Halterhaftung

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Ich halte definitv nichts davon.

Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉

Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.

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Und es wird schon wieder von "in die Pfanne hauen" gelabert...
Als ob die armen, unschuldigen Familienangehörigen von einer bösen. finsteren Macht unschuldig verfolgt würden! 🙄

Da hat jemand im Verkehr scheizze gebaut, und entweder er hat die eier/schamlippen sich dem zu stellen, oder er ist halt ne erbärmliche Wurst! Fertig!

Zitat:

Original geschrieben von reom35


Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?

Ich denke darüber, dass das Auferlegen eines Fahrtenbuchs ausreichend ist.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Und es wird schon wieder von "in die Pfanne hauen" gelabert...
Als ob die armen, unschuldigen Familienangehörigen von einer bösen. finsteren Macht unschuldig verfolgt würden! 🙄

Da hat jemand im Verkehr scheizze gebaut, und entweder er hat die eier/schamlippen sich dem zu stellen, oder er ist halt ne erbärmliche Wurst! Fertig!

Sehe ich absolut genau so. Mein Auto war früher auch auf meinen Vater zugelassen und wenn dann man ein Zettel gekommen ist wäre von uns keiner auf die Idee gekommen hier irgendwelche falschen Angaben zu machen. Aber das gefällt mir immer. Erst sind einem die geltenden Verkehrsregeln egal aber wenn man dann erwischt wird macht man sich gleich in die Hose.

Dann soll man sich doch gleich an die Regeln halten, dann braucht man auch keine Konsequenzen fürchten.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Mich nicht 😁

Wetten ?😎

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Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


Solange es solche Anfragen gibt, ist die Halterhaftung absolut sinnvoll und muss auch konsequent eingeführt werden.

Wahrscheinlich liest die zuständige Behörde hier eh mit ..

In diesem Beitrag ist die Oma Halterin und müsste für den 18 jährigen Enkel eben zahlen und Punkte kassieren. Das kann  auch nicht Sinn der Sache sein.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


In diesem Beitrag ist die Oma Halterin und müsste für den 18 jährigen Enkel eben zahlen und Punkte kassieren. Das kann  auch nicht Sinn der Sache sein.

Wenn Omi ihren schnuckeligen Enkel als Fahrer benennt muß sie weder zahlen noch Punkte kassieren.Die Welt kann so einfach sein.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Mich nicht 😁
Wetten ?😎

Gerne 😉

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


In diesem Beitrag ist die Oma Halterin und müsste für den 18 jährigen Enkel eben zahlen und Punkte kassieren. Das kann  auch nicht Sinn der Sache sein.

Wenn Omi ihren schnuckeligen Enkel als Fahrer benennt muß sie weder zahlen noch Punkte kassieren.Die Welt kann so einfach sein.

Und wenn nicht?  Fakt jetzt gibt es schlupflöcher und mit einer Halterhaftung  ebenso, und die  umgekehrte Beweislast darf  es in einem  freiheitlichen Rechtsstaat nicht geben. Es gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wenn Omi ihren schnuckeligen Enkel als Fahrer benennt muß sie weder zahlen noch Punkte kassieren.Die Welt kann so einfach sein.

Und wenn nicht?  Fakt jetzt gibt es schlupflöcher und mit einer Halterhaftung  ebenso, und die  umgekehrte Beweislast darf  es in einem  freiheitlichen Rechtsstaat nicht geben. Es gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung.

Ich finde das beim Auto aber etwas anderes. Ich bin immer noch der Meinung daß jeder Halter genau weiß wer mit seinem Auto gefahren ist. Bei dem Verweigern geht es nur um die Ausnutzung der Schluplöcher und dagegen gehört etwas getan. Vor mir aus können sie dem Halter auch gleich beim ersten Verweigern der Auskunft ein Fahrtenbuch auferlegen daß er wöchentlich vorzeigen muß. Dann überlegt er sich das nächste mal evtl. anders.

Wegen einem simplen Fahrtenbuch?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Es gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung.

Es behauptet bei einer Halterhaftung ja niemand das du der Fahrer bist.Der Halter ist schon heute für sein Fahrzeug verantwortlich,also haftest du im Falle der Halterhaftung ebenfalls als Halter.Also also bestens.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Es gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung.
Es behauptet bei einer Halterhaftung ja niemand das du der Fahrer bist.Der Halter ist schon heute für sein Fahrzeug verantwortlich,also haftest du im Falle der Halterhaftung ebenfalls als Halter.Also also bestens.

Für sein Fahrzeug verantwortlich nicht aber für den Fahrer.  Beispiel du verleihst dein Auto und der fährt eine Oma um, du musst wegen der Halterhaftung dann ins Gefängnis.

@Pepperduster

..Nein musst du nicht!
Der Fahrer haftet doch trotzdem... nur wenn er nicht ermittelt werden kann haftet der Halter.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Und wenn nicht?  Fakt jetzt gibt es schlupflöcher und mit einer Halterhaftung  ebenso, und die  umgekehrte Beweislast darf  es in einem  freiheitlichen Rechtsstaat nicht geben. Es gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung.

Dann müßte man aber im Gegenzug überlegen, ob es wirklich verantwortbar ist, daß heutzutage jeder ohne Prüfung Fahrzeughalter werden kann, selbst wenn er dazu charakterlich absolut ungeeignet ist.

Wäre es denn wirklich in deinem Sinn, wenn die Zulassung als Fahrzeughalter nur über eine positive MPU möglich wäre?

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost


@Pepperduster

..Nein musst du nicht!
Der Fahrer haftet doch trotzdem... nur wenn er nicht ermittelt werden kann haftet der Halter.

Das ist ja ganz prima da können wir ja gleich wieder die  Sippenhaft aus dem 3. Reich einführen.  Im Zweifelsfalle haftet der Halter das bedeutet nichts anderes das ein unschuldiger eine Strafe bekommt, wenn der Schuldige nicht ausfindig gemacht werden kann.

Also mein Demokratieverständnis ist ein anderes dieses hat nichts aber auch garnichts mehr mit unserer freiheitlichen Grundordnung zu tun, das ist sozialistisches Gedankengut und das gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.

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