Halter ermitteln mittels Fahrgestell-Nr.

Ich hoffe, ich darf das hier fragen.
Irgend eine Dumpfbacke hat seine abgemeldeten Fahrzeuge auf andere Leute Grundstück abgestellt.
Wenn ich die Fahrgestell-Nr. habe, ist es ja generell möglich die Halter zu ermitteln.
Nun ist es ja so, dass die wahrscheinlich nicht jedem einfach so die Daten rausrücken.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass man mir den Halter mitteilt?
Es ist klar, dass es eine kleine Gebühr kostet.
Und ich habe gelesen, dass nur bestimmte Daten an die Polizei übermittelt werden.
Muss ich Strafanzeige an die Polizei stellen?
Ein Anwalt wird wohl leider notwendig sein, weil diese Leute wahrscheinlich freiwillig ihren Schrott nicht mehr selbst vom Grundstück entfernen. Aber ich möchte erst mal an die Daten, um die Täter zu ermitteln.
Oder ist es auch möglich ohne Anwalt, einen Strafantrag zu stellen und die Kosten einzuklagen?
Leider sieht sich das Ordnungsamt nicht in der Pflicht, weil es ein Privatgrundstück ist.
Obwohl ich das auch nicht so richtig nachvollziehen kann.
Also die Frage ist: Wie muss ich genau vorgehen, dass man mir die Daten der Halter mitteilt.
Alles andere wird sich ja dann finden.

Beste Antwort im Thema

Beim Kraftfahrtbundesamt bekommst Du mit Angabe der FIN die aktuellen bzw. letzten Halter genannt. Als Grund des Auskunftsverlangens gibst Du an, dass Du die Beseitigung dieser Fahrzeuge von deinem Grundstück durchsetzen möchtest. Kostet pro Auto eine überschaubare 2-stellige Gebühr.

44 weitere Antworten
44 Antworten

Es gab doch auch schon Leute die einen drüber gekriegt haben weil das eigene Auto auf dem eigenen Grundstück abgemeldet rumstand wenn das Grundstück nicht fest umzäunt / getrennt von öffentlichen Verkehrsraum war!?

Lässt sich da für die Eigentümer kein Strick draus grehen?

@Lady12
Wie sieht das denn bei Euch aus? Zaun drumrum oder stehen die Autos offen zugänglich zum öffentlichen Verkehrsraum?

Ich würde auch erst mal Anzeige erstatten und die Polizei ermitteln lassen.

Gruß Metalhead

Onslaught. Der Platz ist öffentlich zugänglich ohne Zaun. Es ist ja ein Garagengrundstück, das von der Straße zugänglich ist. Es ist aber deutlich erkennbar, daß es privat ist. Außerdem wird die Garageneinfahrt versperrt. Ordnungsamt war schon da und meint, die könnten keine Maßnahmen ergreifen, weil es ja ein privates Grundstück ist.???

Ja logisch. Dann mal zur Polizei. Trotzdem, wenn die Stadt Schrottautos auf Privatgrundstücken nach einer gewissen Zeit nicht dulden möchte, kann die Stadt eine Abschleppung veranlassen. Warum nicht sofort bei Mißbrauch, der gemeldet wird. Siehe unten:

Wer sein abgemeldetes Auto längere Zeit auf einem Privatgrundstück abstellt, riskiert Ärger mit Polizei und Gemeindeverwaltung. Darauf weist der Verkehrsrechtsexperte Roland Fritzsch von www.blitzerblog.de hin. „Man darf auf seinem eigenen Grundstück noch lange nicht machen, was man will, so gelten insbesondere bei Altfahrzeugen diverse Vorschriften, z.B. können örtlichen Regelungen der Abfallentsorgung gelten. Solche Fahrzeuge gehören zu einem Autoverwerter.“

Grundsätzlich darf ein nicht angemeldetes Auto erst einmal nur auf umfriedetem Gelände abgestellt werden. Steht es auf einem Parkplatz an einer öffentlichen Straße, dann ist es unerheblich, ob der Parkplatz selbst Privatgrund ist oder nicht; das Abstellen des Fahrzeuges stellt dann eine Sondernutzung dar. Durch die fehlende Umfriedung wird der Parkplatz automatisch öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn der PKW ansonsten nicht stört und mit Nummernschild auch immer dort gestanden hat.

