Hagelschaden nach Autokauf festgestellt

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug für 5700 Euro gekauft.
Ich habe im Nachhinein mehrere ganz leichte Dellen auf dem Dach festgestellt.

Mir wären diese bei Besichtigung (Abends) nicht aufgefallen und der Verkäufer hat dazu auch nichts gesagt.

Im Kaufvertrag steht keine Schäden, also schadenfrei.

Der Besitzer ist die zweite Hand.
Angeblich weiß der Besitzer von nichts und Ihm sind die Dellen nicht aufgefallen.

Wie würdet Ihr da vorgehen oder soll ich überhaupt vorgehen.

Ich habe gehört das es eine Versicherungs Datenbank gibt die über die Fahrgestellnummer dies herauslesen kann ob ein Schaden Netto ausbezahlt worden ist. Also keine Reparatur erfolgt.

Könnt Ihr mir da weiterhelfen oder sagen an wen ich mich wenden kann.

Mich würde Interessieren ob dies als Hagelschaden angerechnet worden ist.
Dann hätten Sie definitiv gelogen und ich würde Juristische Schritte einleiten.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Arglistige Täuschung bei einem offenliegenden Mangel? Wohl eher nicht. Ich würde hier keine Zeit mehr investieren, und beim nächsten Kauf auf besseres Licht (und Besichtigung nicht bei Regen) achten.

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Ich seh das auch nicht so wild, gedrehte Kilometer, totalschäden die verschwiegen werden usw.
Sachen die man als Laie und manchmal auch Fachpersonal nicht sieht selbst bei Begutachtung.
Da hast du Chancen und da wär es auch sinnig.
Beim Hagel kann man immer davon ausgehen das man das nicht sieht, bei mir auf dem weißen Auto, selbst mein schwarzer 3er bmw, man muss schon genau hinschauen und auch wissen wo wenn das keine richtige delle ist.
Viele nutzen das Auto als Fortbewegungsmittel, auf sowas achten die sicherlich nicht.

Und wer hat Dich dazu gezwungen?

Zitat:

Ich bin 180 km mit dem Zug gefahren.
Brauchte dringend ein Auto.

Moin,

Vino - ganz wichtig - bleib sachlich und ruhig und durchdenke den Fall. Du könntest die angeblichen Hagelschäden bei der Besichtigung nicht sehen und sie sind dir auch erst aufgefallen, als du das Auto unter sehr guten Bedingungen angesehen hast. Es handelt sich daher wohl um ziemlich kleine/schwache Dellen, die nur sehr gering auffallen.

Daher können die deinem Verkäufer sehr wohl UNBEKANNT sein. Das du nun vermutest, der hat die abgerechnet muss eben NICHT zwingend der Fall sein. Es ist genauso denkbar, dass der selbst nie gemerkt hat, dass er einen Hagelschaden hatte oder er hat das Auto.selbst schon mit Hagelschaden gekauft.

Du hättest nur dann einen Anspruch, wenn du tatsächlich direkt belogen würdest also du die Frage gestellt hast: hatte das Auto einen Hagelschaden oder ist das Auto unbeschädigt und dir wurde geantwortet: ja unbeschädigt oder kein Hagelschaden. Und dazu muss der Verkäufer eben bereits bei seiner Antwort gewusst haben, dass er dich belügt. Und DAS beides müsstest du dem Verkäufer beweisen. Das ist quasi ausgeschlossen, dass dir das gelingt. Dazu könnte es ja auch gut und gerne sein, dass der Wagen Mal unter einer Kastanie stand - und da überhaupt kein Hagelschaden ist.

Deshalb wirst du da quasi keine Chance haben. Also macht es auch keinen Sinn sich darum zu kümmern.

LG Kester

So einfach lassen wir den VK natürlich nicht davonkommen.
Von wann bis wann hatte der Vorbesitzer denn das Fahrzeug?
Mein Versicherungsfuzzi kann mir mit Sicherheit mitteilen, ob bei dem Fahrzeug schonmal ein Hagelschaden abgerechnet wurde.
Fällt das in die Haltedauer des Vorbesitzers, hat man schonmal was in der Hand.
Wenn nicht, würde ich es auch auf sich beruhen lassen.

