Halterhaftung im Gespräch
http://www.focus.de/.../...enn-sie-nicht-gefahren-sind_id_4066495.html
Das WÄRE:
Umkehrung der Beweispflicht und somit ein weiterer harter Schlag in das Genick des Rechtsstaats.
Angeblich prüft das gerade die Bundesanstalt für Straßenwesen.
Was meint ihr dazu? Glaubt ihr das könnte sich wie in so manchen anderen Ländern durchsetzen? Ich persönlich denke ja, dass das BVG da nicht mitspielen wird.
Beste Antwort im Thema
Wo liegt bei privaten Personen das Problem ?
Wer weiß nicht wer wann mit seinem Fahrzeug gefahren ist ? Bitte die Hand heben ?
Man verleiht, wenn überhaupt, sein Fahrzeug an Personen die man kennt, bzw. denen man vertraut. Wenn also Post kommt kann man angeben wer zum besagten Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat.
Eventuelle Punkte bekommt ja dann wohl der entsprechende Fahrer, oder sehe ich das falsch ?
Im gewerblichen Bereich kann ich das nicht so überblicken. In meiner Firma zu mindestens ist es auch im Nachhinein nach zu vollziehen wer zum fraglichen Zeitpunkt unterwegs war. Die Post geht eh schon jetzt an das Unternehmen, es ist ja der Halter, und wird dann an die Fahrer verteilt.
153 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Quatsch mit Soße. Halterhaftung kann es nicht geben, da diese eklatant gegen unsere Verfassung verstoßen würde.
Verständnisfrage:
Warum verstößt eine Halterhaftung in Ausprägung einer Kostenauferlegung "eklatant gegen unsere Verfassung", ist aber im ruhenden Verkehr nach § 25a StVG gelebte Praxis?
Es geht ja nicht darum, dass der Halter wegen einer Nötigung die mit seinem Fahrzeug begangen wurde einsitzen muss, sondern eben an der Auferlegung von Ermittlungs- und Verfahrenskosten.
Ich sehe da jetzt nicht den Unterschied.
Halterhaftung bedeutet, man kann auch für etwas haftbar gemacht werden, was man (persönlich) nicht getan hat. Eine Umlage von Verfahrenskosten ist hingegen keine Halterhaftung, auch wenn der Volksmund das häufig synonym gebraucht.
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Der verlinkte Artikel hat ja mal ein Niveau...
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Unter aller... hmm..Zitat:
Ausschnitte aus http://www.focus.de/.../...enn-sie-nicht-gefahren-sind_id_4066495.html
Das stammt aus der Zeit, als es noch ganz schlechte Technik gab - ist aber bis heute gültig. Denn der Staat sucht immer nach neuen Einnahmequellen gegen die Autofahrer, ändert aber natürlich bestehende und lukrative nicht ab, auch wenn sie noch so alt sind.
Jetzt braucht es keine neue Regelung im Haftu
nngsbereich. Das hat über 50 Jahre gut und rechtssicher funktioniert. Wir wollen keine Änderungen, die schon wieder zu Lasten der Autofahrer gehen, nur weil ein paar Politiker und Beamten im Sommerloch 2014 Langeweile haben.
Achselzuck. Focus halt. Ein mit der Bild-Zeitung vergleichbares Niveau, nur bunter und in Hochglanz...
Solange ich über das Thema nichts in seriösen Medien lese oder höre, lohnt sich für mich keine Diskussion.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Halterhaftung bedeutet, man kann auch für etwas haftbar gemacht werden, was man (persönlich) nicht getan hat. Eine Umlage von Verfahrenskosten ist hingegen keine Halterhaftung, auch wenn der Volksmund das häufig synonym gebraucht.
Genau darum gehts. Zugegeben, vermutlich ist der Begriff "Halterhaftung" in dem Zusammenhang nicht korrekt.
Alles womit die BAST beauftragt wurde ist die Prüfung zur "Ausdehnung der Kostenpflicht auf den fließenden Verkehr".
