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Halter oder Fahrerhaftung?

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 11:08

Hallo,

Ich hab ein Problem. Die Polizei hat meine Mutter angezeigt wegen Verstoßes gegen das Überquerungsverbot über durchgezogene Linien. Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen die aber nicht gefahren ist.

An diesem Tag sind aber mehrer verschiedene Leute mit diesem Auto gefahren udn niemand wills gewesen sein(alles Familienangehörige).

Meine Mutter wills logischerweise nicht zahlen wenn sie nicht dazu gezwungen ist da sie den Verstoß nicht begangen hat.

Nun meine Frage gilt da Fahrer- oder Halterhaftung?

Bei Halterhaftung wäre die Sache klar, bei Fahrerhaftung legt sie Widerspruch ein.

Bitte jetzt keine Diskussion ja selber schuld wenn mans Auto verleiht das hat sie schon selbst rausgefunden ;-)

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24 Antworten

Wegen so einer Kleinigkeit wird da glaub ich keiner was zahlen müssen, wenn er nicht klar ist wer es war.

Wenn sie Pech hat, muss sie nur in Zukunft ein Fahrtenbuch führen, wo genau drinstehen muss, wer, wann, wieviele km gefahren ist.

Ausprobieren und berichten was passiert ;)

Kleinigkeit?

Das überfahren von durchgezogene linien=3punkte.

Sie soll Einspruch einlegen denn das ist Fahrerhaftung.

Das hängt immer von den Umständen ab. Wenn du an ner Ampel nen Meter zu weit rollst oder weils ein bischen enger wird nen Parkstreifen überfährst, dann hast du auch ne Linie überfahren und wirst dafür bestimmt nicht so hart bestraft, wie für das Überfahren der durchgezogenen Mittellinie auf der Landstraße.

am 9. Juni 2005 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240

Kleinigkeit?

Das überfahren von durchgezogene linien=3punkte.

Sie soll Einspruch einlegen denn das ist Fahrerhaftung.

Ist so nicht ganz richtig - es gibt nicht gleich Punkte...

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_38.php

Abteilung 155 ;)

--> Zahlen und fertig

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 12:10

Es geht um 30,00€. Es war laut Polizei beim wenden nach einer Verkehrsinsel. Dort ist ein Durchgezogener Strich. 30,00€ sind nicht die Welt aber doch ärgerlich wenn man es nicht gewesen ist.

Das Ordnungsamt kann aber nicht sagen wer im Autos gesessen ist.

am 9. Juni 2005 um 12:13

Macht wegen 30 € keinen Wind - dann legen halt alle außer deiner Ma, die es gewesen sein könnten das zusammen.

Es ist ja geschehen, ohne Frage.

Da es nicht mit Punkten behaftet und nur ne OWi ist, würd ich da ganz einfach zahlen und gut.,

Bei nem Einspruch fallen nur noch mehr Kosten an - und wenns dann bis vor den Richter gehen sollte, wärs doch Quatsch.

In dem Sinne - zusammenlegen und Mutti nen Blumenstrauß für den Ärger ;)

Schreddi

am 9. Juni 2005 um 12:28

Soweit ich weiss, gilt in D. die Halterhaftung nur bei Parkverstößen.

Dennoch würde ich mir das überlegen, denn durch den Einspruch wird das automatisch von einer Owi zu einer Bußgeldsache.

Was im Buß- und Verwarngeldbereich liegt, ist imho keinen Einspruch wert. Das lohnt sich nur, bei Punkten und drohendem Fahrverbot und auch nur dann, wenn man ne Verkehrsrechtschutzversicherung hat (gibts schon für 5€ im Monat z.B. beim ADAC).

Also wie gesagt: legt zusammen, zahlt und gut ists. Ich finde es nur ein bischen schwach von dem jenigen, der gefahren ist, dass er seine Schuld nicht eingesteht - vorallem, wenns ein Familienangehöriger ist. An Stelle deiner Mutter, würde ich niemandem mehr das Auto geben.

Ich würde auf keinen Fall bezahlen !

1. Deine Mutter ist nicht gefahren.

2. Kann sie nicht sagen, wer gefahren ist (könnten laut deiner aussage mehrere der Familie gewesen sein) somit kommt

3. deine Mutter muß bei Familienangehörigen keine Aussage machen und muß sich nicht selbst belasten.

Die Beweispflicht liegt somit bei denen und das können die ja anscheinend nicht.

So schnell bekommt man keine Auflage für ein Fahrtenbuch !

am 9. Juni 2005 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von Matty22

Die Beweispflicht liegt somit bei denen und das können die ja anscheinend nicht.

So schnell bekommt man keine Auflage für ein Fahrtenbuch !

Doch.

Da reicht schon ein ungeklärter Bußgeldbescheid für.

Wenn der Halter so offensichtlich wie hier nicht in der Lage ist, nachzuvollziehen, wer wann sein Fahrzeug benutzt, ist das die perfekte Vorraussetzung für ein Fahrtenbuch. ;)

Man hat als Halter ja schliesslich die Verantwortung für sein Eigentum.

Zitat:

Original geschrieben von Matty22

Ich würde auf keinen Fall bezahlen !

1. Deine Mutter ist nicht gefahren.

2. Kann sie nicht sagen, wer gefahren ist (könnten laut deiner aussage mehrere der Familie gewesen sein) somit kommt

3. deine Mutter muß bei Familienangehörigen keine Aussage machen und muß sich nicht selbst belasten.

Die Beweispflicht liegt somit bei denen und das können die ja anscheinend nicht.

So schnell bekommt man keine Auflage für ein Fahrtenbuch !

Wenn Du da mal nicht irrst !

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 16:27

Fahrtenbuch droht nur bei Bußgeld hier ist es aber ein Verwarnungsgeld.

Da liegt ein rechtlicher unterschied. Sie weiß jetzta uch wer gefahren ist, aber da dies ein Familienangehöriger 1. Grades ist wird sie die Aussage verweigern (ist ja auhc ihr gutes Recht) dazu hat auch die Frau auf dem Ordnungsamt geraten.

In letzter Zeit ergehen bei uns öfters mal Bußgedlbescheide bzw. Verwarngelder die dann doch nicht gezahlt werden müssen weil sie es ja nicht beweisen können wer es war.

Es geht ja auch ums Prinzip das man sich net abzocken lässt....

am 9. Juni 2005 um 19:14

Abzocke?

Bei durchgezogener Linie?

Was haben manche nur für ein Rechtsverständnis...

Viel Spaß beim Einspruch - ich hoffe in dem Fall wirklich, dass sich die Behörde mal ihre Mittel ausschöpft.

Meine Meinung: Ihr seid unverschämt.

Grüße

Schreddi

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