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Hagelschäden durch Unwetter in Wolfsburg

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 2. August 2013 um 7:50

Ich habe ja Glück gehabt, da mein Tiger nicht durch Hagel beschädigt wurde. Er ist bis zu Abholung am 19.8. ausgelagert.

Für die Tiger-Abholer, die in den nächsten Tagen dran sind, und deren Fahrzeuge beschädigt waren, ein kleiner Tipp:

Aufgrund des Kaufvertrages hat man grundsätzlich Anspruch auf Übergabe eines mangelfreien Neuwagens. Beim Kauf eines fabrikneuen Fahrzeuges darf der Käufer erwarten, einen unbeschädigten Wagen zu erhalten, so dass ihm nur ganz unerhebliche Beschädigungen nicht zu offenbaren sind.

Gerade bei größeren Hagelschäden wird die Neuwageneigenschaft nicht mehr vorliegen, so dass der Verkäufer zur Lieferung eines unbeschädigten Neuwagens verpflichtet ist.

Ist der durch den Hagel entstandene Schaden unerheblich, besteht nur die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern, sprich nachträglich einen Rabatt auszuhandeln.

Eine eindeutige Wertgrenze für die Erheblichkeit eines Mangels hat die Rechtsprechung für den Fall des Neuwagenkaufs bisher nicht festgelegt.

Ihr solltet in jedem Fall auf Aushändigung eines Schadensgutachtens bestehen. Ihr solltet noch vor Übergabe des Kfz vom ausliefernden VW-Händler schriftlich Auskunft über den tatsächlichen Schadensumfang und die hierbei angefallenen Reparaturkosten verlangen. Bis dahin sollte die Abnahme des Fahrzeuges verweigert werden.

Alternativ könntet Ihr mit dem Verkäufer (bitte schriftlich!) vereinbaren, dass der (vermeintliche) Neuwagen aufgrund des Hagelschadens zunächst nur unter dem Vorbehalt der Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeuges, der Minderung des Kaufpreises oder des Rücktritts vom Kaufvertrag angenommen wird.

Auf diesem Weg sichert Ihr Euch alle Rechte gegenüber dem Verkäufer, wenn eine anschließende (gutachterliche) Untersuchung des Fahrzeuges doch eine erhebliche Beschädigung des Neuwagens ergeben sollte.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!

Gruß

Christian

Beste Antwort im Thema
am 6. September 2013 um 1:04

Naja, wenn das keine höhere Gewalt war, was soll es denn dann gewesen sein?

Bleib doch mal auf dem Teppich!!

Oder meinst Du, die Marktmacht von VW ist mittlerweile so groß, dass die beim lieben Gott mittlerweile auch Hagelschäden ordern können, nur um Dich zu ärgern??

Die haben Dir ein Angebot gemacht, das Du annehmen, oder auch ablehnen kannst. Lehnst Du es ab, sind die ja bereit, Dich aus dem Kaufvertrag zu entlassen. Die können für den Hagelschlag genauso wenig, wie Du! Was willst Du denn noch???

Wenn Du da raus willst, musst Du Dich, wie jeder andere Kunde, wieder hinten anstellen!

Sieh's mal so: Angenommen, dieses Unwetter hätte Dich selbst finanziell so stark mitgenommen, daß Du das neue Auto gar nicht mehr abnehmen könntest??

Dafür, daß weder VW, noch Du, etwas für dieses Unwetter können, verhalten die sich in meinen Augen doch schon sehr (auf eigene Kosten) tolerant!

Sieh's doch einfach mal so: Du hast Pech gehabt, und auch VW kann da nichts dafür (die hatten da ja auch mehr, als nur Pech!!) Die bieten Dir aber gleich mehrere Alternativen!

Du könntest jetzt z.B. nach Herzenslust nachbestellen, was Du sonst nicht mehr bekommen hättest, etc.

