Hagelschäden durch Unwetter in Wolfsburg

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich habe ja Glück gehabt, da mein Tiger nicht durch Hagel beschädigt wurde. Er ist bis zu Abholung am 19.8. ausgelagert.

Für die Tiger-Abholer, die in den nächsten Tagen dran sind, und deren Fahrzeuge beschädigt waren, ein kleiner Tipp:

Aufgrund des Kaufvertrages hat man grundsätzlich Anspruch auf Übergabe eines mangelfreien Neuwagens. Beim Kauf eines fabrikneuen Fahrzeuges darf der Käufer erwarten, einen unbeschädigten Wagen zu erhalten, so dass ihm nur ganz unerhebliche Beschädigungen nicht zu offenbaren sind.

Gerade bei größeren Hagelschäden wird die Neuwageneigenschaft nicht mehr vorliegen, so dass der Verkäufer zur Lieferung eines unbeschädigten Neuwagens verpflichtet ist.

Ist der durch den Hagel entstandene Schaden unerheblich, besteht nur die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern, sprich nachträglich einen Rabatt auszuhandeln.

Eine eindeutige Wertgrenze für die Erheblichkeit eines Mangels hat die Rechtsprechung für den Fall des Neuwagenkaufs bisher nicht festgelegt.

Ihr solltet in jedem Fall auf Aushändigung eines Schadensgutachtens bestehen. Ihr solltet noch vor Übergabe des Kfz vom ausliefernden VW-Händler schriftlich Auskunft über den tatsächlichen Schadensumfang und die hierbei angefallenen Reparaturkosten verlangen. Bis dahin sollte die Abnahme des Fahrzeuges verweigert werden.

Alternativ könntet Ihr mit dem Verkäufer (bitte schriftlich!) vereinbaren, dass der (vermeintliche) Neuwagen aufgrund des Hagelschadens zunächst nur unter dem Vorbehalt der Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeuges, der Minderung des Kaufpreises oder des Rücktritts vom Kaufvertrag angenommen wird.

Auf diesem Weg sichert Ihr Euch alle Rechte gegenüber dem Verkäufer, wenn eine anschließende (gutachterliche) Untersuchung des Fahrzeuges doch eine erhebliche Beschädigung des Neuwagens ergeben sollte.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!

Gruß
Christian

Beste Antwort im Thema

Naja, wenn das keine höhere Gewalt war, was soll es denn dann gewesen sein?
Bleib doch mal auf dem Teppich!!
Oder meinst Du, die Marktmacht von VW ist mittlerweile so groß, dass die beim lieben Gott mittlerweile auch Hagelschäden ordern können, nur um Dich zu ärgern??
Die haben Dir ein Angebot gemacht, das Du annehmen, oder auch ablehnen kannst. Lehnst Du es ab, sind die ja bereit, Dich aus dem Kaufvertrag zu entlassen. Die können für den Hagelschlag genauso wenig, wie Du! Was willst Du denn noch???
Wenn Du da raus willst, musst Du Dich, wie jeder andere Kunde, wieder hinten anstellen!
Sieh's mal so: Angenommen, dieses Unwetter hätte Dich selbst finanziell so stark mitgenommen, daß Du das neue Auto gar nicht mehr abnehmen könntest??
Dafür, daß weder VW, noch Du, etwas für dieses Unwetter können, verhalten die sich in meinen Augen doch schon sehr (auf eigene Kosten) tolerant!
Sieh's doch einfach mal so: Du hast Pech gehabt, und auch VW kann da nichts dafür (die hatten da ja auch mehr, als nur Pech!!) Die bieten Dir aber gleich mehrere Alternativen!
Du könntest jetzt z.B. nach Herzenslust nachbestellen, was Du sonst nicht mehr bekommen hättest, etc.
Aber ich denke mal, sogar solche Wetterbedingten Ereignisse sind im Kleingedruckten des Vertrags, den Du beim Kauf unterschrieben hast, genauestens geregelt...

So Long...

41 weitere Antworten
41 Antworten

@christinberlin

Hoffentlich hast du sechs Wochen nach Ablauf des Liefertermines eine entsprechende Frist mit Lieferaufforderung nachweislich an den Händler geschickt.

