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Hagelschaden bei Neuwagen Tourneo Courier

Themenstarteram 18. September 2018 um 11:02

Hallo zusammen,

am 18.5.18 war mein Tourneo Courier Tit 1,0 Ecoboost verbindlich über *****bestellt. Die waren mit die ersten in D, die das 6-Gang/OPF/6d-temp Modell anboten.

Am 12.9. dann endlich die Nachricht, dass das Fzg. am 20.09. abgeholt werden könne, aber es hätte am 21.7. in Copra einen Hagelschaden erlitten, der fachgerecht repariert wäre.

Nachfragen bei 3 unabhängigen Fachleuten (ADAC-Rechtsberatung/Sachverständiger/Smartrepairwerkstatt) haben ergeben, dass das Fzg. als beschädiges Fzg. gillt und nicht mehr als Neuwagen. Damit wird der Kaufvertrag über einen Neuwagen hinfällig und weil Ford das von mir speziell konfigurierte Fzg. in dieser Form nicht innerhalb der gesetzlichen Nachbesserungsfristen liefern kann, zieht auch der entsprechende Punkt in den AGB nicht.

Seit dem 12.9. versuche ich täglich per Telefon und Mail mit ***** einen Weg zu finden, das Problem zu lösen. Was ich am 17. und 18.9. erlebt habe, wirft kein gutes Bild auf den Händler:

Mail an zuständigen Verkaufsleiter, automatische Antwort solle mich an Vertreter wenden. Mail an Vertreter, automatische Antwort solle mich an Vertriebsleiter wenden. Mail an Geschäftsführerin, keine Antwort. Telefonische Nachfrage: Nicht im Haus, solle mich an Assistenz der GL wenden - die ist nicht erreichbar....immer bei allen Nummern der Hinweis, alle Mitarbeiter seien im Gespräch.

Auch auf die Bestellbestätigung habe ich 4,5 Wochen!! warten müssen. Der Schaden war seit 21.7. bekannt und wurde mir erst am 12.9. mitgeteilt. Ich kann niemandem empfehlen ein Neufahrzeug über ***** kaufen zu wollen. Meinen mit dem Courier geplanten Urlaub werde ich in meinem alten Fzg. machen müssen. Die Abnahme verweigere ich, solange die nicht einen akzeptablen Nachlass für den Wertverlust anbieten.

Von sich aus kommt da garnichts, der Informationsfluss ist kümmerlich, ich habe den Eindruck, die versuchen das auszusitzen. )):

 

Moin, habe den Namen des Händlers entfernt. Puntomaniac, MT Moderation

 

Beste Antwort im Thema

Das Auto auf keinen Fall entgegennehmen und auch nichts unterschreiben. Lass dich bei einem Anwalt beraten (ich hoffe für dich du hast eine Rechtsschutzversicherung) was du genau zu tun hast (ich hoffe für dich du hast einen guten Anwalt, der sich auch auskennt).

Auch mit Preisnachlass würde ich das Auto nicht annehmen. Du hast einen Neuwagen bestellt und kein repariertes Fahrzeug.

Wenn da niemand erreichbar ist, würde ich vorbeifahren und den Menschen mitteilen, "Du gehst sobald ihr das geklärt habt", dabei immer höflich aber bestimmend bleiben. Auf keinen Fall abwimmeln lassen und auch keine Angebote annehmen ohne mit dem Anwalt zu sprechen. Lass dich nicht übers Ohr hauen.

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Schon mal darüber nachgedacht, dass es sich um einen speziellen Individualfall handelt für den es weder einen Prozess noch Erfahrung geben wird? Ich verstehe dein grundsätzliches Problem, wenn du aber mit ähnlichen Worten und Drohungen dem Händler begegnet bist, war die Reaktion erwartbar.

Das Auto auf keinen Fall entgegennehmen und auch nichts unterschreiben. Lass dich bei einem Anwalt beraten (ich hoffe für dich du hast eine Rechtsschutzversicherung) was du genau zu tun hast (ich hoffe für dich du hast einen guten Anwalt, der sich auch auskennt).

Auch mit Preisnachlass würde ich das Auto nicht annehmen. Du hast einen Neuwagen bestellt und kein repariertes Fahrzeug.

Wenn da niemand erreichbar ist, würde ich vorbeifahren und den Menschen mitteilen, "Du gehst sobald ihr das geklärt habt", dabei immer höflich aber bestimmend bleiben. Auf keinen Fall abwimmeln lassen und auch keine Angebote annehmen ohne mit dem Anwalt zu sprechen. Lass dich nicht übers Ohr hauen.

Themenstarteram 18. September 2018 um 11:52

Zitat:

@Tomsche65 schrieb am 18. September 2018 um 13:44:58 Uhr:

Das Auto auf keinen Fall entgegennehmen und auch nichts unterschreiben. Lass dich bei einem Anwalt beraten (ich hoffe für dich du hast eine Rechtsschutzversicherung) was du genau zu tun hast (ich hoffe für dich du hast einen guten Anwalt, der sich auch auskennt).

