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Hagelschaden nach Kauf während Transportweg

Themenstarteram 16. Juni 2014 um 20:54

Hallo, Motortalk-Freunde und -member.

Ich bin am Boden zerstört und weiß mir weder Rat noch Ein oder Aus. Vielleicht könnt ihr mir bei meinem speziellen Fall ja weiter helfen...?!?

 

Also:

Vor etwas über 3 Wochen kaufte ich mir einen neuwertigen Gebrauchtwagen, welcher zwar bereits T.d.e.Zul. 08/1012, dafür aber erst 15km auf dem Wecker hat. Der Wagen stand gänzlich ohne Beschädigungen im Showroom des Autohauses. Da wir mit unserem eigenen Pkw anreisten, konnten wir den Neuen natürlich nicht mitnehmen, handelten aber den Fahrzeugtransport zu uns nach Hause mit aus.

Am 05.06.2014 wurde der Wagen dann auf den Transporter verladen, vom Autohaus aber nicht direkt zu uns, sondern zu einer Sammelstation der Spedition gefahren. Dort wurde er (mit einigen Anderen) vom Unwetter heimgesucht und mit vielen Hagelbeulen bedeckt.

Nach Rücksprache mit dem Autohaus erhielt ich nun heute die Info, dass der Spediteur nicht zu belangen sei und auch das Autohaus dafür nicht aufkommen müsse.

Da wir den Wagen zu uns geliefert bekommen wollten, mussten wir ihn bereits im Vorfeld zulassen, haben also auch die TK und VK mit inbegriffen.

Der Verkäufer meinte nun, dass ich ihm meine Versicherungsdaten geben solle, damit meine TK den Schaden reguliere und das Autohaus aus "reiner Kulanz" mir die SB erstattet.

Nun weiß ich mir echt keinen Rat: Der Wagen, wie er im Showroom stand - das war ein abgöttisch schönes Bild. Aber wenn ich nun bedenke, dass ich einen gespachtelten Beulenwagen bekomme, dreht sich mir der Magen um.

Zudem weiß ich nicht einmal, welche Rechte ich habe, da auch hier im Forum zu jeder Situation die Meinungen weit auseinander gehen.

Habt ihr einen Rat?

Wenn ich das Angebot annehme, kann ich (denke ich) eine Wertminderung auch nicht mehr geltend machen. Am Liebsten würde ich den Kauf stornieren, jedoch weiß ich auch nicht, ob das möglich ist. Meine Frau war auch schon (mehrfach) in Tränen ausgebrochen, da das unser Traumauto war.

Ein Gutachten ist noch nicht erstellt. Definitiv soll der Schaden aber nicht durch Herausdrücken der Beulen zu beheben sein, also nur durch Spachteln und Lackieren.

Auf einen Jahrelangen Rechtsstreit haben wir aber auch keine Lust, denn bis da ein Urteil ergeht, haben wir noch immer kein Auto... Derzeit gar keins, da der alte verkauft wurde.

 

Freue mich auf eure Hilfen und Antworten.

 

LG - Maik

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Juni 2014 um 13:21

Hallo und vielen lieben Dank für eure zahlreichen Antworten.

Heute telefonierte ich mit einer durch meine Rechtsschutz beauftragten Rechtsanwältin. Sachverhalt geschildert und: Sie erklärte mir alles, was ich machen kann und sollte, ganz genau.

Definitiv und zu 100% war das Fahrzeug noch in der Obhut des Verkäufers. Erst mit der Übergabe vor Ort (bei mir daheim) ist der Gefahrenübergang vollzogen und somit würde für Schäden tatsächlich meine TK einspringen. Dies ist hier jedoch nicht der Fall und der Verkäufer muss für den Schaden haften.

Da der Mangel jedoch nicht behebbar ist, sondern nur "geschönt" werden kann, kann ich vom Kaufvertrag zurück treten - anstandslos. Im Grunde zögert der Verkäufer das Unvermeidliche für ihn nur heraus und hofft, dass ich kein beigebe (was ich auf keinen Fall tun werde).

Ein Ersatzfahrzeug kann ich hingegen nicht fordern, jedoch bestünde die Möglichkeit (nach beiderseitigem Einvernehmen), dass der Kaufvertrag dahingehend auf ein anderes Fahrzeug umgeschrieben wird.

Parallel zum Telefonat habe ich meinen privaten Rechtsanwalt mit der Abwicklung beauftragt, denn auch er kam zu der selben Schlussfolgerung: Ich muss nicht haften, sondern das Autohaus.

Ein Schreiben geht heute noch an den Händler raus und ich bin gespannt, wann mein Telefon klingelt...

Auch mein Anwalt meinte, dass der Versuch der Regelung über die TK ein Betrugsversuch wäre - und auf sowas lasse ich mich nicht ein.

