Hagelschaden- welche Unterlagen nötig?
Heyho
Leider hat es vor kurzem bei uns relativ stark gehagelt, mein Auto hat einige neue Dellen davon getragen. Es waren am Auto schon vorher ein paar leichte Hageldellen vom Vorbesitzer der diese auch im Kaufvertrag vermerkt hat. Nun die Frage aller Fragen muss ich jenen bei meiner Versicherung vorlegen? Ansonsten wird es ja sicher schwer für mich zu beweisen das die Dellen neu sind :/ .
MfG
Beste Antwort im Thema
um es mal Zusammenfassend zu beantorten:
Spar dir weitere Aktivitäten, du wirst hier definitiv keine Entschädigungsleitung der Versicherung zu erwarten haben.
In diesem Sinne.......
36 Antworten
Der Vertrag ist nicht vorzulegen allerdings sind
Vorschäden anzugeben, evtl sind die Schäden auch der Versicherung bekannt bzw in der HIS gespeichert und dann wird es sehr unangenehm für dich wenn du die Vorschäden nicht angibst
um es mal Zusammenfassend zu beantorten:
Spar dir weitere Aktivitäten, du wirst hier definitiv keine Entschädigungsleitung der Versicherung zu erwarten haben.
In diesem Sinne.......
Wieso denn das nicht.
Der TS hat doch gar nicht erwähnt ob er vllt. VK versichert ist. Und da tritt der Versicherungsfall schon ein.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. Mai 2017 um 17:33:03 Uhr:
um es mal Zusammenfassend zu beantorten:Spar dir weitere Aktivitäten, du wirst hier definitiv keine Entschädigungsleitung der Versicherung zu erwarten haben.
In diesem Sinne.......
Das ist hier doch Recht einfach:
Er kann weder die Höhe des Schaden noch die Kausaltiät zu dem Ereignis unter Beweis stellen.
Im übrigen wird ein Hagelschaden immer über die TK abgewickelt.
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Sollte natürlich der alte Hagelschaden bereits über eine Versicherung abgerechnet worden sein, wird diese ggf. noch das zugehörige Gutachten vorlegen können. Damit kann dann mit etwas Glück der Umfang der Schadenerweiterung bestimmt werden.
Allerdings muss man vermutlich aktiv danach fragen...
Natürlich bekommst du den neuen Schaden ersetzt. Sei ehrlich und auf Verlangen sollen die den Vorbesitzer fragen. Der wird den Schaden ja wohl fiktiv abgerechnet haben. Vielleicht gibt es sogar einen Kostenvoranschlag oder Gutachten über den Vorschaden.
Zitat:
@benprettig schrieb am 24. Mai 2017 um 12:56:53 Uhr:
Natürlich bekommst du den neuen Schaden ersetzt. Sei ehrlich und auf Verlangen sollen die den Vorbesitzer fragen. Der wird den Schaden ja wohl fiktiv abgerechnet haben. Vielleicht gibt es sogar einen Kostenvoranschlag oder Gutachten über den Vorschaden.
Und auf welche Weise möchte der TE den "neuen Schaden" nachweisen?
Wenn die beschädigten Teile schon mal ein "Totalschaden" waren und entsprechend erstattet wurden, siehts schwierig aus. Ansonsten muss der neue Schaden eben entsprechend nachgewiesen werden (sofern das möglich ist?). Vielleicht helfen Fotos vom Kauf weiter.
Vergebliche Mühe.
Der neue Schaden geht mittels gewesener Wetterlage auch nachträglich nachzuweisen. Dann müsste es auch etliche andere betroffene Fahrzeuge geben.
Schrottiger als Schrott kann Schrott aber nicht werden ... 😁
Hier ist anscheinend alles möglich. 😁
Man kann es zumindest versuchen!