Wer längerer Zeit und eventuell auch mehrere Autos eingezäunt abstellt, wird sich irgendwann rechtfertigen müssen, ob er sein Grundstück zur Abfallentsorgung nutzt – auch dagegen kann z.B. die Gemeinde vorgehen. Rechtsanspruch auf Abstellfläche für nicht angemeldete Fahrzeuge gibt es nicht, auch nicht für Grundstücksbesitzer. Verstöße können teuer werden: Ignoriert man freundliche oder bestimmte Hinweise, dann wird das Auto irgendwann durch die Gemeinde selbst oder durch einen beauftragten Unternehmer abgeschleppt.
-------

Ähnliche Themen

Anzeige bei der Polizei hat den Vorteil das es Dich nichts kostet und auf alle Fälle etwas Bewegung in die Sache bringt.

Unter jeden Scheibenwischer prophylaktisch schon mal einen Mietvertrag für die genutzte Stellfläche 🙂

Wenn das Ordnungsamt schon involviert war ist es auch nicht mehr schlau die Autos in Eigenregie um ein paar Meter zu verrücken um das eigene Grundstück wieder freizukriegen 😉

Beim Thema Abfallentsorgung könnte der Grunstückseigentümer ganz schnell in die Pflicht geraten, das sollte wohl tunlichst vermieden werden, denn ob die aufgebrachten Kosten wieder eingetreiben werden können.....

P.S.
Halt und bitte auf dem Laufenden

Macht schon auch Sinn daß der Staat oder die Stadt nicht einfach kostenlos Abfall entsorgt nach Hinweisen.
Wer bezahlt die Entsorgung? Wenn der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann, dann logischerweise der Eigentümer des Grundstücks auf dem der Unrat lagert.
Ansonsten könnte jeder Privatgrundbesitzer aus Gefälligkeit oder auch gegen Schmiergeld anderen gestatten ihre Altautos bei ihm abzustellen und dann nach einer gewissen Zeit von der Behörde, die für ihn unentgeltliche Entfernung der Autos bzw.des Unrats zu verlangen.
Im Endeffekt auf Kosten der Allgemeinheit.
Eigentum verpflichtet halt auch...

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 5. Juni 2019 um 09:21:51 Uhr:


...
Wer bezahlt die Entsorgung? Wenn der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann....

In dem hiesigen Fall gibt es ja Fahrgestellnummern und Zulassungsbehörden die das mit wenigen Tastenanschlägen klären können.

Die Frage ist halt ob der Grundstückseigentümer zivilrechtlich tätig werden muß oder ob Vater Staat via Strafrecht/ Ordnungswidrigkeit o.ä. auch involviert ist.

Zitat:

Wer sein abgemeldetes Auto längere Zeit auf einem Privatgrundstück abstellt, riskiert Ärger mit Polizei und Gemeindeverwaltung.

Den Ärger hat immer der Grundeigentümer, egal wem das Auto gehört. Auch wenn es ohne sein Wissen oder sogar gegen seinen Willen dort abgestellt wurde. Von daher nützt dir das nichts.

Wenn von den Fahrzeugen eine Gefahr schon ausgeht oder durch den optischen Zustand in Kürze zu erwarten ist muss der Grundeigentümer für Abhilfe sorgen. Falls nicht wird das durch die Behörden veranlasst und dem Grundeigentümer in Rechnung gestellt.

Bei uns im ländlichen Bereich gibt es häufiger Probleme mit illegal entsorgten Altreifen, manchmal LKW-Ladungen. Die Entsorgung wird für die Grundeigentümer, meist Landwirte, manchmal auch existenzbedrohend. Zahlen müssen sie trotzdem.

