Hallo sagen und gleich ne Frage - Was lässt sich codieren MJ 2010 ?
Hallo zusammen,
ich habe vor einer Woche meinen Caddy verkauft und bin nun mehr bei Euch unterwegs. 🙂
Ich habe einen 2,0 TDI Highline aus 01/2010 gekauft, den ich gestern beim Händler abholen konnte, und würde nun gerne einige Dinge codieren lassen.
Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen, denn die Sufu brachte mich leider nicht weiter.
Ich hätte gerne TFL über die normalen SW, weil über Nebler ja nicht zulässig. Tränenwischen würde ich gerne weg haben.
Schön wäre es, wenn der rechte Außenspiegel absenken würde, wenn man den Rückwärtsgang einlegt.
Finde ich beim Golf 6 meiner Frau ne tolle Sache.
Leaving- und/oder Coming Home Funktion hätte ich auch gerne.
Was geht denn noch und was ist sinnvoll?
Bisher habe ich nur diese Liste gefunden:
http://vag-codierungen.jimdo.com/codierungen-%C3%BCbersicht/golf-5/
Da sind aber die Dinge, die ich gerne hätte nicht aufgeführt.
Kann man sie daher auch nicht codieren?
Würde mich über einige Tipps freuen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von creed-71
Auf jeden Fall eine interessante Frage mit dem Abbiegelicht.Ich habe nächste Woche nochmal einen Termin bei VW. Dann werde ich fragen warum mein Touri mit EZ: 01/2010 das Abbiegelicht hat und ob das legal ist.
Denn der Erstbesitzer wird das sicher nicht codiert haben...
Bei deinem Modeljahr konnte man das Abbiegelicht schon ab Werk mit ordern, wenn man die NSW mitbestellt hat.
Somit ist bei dir alles legal!!!
Deshalb wurden die NSW extra geändert, damit sie auch als lkegale Abbiegelicht genutzt werden dürfen. Deine sind nämlich sehr zur Seite abgeschrägt, und dazu noch eher Oval. Die ersten NSW für den Touri waren komplett rund und auch nicht abgeschrägt, sondern nur gerade nach vorne gerichtet, somit hätten die NSWauch nichts als Abbiegelicht gebracht!
Deine NSW sind also als Abbiegelich zugelassen, und natürlich auch als NSW.
Nur als TFL sind sie nicht zugelassen, da sie nicht das E-Prüfzeichen dafür besitzen.
47 Antworten
Es ist wohl das selbe wenn man es nur richtig schreibt.
Und das hat VW in seinem Prospekt nunmal,
statische Abbiegliecht = statische Kurvenlicht
es kommt halt auf das Wort statisch an,dann ist es egal, ob man es Abbiegelicht oder Kurvenlicht nennt!
Schließlich steht da ja nichts mit dynamischen Kurvenlicht.
Dynamisch = mitlenkend oder beweglich
Statisch = nicht mitlenkend oder stehend
Und VW hat es nunmal jewals anders beschrieben, in ihrem Prospekt sowie in der Preisliste vonm MJ10.Aber gemeint ist trotzdem ein und die selbe Funktion.
Ist auch egal, das wichtigste ist das er aufjedenfall, nichts ilegales am Fahrzeug aktiviert hat!!!
Zitat:
Original geschrieben von playzone23
Ist auch egal, das wichtigste ist das er aufjedenfall, nichts ilegales am Fahrzeug aktiviert hat!!!
...danke, und genau darauf kommt es mir an!🙂
Das Abbiegelicht wird unter anderem auch als statisches Kurvenlicht verkauft. Gegenstück dazu wäre das dynamische Kurvenlicht in Verbindung mit Xenonscheinwerfern.
Zitat:
Führt evtl. bereits der Eingriff in das Steuergerät zwecks Nachcodieren egal für welche Extras zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betreffenden KFZs?
Ja, wie bereits geschrieben wurde sind nicht alle Codierungen hier in Deutschland erlaubt. Eine falsche Codierung kann demnach zu dem erlöschen der BE führen.
Gruß Michael