Fahrzeug zwischen den Familienangehörigen umschreiben lassen
Hallo zusammen,
offiziell gilt es als "nächste Hand" wenn man das Fahrzeug z.B. als Vater auf den Sohn mit dem gleichen Nachnahmen im Fahrzeugbrief umschreiben lässt. Doch was wäre, wenn später der Sohn erneut das Auto auf den Vater umschreiben lässt, und so weiter und immer wieder umgekehrt? Verliert dann das Fahrzeug (genauso) an Wert, so als wären die Nachbesitzer Wildfremde?
Und wie kann man beim Verkauf an Fremde es beweisen, dass das Fahrzeug auch wirklich des öfteren zwischen Familienangehörigen umgeschrieben wurde. Denn auf dem neuen Fahrzeugbrief ist Platz für Eintragungen zweier Besitzer. Früher war Platz für 4 Besitzer.
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@carbonmtb schrieb am 13. Januar 2015 um 17:23:15 Uhr:
.... zweier Besitzer. Früher war Platz für 4 Besitzer.MfG
Nebenbei gesgat waren es 6 Halter (nicht Besitzer), die in die früheren Brief-Formulare gepasst haben. Auf der Rückseite waren noch zwei Plätze.
Als potenzieller Käufer würden mich die von dir zitierten mehrfachen Hin- und Herwechsel zwischen zwei Familienangehörigen zumindest sehr irritieren. Je nach Zustand und Alter des Wagens würde ich da auch um den Preis feilschen.
Grüße
SpyderRyder
30 Antworten
Die allerbeste Frage bleibt bis jetzt unbeantwortet:
Gilt derjenige als "nächste Hand" wenn auf ihn schon mal das Auto zugelassen war? Beispiel: Mutter kauft Auto, lässt es auf ihren Namen im Brief eintragen. Später lässt sie auf ihren Sohn umschreiben. Und dann lässt der Sohn erneut auf ihre Mutter im Fahrzeugbrief eintragen. Ist die Mutter dann die "dritte Hand"?
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 14. Januar 2015 um 07:37:25 Uhr:
Nebenbei gesgat waren es 6 Halter (nicht Besitzer), die in die früheren Brief-Formulare gepasst haben. Auf der Rückseite waren noch zwei Plätze.Als potenzieller Käufer würden mich die von dir zitierten mehrfachen Hin- und Herwechsel zwischen zwei Familienangehörigen zumindest sehr irritieren. Je nach Zustand und Alter des Wagens würde ich da auch um den Preis feilschen.
Grüße
SpyderRyder
Und wieso hat sich das Ganze ins negative geändert? Auf dem neuen Brief sind es nur 2 Plätze. Und bei der dritten Eintragung wird der alte Brief eingezogen und neuer ausgestellt. Und wie soll man dann gegenüber Kaufinteressenten beweisen können, welche Vorbesitzer es vorher waren? Kann die Zulassungsstelle eine spezielle beglaubigte Bescheinigung dafür ausstellen?
Zitat:
@carbonmtb schrieb am 15. Januar 2015 um 18:30:07 Uhr:
Ist die Mutter dann die "dritte Hand"?
Nach allgemeinem Sprachgebrauch: JA !!!
Die "Hand" bedeutet Haltereinträge, nicht Besitzer, Eigentümer, oder sonst wer.
Das hast du doch in deinem ersten Post schon festgestellt, warum jetzt diese Frage?
Gibt es die Möglichkeit den alten Brief zu behalten nicht mehr? Als ich vorletztes Jahr das Auto von meiner Mutter (1. Halterin) auf mich umgeschrieben habe bekam ich einen neuen Brief. Den alten konnte ich aber behalten und habe somit einen Beweis dafür, dass er nur innerhalb der Familie umgeschrieben wurde.
Das macht aber bei dem Fahrzeug und dem Alter eh keinen Unterschied mehr, ob da nun 1. oder 2. Hand lt. Brief ist.
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Hallo,
der Wagen meiner Frau läuft bei mir als Zweitwagen und ich habe ihn auch auf mich zugelassen. Jetzt habe ich erfahren, dass die Versicherung 120€ günstiger wäre, wenn sie den Wagen auf sich zulassen und einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen würde.
Wie geht man da am besten und kostengünstigsten vor? Einfach zur Zulassungsstelle und den Wagen ummelden? Ist der Wagen dann 2. Hand? Wird im Brief ein 2. Eigentümer eingetragen? Ich habe von dem Kram keine Ahnung. Was kostet sowas?
Danke
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wagen innerhalb der Familie überschreiben / ummelden' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]
Bei einem Halterwechsel erhöht sich die Anzahl um einen Vorbesitzer.
Welche Unterlagen du zur Ummeldung benötigst, findest du im Onlineportal deiner Zulassungsstelle.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wagen innerhalb der Familie überschreiben / ummelden' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]
Edit
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wagen innerhalb der Familie überschreiben / ummelden' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]
Ok,
ich werde einfach eine andere Versicherung für den Wagen auf mich abschließen. Ich bin der Halter und meine Frau fährt die Karre. Da werde ich ja meinen Schadensfreiheitsrabatt nutzen können. DANKE
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wagen innerhalb der Familie überschreiben / ummelden' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]
Vielleicht solltest du zuerst mal mit der jetzigen Versicherung sprechen.
