Hagelschaden nach Autokauf festgestellt

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug für 5700 Euro gekauft.
Ich habe im Nachhinein mehrere ganz leichte Dellen auf dem Dach festgestellt.

Mir wären diese bei Besichtigung (Abends) nicht aufgefallen und der Verkäufer hat dazu auch nichts gesagt.

Im Kaufvertrag steht keine Schäden, also schadenfrei.

Der Besitzer ist die zweite Hand.
Angeblich weiß der Besitzer von nichts und Ihm sind die Dellen nicht aufgefallen.

Wie würdet Ihr da vorgehen oder soll ich überhaupt vorgehen.

Ich habe gehört das es eine Versicherungs Datenbank gibt die über die Fahrgestellnummer dies herauslesen kann ob ein Schaden Netto ausbezahlt worden ist. Also keine Reparatur erfolgt.

Könnt Ihr mir da weiterhelfen oder sagen an wen ich mich wenden kann.

Mich würde Interessieren ob dies als Hagelschaden angerechnet worden ist.
Dann hätten Sie definitiv gelogen und ich würde Juristische Schritte einleiten.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Arglistige Täuschung bei einem offenliegenden Mangel? Wohl eher nicht. Ich würde hier keine Zeit mehr investieren, und beim nächsten Kauf auf besseres Licht (und Besichtigung nicht bei Regen) achten.

75 weitere Antworten
75 Antworten

Zitat:

@tartra schrieb am 3. Februar 2020 um 13:42:37 Uhr:


Ich finde das ehrlich gesagt ganz schön dreist vom Te, es geht ihm schlicht nichts an, was wer irgendwann mal mit einer Versicherung abgerechnet hat oder auch nicht ...
Ich verstehe auch nicht worauf der Te hinaus möchte?? Angenommen der verkäufer hat mal eine Zahlung eingesackt und nun?

Finde dich einfach damit ab ... da ist nichts zu machen und kauf beim nächsten mal beim Händler oder gleich neu ... Gebrauchtwagenkauf von privat ist für dich anscheinend nichts...😉

Du stehst wohl etwas auf dem Schlauch, oder?
Wenn der VK für den Hagelschaden bereits eine Summe X "eingesackt" hat, müßte er ja gleichzeitig vom Hagelschaden gewusst haben, oder?
Somit wäre schonmal der Nachweis erbracht, dass der VK etwas vom vorhandenen Schaden wusste.
Darauf könnte man dann eine evtl. Klage aufbauen, wenn man das möchte.
Der eine Richter wird das so sehen, der andere so.
Ein Versuch wäre es jedenfalls wert, vor allem wenn es der Rechtschutz übernimmt.

Zitat:

@tartra schrieb am 3. Februar 2020 um 13:42:37 Uhr:


Ich finde das ehrlich gesagt ganz schön dreist vom Te,es geht ihm schlicht nichts an, was wer irgendwann mal mit einer Versicherung abgerechnet hat oder auch nicht ...
Ich verstehe auch nicht worauf der Te hinaus möchte?? Angenommen der verkäufer hat mal eine Zahlung eingesackt und nun?
...

Abgesehen von einem möglicherweise zu hohen Kaufpreis, ist der TE spätestens bei einem erneuten Versicherungsschaden der Gelackmeierte wenn die Versicherung den vorschaden aus

dem Hut

der HIS zaubert und ein Streichkonzert abhält.

Von daher halte ich das Ansinnen des TE vom Prinzip her nicht ganz abwegig.

Aber selbst wenn der VK schonmal für einen Hagelschaden eine Versicherungsleistung erhalten hat, könnte er ihn repariert haben und danach gab es den nächsten Hagel, als der VK in einem dreiwöchigen Fernurlaub war und davon überhaupt nichts mitbekam.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Februar 2020 um 13:47:35 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 3. Februar 2020 um 13:42:37 Uhr:


Ich finde das ehrlich gesagt ganz schön dreist vom Te, es geht ihm schlicht nichts an, was wer irgendwann mal mit einer Versicherung abgerechnet hat oder auch nicht ...
Ich verstehe auch nicht worauf der Te hinaus möchte?? Angenommen der verkäufer hat mal eine Zahlung eingesackt und nun?