Aber ich denke mal, sogar solche Wetterbedingten Ereignisse sind im Kleingedruckten des Vertrags, den Du beim Kauf unterschrieben hast, genauestens geregelt...

So Long...

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am 20. August 2013 um 0:33

Das ist so eine Sache:

Hatte mal das fragwürdige Erlebnis, dass mir ein nagelneuer Golf ausgehändigt wurde, in dessen Handschuhfach noch der Zettel der Band-Endkontrolle lag:

Beule Kotflügel vorne Links,

Beule im Dach,

Kratzer an der Fahrertür etc.

Diese Schäden werden hinterher ausgebessert, und der Kunde erfährt in der Regel gar nichts davon!

Und auch, wer bei einem relativ neuwertigen Fahrzeug mal einen heftigen Unfall hatte, und das Fahrzeug in der Fachwerkstatt instandgesetzt wurde, bekommt da so gut wie keine Wertminderung zugestanden:

Das Fahrzeug wurde ja nach Hersteller-Vorgaben sachgerecht repariert. Das soll dann so gut, wie neu sein! Das ist zwar Augenwischerei, denn schon die Lackfarben unterscheiden sich da nach zwei bis drei Jahren....!!! Doch das ist die gängige Praxis...

Doch ein interessanter Aspekt wäre der, ob man z.B. einen schweren, wenn auch sachgerecht reparierten, Hagelschaden, der schon auf dem Werksgelände aufgetreten ist, als Vor-Schaden beim Wiederverkauf angeben muss?? Und: Warum das der Händler selbst, gegenüber dem Erstkäufer, nicht tun muss...

So Long...

 

Wir sind auch betroffen mit einem Golf Plus!

 

Ursprüngliche Abholung war am 31.07. und Info 1 Tag vorher das die Abholung nicht erfolgen kann!

 

Dann einen Mietwagen und bisher relativ wenig Infos bekommen!

 

 

 

Jetzt gibt es neue Infos:

 

Der Wagen sei beschädigt gewesen und repariert und auf dem Weg zum Händler!

 

Wagen kann entweder dann mit Preisnachlass genommen werden oder verweigert werden dann wird ein neuer Wagen produziert!

 

 

 

Jetzt meine Frage weil es dazu bisher keine Infos gibt:

 

Wie hoch wird denn der Preisnachlass sein?

 

Hat den schon einer das so weit abgewickelt?

Die Frage meines Vorredners wegen Schaden beim Wiederverkauf usw. angeben finde ich auch interessant! Es gibt bestimmt sonst auch Fälle wo auf dem Werksgelände noch mal eine Beule oder so reingefahren wird u viell. ein Kotflügel ausgetauscht wird und keiner kriegt es mit!

am 20. August 2013 um 16:08

So gaaanz nebenbei würde mich mal interessieren, in wie weit die "normal übliche" Fahrzeugproduktion in den heiligen Hallen Wolfsburgs von diesen außerplanmäßigen Aus- und Nachbesserungsarbeiten der verhagelten Fahrzeug-Chargen in Mitleidenschaft gezogen sein könnte.

 

Wenn schon ansonsten eine Produktionslinie unter terminlichem "Hochdruck" steht ... welche Druckverhältnisse mögen nach dem Ein-Druck dieser Eisklumpen momentan vorherrschen :rolleyes: ?

Man will im Interesse der Betroffenen nicht hoffen, dass man solche "Löcher" an man- & machine-power etwa mit Leiharbeitern oder gar angelernten Kräften zu "stopfen" versucht.

 

Hat jemand schon - vielleicht im Laufe eines Verkaufsgespräches - etwas von ausgedehnteren Lieferzeiten bei den VW-Produkten aus der Autostadt läuten hören?

Was könnte eigentlich mit den Fahrzeugen passieren, die von ihren Käufern abgelehnt wurden? Legt VW eventuell eine Sonderserie auf ... "Storm & Ice", oder  ... "Crystal-Style" :rolleyes: ?

