Hagelschaden- welche Unterlagen nötig?

Heyho
Leider hat es vor kurzem bei uns relativ stark gehagelt, mein Auto hat einige neue Dellen davon getragen. Es waren am Auto schon vorher ein paar leichte Hageldellen vom Vorbesitzer der diese auch im Kaufvertrag vermerkt hat. Nun die Frage aller Fragen muss ich jenen bei meiner Versicherung vorlegen? Ansonsten wird es ja sicher schwer für mich zu beweisen das die Dellen neu sind :/ .
MfG

Beste Antwort im Thema

um es mal Zusammenfassend zu beantorten:

Spar dir weitere Aktivitäten, du wirst hier definitiv keine Entschädigungsleitung der Versicherung zu erwarten haben.

In diesem Sinne.......

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Das soll und muss der Gutachter feststellen.
Dafür wird er schließlich bezahlt

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. Mai 2017 um 22:13:06 Uhr:


Das soll und muss der Gutachter feststellen.
Dafür wird er schließlich bezahlt

Und was sagt die Logik?

Die Logik sagt, dass der Beulen-Doktor für mehr Dellen mehr Geld verlangt, und dass damit bei zusätzlichen Dellen auch zusätzlicher Schaden entstanden ist.

Bei der lackschadenfreien Instandsetzung werden die Dellen einzeln bearbeitet und deswegen bestimmt sich der Preis nach der Anzahl der Dellen. 50 Dellen aus dem Dach drücken oder ziehen kostet einfach mehr als 5 Dellen.

Aber nicht gleich zehnmal so viel, denn Zerlege- und Vorbereitungsarbeiten fallen nur einmal an (wenn das gleiche Teil betroffen ist).

Anders sieht es aus, wenn Teile getauscht werden. Eine Motorhaube erneuern kostet immer das gleiche, egal ob dabei eine Haube mit 5 oder mit 50 Dellen auf dem Schrott landet.

Komplizierter wird es, wenn nicht lackschadenfrei repariert werden kann. Aber dafür gibt es ja den Gutachter, der hat (hoffentlich!) Sachverstand.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. Mai 2017 um 21:10:32 Uhr:


Wieso hat der TE ein Problem wenn keine Dokumentation des Altschadens vorliegt ?
Er muss lediglich dem Gutachter wahrheitsgemäß erzählen welche Schäden neu und welche alt sind und ihn seinen Job machen lassen.

Es besteht die Gefahr, dass es hinterher unterschiedliche Meinungen darüber gibt, was vorher schon war und was neu ist.

Oder der Geschädigte hinterher gefragt wird, warum er sich so sicher ist dass ausgerechnet die von ihm genannten Dellen alt sind und nicht noch ein paar mehr.

Das kann einfach sein, wenn der alte und der neue Schaden in verschiedenen Karosseriebereichen waren. Oder halt auch nicht, wenn die gleichen Bereiche betroffen waren und möglicherweise hinterher auch noch unterschiedliche Meinungen über die Reparaturmöglichkeiten des Vorschadens auftreten.

Wenn also z.B. die Versicherung sagt "Die Motorhaube war mit den alten Schäden schon erneuerungswürdig, da ist kein weiterer Schaden entstanden!", der Geschädigte aber sagt "da waren nur ein paar kleinere Dellen drin, die hätte man herausdrücken können. Jetzt ist sie aber hinüber!".

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Das Gutachten zum Erstschaden müsste dann diesen sehr günstigen Weg vorgegeben haben, damit dieser der fiktiven Abrechnung zugrunde gelegen haben kann. Üblicherweise wird der klassische Instandsetzungsweg kalkuliert. Beim Rausmassieren von der Rückseite her, wird ja auch nicht wirklich beschädigungslos gearbeitet (vereinfacht gesagt). 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Mai 2017 um 01:48:25 Uhr:


Das Gutachten zum Erstschaden müsste dann diesen sehr günstigen Weg vorgegeben haben, damit dieser der fiktiven Abrechnung zugrunde gelegen haben kann. Üblicherweise wird der klassische Instandsetzungsweg kalkuliert. Beim Rausmassieren von der Rückseite her, wird ja auch nicht wirklich beschädigungslos gearbeitet (vereinfacht gesagt). 😉

Vollkommen korrekt, zumal in aller Regel das Ausbeulen per SmartRepair bei größeren Flächen, wie bei Dächern, teurer, als die klassische Reparatur ist.

D.h. die klassische Reparatur verteuert sich nicht oder kaum bei ein paar Beulen mehr.

Bei Hagelschäden kooperieren Versicherungen oft mit Firmen für Smart Repair.

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