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Fahrzeug zwischen den Familienangehörigen umschreiben lassen

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 16:23

Hallo zusammen,

offiziell gilt es als "nächste Hand" wenn man das Fahrzeug z.B. als Vater auf den Sohn mit dem gleichen Nachnahmen im Fahrzeugbrief umschreiben lässt. Doch was wäre, wenn später der Sohn erneut das Auto auf den Vater umschreiben lässt, und so weiter und immer wieder umgekehrt? Verliert dann das Fahrzeug (genauso) an Wert, so als wären die Nachbesitzer Wildfremde?

Und wie kann man beim Verkauf an Fremde es beweisen, dass das Fahrzeug auch wirklich des öfteren zwischen Familienangehörigen umgeschrieben wurde. Denn auf dem neuen Fahrzeugbrief ist Platz für Eintragungen zweier Besitzer. Früher war Platz für 4 Besitzer.

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@carbonmtb schrieb am 13. Januar 2015 um 17:23:15 Uhr:

.... zweier Besitzer. Früher war Platz für 4 Besitzer.

MfG

Nebenbei gesgat waren es 6 Halter (nicht Besitzer), die in die früheren Brief-Formulare gepasst haben. Auf der Rückseite waren noch zwei Plätze.

Als potenzieller Käufer würden mich die von dir zitierten mehrfachen Hin- und Herwechsel zwischen zwei Familienangehörigen zumindest sehr irritieren. Je nach Zustand und Alter des Wagens würde ich da auch um den Preis feilschen.

Grüße

SpyderRyder

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am 4. Mai 2014 um 14:15

Hallo zusammen,

Meine Frau hat ein Fahrzeug 3 jährig, Sie ist Halterin.

Ich habe ein Fahrzeug 4 jährig, ich bin Halter.

Nun beabsichtige ich ein neues KFZ zu kaufen und anschliessen mein Fahrzeug zu verkaufen.

Das neue KFZ müsste aber meine Frau auf sich anmelden, da Sie von der Firma Flottenrabatt bekommt.

Es müsste also ein Halterwechsel der beiden alten Fahrzeuge erfolgen. Sodass Sie dann das neue Fahrzeug auf Sie angemeldet wird und mein altes Fahrzeug dann verkauft werden kann.

Ummeldungstechnisch vom Strassenverkehrsamt her würde der Wechsel gehen, sogar wohl ohne neuen TÜV durchführen zu müssen.

Was ist jedoch mit der Versicherung, wir wollen eigentlich keine neuen Versicherungspolicen abschliessen.

bye

Tobias

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]

am 4. Mai 2014 um 14:35

Wenn ich Dich richtig Verstanden habe:

Meine Frau hat ein Fahrzeug 3 jährig, Sie ist Halterin. --> Wird auf Dich umgemeldet.

Ich habe ein Fahrzeug 4 jährig, ich bin Halter. --> Wird verkauft

+ Das neue Fahrzeug wird auf Deine Frau angemeldet?

Grundsätzlich wird der Versicherer (i.d.R. maschinell) die Verträge nach der Ummeldung abrechnen.

Möglicherweise hat er - so wie wir - noch Plausibilitäten in der maschinellen Verarbeitung. Dann könnte ich mir vorstellen, dass auf Grund des gleichen Nachnamen der Vorgang zur Sachbearbeitervorlage läuft.

Wenn der Sachbearbeiter dann Lust und Zeit hat wird er nachfragen, ob abgerechnet oder der Vertrag (mit einer abweichenden Halterschaft) fortgeführt werden soll. Wo wir auch schon bei Möglichkeit 1 angelangt wären. Die abweichende Halterschaft im Vertrag kostet aber einen Zuschlag. Zudem wird sich das versicherungstechnische Fahrzeugalter erhöhen, was sich ebenfalls auf die Prämie (negativ) auswirkt.

Möglichkeit zwei wäre die entsprechen Versicherung und Ummeldung auf Dich. Das "Ex-Fahrzeug" Deiner Frau wird mit einem Fahrzeugwechsel auf den Vertrag policiert, in dem jetzt Dein "4-jähriges Auto" versichert ist. Vorteil: Der Zuschlag für die abweichende Halterschaft entfällt.

Beste Grüße

Nachtrag*

Nicht das Du mein Post zur Möglichkeit zwei missinterpretierst! Eine abschließende Würdigung was günstiger für Dich ist, ist aus der Ferne ohne Info über alle relevante Daten nicht möglich!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]

am 4. Mai 2014 um 15:38

Hey Tobi,

hab gerade Dein Nummernschild im Avatar gesehen.

Mein Ausführungen bezogen sich auf die dt. Versicherungswirtschaft.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]

Da habe ich ja Glück, eine "bessere" Versicherung zu haben. Drei unserer Fahrzeuge sind auf Familienmitglieder zugelassen, ich bin aber immer der Versicherungsnehmer. Völlig unproblematisch und ohne irgend welche Aufschläge.

Gruß

Peter

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]

am 4. Mai 2014 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

.. Drei unserer Fahrzeuge sind auf Familienmitglieder zugelassen, ...

Das hört sich aber auch nicht mehr nach privaten breitengeschäft an!

In Gewerbetarifen sieht es immer etwas anders aus. Hätte dann auch nichts mehr mit "bessere" Versicherung zu tun, sondern mehr nach standard. :-)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]

Wieso willst du das Auto überhaupt innerhalb der Familie umschreiben? Einfach so lassen wie es ist und der andere kann doch damit fahren?

Versicherungsnehmer muss ja auch nicht Fahrzeughalter sein.

Halterumschreibung ist Halterumschreibung und muß als Vorbesitzer angegeben werden.

Mesitens steht in den Anzeigen 2 Vorbesitzer innerhalb einer Familie oder 1. Besitzer Autohaus.

Alles das zählt für mich nicht, für mich sind das ..... entsprechend Vorbesitzer.

Anders der Text, 1 Vorbesitzer, dann weiß ich, dass KFZ stammt aus erster Hand (und nicht Vorbesitzer AH oder 2 Vorbesitzer innnerhalb einer Familie).

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 22:47

Ich wollte eigentlich wissen, ob für die generelle Fahrzeugbewertung die (mehrfache) Umschreibung innerhalb der Familie sich vermindert auf den Fahrzeugwert auswirkt. Und ob dieses Prozedere an sich genauso nagativ den Wert beeinflusst, so als würde das Fahrzeug die Besitzer wechseln, die sich fremd sind. Und gelten an sich fremde Leute ab dem Verwandschaftsverhältnis des 2. Grades?

Die Frage würde ich ganz klar mit ja beantworten. Es beeinflusst die im Brief eingetragene Anzahl an Vorbesitzern den Wert des Fahrzeugs und nicht wer ihn auf sich angemeldet hatte. Und je höher diese Zahl, desto höher der Wertverlust.

Zitat:

@carbonmtb schrieb am 13. Januar 2015 um 17:23:15 Uhr:

.... zweier Besitzer. Früher war Platz für 4 Besitzer.

MfG

Nebenbei gesgat waren es 6 Halter (nicht Besitzer), die in die früheren Brief-Formulare gepasst haben. Auf der Rückseite waren noch zwei Plätze.

Als potenzieller Käufer würden mich die von dir zitierten mehrfachen Hin- und Herwechsel zwischen zwei Familienangehörigen zumindest sehr irritieren. Je nach Zustand und Alter des Wagens würde ich da auch um den Preis feilschen.

Grüße

SpyderRyder

..wozu sollte das gut sein, in der Familie so oft den "Besitz" zu wechseln ?

Wenn es hier um die Versicherung geht, der "Besitzer" (Halter) muss nicht

gleich dem Versicherungsnehmer sein.

So spart mann sich die ganze "umschreiberei" und der "Brief" bleibt sauber.. :)

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 22:29

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 14. Januar 2015 um 13:12:01 Uhr:

..wozu sollte das gut sein, in der Familie so oft den "Besitz" zu wechseln ?

Wenn es hier um die Versicherung geht, der "Besitzer" (Halter) muss nicht

gleich dem Versicherungsnehmer sein.

So spart mann sich die ganze "umschreiberei" und der "Brief" bleibt sauber.. :)

Naja, es könnte z.B. sein, dass zu erwarten ist, dass irgendeinem Familienmitglied die eidesstaatliche Versicherung abgenommen wird und damit die Zwangsvollsteckung verhindert werden soll.

Ein anderer Grund könnte sein, dass dadurch die Vorteile der Zweitwagenregelung gewährt werden.

Es ist auch der Fall, dass der Halter und zugleich Versicherungsnehmer niedrigeren Betrag zahlt, als wenn das getrennt ist.

am 14. Januar 2015 um 22:35

Wie alt ist das Auto, um das es geht? Und soll es in absehbarer Zeit verkauft werden?

Angenommen der Karren ist bei angedachtem Verkauf 15 Jahre + alt und hat 200tkm gelaufen, dann ist es auch egal, ob du 500€ dafür bekommst, weil er 10 nachweisbare Halterwechsel innerhalb der Familie hatte, oder 1000€, weil "nur" 2. Hand im Brief steht.

@ TE: naja, wenn es soweit kommt, dann kann er / sie sich den Wagen eh nicht leisten,

da wäre dann ein Verkauf dann doch die bessere Lösung.. :)

@ Simba : datt stimmt auch wieder, wenn es sich hier um ein YoloCar handelt, dann

ist es fast "Wurscht" wieviele Vorbesitzer die "Karre" hatte.

Aber bei jüngeren Fahrzeugen kann es schon zu Nachfragen kommen, warum , wieso

weshalb und auch zu einem evtl. Preisverfall.

Grüße

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