 

LG - Maik

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56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Der Händler verdient noch kräftig an der Reparatur, der Anwalt kassiert eine Einigungsgebühr. Also auch für sie alles gut gelaufen.

Gruß

Peter

Wer bezahlt den RA, der vom Te mit der Abwicklung beauftragt wurde?

O.

Themenstarteram 27. Juni 2014 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Bedenken sind nachvollziehbar, aber nicht stichhaltig. Die TK versichert das - hier schon zugelassene - Fahrzeug. An dem ist unstreitig ein Hagelschaden entstanden, also zahlt die Versicherung dessen Beseitigung.

Kaufrechtlich hat noch keine Übergabe stattgefunden, also kein Gefahrübergang. Der Käufer hat ein unbeschädigtes Auto gekauft und Anspruch auf ein unbeschädigtes.

Also kann er jetzt die Rückabwicklung wünschen. Das dauert - wenn er Pech hat - einige Monate (Klage vor dem Landgericht, falls Verkäufer stur ist).

Also ist der gefundene Kompromiss gut, die Versicherung hätte ohnehin die Rep. zahlen müssen.

Gruß

Peter

Ganz genau so siehts aus. Zu sagen "du bist weich geworden, weil du nicht auf dein Recht bestehst" ist für einen außen stehenden immer sehr einfach - für ihn sind das hier nur gedruckte Buchstaben und er hat mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun. Ich hingegen muss mich damit ernsthaft auseinander setzen, einen vernünftigen Kompromiss zwischen Wartezeiten/Rechtsstreitzeiten und meinen Interessen finden. Ich wollte von Anfang an nichts anderes als ein unbeschädigtes Fahrzeug, nicht mehr und nicht weniger. Wenn ich das nun bekomme, ist für mich alles in Butter ^^.

@ Matsches: Nein, nein, nein. Denke, ich habe das falsch beschrieben - mich zu sehr an deinem Beispiel orientiert.

HIER hat keine NATÜRLICHE PERSON den Schaden verursacht, sondern ein Wetterereignis, das nicht alltäglich ist. Oder willst du dich als Wetterereignis darstellen, welches man irgendwo schuldhaft anklagen und zur Rechenschaft ziehen kann? Bislang hat noch nie ein Hagelkorn auch nur ein Wort zu mir gesprochen, außer "Poch, poch, pochpoch"... ^^

Das Autohaus hat den Schaden nicht verursacht, der Spediteur jedoch auch nicht, auch wenn er für eine Vermeidung hätte sorgen können. Und das Unwetter kann man nicht belangen. Nun frage ich dich gern noch einmal, was du mir versuchst, erklären zu wollen? ;)

Bei natürlichen Personen - kein Ding, brauchen wir über Schuldfragen usw. nicht reden, aber so steht das eben in keinem Zusammenhang...

So gesehen ist es nun mal so: Versicherungsschutz bestand für meinen Pkw, also muss meine Versicherung auch zahlen.

Schlussendlich muss ich auch in dem Punkt recht geben: Welche Versicherung nun zahlt, ist vollkommen unerheblich, was Beiträge der Gemeinschaft angeht. Würden die Beiträge nun steigen, würde ich darum nicht mal eine Miene verziehen, denn das ist mir als geschädigten 10mal lieber als einen Schaden von 6.000€ zahlen zu müssen...

 

LG - Maik

 

Wer bezahlt den RA, der vom Te mit der Abwicklung beauftragt wurde?

O.

Habe jetzt zwar oben nicht mehr nachgesehen, aber aus der Erinnerung hat der TE eine Rechtsschutzversicherung, die dann wohl eine Kostenzusage erteilt haben dürfte (oder wird).

Man könnte natürlich auch daran denken, diese Kosten dem Autohaus auf's Auge zu drücken. Hat ja zunächst eine Regulierung im Sinne des BGB abgelehnt. Bei Einigung ist es aber üblich, dass jeder seine Kosten selbst trägt. Ohne RS hätte er also die Kosten selbst zu tragen.

Gruß

Peter

Themenstarteram 27. Juni 2014 um 19:54

Korrekt - habe eine RS.

Zitat:

Original geschrieben von tenner21

Nun frage ich dich gern noch einmal, was du mir versuchst, erklären zu wollen? ;)

Gar nichts.

Ich äußerte lediglich den Eindruck, das diese Art der Abwicklung für mich einen sehr faden Beigeschmack hat.

Das Hauptaugenmerk lag nie darauf, den Schaden vom Verantwortlichen (hat ja nichts zu tun mit dem Verursacher) zur Rechenschaft zu ziehen, sondern zielte darauf ab möglichst schnell irgendjemanden zu finden der den Schaden zahlt.

Vielleicht in deiner Situation verständlich, manchmal ist einem da das Hemd näher als die Hose.

Ob man sich nach so einem Kuhhandel als der große "auf den Tisch Klopfer" feiern lassen sollte wirst Du selbst am besten wissen.

