Halterhaftung im Gespräch

http://www.focus.de/.../...enn-sie-nicht-gefahren-sind_id_4066495.html

Das WÄRE:
Umkehrung der Beweispflicht und somit ein weiterer harter Schlag in das Genick des Rechtsstaats.

Angeblich prüft das gerade die Bundesanstalt für Straßenwesen.

Was meint ihr dazu? Glaubt ihr das könnte sich wie in so manchen anderen Ländern durchsetzen? Ich persönlich denke ja, dass das BVG da nicht mitspielen wird.

Beste Antwort im Thema

Wo liegt bei privaten Personen das Problem ?
Wer weiß nicht wer wann mit seinem Fahrzeug gefahren ist ? Bitte die Hand heben ?
Man verleiht, wenn überhaupt, sein Fahrzeug an Personen die man kennt, bzw. denen man vertraut. Wenn also Post kommt kann man angeben wer zum besagten Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat.

Eventuelle Punkte bekommt ja dann wohl der entsprechende Fahrer, oder sehe ich das falsch ?

Im gewerblichen Bereich kann ich das nicht so überblicken. In meiner Firma zu mindestens ist es auch im Nachhinein nach zu vollziehen wer zum fraglichen Zeitpunkt unterwegs war. Die Post geht eh schon jetzt an das Unternehmen, es ist ja der Halter, und wird dann an die Fahrer verteilt.

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Gott sei Dank ist das nur ein üblicher Sommerlochfüller also können sich alle "ich mache nie was falsch" und "das Aussageverweigerungsrecht kicken wir auch in die Tonne" Gutmenschen wieder unter ihre Steine verziehen

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Bist schon sehr verbittert oder?...

In keinster Weise, habe ja nur festgestellt und meine Meinung dargelegt.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wie soll das Verfahren das Verfahren denn deiner Meinung nach laufen, wenn jemand geblitzt wird?

Wie bisher, den Täter ermitteln und belangen. Was sich Behörden künftig natürlich ersparen können weil ja einer greifbar ist der zahlen muss.

Umgekehrt gehts natürlich genau so, der "Täter" sucht sich im Bedarfsfalle einen sog. Punktebock der schwört (gegen bares natürlich) gefahren zu sein und parkt die Punkte auf seinem Kto. Da wird ein richtiger Markt entstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Übrigen sind es ganz sicher nicht die Gemeinden und Landkreise, die da den großen Reibach mit machen, sondern eher die Länder.

Ob es in die linke oder rechte Tasche wandert wird den meisten wohl gleichgültig sein.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Leute wie du sind ja erst zufrieden, wenn gar nicht mehr kontrolliert wird, damit sie ihr mangelndes Sozialverhalten im Straßenverkehr ausleben können 🙄

Das ist eine unverschämte Unterstellung scheinbar aber typisch von einem wie Dir und deinesgleichen

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker


Gott sei Dank ist das nur ein üblicher Sommerlochfüller also können sich alle "ich mache nie was falsch" und "das Aussageverweigerungsrecht kicken wir auch in die Tonne" Gutmenschen wieder unter ihre Steine verziehen

Es geht nicht darum nie was falsch zu machen, es geht darum dann auch dazu zu stehen.

Für mich zumindestens eine Selbstverständlichkeit. Ich bin auch von Natur aus faul und hätte dann überhaupt keine Lust mir noch zusätzlichen Stress aufzuladen.

So, jetzt können wir schließen.

Das Wort "Gutmenschen" ist gefallen. Argumente gibt es somit keine mehr und man geht sich an die Gurgel, wegen, ja eigentlich wegen nix, außer der Angst, die bei manchen offenbar immer mitfährt:

Die Angst vor dem pösen pösen Abzockstaat, der jetzt noch die letzte Bastion zum Schutze der persönlichen Freiheit einreißt.

Aber klar:

Lieber ein freiheitsliebender ausgeglichener Drückeberger sein als ein andere in ihren persönlichen Rechten einschränkender frustrierter Gutmensch.

