittwoch ein auto von Handler auf Finanzierung genommen, heute schon auf mich aufgemeldet, danach bin zu Ihm gegangen dem Brief abzugeben und auto mit meine Kennzeichen abholen dann sagt der mir das ich mein Auto noch nicht kriegen kann, erst wenn der Brief zum Bank schickt und das Geld kriegt.

Was kann ich jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Bei welcher Bank läuft denn die Finanzierung? Wie hoch ist der fianzierte Betrag? Wurde eine Anzahlung geleistet?

Es ist nicht üblich, daß der Händler das Fahrzeug als Pfand behält, bis die Bank gezahlt hat. Das klingt eher so, als ob immer noch das Risiko besteht, daß die Finanzierung platzt.

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Soll er dir so lange einen Ersatzwagen stellen.

Themenstarteram 29. März 2019 um 9:13

Ich hab noch ein wagen aber es geht nicht darum.. Der kann jetzt doch machen alles was der will mit mein auto.. Z.b. teile wechseln oder was ausbauen..

Bei welcher Bank läuft denn die Finanzierung? Wie hoch ist der fianzierte Betrag? Wurde eine Anzahlung geleistet?

Es ist nicht üblich, daß der Händler das Fahrzeug als Pfand behält, bis die Bank gezahlt hat. Das klingt eher so, als ob immer noch das Risiko besteht, daß die Finanzierung platzt.

Zitat:

@kasa458 schrieb am 29. März 2019 um 10:13:16 Uhr:

Der kann jetzt doch machen alles was der will mit mein auto.. Z.b. teile wechseln oder was ausbauen..

Das hätte er auch vorher schon gekonnt.

Ein gewisses Maß an Vertrauen mußt du dem Händler schon entgegenbringen.

Seltsame Vorgehensweise

Hallo,

im Prinzip ist die Sache rechtlich ziemlich eindeutig, weil:

1. kein Autohaus dem Kunden einen Fahrzeugbrief zwecks Zulassung auf Namen des Kunden aushändigt, ohne zuvor zumindest eine " verbindliche Bestellung" bzw. Kaufvertrag wirksam geschlossen zu haben.

2. Bei Vertragsschluss muss ja auch die Bezahlung des Fahrzeuges geklärt worden sein, wie z.B.

a) Kunde gibt Anzahlung, erhält Brief, Restzahlung bei Abholung

b) Händler vermittelt dem Kunden ein Darlehen bei der Partnerbank des Autohauses

c) Kunde nimmt Darlehen bei Fremdbank ( z.B. seiner Hausbank) auf und zahlt Fahrzeug dann in Bar, also wie unter a)

Leasing etc. lasse ich mal aussen vor.

bei a) und c) ist die Sache eindeutig. Mit der Anzahlung und dem unterschriebenen Kaufvertrag vollzieht sich der Besitzerwechsel, in dessen Folge der Restkaufbetrag einerseits und die Herausgabe des Fahrzeuges andererseits fällig wird ( Zug um Zug- Prinzip), was letztlich zum Eigentumswechsel führt.

Der Verkäufer ist allerdings berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Erfüllung des Vertrages seitens des Käufers zu vereinbaren.

Bei b) ist die Sachlage so: Der Händler ist der Kreditvermittler zwischen Bank und Kunde. Als Vermittler erhält er nach Kreditanfrage bei der Bank ggf. eine schriftliche Zusage deren beabsichtigter Kreditvergabe.

Das ist die Zusage der Bank, einen noch einzureichenden ausführlichen Kreditantrag ( mit allen notwendigen Unterlagen) zu bewilligen, sofern !!!! die Angaben, welche zur Vorabzusage geführt haben, auch in dem Kreditantrag belegt werden können.

Gibt ein Kunde in dem Vermittlungsprotokoll ein monatliches Brutto von 9000.- Euro an, kann aber nur einen HartzIV- Bescheid dann als Einnahme vorlegen, kommt es logischerweise zum Widerruf der Kreditzusage.

Das wäre m.E. einer der wichtigsten Gründe, wie es zu dem vom TE geschilderten Fall kommen kann.

In fast jedem anderen Fall wäre der Kunde benachteiligt, da er ja keine Information darüber erhält, wann die Bank den Kreditbetrag an das Autohaus überweist. Somit wäre der Zeitpunkt des Besitzerwechsels / Eigentümerwechsels für den Kunden nicht absehbar.

Der Kunde bekommt an Infos zum Kreditablauf nur den Kreditvertrag samt Ratenplan von der Bank ausgehändigt.

 

Also, lieber TE: Such Dir aus, was für Dich zutrifft und dann handle danach!

Gruss vom Asphalthoppler

@asphalthopper:

danke für die ausführlichen Infos.

Ergänzend möchte ich noch hinzufügen: Der Brief dienst lediglich als Kreditsicherung der Bank gegenüber dem Käufer. Der Händler ist da eigentlich komplett außen vor.

der verkäufer hat die Zusage der Bank, das sie das Auto bezahlen (sonst hätte er die Papiere erst garnicht zur Anmeldung rausgerückt)

Er hat also sein Geld bekommen, bzw. wird es bekommen (nämlich von der Bank)

Was will er also mit den Papieren? Evtl. macht er sich eine Kopie und sendet dann das Original (per Einschreiben) an die Bank. Das kannst Du aber sogar selber tun. Behalten wird er ihn nicht, Der Brief ist ja die Sicherheit der Bank, und die legt den in Ihren Safe.

