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Halter oder Fahrerhaftung?

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 11:08

Hallo,

Ich hab ein Problem. Die Polizei hat meine Mutter angezeigt wegen Verstoßes gegen das Überquerungsverbot über durchgezogene Linien. Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen die aber nicht gefahren ist.

An diesem Tag sind aber mehrer verschiedene Leute mit diesem Auto gefahren udn niemand wills gewesen sein(alles Familienangehörige).

Meine Mutter wills logischerweise nicht zahlen wenn sie nicht dazu gezwungen ist da sie den Verstoß nicht begangen hat.

Nun meine Frage gilt da Fahrer- oder Halterhaftung?

Bei Halterhaftung wäre die Sache klar, bei Fahrerhaftung legt sie Widerspruch ein.

Bitte jetzt keine Diskussion ja selber schuld wenn mans Auto verleiht das hat sie schon selbst rausgefunden ;-)

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24 Antworten

Wieso unverschämt??

Es geht hier darum, ob die Mutter, die garnicht gefahren ist, zahlen soll und das sollte SIE nicht, sondern derjenige, der gefahren ist.

am 9. Juni 2005 um 19:24

Aber es ist doch definitiv ein Familienangehöriger - und offensichtlich wollen sie gar nicht zahlen.

Zitat:

"Sie weiß jetzta uch wer gefahren ist, aber da dies ein Familienangehöriger 1. Grades ist wird sie die Aussage verweigern"

Die Bezeichnung "Abzocke" für das Handeln der Behörde finde ich bei durchgezogener Linie einfach nur frech.

In dem Sinne isses unverschämt.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Aber es ist doch definitiv ein Familienangehöriger - und offensichtlich wollen sie gar nicht zahlen.

Zitat:

"Sie weiß jetzta uch wer gefahren ist, aber da dies ein Familienangehöriger 1. Grades ist wird sie die Aussage verweigern"

Die Bezeichnung "Abzocke" für das Handeln der Behörde finde ich bei durchgezogener Linie einfach nur frech.

In dem Sinne isses unverschämt.

Grüße

Schreddi

Richtig, und wenn Mutti nichts sagt, gibt es ein Fahrtenbuch , so einfach ist das !

opaboris

Themenstarteram 10. Juni 2005 um 5:28

Ein Fahrtenbuch droht uns nicht, laut Ordnungsamt gibt es ein Fahrtnebuch erst bei Verstößen mit Bußgeld.

Die Polizisten die es gesehen haben wollen können nicht einmal sagen ob es ein männlicher oder weibliche Fahrer/in war.

Wenn es dich betreffen würde würdest du natürlich sofort mit Freude zahlen, ich versteh schon.

Natürlich sollte der Fahrer schon zahlen wenn die Polizei ihre Arbeit sorgfälltig gemacht hätte und uns sagen könnte wer gefahren ist.

Das Problem ist nur das die ewig klamme Stadtkasse bei uns in letzter Zeit versucht mit nicht ganz eindeutig nachzuweisenden Verwarnungsgeldern ihr Kassenstand aufzubessern.

Sollten sie uns doch sagen können wer gefahren ist wird diese Person natürlich auch zahlen, Strafe muss sein. Nur wenn du siehst was das für eine Durchgezogene Linie ist dann wirst du sehen das es abzocker war.

Soweit so gut. Ihr dürft ja alle eure Meinung haben dazu ist das Forum ja da.

am 10. Juni 2005 um 6:12

*lol*

Ach war die böse durchgezogene Linie etwa mit paar Lücken drin? ;)

Sorry - aber ja, ich würd da nicht so rumheulen und die 30€ zahlen - erst recht wenn ich wüsste wer es war. Bissl Anstand hat man da schon - wenn man Mist gebaut hat, sollte mans auch anerkennen.

So'n Theater bei erwachsenen Menschen - aber schuld ist immer die böse Stadtkasse, is klar ;)

Grüße

Schreddi

am 10. Juni 2005 um 6:27

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Sorry - aber ja, ich würd da nicht so rumheulen und die 30€ zahlen - erst recht wenn ich wüsste wer es war. Bissl Anstand hat man da schon - wenn man Mist gebaut hat, sollte mans auch anerkennen.

So'n Theater bei erwachsenen Menschen - aber schuld ist immer die böse Stadtkasse, is klar ;)

Grüße

Schreddi

Richtig, der Fehler wurde gemacht und man sollte dazu stehen. Bei so kleinen Summen lohnt der ganze Aufwand nicht. Selbst wenn meine Frau wieder mal ein Foto im Wert von 30€ nach Hause bringt, zahle ich das lieber als jeden Tag um 8 Uhr von der Polizei geweckt zu werden.

Christo

am 10. Juni 2005 um 8:14

Wenn man Einspruch einlegt, wird es meines Wissens nach automatisch zu einer Bußgeldsache, deshalb halte ich auch in diesem Fall ein Fahrtenbuch nicht für ausgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

Wenn man Einspruch einlegt, wird es meines Wissens nach automatisch zu einer Bußgeldsache, deshalb halte ich auch in diesem Fall ein Fahrtenbuch nicht für ausgeschlossen.

Genau, so meinte ich das auch . Aber wie gesagt, das Ganze lohnt doch hier garnicht, wegen 30€ .

opaboris

am 10. Juni 2005 um 8:56

Irgendwie wärs doch witzig, wenn der Einspruch hier letztlich zu ner wirklichen Konsequenz führt - und wißt ihr, wer dann schuld ist?

Die Abzocker von der Stadtkasse bzw. der Bußgeldstelle oder gar der böse Richter .... *lol*

Ich würd ja die Stadt wegen Abzocke und der durchgezogenen Linie verklagen... ;)

Grüße

Schreddi

am 10. Juni 2005 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von opaboris

Genau, so meinte ich das auch . Aber wie gesagt, das Ganze lohnt doch hier garnicht, wegen 30€ .

opaboris

Eben:

2 Möglichkeiten:

a) den wirklichen Fahrer angeben

b) dem wirklichen Fahrer die 30€ abknöpfen und ihm untersagen das Fahrzeug zu benutzen...

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