Hallo sagen und gleich ne Frage - Was lässt sich codieren MJ 2010 ?
Hallo zusammen,
ich habe vor einer Woche meinen Caddy verkauft und bin nun mehr bei Euch unterwegs. 🙂
Ich habe einen 2,0 TDI Highline aus 01/2010 gekauft, den ich gestern beim Händler abholen konnte, und würde nun gerne einige Dinge codieren lassen.
Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen, denn die Sufu brachte mich leider nicht weiter.
Ich hätte gerne TFL über die normalen SW, weil über Nebler ja nicht zulässig. Tränenwischen würde ich gerne weg haben.
Schön wäre es, wenn der rechte Außenspiegel absenken würde, wenn man den Rückwärtsgang einlegt.
Finde ich beim Golf 6 meiner Frau ne tolle Sache.
Leaving- und/oder Coming Home Funktion hätte ich auch gerne.
Was geht denn noch und was ist sinnvoll?
Bisher habe ich nur diese Liste gefunden:
http://vag-codierungen.jimdo.com/codierungen-%C3%BCbersicht/golf-5/
Da sind aber die Dinge, die ich gerne hätte nicht aufgeführt.
Kann man sie daher auch nicht codieren?
Würde mich über einige Tipps freuen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von creed-71
Auf jeden Fall eine interessante Frage mit dem Abbiegelicht.Ich habe nächste Woche nochmal einen Termin bei VW. Dann werde ich fragen warum mein Touri mit EZ: 01/2010 das Abbiegelicht hat und ob das legal ist.
Denn der Erstbesitzer wird das sicher nicht codiert haben...
Bei deinem Modeljahr konnte man das Abbiegelicht schon ab Werk mit ordern, wenn man die NSW mitbestellt hat.
Somit ist bei dir alles legal!!!
Deshalb wurden die NSW extra geändert, damit sie auch als lkegale Abbiegelicht genutzt werden dürfen. Deine sind nämlich sehr zur Seite abgeschrägt, und dazu noch eher Oval. Die ersten NSW für den Touri waren komplett rund und auch nicht abgeschrägt, sondern nur gerade nach vorne gerichtet, somit hätten die NSWauch nichts als Abbiegelicht gebracht!
Deine NSW sind also als Abbiegelich zugelassen, und natürlich auch als NSW.
Nur als TFL sind sie nicht zugelassen, da sie nicht das E-Prüfzeichen dafür besitzen.
47 Antworten
Ist das Abbiegelicht nicht gemäß der ECE Regelung 119 seit 2005 zusätzlich zum Abblendlicht bis 40 km/h zugelassen?
Viktor
bei uns fährt sogar die Polizei mit dem Abbiegelicht (Nebelscheinwerfer) rum,
und das mit den älteren Truhthuhnern,
und das ist auch nicht erlaubt?
Viktor
Erlaubt ist es, sobald die NSW das entsprechende E-Prüfzeichen dafür tragen. Sind sie nur als NSW typgeprüft, ist es definitiv nicht erlaubt. Das hat mika85 bereits versucht zu erkären, aber scheinbar hat ihm keiner zugehört. 😉
Aber wir schweifen vom Thema ab...
Grüße,
chris
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Zitat:
Original geschrieben von chris.at
TÜV hin oder her, NSW als TFL oder Abbiegelicht ist ohne weiteres nicht erlaubt, also lassen wir die Diskussion darüber doch bitte einfach sein. 😉Danke,
chris
Hat ja keiner behauptet, dass es legal ist. Und ja, ich war so beim TÜV.
Man kann ja auch die Handbremse einen Zahn einlegen, dann sind die Nebel aus. (im Notfall)
Ich bin nur der Meinung, dass es keinen interressiert. In meinem Golf 3 musste ich noch Strafe zahlen, weil ich mit Standlicht und Nebeln im Sommer unterwegs war und heute leuchtet jeder wie, wann und wo er will mit OBI Anbau-LED.
Mal zusätzlich zum Abblendlicht, mal nicht...
Sieht man ja hier schon, ab BJ?? is das erlaubt, vorher nicht. Hat doch niemand den Durchblick hier. Und dann solls die Polizei haben bei zig verschiedenen Modellen und Anbaugelumpe.
Wenn da was serienmäßiges leuchtet und keine Anbauzeugs sind die doch schon froh.
Noch ein Hinweis zum codieren: Anschnallwarner kann man ausschalten (und bitte keine Diskussion anfangen)
Lg
Gut, dann eben etwas deutlicher:
Möglich ist vieles, erlaubt weniges. Es wäre vorteilhaft, wenn man sich hier auf das Erlaubte beschränken würde, da die Diskussion anderenfalls ev. ein rasches Ende findet.
Grüße,
Chris
Auf jeden Fall eine interessante Frage mit dem Abbiegelicht.
Ich habe nächste Woche nochmal einen Termin bei VW. Dann werde ich fragen warum mein Touri mit EZ: 01/2010 das Abbiegelicht hat und ob das legal ist.
Denn der Erstbesitzer wird das sicher nicht codiert haben...
Zitat:
Original geschrieben von chris.at
Gut, dann eben etwas deutlicher:
Möglich ist vieles, erlaubt weniges. Es wäre vorteilhaft, wenn man sich hier auf das Erlaubte beschränken würde, da die Diskussion anderenfalls ev. ein rasches Ende findet.Grüße,
Chris
Dachte es gilt auch in diesem Forum die Meinungsfreiheit? oder warum die Drohung???
