Halterhaftung im Gespräch

http://www.focus.de/.../...enn-sie-nicht-gefahren-sind_id_4066495.html

Das WÄRE:
Umkehrung der Beweispflicht und somit ein weiterer harter Schlag in das Genick des Rechtsstaats.

Angeblich prüft das gerade die Bundesanstalt für Straßenwesen.

Was meint ihr dazu? Glaubt ihr das könnte sich wie in so manchen anderen Ländern durchsetzen? Ich persönlich denke ja, dass das BVG da nicht mitspielen wird.

Beste Antwort im Thema

Wo liegt bei privaten Personen das Problem ?
Wer weiß nicht wer wann mit seinem Fahrzeug gefahren ist ? Bitte die Hand heben ?
Man verleiht, wenn überhaupt, sein Fahrzeug an Personen die man kennt, bzw. denen man vertraut. Wenn also Post kommt kann man angeben wer zum besagten Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat.

Eventuelle Punkte bekommt ja dann wohl der entsprechende Fahrer, oder sehe ich das falsch ?

Im gewerblichen Bereich kann ich das nicht so überblicken. In meiner Firma zu mindestens ist es auch im Nachhinein nach zu vollziehen wer zum fraglichen Zeitpunkt unterwegs war. Die Post geht eh schon jetzt an das Unternehmen, es ist ja der Halter, und wird dann an die Fahrer verteilt.

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Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


2. sondern es werden Verfahrenskosten sein. Wie gestaltet ob je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit höher müßte man sehen.
das wäre unzulässig. Die Verfahrenskosten dürften nur durch den Aufwand des Verfahrens beeinflusst werden.

Teurer = mehr Aufwand wird betrieben.

Der Aufwand bei §25a StVG könnte durchaus gesplittet werden in bis 10 € und ab 15 € Verstoß.

Oder man macht es gleich sehr teuer. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


6. Europarechtlich wurde es bereits für die österreichische Variante entschieden - kein Problem.
die Österreicher wiederum haben eine echte Halterhaftung. Andere Baustelle und in D eben so nicht rechtmäßig

Nein die haben keine echte Halterhaftung. Der Halter haftet da nicht exakt für den Betrag.

Der Halter haftet für "Nichtwissen" (wollen).

http://de.wikipedia.org/wiki/Lenkererhebung

Der Einwand von Hannes mit dem §21 StVG
ist sehr gut.

Das ist ne astreine Straftat. 😁
Also muß man im Prinzip jetzt schon den Führerschein von jedem der mit dem Auto fährt sehen.

@Mr.Tall:
Gibt Urteile dazu.

Ein Fahrtenbuch ist in dem Sinn ja keine Strafe.
Und dem steht ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht wirklich entgegen.

In der Zeit in der das Fahrtenbuch gilt hast du natürlich auch Zeugnisverweigerungsrecht. 😉

Ich finde es schon sehr befremdlich nicht zu wissen wer mit meinem Auto unterwegs ist. Wenn ich eines meiner Autos verleihe (nur in der Familie und sehr gute Freunde) dann ist klar das nur der damit fährt. Sollte mein Auto weiterverliehen werden, wäre es das letzte Mal. Ich bin da sehr pingelig. In der Nachbarschaft hat sich der Sohn auch immer aus der Verantwortung ziehen können, da das Auto auf seinen Vater zugelassen war. Der hat seinen Sohn natürlich nicht verraten. Die Behörde war dann so schlau und hat in der Nachbarschaft mit dem Bild an der Tür gefragt ob diese Person bekannt ist. Ein Nachbar hat die Situation wohl nicht erkannt und ihn mit seiner Aussage verraten.
Der Sohn bekam 3 Monate Führerscheinentzug und eine Geldstrafe und die Familie darf jetzt für alle drei Autos ein Fahrtenbuch führen. Der Richter kannte da keinen Spaß.

Sippenhaft in Deutschland, so ist richtig.

Sorry aber das glaube ich nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Es ist doch totaler Quatsch dass ich immer wissen muss wer mit meinem Auto fährt. Wenn ich meinem Bruder mein Schlüssel gebe, dann weiß ich, dass mein Bruder den hat und ich weiß dass er einen Führerschein hat. Wenn der jetzt einen Kumpel damit fahren lässt, weil er auf ner Party mit dem Kumpel war und zu viel getrunken hat dann muss er mich doch nicht vorher anrufen und mir den Führerschein gescannt zuschicken. Und er braucht auch keine schriftliche Genehmigung von mir.

Natürlich nicht, aber dann weißt du, dass dein Bruder den Wagen hatte und dein Bruder weiß, dass sein Kumpel gefahren ist. Hoffentlich!

Wo ist nun eigentlich das Problem?

