Hagelschaden- welche Unterlagen nötig?

Heyho
Leider hat es vor kurzem bei uns relativ stark gehagelt, mein Auto hat einige neue Dellen davon getragen. Es waren am Auto schon vorher ein paar leichte Hageldellen vom Vorbesitzer der diese auch im Kaufvertrag vermerkt hat. Nun die Frage aller Fragen muss ich jenen bei meiner Versicherung vorlegen? Ansonsten wird es ja sicher schwer für mich zu beweisen das die Dellen neu sind :/ .
MfG

Beste Antwort im Thema

um es mal Zusammenfassend zu beantorten:

Spar dir weitere Aktivitäten, du wirst hier definitiv keine Entschädigungsleitung der Versicherung zu erwarten haben.

In diesem Sinne.......

36 weitere Antworten
36 Antworten

Zitat:

@Ein_Autofahrer schrieb am 24. Mai 2017 um 20:35:19 Uhr:


Schrottiger als Schrott kann Schrott aber nicht werden ... 😁

Es ging hier um ein Fahrzeug, das vorher "ein paar leichte Hageldellen" hatte und jetzt offensichtlich "ein paar mehr leichte Hageldellen" oder "ein paar leichte und ein paar schwere Hageldellen" hat.

Natürlich kann dabei ein zusätzlicher Schaden entstehen, da in den meisten Fällen Hagelschäden eben nicht durch den Austausch kompletter Karosserieteile repariert werden (nur bei einem schon durch den Vorschaden erneuerungswürdigen Teil wäre kein weiterer Schaden entstanden).

Gerade die für "leichte Hageldellen" übliche lackschadenfreie Instandsetzung kostet in Abhängigkeit von Anzahl und Größe der zu beseitigenden Dellen (was ja nun auch wirklich logisch ist, weil jede Delle einzeln bearbeitet werden muss).

Und natürlich kann auch an einem schon als Totalschaden abgerechneten oder auch nur bewerteten Fahrzeug noch weiterer Schaden entstehen, weil "Totalschaden" nun wirklich nicht mit "wertloser Schrott" gleichzusetzen ist.

Das Problem wird (wie hier auch schon angeklungen ist) die Nachweisbarkeit der Schadenausweitung sein, und es ist zu befürchten, dass sich die Versicherung nicht unbedingt freiwillig zur Regulierung bereit erklärt.

Die Versicherung kontaktieren, den Schaden melden, die prüfen, ob es in der Gegend zur besagten Zeit Hagel gab. Die werden schon sagen, wo der Schaden dann kalkuliert werden soll. Dabei werden dann die Vorschäden angegeben.

Sehe das Problem nicht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. Mai 2017 um 00:07:30 Uhr:


Und natürlich kann auch an einem schon als Totalschaden abgerechneten oder auch nur bewerteten Fahrzeug noch weiterer Schaden entstehen, weil "Totalschaden" nun wirklich nicht mit "wertloser Schrott" gleichzusetzen ist.

Schaden entstehen: Ja. Schaden regulieren: Nein.

Du kannst nicht 2x den gleichen Totalschaden abrechnen wollen. Und wenn in Fall 1 schon Geld geflossen ist, was aber nicht für die nachweisbar fachlich korrekte Reparatur genutzt wurde, sieht es nun um einiges schwieriger aus, aus der Nummer hier noch Geld rausholen zu können. Daher die (leicht übertriebene) Aussage mit dem "Schrott".

Er kann hier allenfalls die Differenz alter Schaden > neuer Schaden bekommen. Aber wie weist man diese Differenz nach?

Zitat:

@benprettig schrieb am 25. Mai 2017 um 05:59:40 Uhr:


Sehe das Problem nicht.

Das "Problem" ist die Unterscheidung zwischen Schaden 1 und Schaden 2 (Nachweis) bzw. überhaupt erstmal die Frage, wie Schaden 1 abgerechnet wurde. Die Tatsache, dass es einen Hagelschaden gibt, lässt sich relativ einfach nachweisen. Die Tatsaache, welche Delle von welchem Schaden entstanden ist, aber (wohl?) nicht.

Wie kommt ihr auf Totalschaden?

Angenommen, das Fahrzeug hatte 4 Dellen die fiktiv abgerechnet wurden, warum sollten dann jetzt 4 neue Dellen nicht abgerechnet werden können?
Nicht jeder Hagel verursacht einen Totalschaden an Motorhaube, Dach usw. Der Pfingsturm 2014 hat an unserm CLK z.b. um die 7 Dellen verursacht.

Zudem wird es die Versicherung positiv werten, wenn ehrlich der Vorschaden angegeben wird.

Über den Vorbesitzer und Kaufvertrag kann das ganz sicher nachgewiesen werden. Und ob der Vorschaden durch die Versicherung ermittelt werden kann, bezweifle ich. Möglichkeiten: Nur wenn es ein Totalschaden war. Nur wenn der Schaden damals auffällig war. Nur wenn es die gleiche Gesellchaft ist.

Deshalb einfach bei der Wahrheit bleiben.

Ähnliche Themen

Die Schadenmehrung bzw. ob diese überhaupt eingetreten ist, könnte man mit dem Gutachten aus Schaden 1 vermutlich schon belegen...