Es langweilt doch sehr, bin raus...

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http://www.zitate-online.de/.../...iheit-aufgibt-um-sicherheit-zu.html

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


http://www.zitate-online.de/.../...iheit-aufgibt-um-sicherheit-zu.html

Und nun?

Ich meine, was will man hier noch diskutieren?

Warum sollte man sich pro Halterhaftung äußern?

Gutmensch, Abschaffung des Aussageverweigerungsrechts, Generalverdacht, Menschenrechte, etc.

Meine Güte, da wird eine Keule nach der anderen rausgeholt. Ach was, das dritte Reich fehlt jetzt noch. Gut, ich hab´s erwähnt, muss nur noch einer hergehen und den Zusammenhang herstellen.

Manchmal hat man das Gefühl, dass die Leute, die sich so äußern, entweder die Überflieger sind, die in einer Welt ohne Gesetze (Verbote) ihre perfekte Freiheit ausleben könnten und würden, andererseits und das glaube ich schon eher, wären genau die die ersten, die nach einem Gesetz rufen.

Zu schnell fahren, gegen die StVO verstoßen (bewusst oder "aus versehen"😉, ja, bloß keine Halterhaftung, aber wehe ein unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer macht beim Vorbeifahren einen Kratzer in den Spiegel!

FAHRERFLUCHT! ANWALT! HÖCHSTSTRAFE!

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


@Kai R.: kennst du dich da in Österreich genauer aus? Weißt du welche Gesetze das möglich machen? (reine neugier)

Es gibt in Österreich entgegen des landläufigen Sprachgebrauchs genau wie in Deutschland KEINE Halterhaftung.

Unterschiede zu Deutschland gibt es jedoch:

Anonymverfügung:
Wie hierzulande wird der Halter (in Ö der Zulassungsbesitzer, das ist in D ja nicht zwingend der Halter) angeschrieben. Im Unterschied zu Deutschland KANN der Halter das Verfahren jedoch durch Begleichung des Bußgeldes ganz legal beenden. Der eigentliche Fahrer wird dann nicht weiter ermittelt. (in D legal so nicht möglich).

Lenkererhebung:
Ist das nicht erfolgreich, muss von den Behörden genau wie hier in D der Fahrer ermittelt werden. Wichtiger Unterschied zu D: Der Halter ist Kraft Gesetzes auskunftspflichtig. Benennt er den Fahrer nicht, so wird er mit einem Bußgeld belegt.
Dieses Bußgeld steht jedoch nicht direkt im Zusammenhang zum verübten Delikt des Fahrers, es ist ein eigener Tatbestand. Allerdings ist diese Strafe meist höher als die für das eigentliche Delikt.

Die Annahme, die Strafe für ein Verkehrsdelikt werde in Österreich einfach dem Halter aufgebürdet (Halterhaftung) ist also nicht richtig.
Denn das wäre auch in Ö nicht Verfassungskonform.
Bestraft wird lediglich das Verweigern der Fahrerbenennung.

Der Hauptunterschied zu D besteht somit eigentlich "nur" darin, dass der Zulassungsbesitzer IMMER wissen MUSS wer wann mit seinem Fahrzeug unterwegs (gewesen) ist.
Sollte sich ja eigentlich auch hier von selbst verstehen.

Quelle: http://www.oeamtc.at/portal/lenkerauskunft-lenkererhebung+2500+1096795
EDIT: Hätte erst alle Beiträge lesen sollen, wurde ja bereits geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Im Prinzip wird die Halterhaftung notwendig um dem gegenzuarbeiten was Du beschreibst. Verschleierung von bestimmten Dingen.

Und wo ist das Problem bei der Verschleierung?

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Im Prinzip wird die Halterhaftung notwendig um dem gegenzuarbeiten was Du beschreibst. Verschleierung von bestimmten Dingen.
Und wo ist das Problem bei der Verschleierung?