Würden die Leute zu ihren Owis stehen (besser noch: aufmerksam fahren und sich an die Regeln halten), dann gäb´s auch gar nicht die Diskussion um eine Halterhaftung.

Der Thread dreht sich aber jetzt schon ganz schlimm im Kreis. Würde mich nicht wundern, wenn´s bei der Rotationsgeschwindigkeit nicht ein paar rauswirft. Mir ist schon ganz schwindelig und immer wieder die gleichen "Argumente" lesen und bringen...

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Ist doch keine Sippenhaft.
Soll ich wieder mit dem Grundgesetz argumentieren? 😉

Und du kriegst ja nicht das Bußgeld desjenigen den du nicht kennen willst.

Du zahlst Verfahrenskosten.
Oder in Österreich zahlst du für das Nichtwissen (wollen).

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Nein die haben keine echte Halterhaftung. Der Halter haftet da nicht exakt für den Betrag. Der Halter haftet für "Nichtwissen" (wollen).

im Endeffekt haftet er, auch wenn er sich nicht selbst belasten müsste, als Halter. Auch in Österreich war das nur zu erreichen, indem die Verfassung geändert wurde.

Du hattest auf Wikipedia verlinkt, da steht es drin:

Zitat:

Gegenüber der Befugnis der Behörde, derartige Auskünfte zu verlangen, treten Rechte auf Auskunftsverweigerung zurück. Dies ist eine Verfassungsbestimmung.

....

Im März 1984 wurde die Lenkererhebung durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben, da laut dem Gericht eine Person nicht unter Strafsanktion gezwungen werden darf, ein Geständnis einer strafbaren Handlung abzulegen. Dies sei aus Art. 90 Abs. 2 B-VG abzuleiten.[10][11] Jedoch wurde die Lenkerauskunft bereits mit der 10. KFG-Novelle 1986 wieder eingeführt. Diesmal wurde sie jedoch in den Verfassungsrang gehoben, um eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu verhindern.[12]

aber es ist machbar. Und auch Europa hat nix dagegen.

Und im kleinen machen wir es schon mit dem §25a StVG...

Bzw. das ist wiederum eine Kostentragung - keine Strafe für Nichtwissen Wollen.

Es geht den Behörden nur darum effizienter Gelder zu erheben, man bedient sich notfalls beim Halter und presst ihm per "Verfahrenskosten" die Beute ab.
Ist doch heute schon so, Ordnungs oder Bußgeldbescheid an Halter und egal wer der wahre Übeltäter war Bruder, Sohn, Frau Freund oder Tochter des Halters, wird der Bescheid fristgerecht bezahlt ist das für die Behörde in Ordnung. Mit Strafe für den Schuldigen, Verkehrserziehung oder gar Gerechtigkeit hat das null zu tun, es geht auf Teufel komm raus nur darum Gelder einzutreiben und treibende Kräfte dieser Sache sind bankrotte Kommunen, Städte und Kreise.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall



Es ist doch totaler Quatsch dass ich immer wissen muss wer mit meinem Auto fährt. Wenn ich meinem Bruder mein Schlüssel gebe, dann weiß ich, dass mein Bruder den hat und ich weiß dass er einen Führerschein hat. Wenn der jetzt einen Kumpel damit fahren lässt, weil er auf ner Party mit dem Kumpel war und zu viel getrunken hat dann muss er mich doch nicht vorher anrufen und mir den Führerschein gescannt zuschicken. Und er braucht auch keine schriftliche Genehmigung von mir.

LOL und Dein Bruder kann nicht sprechen und leidet an schrecklichen Gedächnislücken, und so wirst Du nie heraus bekommen wer mit Deinem Auto gefahren ist.

Soll ich Dir mal was sagen, Du willst es überhaupt nicht heraus bekommen.
Sollte eine Halterhaftung eingeführt werden bist Du einer derjenigen wegen denen so etwas eingeführt wird.
Der Gesetzgeber hat nämlich keine Lust mehr sich mit solchen Nichtswissern rumzuärgern und geht einen Schritt weiter. Kein Gesetz ohne Ursache.
Dein Post und Deine Meinung nennt man klassisches Eigentor.

Es ist nur möglich wenn alle 3 Autos auf den selben Halter angemeldet sind, was Versicherungstechnisch glaub ich nicht so sinnvoll ist (bin mir da aber nicht sicher). Aber sagen wir die 3 Autos sind alle auf den Vater angemeldet, dann könnten die 3 Fahrtenbücher mit einer Ummeldung auf Muttern glaub innerhalb eines Tages der Vergangenheit angehören... Kostet weniger als 300€ und danach darf man sich das lästige Fahrtenbuch schreiben schenken.