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Na dann ab dafür und sag uns was bei rausgekommen ist 😁

Zitat:

@Bmwler10000 schrieb am 2. Februar 2020 um 11:07:34 Uhr:


Na dann ab dafür und sag uns was bei rausgekommen ist 😁

Das darf der TE dann doch noch selbst erledigen....

Das ist das blöde, wer sich vorher nicht richtig informiert, guckt etc. Ist hinterher der blöde und hat die rennereien 🙁
Bei dem einen totalschaden der hier jemandem verkauft wurde hat auch das Auge getränt. Gibt schon bittere Sachen, so hagelschaden, naja, das ist noch mit das glimpflichste was passieren kann.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 2. Februar 2020 um 10:59:58 Uhr:


So einfach lassen wir den VK natürlich nicht davonkommen.
Von wann bis wann hatte der Vorbesitzer denn das Fahrzeug?
Mein Versicherungsfuzzi kann mir mit Sicherheit mitteilen, ob bei dem Fahrzeug schonmal ein Hagelschaden abgerechnet wurde.
Fällt das in die Haltedauer des Vorbesitzers, hat man schonmal was in der Hand.
Wenn nicht, würde ich es auch auf sich beruhen lassen.

Hi,
habe Dir eine PN geschrieben.

Ich würde das so machen, wenn nichts abgerechnet ist würde ich es beruhen lassen.
Wenn nicht und ich belogen worden bin.

Der Verkäufer hat am tel. noch extra gesagt das nichts war und er ein ehrlicher Verkäufer ist aber der Hinweis kam gekauft wie gesehen. Wo er natürlich Recht hat. Aber beim Hagel sehe ich es nicht so.
Ich hätte extra gefragt Unfall oder sonstige Schäden, spreche ich mit dem Verkäufer.
Falls dieser blockt, kann ich mir überlegen ob ich juristische Schritte einleite.

Wie wäre es, wenn du mal ein Foto vom Hagelschaden zeigst?

Zitat:

@Vojo123 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:47:54 Uhr:



Der Verkäufer hat am tel. noch extra gesagt das nichts war und er ein ehrlicher Verkäufer ist aber der Hinweis kam gekauft wie gesehen. Wo er natürlich Recht hat. Aber beim Hagel sehe ich es nicht so.
Ich hätte extra gefragt Unfall oder sonstige Schäden, spreche ich mit dem Verkäufer.
Falls dieser blockt, kann ich mir überlegen ob ich juristische Schritte einleite.

Mit welcher Argumentation?

Du hast nur eine Chance, wenn Du ihm Kenntnis nachweisen kannst. Mit der bloßen Vermutung ist deine Klage ein Rohrkrepierer.

Du hast in einem Punkt Recht: Wenn der Verkäufer von einem Hagelschaden wusste, hätte er das sagen müssen. Wobei auch da die Grenzen fließend sind... vereinzelte Dellen sind bei einem älteren Fahrzeug eher die Norm als die Ausnahme und der Besichtigung zudem zugänglich.

Wenn der Verkäufer aber von einem optischen Schaden weiß und wenn er erkennt, dass dieser bei der Besichtigung nicht sichtbar ist, dann muss er was sagen.

Die "Wenns" zu beweisen dürfte aber das Problem sein, so dass Du dir ohne weitere Anhaltspunkte m.E. die Kosten für einen Rechtsstreit sparen solltest.

Zitat:

@ixtra schrieb am 3. Februar 2020 um 13:05:00 Uhr:



Zitat:

@Vojo123 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:47:54 Uhr:



Der Verkäufer hat am tel. noch extra gesagt das nichts war und er ein ehrlicher Verkäufer ist aber der Hinweis kam gekauft wie gesehen. Wo er natürlich Recht hat. Aber beim Hagel sehe ich es nicht so.
Ich hätte extra gefragt Unfall oder sonstige Schäden, spreche ich mit dem Verkäufer.
Falls dieser blockt, kann ich mir überlegen ob ich juristische Schritte einleite.

Mit welcher Argumentation?

Du hast nur eine Chance, wenn Du ihm Kenntnis nachweisen kannst. Mit der bloßen Vermutung ist deine Klage ein Rohrkrepierer.