Wenn ich ein Auto mit nennenswertem Vorschaden erwerbe, dann würde ich auch immer die dazugehörigen Unterlagen haben wollen.

Habe ich auch schon weiter vorne geschrieben, den Vorbesitzer um Unterlagen zu bitten oder Nennung des Gutachters oder der Werkstatt, die den Kostenvoranschlag erstellte.

Komisch dass hier immer gleich von Schrott oder Totalschaden ausgegangen wird.
Selbstverständlich kannst du den dir entstandenen schaden über deine Versicherung abrechnen. Musst mW allerdings das Ereignis Hagel nachweisen.
Vorschäden sind allerding zu berücksichtigen und werden "verrechnet". Dabei kann es natürlich sein, dass dir überhaupt kein finanzieller schaden entstanden ist. Vorschäden nicht anzugeben wäre "Versicherungsbetrug".
Wenn neue Bauteile betroffen sind, z.b. Motorhaube und vorher nur Dach, wäre es etwas einfacher.

Zitat:

@benprettig schrieb am 25. Mai 2017 um 07:37:24 Uhr:


Angenommen, das Fahrzeug hatte 4 Dellen die fiktiv abgerechnet wurden, warum sollten dann jetzt 4 neue Dellen nicht abgerechnet werden können?

Deswegen ist die Frage, wie das damals abgerechnet wurde. Und das kann uns ja nur der TE bzw. dessen VK beantworten.

Zitat:

@benprettig schrieb am 25. Mai 2017 um 07:37:24 Uhr:


Zudem wird es die Versicherung positiv werten, wenn ehrlich der Vorschaden angegeben wird.

Dein Ernst? Wenn ich laut Vertrag verpflichtet bin, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, wird da kaum was "positiv bewertet". Andersrum kann der Spaß auch mal schnell nach hinten losgehen.

Was meinst du wieviele die Versicherungen bescheissen und für die es selbstversändlich wäre ohne jegleiches Schuldgefühl, die Vorschäden als NEU mit abrechnen zu wollen. Da wird der Sachbearbeiter schon "erfreut" sein, mal einen ehrlichen Fall auf dem Tisch zu haben.

Ja ist mein Ernst. Mit der Wahrheit fährt man immer am besten.

Na, wenn der Sachbearbeiter da mal nicht misstrauisch wird. Ein ehrlicher Anspruchsteller. Da muss doch was faul sein. 😁

Ihr diskutiert hier alle ins Blaue hinein, weil es bisher keine weiteren Infos gibt, die entscheidend sind.

Zitat:

@BoraBora97 schrieb am 23. Mai 2017 um 16:42:51 Uhr:


Heyho
Leider hat es vor kurzem bei uns relativ stark gehagelt, mein Auto hat einige neue Dellen davon getragen. Es waren am Auto schon vorher ein paar leichte Hageldellen vom Vorbesitzer der diese auch im Kaufvertrag vermerkt hat. Nun die Frage aller Fragen muss ich jenen bei meiner Versicherung vorlegen? Ansonsten wird es ja sicher schwer für mich zu beweisen das die Dellen neu sind :/ .
MfG

Spricht für mich nicht für einen Totalschaden.

Zitat:

@Ein_Autofahrer schrieb am 25. Mai 2017 um 06:57:02 Uhr:



Er kann hier allenfalls die Differenz alter Schaden > neuer Schaden bekommen.

Natürlich, mehr ist ja auch beim erneuten Hagel nicht entstanden!

Zitat:

Aber wie weist man diese Differenz nach?

Zum Beispiel indem man das Gutachten oder den KVA vom alten Schaden neben das Gutachten vom neuen Schaden legt und die Differenz bestimmt.

So wie ich es schon am 24. Mai 2017 um 00:10:38 Uhr beschrieben hatte....

Wenn allerdings keine Unterlagen über den alten Schaden beizubringen sind klappt das nicht.

Zitat:

@Ein_Autofahrer schrieb am 25. Mai 2017 um 06:57:02 Uhr:


Das "Problem" ist die Unterscheidung zwischen Schaden 1 und Schaden 2 (Nachweis) bzw. überhaupt erstmal die Frage, wie Schaden 1 abgerechnet wurde.

Da nach den Angaben des TE die Dellen vom ersten Schaden noch vorhanden sind, würde ich von fiktiver Abrechnung ausgehen 😉

Sollte der erste Schaden überhaupt nicht abgerechnet worden sein (weil keine TK-Versicherung bestand, weil des dem Vorbesitzer egal war, ...) dann hat der TE natürlich jetzt ein Problem und wird die Schadenerweiterung nicht belegen können, weil dann vermutlich keinerlei Dokumentation vorliegt.

Wieso hat der TE ein Problem wenn keine Dokumentation des Altschadens vorliegt ?
Er muss lediglich dem Gutachter wahrheitsgemäß erzählen welche Schäden neu und welche alt sind und ihn seinen Job machen lassen.

Und welcher Mehrschaden ist entstanden, wenn ein paar Beulen mehr da sind?

Deine Antwort
Ähnliche Themen