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Hagelschaden nach Kauf während Transportweg

Themenstarteram 16. Juni 2014 um 20:54

Hallo, Motortalk-Freunde und -member.

Ich bin am Boden zerstört und weiß mir weder Rat noch Ein oder Aus. Vielleicht könnt ihr mir bei meinem speziellen Fall ja weiter helfen...?!?

 

Also:

Vor etwas über 3 Wochen kaufte ich mir einen neuwertigen Gebrauchtwagen, welcher zwar bereits T.d.e.Zul. 08/1012, dafür aber erst 15km auf dem Wecker hat. Der Wagen stand gänzlich ohne Beschädigungen im Showroom des Autohauses. Da wir mit unserem eigenen Pkw anreisten, konnten wir den Neuen natürlich nicht mitnehmen, handelten aber den Fahrzeugtransport zu uns nach Hause mit aus.

Am 05.06.2014 wurde der Wagen dann auf den Transporter verladen, vom Autohaus aber nicht direkt zu uns, sondern zu einer Sammelstation der Spedition gefahren. Dort wurde er (mit einigen Anderen) vom Unwetter heimgesucht und mit vielen Hagelbeulen bedeckt.

Nach Rücksprache mit dem Autohaus erhielt ich nun heute die Info, dass der Spediteur nicht zu belangen sei und auch das Autohaus dafür nicht aufkommen müsse.

Da wir den Wagen zu uns geliefert bekommen wollten, mussten wir ihn bereits im Vorfeld zulassen, haben also auch die TK und VK mit inbegriffen.

Der Verkäufer meinte nun, dass ich ihm meine Versicherungsdaten geben solle, damit meine TK den Schaden reguliere und das Autohaus aus "reiner Kulanz" mir die SB erstattet.

Nun weiß ich mir echt keinen Rat: Der Wagen, wie er im Showroom stand - das war ein abgöttisch schönes Bild. Aber wenn ich nun bedenke, dass ich einen gespachtelten Beulenwagen bekomme, dreht sich mir der Magen um.

Zudem weiß ich nicht einmal, welche Rechte ich habe, da auch hier im Forum zu jeder Situation die Meinungen weit auseinander gehen.

Habt ihr einen Rat?

Wenn ich das Angebot annehme, kann ich (denke ich) eine Wertminderung auch nicht mehr geltend machen. Am Liebsten würde ich den Kauf stornieren, jedoch weiß ich auch nicht, ob das möglich ist. Meine Frau war auch schon (mehrfach) in Tränen ausgebrochen, da das unser Traumauto war.

Ein Gutachten ist noch nicht erstellt. Definitiv soll der Schaden aber nicht durch Herausdrücken der Beulen zu beheben sein, also nur durch Spachteln und Lackieren.

Auf einen Jahrelangen Rechtsstreit haben wir aber auch keine Lust, denn bis da ein Urteil ergeht, haben wir noch immer kein Auto... Derzeit gar keins, da der alte verkauft wurde.

 

Freue mich auf eure Hilfen und Antworten.

 

LG - Maik

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Juni 2014 um 13:21

Hallo und vielen lieben Dank für eure zahlreichen Antworten.

Heute telefonierte ich mit einer durch meine Rechtsschutz beauftragten Rechtsanwältin. Sachverhalt geschildert und: Sie erklärte mir alles, was ich machen kann und sollte, ganz genau.

Definitiv und zu 100% war das Fahrzeug noch in der Obhut des Verkäufers. Erst mit der Übergabe vor Ort (bei mir daheim) ist der Gefahrenübergang vollzogen und somit würde für Schäden tatsächlich meine TK einspringen. Dies ist hier jedoch nicht der Fall und der Verkäufer muss für den Schaden haften.

Da der Mangel jedoch nicht behebbar ist, sondern nur "geschönt" werden kann, kann ich vom Kaufvertrag zurück treten - anstandslos. Im Grunde zögert der Verkäufer das Unvermeidliche für ihn nur heraus und hofft, dass ich kein beigebe (was ich auf keinen Fall tun werde).

Ein Ersatzfahrzeug kann ich hingegen nicht fordern, jedoch bestünde die Möglichkeit (nach beiderseitigem Einvernehmen), dass der Kaufvertrag dahingehend auf ein anderes Fahrzeug umgeschrieben wird.

Parallel zum Telefonat habe ich meinen privaten Rechtsanwalt mit der Abwicklung beauftragt, denn auch er kam zu der selben Schlussfolgerung: Ich muss nicht haften, sondern das Autohaus.

Ein Schreiben geht heute noch an den Händler raus und ich bin gespannt, wann mein Telefon klingelt...

Auch mein Anwalt meinte, dass der Versuch der Regelung über die TK ein Betrugsversuch wäre - und auf sowas lasse ich mich nicht ein.

 

LG - Maik

56 weitere Antworten
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56 Antworten
Themenstarteram 18. Juni 2014 um 19:28

Ich bin jemand, der sich nicht nur auf eine Meinung versteift - hole mir lieber mehrere Meinungen ein um einen Gesamtü erblick zu erhalten. Darum bin ich auch bei 123Recht damt aktiv.