Darum ob der Halter Punkte oder Strafen wegen irgendwelcher Vergehen mit seinem Fahrzeug bekommt geht und ging es dabei nicht.
Ähnliche Themen
Ach das hatten wir doch schon so oft:
1. es wird keine Halterhaftung nach dem Motto "die Strafe und die Punkte" kriegt 1:1 der Halter
2. sondern es werden Verfahrenskosten sein. Wie gestaltet ob je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit höher müßte man sehen.
3. Zeugnisverweigerungsrecht ist (hier) nichts wert.
Wer sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft kann heute schon eine Fahrtenbuchauflage kriegen.
Und er kann auch bei "Halterhaftung" das Zeugnisverweigerungsrecht nutzen. Muß dann eben die Verfahrenskosten zahlen.
4. Der Preis sollte natürlich angemessen sein. Bei den Parkverstößen liegt der Preis auch im oberen Drittel, die Halterhaftung lohnt sich da nicht immer.
5. Verfassungswidrig wird es wohl nicht sein - siehe §25a StVG
6. Europarechtlich wurde es bereits für die österreichische Variante entschieden - kein Problem.
Wenn man das Ganze rechtsstaatlich umsetzen will, dann wird es für die Halter Ersatzstrafen geben. Das dürfte es auch jetzt schon geben, wenn Person B unbefugt Zugang zur Schusswaffe von Person A erhält und damit dann Straftaten begeht. Solche Waffen müssen entsprechend gesichert werden und bei Verlust unverzüglich gemeldet werden.
Nur das in Deutschland durch Kfz ein paar tausend Menschen mehr sterben, als durch Schusswaffen.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
2. sondern es werden Verfahrenskosten sein. Wie gestaltet ob je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit höher müßte man sehen.
das wäre unzulässig. Die Verfahrenskosten dürften nur durch den Aufwand des Verfahrens beeinflusst werden.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
6. Europarechtlich wurde es bereits für die österreichische Variante entschieden - kein Problem.
die Österreicher wiederum haben eine echte Halterhaftung. Andere Baustelle und in D eben so nicht rechtmäßig
@Archduches: bist du sicher mit dem fahrtenbuch? habe da mal gelesen, dass man das nicht wegen einer aussagenverweigerung bekommen darf, nur wenn man angibt den fahrer nicht zu kennen oder vergessen hat wer gefahren ist.
@rx3570 muss ich dann mein fahrzeug auch in einem waffenschrank bunkern? sorry aber die anzahl der menschen mit waffenschein dürfte drastisch geringer sein als die anzahl der menschen mit führerschein. außerdem gibt es für waffen sehr einschränkende regeln: normalbürger nur im schützenhaus oder anders gekennzeichneten stellen. Die Regeln zum Auto sind wesentlich lockerer, was daran liegen dürfte, dass fast jeder eins hat und dass es einen ganz anderen nutzen als eine Waffe hat.
@Kai R.: kennst du dich da in Österreich genauer aus? Weißt du welche Gesetze das möglich machen? (reine neugier)
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
@rx3570 muss ich dann mein fahrzeug auch in einem waffenschrank bunkern? sorry aber die anzahl der menschen mit waffenschein dürfte drastisch geringer sein als die anzahl der menschen mit führerschein. außerdem gibt es für waffen sehr einschränkende regeln: normalbürger nur im schützenhaus oder anders gekennzeichneten stellen. Die Regeln zum Auto sind wesentlich lockerer, was daran liegen dürfte, dass fast jeder eins hat und dass es einen ganz anderen nutzen als eine Waffe hat.
- Du musst dafür sorgen, dass nicht jeder Zugang zum Fahrzeugschlüssel hat
- Du darfst das Fahrzeug nur an Leute weiter geben von denen Du weißt, dass sie einen Führerschein haben.
