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Hagelschaden bei Neuwagen Tourneo Courier

Themenstarteram 18. September 2018 um 11:02

Hallo zusammen,

am 18.5.18 war mein Tourneo Courier Tit 1,0 Ecoboost verbindlich über *****bestellt. Die waren mit die ersten in D, die das 6-Gang/OPF/6d-temp Modell anboten.

Am 12.9. dann endlich die Nachricht, dass das Fzg. am 20.09. abgeholt werden könne, aber es hätte am 21.7. in Copra einen Hagelschaden erlitten, der fachgerecht repariert wäre.

Nachfragen bei 3 unabhängigen Fachleuten (ADAC-Rechtsberatung/Sachverständiger/Smartrepairwerkstatt) haben ergeben, dass das Fzg. als beschädiges Fzg. gillt und nicht mehr als Neuwagen. Damit wird der Kaufvertrag über einen Neuwagen hinfällig und weil Ford das von mir speziell konfigurierte Fzg. in dieser Form nicht innerhalb der gesetzlichen Nachbesserungsfristen liefern kann, zieht auch der entsprechende Punkt in den AGB nicht.

Seit dem 12.9. versuche ich täglich per Telefon und Mail mit ***** einen Weg zu finden, das Problem zu lösen. Was ich am 17. und 18.9. erlebt habe, wirft kein gutes Bild auf den Händler:

Mail an zuständigen Verkaufsleiter, automatische Antwort solle mich an Vertreter wenden. Mail an Vertreter, automatische Antwort solle mich an Vertriebsleiter wenden. Mail an Geschäftsführerin, keine Antwort. Telefonische Nachfrage: Nicht im Haus, solle mich an Assistenz der GL wenden - die ist nicht erreichbar....immer bei allen Nummern der Hinweis, alle Mitarbeiter seien im Gespräch.

Auch auf die Bestellbestätigung habe ich 4,5 Wochen!! warten müssen. Der Schaden war seit 21.7. bekannt und wurde mir erst am 12.9. mitgeteilt. Ich kann niemandem empfehlen ein Neufahrzeug über ***** kaufen zu wollen. Meinen mit dem Courier geplanten Urlaub werde ich in meinem alten Fzg. machen müssen. Die Abnahme verweigere ich, solange die nicht einen akzeptablen Nachlass für den Wertverlust anbieten.

Von sich aus kommt da garnichts, der Informationsfluss ist kümmerlich, ich habe den Eindruck, die versuchen das auszusitzen. )):

 

Moin, habe den Namen des Händlers entfernt. Puntomaniac, MT Moderation

 

Beste Antwort im Thema

Das Auto auf keinen Fall entgegennehmen und auch nichts unterschreiben. Lass dich bei einem Anwalt beraten (ich hoffe für dich du hast eine Rechtsschutzversicherung) was du genau zu tun hast (ich hoffe für dich du hast einen guten Anwalt, der sich auch auskennt).

Auch mit Preisnachlass würde ich das Auto nicht annehmen. Du hast einen Neuwagen bestellt und kein repariertes Fahrzeug.

Wenn da niemand erreichbar ist, würde ich vorbeifahren und den Menschen mitteilen, "Du gehst sobald ihr das geklärt habt", dabei immer höflich aber bestimmend bleiben. Auf keinen Fall abwimmeln lassen und auch keine Angebote annehmen ohne mit dem Anwalt zu sprechen. Lass dich nicht übers Ohr hauen.

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Moin,

Nun der zitierte Text könnte auch aus der PR Abteilung eines Lackherstellers stammen, um die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu promoten und gegen die günstigere Alternative zu schützen.

Der getroffene Vergleich zwischen der Kunststoffstoßstange und der Delle auf Metall ist prinzipiell schon nicht legitim, da die Grundmaterialien sich unterschiedlich Verhalten und verhalten sollen. Hier ist der Kunststoff ursächlich und nicht der Lack. Wäre die Story so - wie im Zitat geschildert, dann würde kein Auto im Allgemeinbetrieb ohne Neulackierung nach 5-6 Jahren auskommen.

Entscheidend ob eine Delle herausgedrückt werden kann oder nicht, ist die Art der Delle und die da ggf. bereits vorhandene Beschädigung des Lacks. Wenn der Beulendoktor fachlich sauber arbeitet dann ist die Wahrscheinlichkeit für eine neue Beschädigung genauso groß, wie beim Lackierer, dass er das eben auch nicht gut macht. Also hängt es hier weniger ab vom WIE - als von WEM und ein bisschen auch vom WOMIT.

Heißt aber jetzt nicht, dass man das Auto nun nehmen sollte. Hagelschäden sind klar wertmindernd - selbst wenn sie beseitigt wurden und daher muss da schon ein entsprechendes Verhalten seitens des Käufers erfolgen. Es muss am Ende ja für alle tragbar und fair sein.

LG Kester

Zitat:

@Nyasty schrieb am 27. September 2018 um 00:15:22 Uhr:

 

2Ein Hagelschaden ist kein Unfallwagen.

Mag in Bezug auf Unfall zutreffen. Ich möchte so ein Schrott jedenfalls nicht haben,es sein denn der Preis ist so exorbitant gut, dass ich mit Leben kann.

Obwohl ich bei einem Neuwagen größte Schwierigkeiten damit hätte.

Gruß M

So wie du bisher reagierst, wirst du mit dem Auto nicht glücklich werden.

*Kleiner* Nachlass? Hört sich nach 300-500 Euronen an. Den würde ich stehen lassen.

Tritt vom Kaufvertrag zurück und konfiguriere/bestelle neu.

Zitat:

@Nyasty schrieb am 27. September 2018 um 00:15:22 Uhr:

Zitat:

@audi4never schrieb am 26. September 2018 um 23:19:02 Uhr:

Die haben schön den vollen Gutachter Betrag über die Händlerversicherung abgerechnet und anschließend die Hageldellen per Billig Smart Repair für ein paar kleine Scheine in irgendeiner Hinterhof Bude wegdengeln lassen. Der Wagen ist jetzt ein Unfallwagen und bleibt es auch, selbst wenn Du den irgendwann wieder verkaufen möchtest. Der Nachlass muss da mindestens 5000 euro sein. Ansonsten Finger weg !

1.Der Schaden ist anscheinend im Werk entstanden und da geht es in die werkseigene Abteilung für Nacharbeiten. Da hat die Händlerversicherung nichts damit zu tun.

2Ein Hagelschaden ist kein Unfallwagen.

3.Wenn etwas sowieso über die Versicherung abgewickelt wird, wieso sollte man es billig in einer Hinterhof Bude wegdengeln lassen? Man sollte nicht von eigener krimineller Energie auf andere schließen.

2. Jeder Schaden über der Bagatellgrenze ist ein Schaden der angegeben werden muss, der Volksmund sagt dazu auch fälschlicherweise "Unfallwagen".

3. Sonst gehts noch oder?

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