So einfach sagen"Behaltet die Beule" kann man machen. Es könnte aber auch unangenehme Folgen wie zum Beispiel Stornokosten bis zu 15% des Kaufpreises für dich haben.

Du musst, nach meiner Meinung, jetzt den Händler auffordern einen unbeschädigten Wagen bis zum... (14Tage!?) zu liefern und den Rücktritt androhen.

Suche bitte unbedingt einen Anwalt zur Beratung auf. Das richtige Handeln in dieser Situation ist für deine Finanzen und Nerven wichtig!

Die Informationspolitik seitens VW ist völlig unzureichend. Man wird schlicht ignoriert.

Wage wurde mir zugesagt eventuell die Kosten für einen Fahrschulmietwagen zu übernehmen.
Aber ist aus rechtlicher Sicht für meinen Kaufvertrag ohne Bedeutung.

VW hat es noch nicht mal für nötig befunden einen Svhriftsatz bezüglich höherer Gewalt oder so zu schicken.

Ab nächste Woche kann ich den Kaufvertrag für meinen Fahrschultiguan bei VW stornieren. Bei Fahrschulen ist der Händler nur Vermittler VW der Vertragspartner.

Wenn mein örtlicher VW Händler nicht so einen guten Werkstattservice bieten würde wäre ich schon längst zum BMW X1 oder Subaru Forester gewechselt.

Vielleich sollte ich das nächste Woche mal in Angriff nehmen.

Markus

Ich sag's noch einmal: Ein vom Werk sachgerecht instandgesetzter Wagen gilt normalerweise als Neuware, ohne Wertminderung. Außerdem gibt es das Recht auf Nachbesserung, bevor man vom Kauf zurücktreten kann.
Bietet VW also 600 Euro, dann kann man das annehmen, oder lassen. Das müssen die aber gar nicht anbieten. (ich bin mir nicht mal sicher, ob man so einen Schaden, der schon vor der Auslieferung vom Werk repariert wurde, beim Verkauf als Vorschaden angeben muss, denn da sind teilweise echt heftige Schäden Gang und Gäbe, von denen der Kunde nie etwas erfährt...)

Die zweite angebotene Möglichkeit ist die der Rückabwicklung. Auch dazu ist das Werk nicht verpflichtet. Doch, wenn die das schon anbieten, sollte man auf dem Teppich bleiben: Natürlich reiht sich das neu zu produzierende Fahrzeug wieder hinten in der Schlange ein, mit den entsprechenden Lieferzeiten.

so Long...

Und jetzt sage ich dazu, dass es definitiv eine Erfüllung des Vetrags geben muss mit der Lieferung eines Neufahrzeugs wie bestellt. Und hier sind Reparaturen von entstandenen Schäden von VW selbst als neuwertige Wiederherstellung bezeichnet. Zudem ist dann ein Schriftstück zu unterzeichnen mit folgendem Inhalt: „Dem Käufer ist bekannt, dass an dem Neufahrzeug ein Hagelschaden herstellerseitig optisch einwandfrei instand gesetzt wurde. Dieser Umstand wurde bei der Preisfestsetzung berücksichtigt.“

Wenn das also alles überhaupt kein Thema wäre, frage ich mich, warum ich eine Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen habe und mich zudem auch verpflichten muss, bei Weiterverkauf auf einen reparierten Hagelschaden hinzuweisen.

Ich nehme dies nicht an. Ich beziehe mich vielmehr auf die Erfüllung des unterzeichneten Vertrags. Warum ich hier einen neuen Kaufvertrag unterzeichnen soll, erschließt sich mir leider überhaupt nicht. Und das kann mir auch bis heute keiner erklären.

Ich hatte AGBs zu unterzeichnen und die gelten für Beide. Beim Thema Lieferzeiten gibt es dann dort den Passus, dass bei höherer Gewalt eine Maximalfrist von 4 Monaten ab verbindl. Liefertermin einzuhalten ist oder das Rücktrittsrecht des Käufers in Kraft tritt.