 

 

 

am 21. August 2013 um 0:54

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die repariert, und als neuwertig verkauft werden! Der zukünftige Kunde wird das wahrscheinlich nie erfahren... Sind ja sachgerecht repariert worden, und daher "kein Mangel...":confused:

So Long...

So, haben soeben die Info bekommen das wir das Auto abholen können!

Lt. dem Aufbereiter vom Händler sieht man definitiv nichts mehr, aber mal schaun!

Als Ausgleich gäbe es nur Euro 900,--!

Finde ich nicht die Welt und was mich an der Sache im Moment am meisten stört ist das man ja nicht weiss/erfährt wie stark der Wagen beschädigt war!

Weil wenn da 100 Dellen drin waren und das halbe Auto nochmal auseinander genommen wurde und in einem Jahr fängt er vorne und hinten das klappern an ist der Wertausgleich von 900,-- ein Witz!

Bei 2 oder 3 Dellen wäre es ja viell. okay!

Werde weiter berichten!

Auto ist jetzt abgeholt!

Man sieht auf jeden Fall nichts! Habe wirklich genau geprüft auch Innenraum wegen evtl. entfernen vom Dachhimmel!

Es gibt Euro 950,-- plus die Auslagen wie Zugfahrt usw.!!

Meine Eltern machen das jetzt weil sie keine Lust haben noch mal 2 Monate oder so zu warten!

Ich hätte es sehr wahrscheinlich nicht gemacht u auf einen neuen bestanden und mir in der Zeit einen Mietwagen geben lassen (hat man Recht drauf, habe ich extra gefragt)!

Was mich daran besonders ärgert das ja keiner genau weiß wieviel u was repariert wurde!!

am 23. August 2013 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von bambam2601

Hallo zusammen!!!!

Ich habe schon einige Zeit hier im Forum mit gelesen.

Nun sind uns einige Fragen gekommen, da unsere neue Tiger nun auch in der Überprüfung ist.

1. Wenn wir nur einen neuen Wagen akzeptieren, können wir dann an der Ausstattung etwas ändern (anstatt Halogen - Xenon)?

2. Müssen wir unseren jetzigen Leihwagen dann wieder abgeben? Wir haben diesen erhalten, da VW den Liefertermin (28. Woche) nicht eingehalten konnte.

3. Wenn wir denn Hagel-Tiger nehmen würden, wieviel Preisnachlass wäre wohl realistisch?

Hallo bambam2801

Zu Punkt 1 habe ich persönlich von der Verkaufssteuerung in WOB per Tel. ein "Ja" bekommen.

Zu Punkt 2 haben Einige auf anderen Seiten geschrieben, dass diejenigen die schon einen Leihwagen haben, diesen bis zur Auslieferung des neubestellten Wagens kostenlos fahren dürfen.

Zu Punkt 3 kann ich Dir leider nichts sagen.

Gruß Touran183

am 23. August 2013 um 13:25

Moin ....

Ich war heute bei MEINEM Freundlichen,

der weiss nur das mein schon fertiger Tiger bei dem Hagel in Wob stand und bis jetzt noch nicht begutachtet ist.

Sollte er einen Schaden haben den VW beheben kann wird er repariert zum Händler gebracht wo ich mir das Fahrzeug ansehen kann.

Sollte ich das Fahrzeug nehmen bekomme ich 1400 € erstattet.

ABER noch ist ja nicht mal raus ob das Fahrzeug überhaupt beschädigt wurde.

Also ......WARTEN...

MfG Norbaer63

 

Hallo bambam2801

zu 3. 1400 € ist pauschal offiziell von VW

nIch will mit in Euer Problem ja nicht groß einmischen.

Ihr seht jetzt nichts, aber später bei einer Inzahlungnahme da wird wieder genau geprüft werden.

Ich habe so ein ähnliches Problem vor Jahren bei einem in Osnabrück hergestellten CLK gehabt.

