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Intrigantes Blitzerfoto

Themenstarteram 14. Februar 2012 um 19:51

Folgendes:

Ich, 18 Jahre, innerhalb der Probezeit, bin mit Omis Auto bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn etwas knapp dran gewesen. 150km/h mit 30 Meter Abstand. Folgen: 3 Punkte, Nachschulungsseminar und 180€ Strafe.

Zum Auto & co: Das Auto gehört eigentlich mir, ist aber auf meine Großmutter zugelassen und versichert. Sie hat mich bei der Versicherung als Fahrer eingetragen, dementsprechend bin ich versichert. Das ganze war um einiges billiger als es über mich zu versichern. Meine Oma wohnt in Nürnberg, ich wohne in München. Dort wurde auch die Messung durchgeführt.

Also, nach 3 Wochen landet ein Zettel bei meiner Oma, sie solle der Polizei den Fahrer mitteilen. Nachdem Omi eine gute Stute ist, hat Sie schriftlich ihr Zeugenverweigerungsrecht eingereicht. Dreisterweise hat die Polizei dann bei ihr angerufen und Sie befragt, allerdings hat sie jede Frage mit "ich verweigere hierzu meine Aussage" beantwortet. Soweit so gut.

Neulich liegt bei mir ein Brief von der Polizei im Kasten, mit dem oben genanntem Fall. Ich solle doch eine Aussage zum Fahrer machen.

Erste Frage: Wie schafft es bitte die Polizei, herauszufinden, dass ich mit diesem Auto fahre? Weder meine Mutter, meine Oma noch ich tragen den selben Namen. Außerdem kennt mich bei Omi in der Nachbarschaft keine Sau, weil ich mich da höchstens im Jahr 5x blicken lasse. Schleift die Polizei mein Blitzerfoto durch ihre Kartei und gleicht biometrische Daten ab? Oder lassen die sich von der Versicherung sagen, wer eingetragen ist und nicht?

Bei der Versicherung ist allerdings auch mein Bruder (außerhalb der Probezeit) als Fahrer eingetragen. Nachdem wir uns beide recht ähnlich sehen und das Blitzerfoto nicht unbedingt direkt einen von uns beiden identifizieren würde, stellt sich für mich die Frage, was passiere wenn ich meinen Bruder als Fahrer angebe. Hätte den Vorteil dass sich meine Probezeit nicht verlängert und ich die 350€ für das Nachschulungsseminar spare. Die Strafe würde ich logischerweise bezahlen.

Jaaaa ich weiß, Falschaussage und so weiter, aber wäre die Polizei nicht zufrieden wenn die Strafe bezahlt ist und die Punkte vergeben? Auch wenn es den falschen trifft... Wie hoch sind meine Chancen? Hat jemand von euch irgendwas Ähnliches erlebt und was empfehlt ihr mir?

Lg

Beste Antwort im Thema
am 14. Februar 2012 um 19:57

Hallo,

Ich bin selbst Fahranfänger und jetz will ich dir mal was sagen:

1. Bei 150km/h nur 30m Abstand ist in meinen Augen schon fast kriminell

2. Zum dicht auffahren die Eier haben

3. Aber um für den Scheiss geradezustehen nicht?

Ne, lieber heulen, und ach mein geliebter Führerschein....

Wie wärs mit

1. Denken

2

2. Handeln

Und jetz sei ein Mann und steh dazu.

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159 Antworten
am 14. Februar 2012 um 19:57

Hallo,

Ich bin selbst Fahranfänger und jetz will ich dir mal was sagen:

1. Bei 150km/h nur 30m Abstand ist in meinen Augen schon fast kriminell

2. Zum dicht auffahren die Eier haben

3. Aber um für den Scheiss geradezustehen nicht?

Ne, lieber heulen, und ach mein geliebter Führerschein....

Wie wärs mit

1. Denken

2

2. Handeln

Und jetz sei ein Mann und steh dazu.

am 14. Februar 2012 um 19:58

Eher eine Aussage á la "Ich weiß nicht, ob ich das bin, es könnte auch jemand anderes gewesen sein. Ich weiß es aber nicht." Dein Bruder müßte dann sinngemäß das Gleiche sagen, wenn er gefragt wird.

Einfach nur sagen, daß er es war, ist eine eindeutige Straftat. Auch schon zu sagen, daß er es vielleicht war, wäre eine, wenn es rauskommt.

Oder aber Du stehst zu Deinem Fehler.

Durch die Aussageverweigerung wussten die Behörden wo sie zu suchen haben und in der heutigen Zeit müssen nicht mehr mühsam Aktenberge von Hand durchsucht werden.