Finde dich einfach damit ab ... da ist nichts zu machen und kauf beim nächsten mal beim Händler oder gleich neu ... Gebrauchtwagenkauf von privat ist für dich anscheinend nichts...😉

Du stehst wohl etwas auf dem Schlauch, oder?
Wenn der VK für den Hagelschaden bereits eine Summe X "eingesackt" hat, müßte er ja gleichzeitig vom Hagelschaden gewusst haben, oder?
Somit wäre schonmal der Nachweis erbracht, dass der VK etwas vom vorhandenen Schaden wusste.
Darauf könnte man dann eine evtl. Klage aufbauen, wenn man das möchte.
Der eine Richter wird das so sehen, der andere so.
Ein Versuch wäre es jedenfalls wert, vor allem wenn es der Rechtschutz übernimmt.

Und? wenn der Verkäufer nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, sagt er ... Hab ich ihm doch gesagt, der Käufer hat sogar abgelehnt das fahrzeug ncoh mal bei Tageslicht zu besichtigen ....

Schwupps haben wir Aussage gegen Aussage und nun soll schlimmstenfalls ein überlastetes Gericht in 1-2 Jahren entscheiden wer den nun Recht hat bekommt... Der Klassiker bei der Prügellei auf der Dorfkirmes, wer hat vor 2 Jahren wem zuerst den Bierkrug auf die Rübe gehauen ..... mir tun die Gerichte bei solcher Kinderka... leid... DEn Anwälten ist es egal die verdienen immer ihren Satz...😉

Ähnliche Themen

Genauso ist es. Oder der Wagen wurde repariert uns kleine Dellchen ausgelassen und dem Verkäufer nicht mitgeteilt. Viel Spaß beim klagen wegen zwei fünfziger Scheine im hoffnungslosen Fall. Menschen haben manchmal echt keine Hobbys

Zitat:

@tartra schrieb am 3. Februar 2020 um 13:58:10 Uhr:



Und? wenn der Verkäufer nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, sagt er ... Hab ich ihm doch gesagt, der Käufer hat sogar abgelehnt das fahrzeug ncoh mal bei Tageslicht zu besichtigen ....

Schwupps haben wir Aussage gegen Aussage und nun soll schlimmstenfalls ein überlastetes Gericht in 1-2 Jahren entscheiden wer den nun Recht hat ... Der Klassiker bei der Prügellei auf der Dorfkirmes, wer hat vor 2 Jahren wem zuerst den Bierkrug auf die Rübe gehauen ..... mir tun die Gerichte bei solcher Kinderka... leid... DEn Anwälten ist es egal die verdienen immer ihren Satz...😉

Nun entscheide dich mal. Ist das Ansinnen des TE vollkommen unbegründet, oder hat er nur Beweisprobleme oder ist die Verfolgung unwirtschaftlich.

Wenn man eine Meinung vertreten will sollte man auch eine haben und nicht wahlweise die Begründung austauschen. Im Ergebnis sind wir übrigens einer Meinung, aber in einem öffentlichen Forum kommt es ja nun nicht nur auf das Ergebnis an.

Ich möchte nicht, dass hier der Eindruck aufkommt, man müsse grundsätzlich von Hagelschäden nichts erzählen.

Das in dem konkreten Fall eine Verfolgung kaum Sinn ergibt, wurde ja nun auch deutlich gemacht.

Den Schaden will der TE immer noch nicht zeigen. Am ende waren es nur ein paar Kastanien von den der Verkäufer gar nichts wusste.

Das bleibt immer noch dem TE überlassen, wie er nun weiter vorgeht.
Sich darüber lustig zu machen, bringt ihm wohl nicht viel.
Vor allem sind das vermutlich diejenigen, die selbst am lautesten schreien würden, wenn sie an der Stelle des TE wären.....
Wenn es wirklich so wäre, dass der VK davon wusste und bei der Besichtigung nichts sagte, kann man den VK ruhig noch ein bisschen ärgern und mal über seinen Anwalt anschreiben.