Natürlich sind die Regeln lockerer als beim Umgang mit Waffen, aber es gibt sie. Es sind auch schon Eltern belangt worden, nachdem ihr Sohnemann mit 12 Jahren eine Spritztour mit Unfall gemacht hat, weil sie den Schlüssel auf der Flurkommode haben liegen lassen...
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
@rx3570 muss ich dann mein fahrzeug auch in einem waffenschrank bunkern? sorry aber die anzahl der menschen mit waffenschein dürfte drastisch geringer sein als die anzahl der menschen mit führerschein. außerdem gibt es für waffen sehr einschränkende regeln: normalbürger nur im schützenhaus oder anders gekennzeichneten stellen. Die Regeln zum Auto sind wesentlich lockerer, was daran liegen dürfte, dass fast jeder eins hat und dass es einen ganz anderen nutzen als eine Waffe hat.
Dabei ist so ziemlich jeder herkömmliche PKW deutlich gefährlicher als eine Schusswaffe. Ganz ohne Ironie.
Wenn man sich diese Tatsache vor Augen hält, wär´s eigentlich schon wichtig, dass man als Halter weiß wer mit dem Wagen unterwegs ist und dass man den Wagen ausschließlich verantwortungsbewussten Leuten zur Verfügung stellt.
Und um einmal auf die böse Politik zurückzukommen:
Am Anfang steht immer ein unaufmerksamer oder unbelehrbarer Verkehrsteilnehmer, der ganz bewusst oder unbewusst eine Owi begeht.
Anstatt dann dazu zu stehen und die (eigentlich oder zumindest verhältnismäßig) geringen Beträge zu begleichen wird versucht sich herauszureden oder man "weiß nicht" wer gefahren ist.
Beides ist nichts was dem Gesetzgeber verdeutlicht, dass der "gemeine" Autofahrer verantwortungsbewusst mit der Gefahrenquelle Auto umgeht.
Soso, da schreibt also ein studierter BWLer als Experte etwas über juristische Themen im Verwaltungs- und Kostenrecht, benutzt dabei gezielt falsche Begrifflichkeiten und populistische Aussagen und das MT-V&S kocht über vor schäumender Wut 😁 Bin amüsiert 😁
Hier kommen dann noch so klasse Kommentare, dass einem es ja NUR um die Rechtsstaatlichkeit geht, die aber im letzten Absatz durch das Zahlen eines erhöhten Bußgeldes (denn nichts anderes ist die Umlage) ja auf jeden Fall gewahrt bleibt und alles somit ok ist 😁
Bin mal gespannt, wenn das wirklich kommt, bei wie vielen Leuten sich plötzlich Erinnerungslücken schließen, wenn der Geblitzte dann den Verwaltungsaufwand nicht zahlen möchte, weil der Lapsus nur 15€ Wert ist 😁 Verursacherprinzip gehört ja auch zur schönen Rechtsstaatlichkeit...
Der Gesetzesgeber macht die Gesetze und wenn er eben eine Verjährung nach 3 Monaten vorsieht, muss er auch damit leben, dass sich einige Mitbürger versuchen zu drücken.
Es ist doch totaler Quatsch dass ich immer wissen muss wer mit meinem Auto fährt. Wenn ich meinem Bruder mein Schlüssel gebe, dann weiß ich, dass mein Bruder den hat und ich weiß dass er einen Führerschein hat. Wenn der jetzt einen Kumpel damit fahren lässt, weil er auf ner Party mit dem Kumpel war und zu viel getrunken hat dann muss er mich doch nicht vorher anrufen und mir den Führerschein gescannt zuschicken. Und er braucht auch keine schriftliche Genehmigung von mir.
@Tecci6n: ich bin kein Jurist, aber immer sehr interessiert. Dass der Artikel schlecht ist, dafür kann ich wenig, ich bin halt darüber gestolpert. Und da der Verfasser von HalterHAFTUNG spricht sind bei mir die Alarmglocken angegangen, weshalb ich den Post hier initiiert hab.