 

Der Polizei ist es schnurz wer bezahlt, aber den Ordnungsämtern meistens nicht weswegen sie genauer hinschauen.

Wenn du wissentlich jemanden angibst der es nicht war macht du dich einer Straftat schuldig die deutlich teurer kommt als 180€.

 

Du willst als Erwachsener behandelt werden, wie wäre es wenn du damit anfängst dich wie ein Erwachsener zu verhalten.

 

Übrigens wäre dein Bruder selten dämlich wenn er die 3Punkte auf seine Kappe nehmen würde.

@Hondajunkie

..Oberlehrer! ..unnötiger Kommentar von einem Schlaumeier :mad:

am 14. Februar 2012 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von h0rsti18

Hat jemand von euch irgendwas Ähnliches erlebt und was empfehlt ihr mir?

Lg

Korrekte Antwort auf deine Fragen.

Ja ich hab sowas schon erlebt. Allerdings nur im Rueckspiegel. Ich hab nicht schlecht Lust solchen Leuten dann auf dem næchsten Parkplatz ausserhalb ihrer vermeindlichen ,,Festung Namens Auto`` eine zu verplætten.

Was ich dir empfehle:

1. Fahrstil ændern

2. hast Charakter zahlst

3. bist Eierlos dann sagst das du nicht sicher bist wer es war

4. Schone deine Oma, sowas geht aufs Herz bei alten Leuten

Am Ende wenn es nicht eindeutig auf dem Bild ist ob du oder dein Bruder, dann gibts keine Strafe.

 

Zitat:

Original geschrieben von h0rsti18

Erste Frage: Wie schafft es bitte die Polizei, herauszufinden, dass ich mit diesem Auto fahre?

weil die polente ab und an ihrem namen gerecht wird. da omi keine 18 mehr ist wird das umfeld abgeklappert. ob du hinz und omi kunz heisst is egal...

am 14. Februar 2012 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost

@Hondajunkie

..Oberlehrer! ..unnötiger Kommentar von einem Schlaumeier :mad:

Hab dich auch lieb :*:D

Wieso Oberlehrer?

Wer scheisse baut muss dazustehen.

Zitat:

Original geschrieben von h0rsti18

Jaaaa ich weiß, Falschaussage und so weiter...

Du willst doch wohl nicht ernsthaft den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gegen einen Straftatbestand eintauschen, oder? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Du willst doch wohl nicht ernsthaft den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gegen einen Straftatbestand eintauschen, oder? :confused:

Manche Menschen würden alles machen um Ihren Kopf aus der "Schlinge" zu ziehen. Über eventuelle weitere Folgen, falls das "Alibi" nicht 100% Wasserdicht ist, machen diese sich seltenst Sorgen oder Gedanken.

Finde auch, wie Hondajunkie, wer mit 150 km/h und nur 30 m Abstand durch die Gegeng rennen kann, sollte dafür auch gerade stehen. ;)

Mal zum Einlesen: klick

btw.: 'Die da' wissen schon, wer's war. Der Anhörungsbogen ist reine Formsache. Du kannst es mit der von Dir angedachten Nummer mit dem Bruder eigentlich nur noch sehr sehr viel schlimmer machen.

Aber mach nur!

Moinsen,

es ist irrelevant, wie und warum die Rennleitung auf Dich gekommen ist.

Der Fall gehört in die Hände eines versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht, der bekommt nämlich Akteneinsicht und entwickelt in Zusammenarbeit mit Dir eine optimale Strategie, nebenbei kann er Dir auch Deine Fragen beantworten. Allerdings ist hier eine RV von Vorteil.

Zitat:

Original geschrieben von h0rsti18

...etwas knapp dran gewesen. 150km/h mit 30 Meter Abstand...

Etwas???

:rolleyes:

P.S. Thread hat unsinnige Überschrift

Zitat:

Original geschrieben von h0rsti18

...was empfehlt ihr mir?

Nimm die Strafe auf dich und akzeptiere die 3 Punkte, Nachschulungsseminar und 180€ Strafe.

Mit dem Nachschulungsseminar bekommst du auch die Chance, die in der Fahrschulausbildung nicht vermittelten Kenntnisse nachzuholen und zu verinnerlichen.

Aus Fehlern lernt man.

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost

@Hondajunkie

..Oberlehrer! ..unnötiger Kommentar von einem Schlaumeier :mad:

Finde den Kommentar nicht überflüssig, sondern eher die Frage. Der TE sollte sich lieber Gedanken über seine Fahrweise machen.

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