Die Zeit läuft und ich sage ebenfalls: so long!

Zitat:

Original geschrieben von christinberlin


Beim Thema Lieferzeiten gibt es dann dort den Passus, dass bei höherer Gewalt eine Maximalfrist von 4 Monaten ab verbindl. Liefertermin einzuhalten ist oder das Rücktrittsrecht des Käufers in Kraft tritt.

Damit beantwortest Du doch Deine Frage bez. Neuvertrag doch schon selbst:

Da VW den neuen Wagen nicht immer in der vormals bestellten Version exakt so in garantiert max 4 Monaten liefern kann, ist der Kaufvertrag von Deiner Seite aus normalerweise erst in 4 Monaten kündbar und Du bekommst hiermit, damit die Neuwagenproduktion für Dich sofort in die Wege geleitet werden kann, die Möglichkeit, einen Neuvertrag zu unterzeichenen. Darin wird mit Sicherheit stehen, dass der alte Vertrag mit sofortiger Wirkung von beiden Seiten als gekündigt zu betrachten ist.

Finde Dich einfach damit ab. Je länger Du wartest, um so später wirst du einen neuen Wagen in den Händen halten können, bzw in Anbetracht des Gewichtes stellvertretend die Schlüssel... Gehst Du erst in 4 Monaten auf den Deal ein, musst Du wohl auch noch 4 Monate länger auf den neuen Wagen warten dürfen. Gehst Du garnicht darauf ein, kannst Du warten, bis Du

schwarz

maximalpigmentiert wirst, um dann trotzdem festzustellen: Der neue Wagen ist immer noch nicht da. Sei doch einfach proagatisch, ändern kann den Hagelschaden weder Du noch VW. Die Zeit spielt gegen Dich, nicht für Dich, wie Du oben suggerierst.

Ähnliche Themen

Und der Verkäufer muss "Höhere Gewalt" auch schriftlich anmelden.

Auf der Homepage von VW findet sich ja nichts zum Hagelschaden.

Für mich als Käufer ist es wichtig eine starke Position zu haben. Dazu muss man mal - am Besten über einen Anwalt - ein paar klare Fristen setzen.
Steht schließlich so im Kaufvertag.

Schließlich hat ein Käufer ja vielleicht auch Anspruch auf Schadensersatz usw..

Was ich dann im Anschluß mit meinem Verkäufer vereinbare ist ja noch eine ganz andere Frage.

Man muss sich ja nicht vor Gericht streiten.

Jedenfalls ist dann der Verkäufer auf meine Kulanz angewiesen und nicht umgekehrt ich auf das "Goodwill" des Verkäufers.

Naja, wenn das keine höhere Gewalt war, was soll es denn dann gewesen sein?
Bleib doch mal auf dem Teppich!!
Oder meinst Du, die Marktmacht von VW ist mittlerweile so groß, dass die beim lieben Gott mittlerweile auch Hagelschäden ordern können, nur um Dich zu ärgern??
Die haben Dir ein Angebot gemacht, das Du annehmen, oder auch ablehnen kannst. Lehnst Du es ab, sind die ja bereit, Dich aus dem Kaufvertrag zu entlassen. Die können für den Hagelschlag genauso wenig, wie Du! Was willst Du denn noch???
Wenn Du da raus willst, musst Du Dich, wie jeder andere Kunde, wieder hinten anstellen!
Sieh's mal so: Angenommen, dieses Unwetter hätte Dich selbst finanziell so stark mitgenommen, daß Du das neue Auto gar nicht mehr abnehmen könntest??
Dafür, daß weder VW, noch Du, etwas für dieses Unwetter können, verhalten die sich in meinen Augen doch schon sehr (auf eigene Kosten) tolerant!
Sieh's doch einfach mal so: Du hast Pech gehabt, und auch VW kann da nichts dafür (die hatten da ja auch mehr, als nur Pech!!) Die bieten Dir aber gleich mehrere Alternativen!
Du könntest jetzt z.B. nach Herzenslust nachbestellen, was Du sonst nicht mehr bekommen hättest, etc.
Aber ich denke mal, sogar solche Wetterbedingten Ereignisse sind im Kleingedruckten des Vertrags, den Du beim Kauf unterschrieben hast, genauestens geregelt...