Und das wars nun von mir auch zu diesem Thema, viel Spaß mit deinem neuen Auto.

Ja... Ich dachte auch erst: Na toll, der Händler lässt sich das Auto von der Versicherung des TE reparieren... (vermutlich reicht er das Auto sogar einfach durch und holt sich die Kohle von Versicherung ;) )

Aber:

Wie der TE auch festgestellt hat, haben wir hier eine schnelle Lösung. Der TE bekommt ein anderes Auto und hat in Zukunft nie wieder Bauchschmerzen wegen dem Vorfall.

Das Auto war versichert und es ist ein Schaden entstanden - Punkt!

Die Versicherer werben doch allzu gerne mit ihrem "rundum sorglos Service". Und genau der Fall tritt nun einfach mal ein. Der TE ist rundum seine Sorgen los.

Also einfach mal locker durch die Hose atmen und die Sache abhaken... auch wenn es anfangs erst mal schwer fällt. Auch ich habe (leider) ein sehr ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden... und die Zeche zahlt die Gemeinschaft... bla, bla, bla... :D

Themenstarteram 29. Juni 2014 um 19:43

Hallo und danke, Only-Automatic.

@ Matsches: Weder ist das ein "Kuhhandel" noch habe ich irgendwo geschrieben noch beabsichtigt, mich als der von dir dargestellte "Auf-den-Tisch-klopfer" feiern zu lassen. Ganz im Gegenteil sogar. Eher bin ich traurig darüber, dass ich erst einen Rechtsanwalt einschalten musste, um das gleiche Ergebnis mit sogar noch weniger Fakten und Paragraphen zu erreichen, als ich es am Telefon darlegte bzw. anbot.

Sowas ist immer echt zum ko**en

 

LG - Maik

Das musst Du nicht so traurig sehen. Wovon aoll denn der Anwalt leben?

Gruß

Peter

Mal ein kleiner Abstecher vom konkreten Fall:

Ich habe in einem Großhandelsbetrieb gelernt und dort war es Usus, dass für hochwertige Waren eine Transportversicherung abgeschlossen wurde, welche evtl Haftungslücken des Transporteurs abdeckte. Natürlich wurden die Kosten hierfür in die Angebotsgestaltung einkalkuliert.

Wenn der Autohändler wie jeder verantwortungsvolle Kaufmann gehandelt hätte, würde er den Transport des Wagens auch versichert (und dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt) haben. Vermutlich wird er das in Zukunft auch so machen.

In diesem Fall würde es in jedem Fall eine Versicherung (und damit die Versichertengemeinschaft) sein, die für den Schaden den Kopf hätte hinhalten müssen. Wenn nicht die Teilkasko des Käufers, dann die Transportversicherung des Händlers.

Dass der Händler den Abschluss dieser Versicherung versäumt hat ist m.E. aber nicht seinem Geiz und niederträchtigen Gewinnmaximierungsstreben zuzuschreiben, sondern dem Umstand dass er mit Verkauf und Lieferung von Fahrzeugen an auswärtige Kunden nicht viel Erfahrung hatte und es ihm nicht bewusst war, dass es Schäden auf dem Transport geben kann deren Haftung auf ihn zurückfällt ("wie, der Spediteur haftet nicht bei höherer Gewalt???")

Aus diesem Grund sehe ich es nicht als gar so unerträgliche, moralische Katastrophe, dass der Schaden zunächst mal bei einer Versicherung hängenbleibt. Vielleicht holt sie sich das Geld vom Händler wieder. Dann zahlt er für sein Versäumnis ordentlich Lehrgeld. Aber wenn nicht, finde ich das auch keine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

Hier hat der Händler - wohl in Unkenntnis der Gesetzeslage - es doch noch besser gemacht. Der Käufer durfte/musste das Fahrzeug vorher schon zulassen - und damit auch versichern.

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 22:12

Was heißt "musste"... Ich wurde durch meine eigene Situation gezwungen.

Hätte ich Haus und Hof, wo der Lkw drauf fahren könnte, hätte ich den Wagen noch nicht anmelden/zulassen brauchen. So war ich tatsächlich durch meine Situation gezwungen, denn kein KFZ darf in Dtld ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen und Wegen aus eigener Motorkraft bewegt werden.

Wie das allerdings mit "Schieben" ausschaut, kann ich auch nicht genau sagen ;).

Spaß beiseite: Der Wagen muss ja vom Trailer gefahren werden - und das geht ja nun mal nicht mit Motorkraft...

 

LG - Maik

Das war nicht gegen Dich gerichtet, sondern Deine eigene Formulierung: "Da wir den Wagen zu uns geliefert bekommen wollten, mussten wir ihn bereits im Vorfeld zulassen, haben also auch die TK und VK mit inbegriffen."

Gruß

Peter

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