Du hast in einem Punkt Recht: Wenn der Verkäufer von einem Hagelschaden wusste, hätte er das sagen müssen. Wobei auch da die Grenzen fließend sind... vereinzelte Dellen sind bei einem älteren Fahrzeug eher die Norm als die Ausnahme und der Besichtigung zudem zugänglich.

Wenn der Verkäufer aber von einem optischen Schaden weiß und wenn er erkennt, dass dieser bei der Besichtigung nicht sichtbar ist, dann muss er was sagen.

Die "Wenns" zu beweisen dürfte aber das Problem sein, so dass Du dir ohne weitere Anhaltspunkte m.E. die Kosten für einen Rechtsstreit sparen solltest.

Ich meine damit, dass er das Versicherungstechnisch abgerechnet hat.

Ich weiß nur nicht wie ich das herausfinden soll.
Meine Versicherung kann nichts machen bzw. suchen.
Das wäre nur der Fall wenn ich einen Schaden melden würde prüft meine Versicherung ob dieser woanders schon gemeldet und abgerechnet worden ist.

Zitat:

@Vojo123 schrieb am 3. Februar 2020 um 13:23:43 Uhr:



Ich weiß nur nicht wie ich das herausfinden soll.
Meine Versicherung kann nichts machen bzw. suchen.
Das wäre nur der Fall wenn ich einen Schaden melden würde prüft meine Versicherung ob dieser woanders schon gemeldet und abgerechnet worden ist.

Datenschutzrechtlich schwierig, da wird kein vernünftiger Versicherungsmitarbeiter sich die Finger dran verbrennen wollen.

Ich würde die Sache abhaken. Der Minderwert rechtfertigt weder den Ärger, die Mühen noch das Geld einer Auseinandersetzung.

Wenn Du nicht gerade im Hanschuhfach alte Versicherungsunterlagen findest, weißt Du ja nichtmal, wo der Wagen versichert war.

Je nach Angebot wird die Versicherung von vielen auch öfter gewechselt, also ist es ganz schwierig bis unmöglich, herauszufinden, ob da mal was abgerechnet wurde.

Du verrennst Dich außerdem viel zu sehr, die Bilder des (angeblichen) Hagelschadens bist Du noch immer schuldig.

Ich finde das ehrlich gesagt ganz schön dreist vom Te, es geht ihm schlicht nichts an, was wer irgendwann mal mit einer Versicherung abgerechnet hat oder auch nicht ...
Ich verstehe auch nicht worauf der Te hinaus möchte?? Angenommen der verkäufer hat mal eine Zahlung eingesackt und nun? Evtl. sogar reparienen lassen und 2 Wochen später wieder Hagel? 1000 & 1 Möglichkeit ... evtl. waren es auch Kastanien?😁😁

Finde dich einfach damit ab ... da ist nichts zu machen und kauf beim nächsten mal beim Händler oder gleich neu ... Gebrauchtwagenkauf von privat ist für dich anscheinend nichts...😉

Zitat:

@tartra schrieb am 3. Februar 2020 um 13:42:37 Uhr:


Ich finde das ehrlich gesagt ganz schön dreist vom Te, es geht ihm schlicht nichts an, was wer irgendwann mal mit einer Versicherung abgerechnet hat oder auch nicht ...
Ich verstehe auch nicht worauf der Te hinaus möchte?? Angenommen der verkäufer hat mal eine Zahlung eingesackt und nun?

Dann hatte der Verkäufer Kenntnis von einem Hagelschaden und hätte den Käufer darauf hinweisen können/sollen/müssen.

Bei einem drei Wochen vor Verkauf abgerechneten Hagelschaden wohl eindeutig, bei einem Hagelschaden vor 5 Jahren wohl weniger.

Es ist nachvollziehbar, wenn sich Enttäuschung einstellt, wenn das soeben erworbene Auto sich als schlechter als gedacht herausstellt.

Der wirklich brauchbare Rat wurde aber schon gegeben: Bei der Besichtigung besser hinschauen. Das kostet nur etwas Mühe und Zeit und kann viele Probleme vermeiden.

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