Für die Grundeigentümer ist das also eine unsägliche Situation. Wenn sie selbst aktiv werden verstoßen sie in der Regel selbst gegen Gesetze. Deshalb kann man dazu nicht raten.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 05. Juni 2019 um 09:28:18 Uhr:


Die Frage ist halt ob der Grundstückseigentümer zivilrechtlich tätig werden muß oder ob Vater Staat via Strafrecht/ Ordnungswidrigkeit o.ä. auch involviert ist.

Berlin-paul hat es doch bereits gut erklärt. Der TE ist ordnungsrechtlich Zustandsstörer. Den letzten beißen die Hunde. Wenn der Halter oder Eigentümer der Fahrzeuge nicht zu ermitteln ist, muss der TE die Karren beseitigen, wenn er sich keine Ordnungsverfügung einfangen will. Ich würde deshalb nicht unnötig beim Ordnungsamt trommeln. Für die ist der Fall recht einfach zu lösen - zu Lasten und auf Kosten des TE. Auch mit Strafanzeigen schafft man es nicht, dass die Autos vom Grundstück verschwinden. Das ist und bleibt Privatangelegenheit. Die Hoffnung, die Täter würden die Karren selbst wieder abholen, mag zuletzt sterben, aber sterben wird sie. 😉

Grüße vom Ostelch

Sacht mal, wo lest Ihr dass es sich um das Grundstück des TO handelt?
Ich hab mir dessen Beitrag dreimal durchgelesen.... kann aber nirgends rauslesen, dass die Fzg auf seinem Grundstück abgestellt sind.

https://www.motor-talk.de/.../...tels-fahrgestell-nr-t6633831.html?...

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 5. Juni 2019 um 11:24:46 Uhr:


Sacht mal, wo lest Ihr dass es sich um das Grundstück des TO handelt?
Ich hab mir dessen Beitrag dreimal durchgelesen.... kann aber nirgends rauslesen, dass die Fzg auf seinem Grundstück abgestellt sind.

So deutlich geschrieben hat er es auch nicht. Ist er nicht Grundstückseigentümer kann er das Ordnungsamt informieren und das war es dann. Warum sollte er sich aber die Mühe machen, hier zu fragen, wenn er nicht wissen wollte, was der Grundstückseigentümer tun könnte? Im Forum werden ja gerne mal Fragen für den Freund eines Bekannten gestellt. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

Berlin paul
https://www.motor-talk.de/.../...tels-fahrgestell-nr-t6633831.html?...

Und da steht genau wo, dass es sich um sein/ihr Grundstück handelt?
Danke für deinen zielführenden Hinweis

@Ostelch
Ja sicher, könnte man annehmen. Aber man sollte auch an die Pferde mit dem Rezept im Maul denken. Und nachdem was in letzter Zeit hier so eingestellt wurde, halte ich nix mehr für unmöglich.....

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 5. Juni 2019 um 12:54:25 Uhr:



@Ostelch
Ja sicher, könnte man annehmen. Aber man sollte auch an die Pferde mit dem Rezept im Maul denken. Und nachdem was in letzter Zeit hier so eingestellt wurde, halte ich nix mehr für unmöglich.....

Ja, schon interessant, mit welchen Themen sich Nutzer hier in letzter Zeit verstärkt zum ersten Mal melden ...

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 5. Juni 2019 um 12:54:25 Uhr:



Zitat:

Berlin paul
https://www.motor-talk.de/.../...tels-fahrgestell-nr-t6633831.html?...

Und da steht genau wo, dass es sich um sein/ihr Grundstück handelt?
Danke für deinen zielführenden Hinweis
.....
.

Zitat:

Der Eigentümer muß doch schließlich kein Interesse für sein eigenes Grundstück nachweisen. Andere Leute haben ihren Schrott nicht darauf abzustellen. Schließlich können da Flüssigkeiten auslaufen und der Grundeugentümer wird dafür haftbar gemacht und muß sich das nicht bieten lassen.

Das Hervotgehobene und

das Erfassen von Wortbedeutungen

ergibt die gewünschte Antwort ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen