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Hagelschaden - Schadensgutachten

Themenstarteram 12. Juli 2021 um 9:40

Hallo Zusammen,

bei uns in der Region hat es neulich heftig gehagelt. Also richtige, Tennisballgrosse Hagelkörner. Hier in der Region sind 100te Autos schrottreif. Meine Freudin hat es mit ihrem A3 (laut Gutachten ein Restwert von ca 13-15.000€) auch erwischt.

Die Versicherungen haben jetzt "Sammelstellen samt Gutachter & Aufbereiter" eingerichtet. Hier findet eine Art "Massenabfertigung" statt. Soweit ja auch ok. Allerdings wurden hier mit Sicherheit "Pauschalbeträge" für den Aufbereiter ausgehandelt. Ist ja soweit auch ok. Nur das Problem ist, Reperaturkosten, bzw der Schadenswert (fals man sich das Geld auszahlen lassen will) ist so extrem niedrig (klar, der Aufbereiter bekommt ja eh vermutlich nur eine Pauschale für jedes Auto).

In dem Beispiel von meiner Freundin kann ich z.B sagen: Die komplette Karosse ist zerhämmert. Jedes Teil.... Ob Dach, Kotflügel, Motorhauben, Türen, sogar die Trägersäulen sind total zerbeult. Wirklich alles. (ich kann kaum glauben dass das überhaupt so reparabel ist, dass man danach nichts mehr sieht.)

Das Gutachten ergab: 4.100€ Schaden

Restwert Auto: 13 bis 15.000€

Lohnt es sich da ein zweites Gutachten machen zu lassen? Eigentlich wollte Sie es nicht reparieren, das auto ist jetzt doch schon 7j alt ist.

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30 Antworten

1. Durch Hagel zerbeulte Autos sind nicht schrottreif. Das fährt noch genauso wie vorher.

2. Du hast hier keinen Unfallgegner, sondern ein durch höhere Gewalt verursachten Schaden.

Wenn die den Schaden auch für angenommen 1.000 € ohne Mängel behebbar wäre,

dann könntest Du nichts dagegen einwenden, wenn die Qualität geliefert wird.

3. Das Auto nicht reparieren zu lassen, stellt eine mindestens ebenso hohe

Wertminderung dar, wenn nicht höher.

Ich würde mein Einverständnis für die Reparatur geben, wenn die Beulen ohne

sichtbare Rückstände verschwinden. Sollte es doch strittige Punkte geben, würde

ich mir das dann geldlich erstatten lassen oder verpflichtende Nachbesserungen

verlangen und das vorher vereinbaren ... schriftlich.

Außerdem wenn die Beulen richtige Dimensionen haben, dann geht auch oft

die Frontscheibe und mehr zu Bruch. Scheint wohl hier nicht der Fall zu sein.

Das Reparaturrisiko (also dass das teurer wird) hat die Versicherung an der Backe. Wenn keine Werkstattbindung besteht, selbst eine Werkstatt suchen. Sonst die schriftliche Weisung der Versicherung einholen.

Reparieren lassen und gut.

Ihr könnt natürlich ein zweites Gutachten anfertigen lassen, das zahlt ihr aber selbst. Ob die Versicherung dies anerkennt und basierend darauf fiktiv abrechnet ist die nächste Frage.

Themenstarteram 12. Juli 2021 um 11:06

Nein, also eine Reparatur sollte dann natürlich auch fachgerecht lerdigt werden. Wobei ich mir eben sicher bin, dass der Aufbereiter zumindest in diesem Fall ein riesen Verlustgeschäft macht. (Die Scheiben waren tatsächlich unbeschädigt, was mich wundert. Bei vielen Anderen waren diese auch defekt)

Die bedenken mit dem Gegengutachten hatte ich eben auch. Am Ende geht das dann hin und her. Ich denke auch dass wir reparieren lassen werden. Wobei es des eigentlich echt nicht mehr wert ist eigentlich....

Zitat:

@Fanguro schrieb am 12. Juli 2021 um 13:06:53 Uhr:

Wobei ich mir eben sicher bin, dass der Aufbereiter zumindest in diesem Fall ein riesen Verlustgeschäft macht.

Der Instandsetzer wird keinen Verlust machen.

Er wird den tatsächlich benötigten Aufwand in Rechnung stellen und eure Versicherung wird diese Rechnung abzgl. Selbstbehalt begleichen.

Dass die Gutachten bei Hagelschäden in aller Regel zu gering ausfallen ist nichts Neues.

Wenn die Versicherung zahlt, dann laß es richten. Ist die Arbeit nicht zur Zufriedenheit, dann reklamieren. Mein Firmenhobel wurde innerhalb eines Tages wieder so hergerichtet, daß man nix mehr sieht und nach der Politur sieht er aus wie neu.

Die niedrigen Werte beim Gutachten machen die nur, wenn sie schon damit rechnen, daß nach Gutachten abgerechnet wird. Zusätzlichen zieht man Steuer und SB noch ab. Die Versicherung gewinnt dabei nur, zumal bei einem weiteren Schaden immer ein Vorschaden vorhanden ist, den man sich anrechnen lassen muß.

Ein eigenes Gutachten bei Teilkasko zahlt Dir die Versicherung übrigens nicht.

Hallo,

bei einem Kaskoschadensfall sollte man immer das Fahrzeug reparieren lassen.

Eine fiktive Abrechnung ist nicht nur mit großen Verlusten verbunden, sondern sorgt auch für erhebliche Schwierigkeiten, wenn in der Zukunft ein weiterer Schaden eintritt.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 12. Juli 2021 um 12:43:30 Uhr:

Ihr könnt natürlich ein zweites Gutachten anfertigen lassen, das zahlt ihr aber selbst.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 12. Juli 2021 um 14:04:13 Uhr:

Ein eigenes Gutachten bei Teilkasko zahlt Dir die Versicherung übrigens nicht.

Diese Aussagen sind falsch.

Selbstverständlich hat der Versicherungsnehmer als Vertragspartner ein Recht darauf, dass die Schadenshöhe korrekt ermittelt wird. Dies ist bei den von Versicherungen mit entsprechenden Vorgaben beauftragten "Gutachten" regelmäßig nicht der Fall.

Deshalb darf dann der VN natürlich die tatsächliche Schadenshöhe durch einen selbst beauftragten Sachverständigen feststellen lassen.

Und das muss dann die Versicherung zahlen...

am 12. Juli 2021 um 15:34

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. Juli 2021 um 16:23:29 Uhr:

 

Deshalb darf der VN natürlich die tatsächliche Schadenshöhe durch einen selbst beauftragten Sachverständigen feststellen lassen.

Und das muss dann die Versicherung zahlen...

Leute, verlasst euch nicht auf solche Aussagen ohne jede Einschränkungen. Letztere gibt es selbstverständlich. Nicht zu knapp.

Zitat:

@situ schrieb am 12. Juli 2021 um 17:34:25 Uhr:

Letztere gibt es selbstverständlich. Nicht zu knapp.

Na dann mal Butter bei die Fische. Auf Deine lange Liste bin ich sehr gespannt.

Oder doch nur wieder, wie eigentlich immer, heiße Luft...?

Es wäre schön wenn das mal ohne Angezicke gänge.

Ich wüsste nämlich auch nicht, bzw. wüsste ich gern wie man halbwegs stressfrei zu Lasten der Versicherung ein zweites Gutachten bekommt, nur weil einem das erste nicht gefällt / zu niedrig erscheint.

Und viel mehr als das ist es ja zunächst mal nicht.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. Juli 2021 um 16:23:29 Uhr:

Hallo,

bei einem Kaskoschadensfall sollte man immer das Fahrzeug reparieren lassen.

Eine fiktive Abrechnung ist nicht nur mit großen Verlusten verbunden, sondern sorgt auch für erhebliche Schwierigkeiten, wenn in der Zukunft ein weiterer Schaden eintritt.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. Juli 2021 um 16:23:29 Uhr:

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 12. Juli 2021 um 12:43:30 Uhr:

Ihr könnt natürlich ein zweites Gutachten anfertigen lassen, das zahlt ihr aber selbst.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. Juli 2021 um 16:23:29 Uhr:

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 12. Juli 2021 um 14:04:13 Uhr:

Ein eigenes Gutachten bei Teilkasko zahlt Dir die Versicherung übrigens nicht.

Diese Aussagen sind falsch.

Selbstverständlich hat der Versicherungsnehmer als Vertragspartner ein Recht darauf, dass die Schadenshöhe korrekt ermittelt wird. Dies ist bei den von Versicherungen mit entsprechenden Vorgaben beauftragten "Gutachten" regelmäßig nicht der Fall.

Deshalb darf dann der VN natürlich die tatsächliche Schadenshöhe durch einen selbst beauftragten Sachverständigen feststellen lassen.

Und das muss dann die Versicherung zahlen...

Bin ja schon seit Jahren raus, habe aber nicht mitbekommen, dass das Sachverständigenverfahren in der Kasko abgeschafft wurde.

 

Folglich sehe ich es nicht als selbstverständlich an, dass die Versicherung in jedem Fall, wie geschrieben, den 2. Gutachter zahlen muss.

Zitat:

@germania47 schrieb am 12. Juli 2021 um 19:46:16 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. Juli 2021 um 16:23:29 Uhr:

Hallo,

bei einem Kaskoschadensfall sollte man immer das Fahrzeug reparieren lassen.

Eine fiktive Abrechnung ist nicht nur mit großen Verlusten verbunden, sondern sorgt auch für erhebliche Schwierigkeiten, wenn in der Zukunft ein weiterer Schaden eintritt.

Zitat:

@germania47 schrieb am 12. Juli 2021 um 19:46:16 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. Juli 2021 um 16:23:29 Uhr:

 

Zitat:

@germania47 schrieb am 12. Juli 2021 um 19:46:16 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. Juli 2021 um 16:23:29 Uhr:

 

Diese Aussagen sind falsch.

Selbstverständlich hat der Versicherungsnehmer als Vertragspartner ein Recht darauf, dass die Schadenshöhe korrekt ermittelt wird. Dies ist bei den von Versicherungen mit entsprechenden Vorgaben beauftragten "Gutachten" regelmäßig nicht der Fall.

Deshalb darf dann der VN natürlich die tatsächliche Schadenshöhe durch einen selbst beauftragten Sachverständigen feststellen lassen.

Und das muss dann die Versicherung zahlen...

Bin ja schon seit Jahren raus, habe aber nicht mitbekommen, dass das Sachverständigenverfahren in der Kasko abgeschafft wurde.

Folglich sehe ich es nicht als selbstverständlich an, dass die Versicherung in jedem Fall, wie geschrieben, den 2. Gutachter zahlen muss.

Hatte ich hier aber schon mal verlinkt.

Ok, Danke für die Info!

Aber woraus (aus welcher Norm etc.) besteht denn nun für den TE (und alle anderen VN) der Anspruch bei einem Kaskoschaden, nach erfolgter Begutachtung (beauftragt von der Vers.) einen eigenen SV/GA auf Kosten der Vers. zu beauftragen?

Ich bin auch ernsthaft an der Info interessiert.

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