Ich möchte einen unbeschädigten Wagen haben, genau so, wie er im Autohaus gekauft wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Auch die Farbe spielt nunmehr minder eine Rolle. Ich weiß, dass der VK noch einen zu stehen hat, mit genau den gleichen Eigenschaften und Kilometern - nur stand der nicht im Showroom, sondern draußen - und die Farbe ist halt nicht schwarz, sondern silber.

Also entweder würde er mir ein Tauschfahrzeug zur Verfügung stellen, oder die Rückabwicklung in die Wege leiten. Mehr ist da ja auch im Grunde nicht machbar, denn der Schaden ist (wie geschrieben) nur schönbar, aber nicht reparabel.

Wer würde schon ein Fahrzeug kaufen, dass als mängelfrei audgeschrieben und dann aber instandgesetzt wurde? Ich jedenfalls nicht.

 

LG

Gefahrübergang erfogt grundsätzlich erst mit Übergabe des Fahrzeuges. Dies ist nicht der Fall, wenn Käufer den Transport vom Händler selbst organisiert.

Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat ( §434 BGB). Sache ist unzweifelhaft mangelhaft und daher hat der Käufer Nacherfüllungsansprüche.

O.

Nur mal so als Denkanstoß:

Sollte der Schaden durch deine Versicherung beglichen werden und der verkaufende Händler die Reparatur abwickeln indem du ihm eine Abtrittserklärung unterschreibst, könnte folgendes passieren:

Deine Versicherung wird einen Gutachter schicken und die Schadenshöhe ermitteln.

Exakt diesen Betrag diesen Betrag wird sich auch dein Händler schnappen, denn: Welch Wunder... die Reparatur war genau so teuer (laut seiner Rechnung) :)

Wenn er dir also nun kulanterweise 500,- EUR + Übernahme deiner SB anbietet, fehlt die Kohle nicht ihm, sondern dem der das Auto repariert (spachtelt, lackiert).

Im schlimmsten Fall reicht`s dann nur noch für eine "Händlerdusche" bei seinem Aufbereiter :rolleyes:

Daher solltest du, falls der Wagen repariert wird und du ihn behältst, wie weiter oben schon beschrieben, dich selber um die Behebung des Schadens kümmern - bei einem Karosseriebetrieb bei dir vor Ort.

Themenstarteram 19. Juni 2014 um 13:21

Hallo und vielen lieben Dank für eure zahlreichen Antworten.

Heute telefonierte ich mit einer durch meine Rechtsschutz beauftragten Rechtsanwältin. Sachverhalt geschildert und: Sie erklärte mir alles, was ich machen kann und sollte, ganz genau.

Definitiv und zu 100% war das Fahrzeug noch in der Obhut des Verkäufers. Erst mit der Übergabe vor Ort (bei mir daheim) ist der Gefahrenübergang vollzogen und somit würde für Schäden tatsächlich meine TK einspringen. Dies ist hier jedoch nicht der Fall und der Verkäufer muss für den Schaden haften.

Da der Mangel jedoch nicht behebbar ist, sondern nur "geschönt" werden kann, kann ich vom Kaufvertrag zurück treten - anstandslos. Im Grunde zögert der Verkäufer das Unvermeidliche für ihn nur heraus und hofft, dass ich kein beigebe (was ich auf keinen Fall tun werde).

Ein Ersatzfahrzeug kann ich hingegen nicht fordern, jedoch bestünde die Möglichkeit (nach beiderseitigem Einvernehmen), dass der Kaufvertrag dahingehend auf ein anderes Fahrzeug umgeschrieben wird.

Parallel zum Telefonat habe ich meinen privaten Rechtsanwalt mit der Abwicklung beauftragt, denn auch er kam zu der selben Schlussfolgerung: Ich muss nicht haften, sondern das Autohaus.

Ein Schreiben geht heute noch an den Händler raus und ich bin gespannt, wann mein Telefon klingelt...

Auch mein Anwalt meinte, dass der Versuch der Regelung über die TK ein Betrugsversuch wäre - und auf sowas lasse ich mich nicht ein.

 

LG - Maik

Halt uns bitte auch weiterhin auf dem Laufenden wie die Sache weitergeht... Das Thema interessiert mich sehr, denn auch würde ein Fahrzeug mit dieser Vorgeschichte nicht mehr haben wollen...

Mal `n Kunststoffteil nachlackiert oder aus getauscht, o.k., aber beim Blech hätte ich gerne so lange wie möglich die Arbeit des Lackierroboters bei der Produktion an meinem Auto :)

Ich denke nämlich wir ticken da beide gleich:

Wenn du das Auto instandgesetzt behältst, wirst du immer und jeden Tag an diesen Vorfall erinnert - sobald du morgens zu Auto kommst. Mir würde es so ergehen und ich hätte somit nie wirklich Freude an dem Wagen.

Hallo,

wenn ich an deiner Stelle wäre, dann würde ich nicht unbedingt darauf bestehen, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, auch wenn das Recht dazu besteht.