Etwas ist in der Produktionsphase gewesen. Jedenfalls wurden der linke Kotflügel und die Motorhaube nachlackiert. Hat man mir als kleine Nachbesserung erklärt. Man sah auch nichts. Bei der Inzahlungnahme - Begutachtung- wollte man mir einen Unfall unterschieben den ich mit den Wagen nicht gehabt habe.

Soviel zur Ehrlichkeit auch großer Firmen.

sehr guter ineressanter beitrag, gruss aus t[spanien.spanienland ,quote]

Original geschrieben von spanienland

Zitat:

Original geschrieben von gutmensch

h habe ja Glück gehabt, da mein Tiger nicht durch Hagel beschädigt wurde. Er ist bis zu Abholung am 19.8. ausgelagert.

Für die Tiger-Abholer, die in den nächsten Tagen dran sind, und deren Fahrzeuge beschädigt waren, ein kleiner Tipp:

Aufgrund des Kaufvertrages hat man grundsätzlich Anspruch auf Übergabe eines mangelfreien Neuwagens. Beim Kauf eines fabrikneuen Fahrzeuges darf der Käufer erwarten, einen unbeschädigten Wagen zu erhalten, so dass ihm nur ganz unerhebliche Beschädigungen nicht zu offenbaren sind.

Gerade bei größeren Hagelschäden wird die Neuwageneigenschaft nicht mehr vorliegen, so dass der Verkäufer zur Lieferung eines unbeschädigten Neuwagens verpflichtet ist.

Ist der durch den Hagel entstandene Schaden unerheblich, besteht nur die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern, sprich nachträglich einen Rabatt auszuhandeln.

Eine eindeutige Wertgrenze für die Erheblichkeit eines Mangels hat die Rechtsprechung für den Fall des Neuwagenkaufs bisher nicht festgelegt.

Ihr solltet in jedem Fall auf Aushändigung eines Schadensgutachtens bestehen. Ihr solltet noch vor Übergabe des Kfz vom ausliefernden VW-Händler schriftlich Auskunft über den tatsächlichen Schadensumfang und die hierbei angefallenen Reparaturkosten verlangen. Bis dahin sollte die Abnahme des Fahrzeuges verweigert werden.

Alternativ könntet Ihr mit dem Verkäufer (bitte schriftlich!) vereinbaren, dass der (vermeintliche) Neuwagen aufgrund des Hagelschadens zunächst nur unter dem Vorbehalt der Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeuges, der Minderung des Kaufpreises oder des Rücktritts vom Kaufvertrag angenommen wird.

Auf diesem Weg sichert Ihr Euch alle Rechte gegenüber dem Verkäufer, wenn eine anschließende (gutachterliche) Untersuchung des Fahrzeuges doch eine erhebliche Beschädigung des Neuwagens ergeben sollte.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!

Gruß

Christian

Zitat:

Original geschrieben von Norbaer63

Moin ....

Ich war heute bei MEINEM Freundlichen,

der weiss nur das mein schon fertiger Tiger bei dem Hagel in Wob stand und bis jetzt noch nicht begutachtet ist.

Sollte er einen Schaden haben den VW beheben kann wird er repariert zum Händler gebracht wo ich mir das Fahrzeug ansehen kann.

Sollte ich das Fahrzeug nehmen bekomme ich 1400 € erstattet.

ABER noch ist ja nicht mal raus ob das Fahrzeug überhaupt beschädigt wurde.

Also ......WARTEN...

MfG Norbaer63

Hallo bambam2801

zu 3. 1400 € ist pauschal offiziell von VW

weiter oben ist von einer paschalen Erstattung von 900,-€ die Rede.

Zu bedenken ist, je mehr VW freiwillig erstattet desto höher war auch der Schaden - darum ein Schadengutachten verlangen !!

Klaus

am 26. August 2013 um 6:57

Moin Klaus,

mein Freundlicher hat seinen Disponenten zum Gespräch hinzugezogen.Der hat eine Nachricht von VW bekommen das

der Tiguan pauschal mit 1400 € Abegrechnet wird, unabhängig von der Schadenhöhe.