Die Gedächtnislücken, das Unwissen, die mangelnde Bereitschaft zu kooperieren, die bewusste Verdrehung von Tatsachen....man könnte auch sagen der mangelnde Arsch in der Hose zu seiner Scheiße zu stehen.

Bei der Halterhaftung haben wir erst mal einen "Schuldigen", will er nichts wissen, hat er Gedächtnislücken....muss er halt haften, er wird nicht bestraft.

Zitat:

Original geschrieben von martins42


Irgendwann sind es eben auch 100.000 Kleinigkeiten wo Grundrechte beschnitten wurde, wodurch eine Gesellschaft in der Summe dann komplett verändert ist.
Im Sinne eines fiktiven Zitats "Die Kette der Unfreiheit ist mit dem ersten Glied geschmiedet."

Richtig. Die Leute tun immer so, als kommt die nächste Diktatur mit einem Paukenschlag, dabei sind das kleine, unmerkliche Schritte.

cheerio

Mir persönlich ist es lieber wenn alles in geregelten Bahnen läuft, als wenn jeder macht was er will.
Hier von Beschneidung der Grundrechte zu sprechen ist mal wieder jammern auf Niveau de Luxe und ein Zeichen wie gut es uns doch geht. Im Prinzip geht es uns zu gut, wenige wissen das noch zu schätzen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


....muss er halt haften, er wird nicht bestraft.

Haftung ist aber immer nur Schadensersatz.

Das nicht eingenommene Bußgeld ist kein Schaden, den die Bußgeldstelle erlitten hat. Der erfolglose Ermittlungsaufwand könnte es sein und damit dürfte es in der Größenordnung von rund 18 Euro wie beim Parkverstoß liegen.

Frage bleibt natürlich, wie weit der Fahrzeughalter dafür verantwortlich ist und haften müsste, dass der Ermittlungsaufwand erfolglos geblieben ist.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Anonymverfügung:
Wie hierzulande wird der Halter (in Ö der Zulassungsbesitzer, das ist in D ja nicht zwingend der Halter) angeschrieben. Im Unterschied zu Deutschland KANN der Halter das Verfahren jedoch durch Begleichung des Bußgeldes ganz legal beenden. Der eigentliche Fahrer wird dann nicht weiter ermittelt. (in D legal so nicht möglich).

Nicht? Das ist in D bei jeder Ordnungswidrigkeit unterhalb der Punkteschwelle genau so üblich...

Zitat:

Manchmal hat man das Gefühl, dass die Leute, die sich so äußern, entweder die Überflieger sind, die in einer Welt ohne Gesetze (Verbote) ihre perfekte Freiheit ausleben könnten und würden, andererseits und das glaube ich schon eher, wären genau die die ersten, die nach einem Gesetz rufen.

Zu schnell fahren, gegen die StVO verstoßen (bewusst oder "aus versehen"😉, ja, bloß keine Halterhaftung, aber wehe ein unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer macht beim Vorbeifahren einen Kratzer in den Spiegel!

FAHRERFLUCHT! ANWALT! HÖCHSTSTRAFE!

Muss nicht mal ein Kratzer sein. Mal ein paar Reizworte, bei denen die Hüter der Freiheit regelmäßig nach schärferen Gesetzen und stärkerer Überwachung schreien:

- Rechtsfahrgebot

- Mindest-Differenzgeschwindigkeit bei Überholvorgängen

- Schleichen auf Landstraßen ohne Überholmöglichkeit

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


http://www.zitate-online.de/.../...iheit-aufgibt-um-sicherheit-zu.html

Natürlich schränkt es deine Freiheit ein, keine Frage. Aber wir leben nunmal nicht alleine in diesem Land. Deswegen sind gewisse Regeln notwendig. Im Grundgesetz gibt es so einen Artikel, der besagt, dass die Freiheit des Einzelnen dort aufhört wo die des Anderen anfängt.

Deswegen ist immer ein Kompromiss zwischen Freiheit und Sicherheit notwendig. Auch bei Halterhaftung wird sich daran nichts ändern.

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