Führt evtl. bereits der Eingriff in das Steuergerät zwecks Nachcodieren egal für welche Extras zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betreffenden KFZs?
Würde ich jetzt für möglich halten. Dann bitte alle Themen diesbezgl. löschen.
Grüße, PD115
Zitat:
Original geschrieben von PD115
Führt evtl. bereits der Eingriff in das Steuergerät zwecks Nachcodieren egal für welche Extras zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betreffenden KFZs?
Grüße, PD115
nein. es sind eben nicht unbedingt alle codierungen laut stvo erlaubt
Zitat:
Original geschrieben von creed-71
Auf jeden Fall eine interessante Frage mit dem Abbiegelicht.Ich habe nächste Woche nochmal einen Termin bei VW. Dann werde ich fragen warum mein Touri mit EZ: 01/2010 das Abbiegelicht hat und ob das legal ist.
Denn der Erstbesitzer wird das sicher nicht codiert haben...
weißt du es genau? als grobe faustregel:bis roter mfa kein abbiegelicht(erlaubt, obwohl 30 byte bnstg codierbar)
ab weißer/farbiger mfa ab erlaubt da zulassung
Zitat:
Original geschrieben von creed-71
Auf jeden Fall eine interessante Frage mit dem Abbiegelicht.Ich habe nächste Woche nochmal einen Termin bei VW. Dann werde ich fragen warum mein Touri mit EZ: 01/2010 das Abbiegelicht hat und ob das legal ist.
Denn der Erstbesitzer wird das sicher nicht codiert haben...
Bei deinem Modeljahr konnte man das Abbiegelicht schon ab Werk mit ordern, wenn man die NSW mitbestellt hat.
Somit ist bei dir alles legal!!!
Deshalb wurden die NSW extra geändert, damit sie auch als lkegale Abbiegelicht genutzt werden dürfen. Deine sind nämlich sehr zur Seite abgeschrägt, und dazu noch eher Oval. Die ersten NSW für den Touri waren komplett rund und auch nicht abgeschrägt, sondern nur gerade nach vorne gerichtet, somit hätten die NSWauch nichts als Abbiegelicht gebracht!
Deine NSW sind also als Abbiegelich zugelassen, und natürlich auch als NSW.
Nur als TFL sind sie nicht zugelassen, da sie nicht das E-Prüfzeichen dafür besitzen.
Zitat:
Zitat:
weißt du es genau? als grobe faustregel:bis roter mfa kein abbiegelicht(erlaubt, obwohl 30 byte bnstg codierbar)Zitat:
ab weißer/farbiger mfa ab erlaubt da zulassung
Das stimmt leider nicht!!!
Denn beim Touran wurde das Abbiegelicht über die NSW schon beim späteren FL1 eingeführt, ich glaube so ab MJ09.
Und die haben auch alle noch die rote MFA.
Erst ab dem FL2 gab es die weiße MFA also MJ11
Moin,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Stimmt, die NSW gehen etwas um die "Ecke". Beim Touri meines Nachbarn, oder auch bei meinem Caddy, sind sie rund.
Ich gehe daher davon aus, dass das so ab Werk zugelassen ist.
Ich werde VW aber dennoch mal darauf ansprechen - auch wegen dem normalen TFL.
Vielleicht schalten die es mir ja auch frei...
Hier mal 2 Fotos aus dem Touran Prospekt MJ10
Nicht irritieren lassen, durch einmal Abbiegelicht und einmal Kurvenlicht, es ist beides das selbe gemeint, da es sich um das statische Licht handelt.
Ich hoffe das hilft, da kann man dann auch sehen, das die NSW samt Abbiegelicht für den Highline Touri Serie waren
Vielen Dank!!
Das hilft und bestätigt, dass mein Touri absolut Serie ist...😎
Alles andere hätte mich wirklich gewundert.
Der Erstbesitzer ist ein Geschäftsmann und hat das Auto nach etwas mehr als 1 3/4 Jahre wieder abgegeben. Der hatte sicher andere Sorgen, als sich irgendetwas an dem Auto codieren zu lassen...
Zitat:
Original geschrieben von playzone23
Hier mal 2 Fotos aus dem Touran Prospekt MJ10Nicht irritieren lassen, durch einmal Abbiegelicht und einmal Kurvenlicht, es ist beides das selbe gemeint, da es sich um das statische Licht handelt.
...
Hallo,
das ist doch wieder Käse! Abbiegelicht ist doch nicht das gleiche, wie das Kurvenlicht!!
Bei den Xenon Scheinwerfer (die er NICHT hat, siehe seine Bilder) lenken die Scheinwerfer in die Kurve ein => Kurvenlicht.
Für Abbiegelicht gibt es im Xenonscheinwerfer eine extra Lampe für das Abbiegelicht! Das geht nur an, wenn man glaub unter 40km/h schnell ist und Blinkt, bzw. einlenkt.
Bei den Halogenscheinwerfern wurde für Abbiegelicht irgendwann die neuen Nebelscheinwerfer genutzt. Das sind dann die "Einäugigen" beim Abbiegen
schönen Sonntag
Steve