MfG Norbaer63

Achso .. nach dem Gutachten habe ich gefragt und sie wissen noch nicht ob es überhaupt eins gibt ...

am 3. September 2013 um 6:42

Hallo und Guten Morgen,

ich gehöre leider auch zu den Hagel-Geschädigten, hätte meinen neuen Tiguan eigentlich am 13.08. abholen sollen. Glücklicherweise wurde ich einen Tag vor der Anmeldung des neuen Tiguan informiert, dass die Abholung in Wolfsburg ausfallen würde. Und meinen 6 Monate "alten" Tiguan fahre ich weiter und gebe ihn auch noch nicht in Zahlung. So ist die Situation für mich nicht ganz so prekär. Ich fahre weiter ein aktuelles Auto, im Moment sogar ohne weiteren Wertverlust, da mir eine bestimmte Summe bei Inzahlungnahme garantiert worden ist.

Unverständlich für mich ist einfach, dass ich als betroffener Kunde nach über 4 Wochen immer noch nicht direkt vom VW-Werk kontaktiert wurde und erfahre, was mit "meinem" Auto passiert ist. Anscheinend besteht seitens des VW-Werks kein großes Interesse an Kunden, die ja ohnehin die Bestellung eines Fahrzeugs vorgenommen haben.

Ich finde einen anderen Aspekt höchst interessant: Wie geht VW mit der Historie der einzelnen Fahrzeuge um? Normalerweise müsste man in der Historie ablesen können, welchen Schaden das entsprechende Fahrzeug hatte und welche Reparaturen vorgenommen wurden. Ich habe meinen Verkäufer auf diese Info-Möglichkeit hingewiesen und bin gespannt, ob er etwas dazu erfährt.

Ciao!

U.K.

am 4. September 2013 um 0:46

Das weiß der Verkäufer, bindet es dem Kunden aber nicht unbedingt auf die Nase:

Ein Fahrzeug, das vom Hersteller nach dessen Regeln instandgesetzt wurde, gilt als neuwertig!

Schon die Fahrzeuge, die vom Band kommen, haben teilweise schon heftige Schäden, und werden vor der Übergabe repariert! Das erfährt der Kunde normalerweise nie...

So Long...

Hallo zusammen,

ich bin bisher recht ruhig geblieben, aber jetzt platzt mir die Hutschnur und ich bräuchte Euren Rat!

Unser VW Polo sollte am 16.08.13 zur Abholung bereitstehen. Nun haben wir die Info erhalten, dass das Auto instand gesetzt wurde und entweder mit 600€ Preisnachlass genommen wird (kommt für uns gar nicht in Frage) oder aber eine Neuproduktion stattfindet. Wir haben uns für die Neuproduktion entschieden. Hierfür sendet uns der VW-Händler nun einen neuen Kaufvertrag zu. Das sehe ich hingegen aber gar nicht ein, weil dort ja nur unverbindliche Liefertermine hinterlegt sind. Sollte mein Auto nicht innerhalb von 4 Monaten ab verbindl. Liefertermin geliefert werden, kann ich vom Kauf zurücktreten. Das fällt natürlich flach, wenn ich einen NEUEN Vertrag unterzeichne.

Ich habe für die Ausfallzeit zwar einen Leihwagen erhalten, kriege aber keine Erklärung, warum nun ein neuer Vertrag stattfinden soll. Aus privaten Gründen wäre mir ein Rücktritt vom Kauf inzwischen das, was mir am besten gefallen würde.

Ist das üblich, bei der gewünschten Neuproduktion auch einen neuen Vertrag zu erhalten und diesen unterzeichnen zu müssen? Sollte ich diesem neuen Vertrag innerhalb von zwei Wochen widersprechen, wäre der doch auch nichtig. Wem geht es ähnlich, dass er neu unterzeichnen soll?

Liebe Grüße

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