Na ärgere den doch. Als VK würden bei mir die Briefe ungeöffnet im Müll landen. Was will man als nächstes beanstanden? Das Auto hat wund falsche Farbe?

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:36:54 Uhr:


Na ärgere den doch. Als VK würden bei mir die Briefe ungeöffnet im Müll landen. Was will man als nächstes beanstanden? Das Auto hat wund falsche Farbe?

Na das ist doch schön, dass das bei dir im Müll landet. Da aber vermutlich nicht alle so cool, abgebrüht und verwegen sind, darf der TE das doch ruhig mal probieren. Und wenn der VK sich in s Hemd macht und ein paar hundert Euro rausrückt, ist doch gut. Wenn nicht, auch nicht s verloren.
Oder geht es einfach nur darum, dass du das dem TE nicht gönnst?

Es geht doch nicht darum, jemandem was zu missgönnen.

Es geht ums Prinzip.

Da fährt einer zig Kilometer, weiß dass er das Fahrzeug nur im Dunkeln sehen wird, kauft es und merkt beim nächsten Sonnenstrahl, dass da paar Minidellchen an dem 9 Jahre alten Fahrzeug sind. Das hätte er vorher prüfen müssen, das sind doch offensichtlche Dinge. Da kann man nicht hinterher den privaten Verkäufer belangen.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:12:22 Uhr:



Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:36:54 Uhr:


Na ärgere den doch. Als VK würden bei mir die Briefe ungeöffnet im Müll landen. Was will man als nächstes beanstanden? Das Auto hat wund falsche Farbe?

Na das ist doch schön, dass das bei dir im Müll landet. Da aber vermutlich nicht alle so cool, abgebrüht und verwegen sind, darf der TE das doch ruhig mal probieren. Und wenn der VK sich in s Hemd macht und ein paar hundert Euro rausrückt, ist doch gut. Wenn nicht, auch nicht s verloren.
Oder geht es einfach nur darum, dass du das dem TE nicht gönnst?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:37:11 Uhr:



Da kann man nicht hinterher den privaten Verkäufer belangen.

Sagt wer?
Das wäre noch abzuklären....

Lustige Diskussion 😁
Der Verkäufer sagt laut TE, dass ihm die Beulen durch Hagel nicht aufgefallen seien. Der Käufer hat die Beulen als Minidellen bezeichnet und sie sind ihm auch erst im Nachhinein aufgefallen.

Wir hatten kürzlich auch einen Hagelschaden, Stücke von Dachziegeln haben die Motorhaube getroffen. Ich habe vom Sturm gewusst, die Dachziegeln fliegen sehen und dann das Auto (nach dem Sturm) nach Schäden abgesucht. Ohne Wissen des Schadens hätte ich etliche kleine Dellen übersehen, ich wäre etwas zurückhaltener dem Verkäufer gleich Böses zu unterstellen.
Der Gutachter hatte extra einen Dellenreflektor dabei, ohne den würde selbst er (als erfahrener Gutachter) etliche Dellen übersehen.

Wie wäre es denn nun endlich mal mit einem Bild, lieber TE?

gruß
hagelschaden

Du bist einer der ganz krassen.

Reklamierst bestimmt auch Lebensmittel im Supermarkt, wenn sie Dir dann daheim nicht schmecken.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:40:53 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:37:11 Uhr:



Da kann man nicht hinterher den privaten Verkäufer belangen.

Sagt wer?
Das wäre noch abzuklären....

Natürlich mach ich das. Ist doch besser als hier unsachlich zu werden, nur weil man seinen dümmlichen vorangegangenen Post nicht belegen kann.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Februar 2020 um 18:50:48 Uhr:


Du bist einer der ganz krassen.

Reklamierst bestimmt auch Lebensmittel im Supermarkt, wenn sie Dir dann daheim nicht schmecken.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Februar 2020 um 18:50:48 Uhr:



Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:40:53 Uhr:


Sagt wer?
Das wäre noch abzuklären....

Deine Antwort
Ähnliche Themen