So Long...

Hallo Magnum99 bzw. alle Hagelopfer,

diese Nachricht von Dir, Magnum99, lässt mich ja hoffen, dass ich in Kürze auch etwas zu meinem Tiguan erfahre. Wie schon geschrieben sollte ich meinen Tiger am 13.08. in Wolfsburg abholen, wurde aber noch rechtzeitig informiert, dass mein Tiger evtl. auch vom Hagel beschädigt sein könnte. Bis heute habe ich aber noch gar nichts erfahren. Fragt man den Händler, verweist der auf's VW-Werk. Ruft man dort an, weist die Auskunft von VW auf die Händler. Als Kunde fühlt man sich da schon blöd. Aber nun besteht ja Hoffnung...und 1400,-€ Nachlass finde ich o.k.

Es würde mich übrigens sehr interessieren, ob schon jemand einen reparierten VW bekommen hat und ob diese Reparatur in der Historie des Fahrzeugs auftaucht. Der Händler kann das im System unter ELSA überprüfen.

Ciao

Original geschrieben von Magnum99

So Leute,
habe heute die lang erwartete Information von meinem Händler bekommen.
Mein Tiguan ist vom Hagel betroffen und hat den Status "neuwertig"
Das Fahrzeug wird jetzt zum Händler geliefert, und da kann ich dann entscheiden ob
ich das Fahrzeug nehme oder nicht!
FAHRZEUG IST BEREITS INSTANDGESETZT.
Bei einer Neubestellung kann das Fahrzeug priorisiert werden, d.h. es wird eher als normal
neu gebaut.

Weder der Händler noch der Kunde erfährt aber welchen Schaden das Fahrzeug hatte,
denn wenn Lt Aussage Verkaufssteuerung "jedes Fahrzeug einen detaillierten Schadenbericht
erhält, dann dauert die Überprüfung noch ewig"

Die Rechnung liegt beim Händler zum Listenpreis vor ohne Abschlag.
Jedoch erstattet mir VW 1400,00€, die vom Händler ausbezahlt wird.

Mein Tiguan ist lt Aussage vom Händler auch schon in der Transportlogistik eingeplant, somit sollte
ich in 2 Wochen ca. das Auto das erste mal in Augenschein nehmen dürfen und dann ????

Werde euch berichten :-)
Bin auf jeden Fall schon mal froh überhaupt was erfahren zu haben!

Hab jetzt endlich nach 2 Monaten Wartezeit meinen neuen Tigu ausgeliefert bekommen. Lt. Aussage des Freundlichen gibt es keine Auskunft ob das Fahrzeug repariert oder neu gefertigt wurde und ob überhaupt ein Schaden vorhanden war oder nicht. Alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Unwetters auf dem Gelände in Wolfsburg standen erhalten eine Wertminderungspauschale (je nach Typ) egal ob vom Hagel betroffen oder nicht.
Nach Aussage des Freundlichen wurde mein Tiguan von ihm komplett überprüft und es konnten keine Mängel festgestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von hansimay


Hab jetzt endlich nach 2 Monaten Wartezeit meinen neuen Tigu ausgeliefert bekommen. Lt. Aussage des Freundlichen gibt es keine Auskunft ob das Fahrzeug repariert oder neu gefertigt wurde und ob überhaupt ein Schaden vorhanden war oder nicht. Alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Unwetters auf dem Gelände in Wolfsburg standen erhalten eine Wertminderungspauschale (je nach Typ) egal ob vom Hagel betroffen oder nicht.
Nach Aussage des Freundlichen wurde mein Tiguan von ihm komplett überprüft und es konnten keine Mängel festgestellt werden.

Da erzählt dir dein :-) aber einen Käse, sorry!

Es gibt sehr wohl von VW eine Mitteilung ob oder ob nicht!

Wenn du eine Wertminderungspauschale erhältst, dann hat das Fahrzeug einen Schaden

vom Hagel genommen. Nur wieviel vom Fahrzeug Beschädigt wurde gibt VW nicht bekannt.

