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Hagelschaden!!!Kann ich Schadenssumme von dem VVD anfordern!!!

Hallo,
habe folgende Frage:
Ich war eben gerade bei meinem VW-Händler und habe da einen Hagelschaden gemeldet.Und haben eine Schadensmeldung an den VVD gefaxt.Jetzt stellt sich mir die Frage,da auf der Meldung stand,das die Schadenssumme an meinen Händler überwiesen werden soll.
Ich wollte den Schaden aber erstmal so lassen,weil ich mich selber um die Reparatur kümmern wollte.
Kann ich das noch nachträglich ändern???Das ich das Geld bekomme.
Danke für Eure Hilfe.
Gruß Simon

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rtlsport


...Einen eigenen Kaskoschaden kann man nicht fiktiv abrechnen....

Was ist denn ein fremder Kaskoschaden?

Kann es sein, dass rtlsport einen Glasbruchschaden meint? Dann hat er recht.

Ansonsten unrecht.

Aber schön, wie er das hier steif und fest behauptet! Bloss nicht unterkriegen lassen 😁

und noch einmal:

GERADE kaskoschäden KÖNNEN fiktiv abgerechnet werden.

erlebtes Beipiel: Lackkratzer. Kotflügel wurde neu lackiert und sah grottenmäßig aus, da der genaue Farbton nicht getroffen wurde/werden konnte. Fahrer ärgerte sich, dass er nicht fiktiv hatte abrechnen lassen, denn so war die schadenstelle (Kotflügel), trotz reparatur, noch klar erkennbar. Beim Verkauf wird da bestimmt gefragt. Und nen Kratzer kann man einfacher erklären, als ein komplett gewechseltes teil.

Zitat:

Original geschrieben von wolffilein



GERADE kaskoschäden KÖNNEN fiktiv abgerechnet werden.

und ungrade Kaskoschäden?

Spaß beiseite.

Richtiger:Kasko- u. Haftpflichtschäden können fiktiv abgerechnet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Pappie



Kann es sein, dass rtlsport einen Glasbruchschaden meint? Dann hat er recht.

Aber nicht ganz!

Beim Totalschaden, wenn nicht mehr repariert wird, wird ein Glasschaden so ersetzt:

Z. B. TK SB 150 €

Es wird nur das Glas zum Zeitwert minus TK SB 150 € ersetzt.
Andere Materialien, Dichtgummi, Kleber und nicht anfallener Arbeitsaufwand werden nicht entschädigt.

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Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



und ungrade Kaskoschäden?

Spaß beiseite.

Richtiger:Kasko- u. Haftpflichtschäden können fiktiv abgerechnet werden.

Aber nicht ganz!

Beim Totalschaden, wenn nicht mehr repariert wird, wird ein Glasschaden so ersetzt:

Z. B. TK SB 150 €

Es wird nur das Glas zum Zeitwert minus TK SB 150 € ersetzt.
Andere Materialien, Dichtgummi, Kleber und nicht anfallener Arbeitsaufwand werden nicht entschädigt.

Du willst aber auch immer das letzte Wort haben 😁

Hast aber -natürlich- Recht!

so, jetzt ich auch noch einmal

Selbstverständlich kann ein Kasko-Schaden fiktiv abgerechnet werden. Das passiert tagtäglich.

Steht sogar in der AKB.

Bei einem Hagelschaden handelt es sich um einen Schaden durch Naturgewalten und somit um einen TK-Schaden.

Und was der liebe Gott hiermit zu tun haben soll, weiss wohl auch nur rtlsport.

Wenn überhaupt, dann muss hier Petrus eine Schadenmeldung bei seiner Versicherung anfordern. 😁

hallo erst mal (erster post :-)

also zu erst möchte ich sagen das ich schon echt beeinduckt bin von so manchen leuten hier was ihr Fachwissen anbelangt.

so genug geschleimt. :-D

Ich arbeite beim VVD und falls der Schaden noch nicht bearbeitet ist möchte ich dir folgendes sagen.

Wenn wir eine Schadenmeldung bekommen und auf der steht, dass das Geld an die Werkstatt überwiesen werden soll und da ein Stempel ist von der Werkstatt. Damit bestätigst du das du damit einverstanden warst.

Erst muss der Schaden geprüft werden und da in der Schadenabteilung gelegentlich rückstände vorhanden sind, wird das etwas dauern.

Erst wenn alles geprüft ist, wird eine Deckungsbestätigung an die Werkstatt erteilt worauf die die erlaubnis haben den schaden zu reparieren, aber wenn du der werkstatt gesagt hast das die den schaden nicht reparieren sollen, haben die kein anrecht auf das geld.

Ob es jetzt überwiesen wurde oder nicht, ich würde jetzt trotzdem noch mal bei der Schadenabteilung anruen.

Und mit dem " ich will nicht reparieren" ist das eigentlich kein problem. Wenn die Werkstatt sagt das ganze kostet mit Mwst 2000,00 € und du sagst "gibt mir nur das geld" dann bekommst du aber nur die vorraussichtlichen Reparaturkosten ohne 19% Mwst.

Da dann keine Mwst anfällt bekommst du auch keine = Bereicherungsverbot.

Falls später doch repariert wird, wird auch diese noch erstattet.

Genau das selbe ist auch beim Totalschaden.
Wenn der Gutachter sagt das ding hat einen Wiederbeschaffungswert von 15.000,- € minus Restwert usw und minus Mwst dann bekommst du auch dieses Geld.

Ach und noch zur Wertminderung. Wenn der Gutachter eine Wertminderung festgestellt hat bekommst du die auch aber nur wenn du AutoPlus in deinem Vertrag mit eingeschlossen hast.

So jetzt tun mir die Finger weh und ich hör erst mal auf zu schreiben :-)

(Angaben ohne Gewähr bin nur Azubi im 2 Jahr)

Zitat:

Erst wenn alles geprüft ist, wird eine Deckungsbestätigung an die Werkstatt erteilt worauf die die erlaubnis haben den schaden zu reparieren, aber wenn du der werkstatt gesagt hast das die den schaden nicht reparieren sollen, haben die kein anrecht auf das geld.

Herzlich willkommen bei MT.

Also wird doch erst eine RKÜ (Reparaturkosten- Übernahme- Bestätigung) erstellt.

Hätte mich auch gewundert wenn es anders wäre ... 🙂

Hallo,

vielleicht kann der Mod meinen Mist, den ich da geschrieben habe löschen und zwar alle Beiträge zu diesem Thread 🙂

ich habe das mal gelesen, daß keine fiktive Abrechnung bei Kasko möglich sei, aber das bezog sich auf das "Camping Urteil

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/.../...el-Urteile-Texte-300.htm#359

die anderen 999999 Urteile pro fiktive Abrechnung habe ich geflissentlich überlesen...

Bitte um Verständnis!, das Forum ist großartig, die Website unglaublich schnell, man bekommt sofort Antworten auf Fragen, reicht das um hier bleiben zu können 🙂

Beste Grüße
Ingo

Dich wollte hier nie einer verbannen.
Nur vom (richtigen) Gegenteil überzeugen. 😎

Und das hat ja nun wohl geklappt... 😉

Grüsse vom Scientologen hier bei MT 😁

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