Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
305 Antworten
Da bleibt aber immer noch die Grundfrage offen:
Wer will (zur Erhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung) die Fahrzeughalter-Qualifizierung?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dann müßte man aber im Gegenzug überlegen, ob es wirklich verantwortbar ist, daß heutzutage jeder ohne Prüfung Fahrzeughalter werden kann, selbst wenn er dazu charakterlich absolut ungeeignet ist.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wenn nicht? Fakt jetzt gibt es schlupflöcher und mit einer Halterhaftung ebenso, und die umgekehrte Beweislast darf es in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht geben. Es gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung.Wäre es denn wirklich in deinem Sinn, wenn die Zulassung als Fahrzeughalter nur über eine positive MPU möglich wäre?
Einen Gebrauchsgegenstand wie TV , Kühlschrank oder Auto darf sich wohl noch jeder kaufen dürfen der geschäftsfähig ist, ich habe nirgends erwähnt das es eine Prüfung geben sollte wozu auch?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Einen Gebrauchsgegenstand wie TV , Kühlschrank oder Auto darf sich wohl noch jeder kaufen dürfen der Geschäftsfähig ist, ich habe nirgends erwähnt das es eine Prüfung geben sollte wozu auch?
Welche Rechtsverstöße sind deiner Meinung nach mit einem TV oder einem Kühlschrank möglich?
Ich kann bei diesen beiden Gegenständen keine Gemeinsamkeiten zu einem KFZ finden?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welche Rechtsverstöße sind deiner Meinung nach mit einem TV oder einem Kühlschrank möglich?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Einen Gebrauchsgegenstand wie TV , Kühlschrank oder Auto darf sich wohl noch jeder kaufen dürfen der Geschäftsfähig ist, ich habe nirgends erwähnt das es eine Prüfung geben sollte wozu auch?Ich kann bei diesen beiden Gegenständen keine Gemeinsamkeiten zu einem KFZ finden?
Schwarz TV schauen zb 😉
Edit: Ein gekauftes Auto stellt noch keinen Rechtsverstoß dar, erst mit einer Anmeldung wäre einer eventuell rein Rechtverstoß möglich.
Ich denke das du dieses mit einer Erlaubnis zb wie im Waffenrecht gleichzusetzen willst.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Schwarz TV schauen zb 😉
Das machen die Halter (Besitzer) aber meistens selbst.
Ich habe noch nicht davon gehört, daß jemand sein TV verleiht, damit eine andere Person damit schwarz schauen kann.
Somit stellt die Halterhaftung hier eigentlich kein Problem dar.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das machen die Halter (Besitzer) aber meistens selbst.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Schwarz TV schauen zb 😉Ich habe noch nicht davon gehört, daß jemand sein TV verleiht, damit eine andere Person damit schwarz schauen kann.
Somit stellt die Halterhaftung hier eigentlich kein Problem dar.
Es würde bedeuten das beim Kauf eines TV Gerätes gleichzeitig ein Dauerauftrag zur GEZ unterschrieben werden müsste?
Ich glaube wir weichen hier vom eigentlichen Thema ab.
Tatsache ist, daß ein Weg gefunden werden muß, um die gegenwärtigen Schlupflöcher im System zu schließen. Warum soll sich ein kleine Gruppe durch unsanktionierte Verkehrsverstöße weiterhin wie die Axt im Wald benehmen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Tatsache ist, daß ein Weg gefunden werden muß, um die gegenwärtigen Schlupflöcher im System zu schließen.
Ja das sehe ich auch ein, allerdings würde das vorgeschlagene Sytem neue Schlupflöcher öffnen.
Vorschlag beim Pkw auch die Fahrerkarte einführen, wie es im gewerblichen Güterkraftverker schon längst der Fall ist, so können die Behörden bei einem Vergehen genau feststellen wer das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gefahren ist, dafür braucht man nur die OBU ( On Bord Unit) auslesen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Vorschlag beim Pkw auch die Fahrerkarte einführen, wie es im gewerblichen Güterkraftverker schon längst der Fall ist, so können die Behörden bei einem Vergehen genau feststellen wer das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gefahren ist, dafür braucht man nur die OBU ( On Bord Unit) auslesen.
Damit könnte ich auch leben.
Aber jetzt kommt bestimmt gleich wieder ein Aufschrei aus der Gemeinde wegen der zusätzlichen Kosten, welche den Fahrzeugpreis in die Höhe treiben...😉
Die GEZ kassiert ab 2013 von jedem Haushalt, egal ob Rundfunkgeräte vorhanden sind, oder nicht.
Die Halterhaftung ist lediglich eine Aushebelung des Art. 6 und 19 des Grundgesetzes.
Es gibt eine Menge Grundsätze die älter sind als das GG, das liegt in der Natur der Sache.
Aber wie gesagt, Halterhaftung ungleich Eigentümerhaftung 😉
Verplichtet, aber nicht dazu, das Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen, ausser Kraft, und diese unter Verdacht zu setzen..
§ 384 ZPO, § 55 StPO, §§ 52-53 a, 56 StPO, § 98 Verwaltungsgerichtsordnung regeln das Aussageverweigerungsrecht, die ebenfalls mit der Halterhaftung ausser Kraft gesetzt werden..
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Verplichtet, aber nicht dazu, das Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen, ausser Kraft, und diese unter Verdacht zu setzen..
§ 384 ZPO, § 55 StPO, §§ 52-53 a, 56 StPO, § 98 Verwaltungsgerichtsordnung regeln das Aussageverweigerungsrecht, die ebenfalls mit der Halterhaftung ausser Kraft gesetzt werden..
Bekommst du das eigentlich nicht in deinen Schädel rein ? 🙄 Du brauchst
gar nichts aussagen. Zahl, nimmt die Punkte und sei glücklich.
Wer zum Teufel zwingt dich denn den Fahrer zu nennen ?Beim ruhenden Verkehr gibt es dann einen Kostenbescheid.Könnte man hier auch machen. Fahrer nicht zu ermitteln: 1000€ und die Suppe ist gegessen.