Zum Bruder mit Disco und Kumpel fährt. Der Kumpel bringt meinen betrunkenen Bruder nach Hause und fährt danach noch mit dem Auto zu sich nach Hause. Am nächsten Morgen wird dem Kumpel ganz schlecht und dann fährt die Freundin des Kumpels den Kumpel ins Krankenhaus muss danach aber direkt zur Arbeit, weshalb der Kumpel von einem Onkel der Freundin, der neben dem Krankenhaus wohnt, mit MEINEM auto nach hause gefahren wird und wird dabei geblitzt. (jaja das Spielchen kann man noch endlos weiterspielen) Irgendwann wird es mühseelig herauszufinden wer gefahren ist...

Aber es haben ja schon einige geschrieben: es geht gar nicht um Halterhaftung nur um eine Ausweitung der bisherigen Gesetze auf den fließenden Verkehr. Also: alles halbwegs gut, und ich bin wieder raus hier...

zur Dicken: Danke für das Eigentor... sehe ich aber anders. hab ich jemals behauptet ich wolle irgendwas sagen? (s.o. es juckt mich nicht wer gefahren ist und wenn der staat was will, dann soll er sich drum kümmern und mich in ruhe lassen)

Zitat:

Original geschrieben von rooster45


Es geht den Behörden nur darum effizienter Gelder zu erheben, man bedient sich notfalls beim Halter und presst ihm per "Verfahrenskosten" die Beute ab.
Ist doch heute schon so, Ordnungs oder Bußgeldbescheid an Halter und egal wer der wahre Übeltäter war Bruder, Sohn, Frau Freund oder Tochter des Halters, wird der Bescheid fristgerecht bezahlt ist das für die Behörde in Ordnung. Mit Strafe für den Schuldigen, Verkehrserziehung oder gar Gerechtigkeit hat das null zu tun, es geht auf Teufel komm raus nur darum Gelder einzutreiben und treibende Kräfte dieser Sache sind bankrotte Kommunen, Städte und Kreise.

Bist schon sehr verbittert oder? Wie soll das Verfahren denn deiner Meinung nach laufen, wenn jemand geblitzt wird? Erst ermitteln und dem Verantwortlichen gleich alles aufbrummen? Nein, da würde geschrien, unverhältnismäßig. Also ist's doch so ok, der Halter zahlt die Paar Ocken und holt sie sich vom Verursacher zurück. Kein Aufwand beim Ermitteln und die Strafe für den Verursacher.

Würde nicht jeder rumheulen und wegen 15€ immer gleich bei MT nen Thread eröffnen, dann müsste man gar nicht über die Kostenumlage nachdenken. Aber die Leute wollen es ja so, drücken sich, wo es nur geht und wundern sich dann, wenn ein monetärer Aufwand entsteht und bezahlt werden soll, weil akute Erinnerungslücken für Verkehrssachen immer bei ansonsten gesunden Menschen auftauchen. Im Übrigen sind es ganz sicher nicht die Gemeinden und Landkreise, die da den großen Reibach mit machen, sondern eher die Länder. Aber das willst du ja nicht hören, Leute wie du sind ja erst zufrieden, wenn gar nicht mehr kontrolliert wird, damit sie ihr mangelndes Sozialverhalten im Straßenverkehr ausleben können 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MrTall



zur Dicken: Danke für das Eigentor... sehe ich aber anders. hab ich jemals behauptet ich wolle irgendwas sagen?

Na das meine ich doch. Du willst nicht kooprieren, nun "zwingt" dich der Gesetzgeber dazu. Bzw. lässt sich Dein Schweigen bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Zum Bruder mit Disco und Kumpel fährt. Der Kumpel bringt meinen betrunkenen Bruder nach Hause und fährt danach noch mit dem Auto zu sich nach Hause. Am nächsten Morgen wird dem Kumpel ganz schlecht und dann fährt die Freundin des Kumpels den Kumpel ins Krankenhaus muss danach aber direkt zur Arbeit, weshalb der Kumpel von einem Onkel der Freundin, der neben dem Krankenhaus wohnt, mit MEINEM auto nach hause gefahren wird und wird dabei geblitzt. (jaja das Spielchen kann man noch endlos weiterspielen) Irgendwann wird es mühseelig herauszufinden wer gefahren ist...

Na siehst Du, war doch ganz einfach.

Der Kumpel vom Onkel der Freundin des Kumpels Deines Bruders ist gefahren.

und die freundin ist inzwischen verstorben und hatte keinen kontakt mehr zur restlichen familie und jetzt hab ICH den salat =( nur weil ich nett bin...

tut mir leid, ich bin jetzt wirklich raus.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


und die freundin ist inzwischen verstorben ....

Hoffendlich kein Unfall mit Deinem Auto....und Du weist es nicht mal.

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