Es ist zudem auch noch völlig unüblich. Eben weil es da keinen sog. Rechtsanspruch darauf gibt. Ihr habt einen vereinbarten Abholtermin (sollte im Vertrag verbindlich drin stehen). An dem kannst Du die Schilder drauf schrauben und mit dem Auto weg fahren. Er MUSS Dir dann auch alle Papiere und Schlüssel übergeben. Außer er hat einen triftigen Grund es nicht zu tun (z.B.: Der Wagen steht noch in der Werkstatt, wir sind noch nicht dazu gekommen ihn auf zubereiten, der TÜV-Prüfer war noch nicht da...etc.).

Bei meinen Finanzierungen war es immer so (egal ob neu- oder Händler-Gebrauchtwagen): Ich hab vorab die Papere zur Anmeldung bekommen und hab dann den Brief im Tausch mit den schlüsseln dem Händler gegeben. Er hatte die Zusage der Bank und meine vereinbarte Anzahlung und dann hat er mir noch gute Fahrt gewünscht und das wars. Klar: wenn TÜV-neu vereinbart war oder eine Reparatur oder was weiß ich, hätte das mit dem triftigen Grund geklappt, aber sonst nicht.

Themenstarteram 29. März 2019 um 12:24

Bei mir war das so. Am Mittwoch hat Bank (Santander) dem Finanzierung genehmigt. Der Handler hat am selbem Tag noch TUV gemacht (ohne konnte ich nicht anmelden). Am Donnerstag hab Brief und TUV abgeholt. Heute Fruh war ich schon bei Zulassungstelle das Auto auf mich anzumelden. Bin mit Kennzeichen und Brief zum Handler gegangen hab dem Brief gegeben und da sagt der mir das ich dem erst abholen darf wenn die Geld kriegen. Zusage der Bank haben die schon am Mittwoch bekommen wo ich alles untergeschrieben hab aber die sind irgendwie noch nicht sicher das die das Geld kriegen ;/

Themenstarteram 29. März 2019 um 12:28

Z.b. Wenn Bank dem Finanzierung genehmigt hat und das Fahrzeug ist schon eingemeldet kann der jetzt ablehnen?

Zitat:

@kasa458 schrieb am 29. März 2019 um 10:13:16 Uhr:

Ich hab noch ein wagen aber es geht nicht darum.. Der kann jetzt doch machen alles was der will mit mein auto.. Z.b. teile wechseln oder was ausbauen..

Wenn ich sowas von einem Händler denke, dann kaufe ich bei dem bestimmt kein Auto :eek:

Stellt sich halt die Frage, warum der Händler nicht sicher ist das Geld zu bekommen.

Bei mir war`s letztes Jahr so wie @StephanRE schreibt.

Hab die Papiere zum Anmelden vorab bekommen, dann beim Abholen des Autos wieder abgegeben.

Der Händler hat dann den Brief an die Bank geschickt.

Themenstarteram 29. März 2019 um 12:48

Zitat:

 

Wenn ich sowas von einem Händler denke, dann kaufe ich bei dem bestimmt kein Auto :eek:

Stellt sich halt die Frage, warum der Händler nicht sicher ist das Geld zu bekommen.

Bei mir war`s letztes Jahr so wie @StephanRE schreibt.

Hab die Papiere zum Anmelden vorab bekommen, dann beim Abholen des Autos wieder abgegeben.

Der Händler hat dann den Brief an die Bank geschickt.

Ein mal war ich mit Cousin dabei wo der sein Auto Finanzieret hat und war genau so wie bei euch..

Heute wo ich Brief abgegeben hab und gehort das ich das Auto noch nicht bekomme bin mit Cousin auf solche ideen gekommen..

Und warum hat der angst das der Geld nicht kriegt weiss ich selber nicht :(

Der Autokauf ist mit der Finanzierung der Santander gekoppelt, richtig?

Oder hast du dir den Santander Kredit privat besorgt.

Falls er zusammen mit dem Autokauf war, dann geh doch mal freundlich zum Händler und sag ihm, dass du die Finanzierung widerrufen wirst ( wenn noch in der Frist) bei dem Verhalten, dann platzt automatisch auch der Autokauf und dann hat er erstmal die Scherereien. Ev. auch ein Weg um zu sehen wer am längeren Hebel sitzt. Das Risiko ist überschaubar. Worst Case hast halt am Ende das Auto nicht und fährst dein jetziges noch etwas.

VG

Ja, das wäre IMHO die sinnvollste Reaktion auf die im Moment etwas verfahrene Situation.

Allerdings sollte sich der TE damit beeilen, damit er den Händler heute noch vor Ladenschluß erreicht.

wahrscheinlich will der händler die karre nicxht rausrücken, bis die 14tage widerruf durch sind.

wozu gibts in deutschland eigentlich gesetze und regelungen, wie man zb bezahlt, wenn nahezu alle händler sich nicht daran halten und die kunden immer extremst benachteiligen.

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