1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Halter ermitteln mittels Fahrgestell-Nr.

Halter ermitteln mittels Fahrgestell-Nr.

Ich hoffe, ich darf das hier fragen.
Irgend eine Dumpfbacke hat seine abgemeldeten Fahrzeuge auf andere Leute Grundstück abgestellt.
Wenn ich die Fahrgestell-Nr. habe, ist es ja generell möglich die Halter zu ermitteln.
Nun ist es ja so, dass die wahrscheinlich nicht jedem einfach so die Daten rausrücken.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass man mir den Halter mitteilt?
Es ist klar, dass es eine kleine Gebühr kostet.
Und ich habe gelesen, dass nur bestimmte Daten an die Polizei übermittelt werden.
Muss ich Strafanzeige an die Polizei stellen?
Ein Anwalt wird wohl leider notwendig sein, weil diese Leute wahrscheinlich freiwillig ihren Schrott nicht mehr selbst vom Grundstück entfernen. Aber ich möchte erst mal an die Daten, um die Täter zu ermitteln.
Oder ist es auch möglich ohne Anwalt, einen Strafantrag zu stellen und die Kosten einzuklagen?
Leider sieht sich das Ordnungsamt nicht in der Pflicht, weil es ein Privatgrundstück ist.
Obwohl ich das auch nicht so richtig nachvollziehen kann.
Also die Frage ist: Wie muss ich genau vorgehen, dass man mir die Daten der Halter mitteilt.
Alles andere wird sich ja dann finden.

Beste Antwort im Thema

Beim Kraftfahrtbundesamt bekommst Du mit Angabe der FIN die aktuellen bzw. letzten Halter genannt. Als Grund des Auskunftsverlangens gibst Du an, dass Du die Beseitigung dieser Fahrzeuge von deinem Grundstück durchsetzen möchtest. Kostet pro Auto eine überschaubare 2-stellige Gebühr.

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Eben - blöd nur das da von einer fiktiven dritten Person (der Eigentümer) gesprochen wird und nicht von "ich als Eigentümer"...

Aussagen und deren Interpretationen sind zwei verschieden Paar Schuhe - sollte jeder der morgens alleine die Haustür findet aber wissen.

Dann noch viel Erfolg beim Suchen. 😁

Argumente alle Hasi? 😁

So, dann mal zurück zum Topic

Moorteufelchen
MT-Moderator

Timmiboy : Man kann es auch übertreiben mit der 100 % Beweisführung.
Gesunden Menschenverstand einschalten.

Unter Punkt II. ist in diesem Merkblatt alles Wissenswerte erklärt https://www.landkreis-goeppingen.de/.../zul_Merkblatt Und btw kostet so eine Auskunft keinen zweistelligen Betrag, sondern nur 5,10€, wenn man bei der Zulassungsstelle anfragt...

Naja - es macht IMHO schon einen Unterschied, ob er als Eigentümer oder als Pächter des Grundstückes oder vollkommen Unbeteiligter anfragt. Und das geht aus den Posts halt nicht eindeutig hervor.

... warum den/ die Karren nicht einfach bei der Stadt / Gemeinde / Fundamt als Fundsache melden - §965 BGB.
Dann wäre es doch deren Sache denjenigen zu ermitteln der das / die "Schätzchen" verloren hat.
Und wenn sich nix tut erwirbt man als finale Endlösung nach 6 Monaten das Eigentum an der Fundsache vgl. §973 BGB und kann die Fundsache ganz legal veräußern oder dem nächstbesten Verwerter übereignen.

Sollte der Verlierer vorher auftauchen und seinen Schrott abholen gibts gem. §971 BGB Finderlohn und gem. §970 BGB Ersatz für die Aufwendungen z.B. für die Verwahrung.

Weil das als Abfall gewertet wird.

...offiziell bin ich als Grundstückseigentümer nur ein unbedarfter Laie und kann das nicht beurteilen.
Wenn mir das eine Behörde in einem offiziellem Schreiben, etc. bestätigt oder das durch einen Sachverständigen in einem Gutachten feststellen lässt, dass das nur wertloser Müll ist, dann findet sich mit diesem Schrieb in den Händen bestimmt ein Verwerter, der den Müll unverzüglich entsorgt.

Und bis das nicht passiert ist ist das in meinen Augen eine Fundsache mit Wert, die gem. BGB als solche zu behandeln ist... d.h. Fundsache offiziell melden, 6 Monate warten, Eigentum daran erwerben und den/die Karren als dann neuer Eigentümer verwerten bzw. entsorgen.

Wracks derer sich entledigt wurde ... 🙄

...das Blöde ist halt, ob man sich traut die Karren einfach zu entsorgen bzw. einen Verwerter zu finden der sich das traut.

Am Ende schlägt nachdem die Dinger weg sind ein Eigentümer mit entsprechenden Papieren und einem abgehalfterten Rechtsanwalt bei dir auf und versucht dir in die Tasche zu greifen, weil das angeblich nie und nimmer wertloser Schrott war.

Daher wäre offizieller Schrieb einer Behöde oder ein Gutachten oder / und eben der juristisch einwandfreie Weg auf dem das Eigentum erworben wurde schon nicht schlecht.
Und v.a. was willste machen wenn sich ohne Eigentumsnachweis, etc. kein Verwerter finden lässt bzw. traut den Schrott zu entsorgen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 5. Juni 2019 um 20:40:33 Uhr:


...das Blöde ist halt, ob man sich traut die Karren einfach zu entsorgen bzw. einen Verwerter zu finden der sich das traut.

Am Ende schlägt nachdem die Dinger weg sind ein Eigentümer mit entsprechenden Papieren und einem abgehalfterten Rechtsanwalt bei dir auf und versucht dir in die Tasche zu greifen, weil das angeblich nie und nimmer wertloser Schrott war.

Daher wäre offizieller Schrieb einer Behöde oder ein Gutachten oder / und eben der juristisch einwandfreie Weg auf dem das Eigentum erworben wurde schon nicht schlecht.
Und v.a. was willste machen wenn sich ohne Eigentumsnachweis, etc. kein Verwerter finden lässt bzw. traut den Schrott zu entsorgen.

Tja, was willste machen? Da musste wohl einen Rechtsanwalt fragen. Muss ja kein abgehalfterter sein. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@gast356 schrieb am 5. Juni 2019 um 20:40:33 Uhr:


....
Am Ende schlägt nachdem die Dinger weg sind ein Eigentümer mit entsprechenden Papieren und einem abgehalfterten Rechtsanwalt bei dir auf und versucht dir in die Tasche zu greifen, weil das angeblich nie und nimmer wertloser Schrott war.
.....

Als aller erstes rechnet man natürlich die aufgelaufenen Stellplatzkosten dagegen.

Zitat:

@Lady12 schrieb am 5. Juni 2019 um 08:17:45 Uhr:


Es ist ja ein Garagengrundstück, das von der Straße zugänglich ist. Es ist aber deutlich erkennbar, daß es privat ist.

Und wer ist Eigentümer des Grundstücks? Bzw., was steht in der entsprechenden Satzung, die die Garagennutzer miteinander verbindet? Gehörst Du, wenn nicht Eigentümer des Grundstücks, zu den Garagennutzern? Wenn beides "Nein" als Antwort sein sollte, darfst Du Dich wohl eher heraushalten. (Ist freilich nur meine private Meinung).

Deine Antwort
Ähnliche Themen