Fahrzeug zwischen den Familienangehörigen umschreiben lassen

Hallo zusammen,

offiziell gilt es als "nächste Hand" wenn man das Fahrzeug z.B. als Vater auf den Sohn mit dem gleichen Nachnahmen im Fahrzeugbrief umschreiben lässt. Doch was wäre, wenn später der Sohn erneut das Auto auf den Vater umschreiben lässt, und so weiter und immer wieder umgekehrt? Verliert dann das Fahrzeug (genauso) an Wert, so als wären die Nachbesitzer Wildfremde?

Und wie kann man beim Verkauf an Fremde es beweisen, dass das Fahrzeug auch wirklich des öfteren zwischen Familienangehörigen umgeschrieben wurde. Denn auf dem neuen Fahrzeugbrief ist Platz für Eintragungen zweier Besitzer. Früher war Platz für 4 Besitzer.

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@carbonmtb schrieb am 13. Januar 2015 um 17:23:15 Uhr:


.... zweier Besitzer. Früher war Platz für 4 Besitzer.

MfG

Nebenbei gesgat waren es 6 Halter (nicht Besitzer), die in die früheren Brief-Formulare gepasst haben. Auf der Rückseite waren noch zwei Plätze.

Als potenzieller Käufer würden mich die von dir zitierten mehrfachen Hin- und Herwechsel zwischen zwei Familienangehörigen zumindest sehr irritieren. Je nach Zustand und Alter des Wagens würde ich da auch um den Preis feilschen.

Grüße
SpyderRyder

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Zitat:

@Hennaman schrieb am 15. April 2018 um 22:20:26 Uhr:


Das mit den 6 Monaten Resttüv ist für die Zulassung Quatsch, selbst mit einem Tag TÜV kann der Wagen zugelassen werden!

Hallo,

ja, das ist richtig! Ich hatte noch an einem anderen Schreiben gearbeitet, wo es um 6 Monate TÜV ging und habe dies versehentlich in den Thread mit eingearbeitet. Mein Fehler!
Dank Dir für das aufmerksame Lesen!
Gruss vom Asphalthoppler

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel in der Familie' überführt.]

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