Ein saftiger Preisnachlass von mehreren tausend Euro und die fachgerechte Instandsetzung aller Dellen könnten eine Option sein, die dich und den Händler glücklich machen.

Liebe Grüße

Herbert

Grundsätzlich würde auch ich nicht damit leben können, es sei denn es ergibt sich ein deftiger Preisnachlass mit korrekter Reperatur.

Allerdings würde ich von den ganzen schlussendlich zurücktreten wollen, denn wenn der Autohändler jetzt schon versucht das Beste für sich herauszuschlagen, dann wird er es immer wieder tun....

Ich habe bis jetzt auch immer nur gespannt mitgelesen, weil ich nicht die Kennung habe wie manch andere.....allerdings würde mich die Fortsetzung dieser Geschichte brennend interessieren !

am 19. Juni 2014 um 15:39

sieht ja tatsächlich ganz gut aus für Dich:

hier für alle anderen interessierten:

http://www.123recht.net/...uf-waehrend-Transportweg-__f473307__p2.html

Hi,

wenn es tatsächlich so gut für den TS ausgeht, kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! Mein Rechtsempfinden war da anders. Aber auf jeden Fall war/ist diese Geschichte sehr interessant, auch wenn wohl nur selten jemand in eine vergleichbare Situation kommt.

am 20. Juni 2014 um 15:27

eigentlich kann man daraus nur lernen!

Autokauf nur Zug um Zug, also Knete gegen Schlüssel. Dann gibt es die Probleme auch nicht :-)

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

eigentlich kann man daraus nur lernen!

Autokauf nur Zug um Zug, also Knete gegen Schlüssel. Dann gibt es die Probleme auch nicht :-)

In der Theorie schon logisch...

Praktisch aber meist relativ umständlich, vor allem wenn der Händler nicht um die Ecke ist.

Will man das Auto auf eigener Achse, angemeldet überführen, so will der Händler vorher die Kohle/Anzahlung/Finanzierung unter Dach und Fach haben... sonst gibt`s keinen "Brief" zum Anmelden :rolleyes:

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 22:10

Ganz genau so schaut es auch aus. Zumal in diesem Fall sämtliche Neuwagenbriefe (ist ja nur durch das Alter ein Gebrauchtwagen) bei der Hausbank lagen - als Sicherheit sozusagen (falls mal jemand ins AH einbricht - weiß der Fuchs ;) ).

Es gibt auf jeden Fall Neues im Fall "Hagelschaden":

Nachdem ich meinen Rechtsanwalt mit dem Sachverhalt vertraut und beauftragt habe, setzte dieser ein Schreiben an das AH auf. Als Antwort gab es nun Folgendes:

Vorschlag 1)

Fahrzeug über meine TK reparieren lassen und mitnehmen, dafür keine SB zahlen und entsprechend hohe Wertminderung

ODER Vorschlag 2)

Fahrzeug ebenfalls über meine TK reparieren lassen, dafür aber den anderen Mali bekommen, welcher noch unbeschädigt beim AH steht.

Vorschlag 2 ist nicht weniger als ich wollte - entweder das oder Rückabwicklung.

Ist nur echt schade, dass man immer erst mit dem Hammer auf den Tisch hauen muss - in diesem Fall durch Rechtsvertretung (welche im Grunde nichts anderes dargelegt hat als ich am Telefon ^^).

Meine Versicherung macht den Spaß mit, schließlich war der Wagen auf mich versichert. Sofern mir keine echten Nachteile dadurch entstehen, ist alles im grünen Bereich. Und wenn alles klappt, haben wir bald einen silbernen Mali.

 

LG - Maik

Zitat:

Original geschrieben von tenner21

Meine Versicherung macht den Spaß mit,

dass die vers. im schadensfall ein sonderkündigungsrecht hat ist dir bekannt?

ferner was macht deine versicherung wenn in den nächsten zwei jahren noch ein weiterer tk-schaden (z.b. austausch der windschutzscheibe wegen steinschlag) dazu kommt?

 

Das Prinzip eines Jeden ist doch ganz einfach: Mal sehen, wie wir am Besten aus der Sache rauskommen. Also wird zunächst versucht, den Anspruchsteller ruhig zu stellen und mit Krümeln abzuspeisen.

Dann muss man - duch Beauftragung eines Anwalts - deutlich zu verstehen geben, dass man "stur" ist.

Ich erinnere mich noch an meinen ersten A8, den ich leider wandeln musste. Auf mein Wandlungsbegehren hat Audi dann beim Händler gefragt, ob ich anwaltlich vertreten sei. Warum wohl diese Frage? Siehe oben!

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von tenner21

 

Meine Versicherung macht den Spaß mit, schließlich war der Wagen auf mich versichert. Sofern mir keine echten Nachteile dadurch entstehen, ist alles im grünen Bereich. Und wenn alles klappt, haben wir bald einen silbernen Mali.

LG - Maik

Mich wundert, dass Deine Versicherung den Schaden tragen will. Ist dieser bekannt, dass der Schaden vor Gefahrübergang eingetreten ist?

M.E. hat diesen Schaden das AH zu tragen. Das zu klären ist Sache Deines Anwaltes.

O.

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