Es ist durchaus möglich, dass die, bei Umstellung auf die aktuellen AKB, auch billiger sind.
Wenn du keine Ahnung von den Feinheiten und Fallstricken in den AKBs hast, dann lass dich beraten.
Du mußt aufpassen, dass du den günstigeren Preis nicht mit Verschlechterungen erkaufst.
Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wagen innerhalb der Familie überschreiben / ummelden' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]
Hat sich erledigt. Habe bei meiner Versicherung etwas sparen können.
Thema hat sich erledigt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wagen innerhalb der Familie überschreiben / ummelden' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel innerhalb der Familie - Was passiert mit der Versicherung?' überführt.]
Hallo als Neuling im Forum erstmal einen schönen Guten Abend.
Mein Problem besteht darin,daß ich wenn möglich meine Frau als Fahrzeughalter
für unseren im Familiebesitz befindlichen PKW umschreiben lassen möchte.
Dabei ist meine Frau aber nicht im Besitz des Führerscheins.
Zum Zeitpunkt bin ich als Halter im Besitz des Führerscheins.
Welche Konsequenzen ergeben sich bei der Versicherungsfestlegung bezüglich
Haftpflicht und Kasko.
Für eine kompetent Auskunft meinen Dank im voraus.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel in der Familie' überführt.]
Hallo,
ich bin kein Fischer und habe dennoch Fisch in meiner Tiefkühltruhe...
Um ein Fahrzeug in Eigentum zu halten, bedarf es natürlich keiner Fahrerlaubnis. Deine Frau kann den Wagen grün-grau, rot und lila, mit oder ohne Punkte streichen, kann den Wagen den Kindern in Besitz geben, Dir die Nutzung verbieten, aber Eines darf sie ganz gewiss nicht: Das Fahrzeug selber fahren nach derzeitigem Stand.
Das Prozedere in der Zulassungsstelle ist gleich dem Üblichen bei Halterwechsel. Also fast alles neu. Die Kennzeichen werden wohl verbleiben können, s.u..
Zur Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Halter sind die Fahrzeugpapiere ( Brief und Zulassung), Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, die Kennzeichentafeln ( nur in Sonderfällen) sowie der Nachweis einer Haftpflichversicherung ( elektron. Versicherungsnummer) und des noch mind. 6 Monate gültigen TÜV / AU ( wenn nicht aus Papoieren ersichtlich) notwendig.
Dann wird das Fahrzeug (vorübergehend) abgemeldet. Damit einher wird die bisher bestehende KFZ- Versicherung und auch der Steuereinzug beendet.
Danach wird das Fahrzeug auf den neuen Halter, der weder Eigentümer, noch Fahrer sein muss, zugelassen. Neuer Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( ehem. Brief), neue Zulassung ( Zul.- Beschein. Teil 2) , neue Versicherung, neue interne Steuernummer. Neue Kennzeichen werden nur vergeben, wenn gewünscht oder bei Systemumstellung. ( Bsp.: "BK" neu für Backnang und alt: Bördekreis)
Das alles klingt kompliziert, gescheiht aber in einem " Wisch" und nennt sich " Ummeldung".
Im Prinzip kann der bisherige Versicherungsnehmer auch der zukünftige Versicherungsnehmer sein. Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann bei Halterwechsel innerhalb der Familie und bei gleicher Wohnanschrift, evtl. Probleme bereiten, da hier der Verdacht des Mißbrauches der KFZ- Zulassung nicht ausgeschlossen werden kann. Es gibt einige Gesellschaften, die sehen das recht eng. Neuer Vertrag bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft- kein Problem. Bei beabsichtigtem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft, würde ich bei einer " Problemgesellschaft" vorher ein klärendes Gespräch führen, um unnötigen Nachfragen und Mißverständnissen zu entgehen. Diese Rückfragen sind zwar nichts rechtskonform, werden aber dennoch immer wieder gerne von den Unternehmen gemacht, um Kunden zu binden.
Es kann dem Wechsel der Vers.- Gesellschaft also nichts entgegen stehen.
Weitere Konsequenzen in der Versicherung gibt es nicht, sofern bisheriger Vers.- Nehmer auch neuer Versicherungsnehmer und bisheriger Wohnsitz= neuer Wohnsitz ist. Ansonsten könnte sich natürlich der Versicherungsbeitrag ändern. Natürlich kann, muss aber nicht, auch eine Kasko-Vers. im neuen Vertrag vereinbart werden.
Gruss vom Asphalthoppler
P.s.: Obiges gilt nur, wenn das Fahrzeug sich in Eigentum befindet. Leasing und Finanzierung sind aussen vor!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel in der Familie' überführt.]
Wenn die Versicherung weiter auf deinen Namen laufen soll kann es zu Aufschlägen aufgrund abweichender Halterschaft kommen
Es gibt auch Versicherungen wo abweichende Halterschaft nicht möglich ist
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel in der Familie' überführt.]
es kann auch sein das es teurer wird, da aufgrund des Halterwechsel das Fahrzeug älter geworden ist.
laß dich durch deine Versicherung beraten
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel in der Familie' überführt.]
Das mit den 6 Monaten Resttüv ist für die Zulassung Quatsch, selbst mit einem Tag TÜV kann der Wagen zugelassen werden!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Halterwechsel in der Familie' überführt.]