Fahrzeuge die nicht betroffen waren werden als Fabrikneu ausgeliefert und erhalten keine Entschädigung!
(Für was auch)

Wenn du die Entschädigung erhältst dann musst du ein bestimmtes Papier unterschreiben, und auf
dem steht dann das das Fahrzeug vom Hagel betroffen ist.
Ich kenn das Papier!!

Kann dich auf den Hagel-Tread im VW Golf 7 Forum verweisen! Lies dort mal dann weist du bescheid ;-)
Sorryyyyyyyyy

Ein Fahrzeug, das vom Hersteller vor der Auslieferung sachgemäß instandgesetzt wurde, gilt als neuwertig!
Sogar, wenn so ein Fahrzeug nach der Auslieferung einen schweren Unfall hatte, und von einer Fachwerkstatt des Herstellers nach dessen Bestimmungen instandgesetzt wurde, gibt es kaum eine Wertminderung: Hatte so einen Fall mit einem A4 (Schaden kurz vor dem wirtschaftlichen Totalschaden! Keine 6 Monate alt!), und bekam da vom Gericht gerade mal 80 € zugestanden.
Die gehen davon aus, dass der Hersteller das Fahrzeug jederzeit wieder in den Original-Zustand zurückversetzen kann! Danach gilt es als Neuwertig!

So Long...

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125


Ein Fahrzeug, das vom Hersteller vor der Auslieferung sachgemäß instandgesetzt wurde, gilt als neuwertig!
Sogar, wenn so ein Fahrzeug nach der Auslieferung einen schweren Unfall hatte, und von einer Fachwerkstatt des Herstellers nach dessen Bestimmungen instandgesetzt wurde, gibt es kaum eine Wertminderung: Hatte so einen Fall mit einem A4 (Schaden kurz vor dem wirtschaftlichen Totalschaden! Keine 6 Monate alt!), und bekam da vom Gericht gerade mal 80 € zugestanden.
Die gehen davon aus, dass der Hersteller das Fahrzeug jederzeit wieder in den Original-Zustand zurückversetzen kann! Danach gilt es als Neuwertig!

So Long...

Woher hast du diese Kenntnisse?

Aus deinen schlaflosen Nächten?

Traum und Realität vertauscht?

Nachdem du mir die Empfehlung gegeben hast "Auf dem Teppich zu bleiben", bitte ich dich freundlich:
Bleibe im Bett und erteile bitte keine Ratschläge mehr!

Diesen Ratschlag habe ich, u.a. aus der persönlichen Erfahrung, nachdem mir 14 Tage nach der Übernahme eines Neufahrzeugs einer in mein Auto gerauscht ist! Das Fahrzeug wurde "repariert", und mir standen 80 € Wertverlust zu!!!
Das war ein A4, bei dem die komplette hintere Seite (hintere Tür, hinterer Kotflügel und Kofferraum) mit ca. 80 Sachen verbogen wurde!
Ich bekam einen Leihwagen, und alles, was man erwarten würde! Doch nach drei Jahren hat das Auto an genau diesen Stellen angefangen, zu rosten! Keine Garantie mehr! Wurde ja sachgerecht in einer VAG-Werkstatt instandgesetzt!
Das sind meine Erfahrungen dazu!
Und: In den "Neu"-Fahrzeugen liegt nach der Auslieferung ein "Laufzettel" im Handschuhfach, auf dem dokumentiert ist, was alles an dem Fahrzeug nachträglich "repariert" wurde! Das sind teilweise recht heftige Schäden!!! Das alles bevor, der Kunde sein Fahrzeug das erste mal zu Gesicht bekommt!
Den soll der Kunde natürlich nie sehen! Doch ich war bei VW bisher noch nie ein "normaler" Kunde. Man hat die Übergabe an mich bisher nur als reinen Kostenfaktor gesehen, weshalb die Übergabe-Inspektion da oft nicht so toll war, und ich diese "Laufzettel" immer wieder mal im Handschuhfach finden konnte...

So Long....

Deine Antwort
Ähnliche Themen