Auch mit Preisnachlass würde ich das Auto nicht annehmen. Du hast einen Neuwagen bestellt und kein repariertes Fahrzeug.

Wenn da niemand erreichbar ist, würde ich vorbeifahren und den Menschen mitteilen, "Du gehst sobald ihr das geklärt habt", dabei immer höflich aber bestimmend bleiben. Auf keinen Fall abwimmeln lassen und auch keine Angebote annehmen ohne mit dem Anwalt zu sprechen. Lass dich nicht übers Ohr hauen.

Die Rechtssprechung ist da klar. Ein reparierter Schaden außerhalb der Produktionshalle führt dazu, dass das Auto nicht mehr neu ist. Der Käufer kann eine Ersatzlieferung verlangen und muss das Auto nicht abnehmen.

Themenstarteram 18. September 2018 um 11:53

Wenn ich in Frankfurt und Umgebung wohnen würde, würde ich das so machen.

Themenstarteram 18. September 2018 um 11:54

Zitat:

@Texas_Lightning schrieb am 18. September 2018 um 13:39:29 Uhr:

Schon mal darüber nachgedacht, dass es sich um einen speziellen Individualfall handelt für den es weder einen Prozess noch Erfahrung geben wird? Ich verstehe dein grundsätzliches Problem, wenn du aber mit ähnlichen Worten und Drohungen dem Händler begegnet bist, war die Reaktion erwartbar.

Zitat:

@nichtverarschbar schrieb am 18. September 2018 um 13:53:12 Uhr:

Wenn ich in Frankfurt und Umgebung wohnen würde, würde ich das so machen.

Sofern du etwas erreichen möchtest, wäre mir die Entfernung erstmal egal.

Themenstarteram 18. September 2018 um 12:14

Ich kann als Kunde Information und Beratung erwarten.

So, wie sich ***gelöscht. Puntomaniac, MT Moderation*** seit 21.7. zufällig oder beabsichtigt verhält, habe ich mit x Mails und Nachfragen mein Soll an Geduld und Entgegenkommen schon lange übererfüllt.

Ich hoffe, du hast kein Geld vorgestreckt. Ich kenne natürlich nicht die Modalitäten bei ***gelöscht. Puntomaniac, MT Moderation***

Ich würde dort hinfahren. Freundlich und bestimmend meine Meinung abgeben (zuvor mit dem Anwalt beraten) nichts unterschreiben und jedes Angebot prüfen lassen.

Aus dem Bauch raus, würde ich vom Kauf zurücktreten, aber das ist deine Entscheidung.

am 18. September 2018 um 12:23

Genannter Händler ist im Rhein-Main-Gebiet leider nicht für tollen Service bekannt. Schon die Beratung im Autohaus war bereits vor Jahren von Desinteresse geprägt.

Für Hagel an sich kann das Autohaus nichts, für den Umgang mit dem Kunden schon!

Auch würde ich erstmal klären, wie das Schadenbild genau war.

Themenstarteram 18. September 2018 um 17:37

Zitat:

@Tomsche65 schrieb am 18. September 2018 um 14:16:32 Uhr:

Ich würde dort hinfahren. Freundlich und bestimmend meine Meinung abgeben (zuvor mit dem Anwalt beraten) nichts unterschreiben und jedes Angebot prüfen lassen.

Aus dem Bauch raus, würde ich vom Kauf zurücktreten, aber das ist deine Entscheidung.

Folgenden Beitrag habe ich zum Thema Spätfolgen von Hagelschäden gefunden. Ich werde höchstwahrscheinlich vom Kauf zurücktreten. Und nein, ich habe keine Vorleistungen erbracht - auf Zahlung per EC-card bei Übergabe bestanden.

Der Fairness halber: Nach dauerhaftem Nerven meinerseits hat sich der Händler heute gemeldet. Er lässt mich ggf. mittels schriftlicher Bestätigung kurzfristig aus dem Vertrag. Und er bietet ein Gutachten des TÜV Süd an, plus kleinerem Nachlass. Schaun wir mal...

 

Über Hagelschaden am Auto, aus Motor-Talk

"Wird das Blech verformt, verformt sich auch der Lack. Das Verformungsverhalten von Blechen und Lacken unterscheidet sich, so daß während der Verformung und nach der Verformungen an der Grenzschicht zwischen den Materialien Spannungen auftreten, die bis zum Haftungsverlust gehen können. Zusätzlich kann die im Vergleich zum Blech spröde Lackschicht überdehnt werden und reißen (Bildung von Haarrissen). Diese Haarrisse lassen sich häufig sehr gut an unfallbedingt verformten, lackierten Kunststoffstoßfängern beobachten: trotz vollständiger Rückverformung des Trägermaterials und spezieller, die Elastizität des Lackes erhöhender Zuschläge, zeigt die Lackoberfläche kaum sichtbare Rissbildungen.

Ohne Zweifel stellt die Verformung selbst wie auch die anschließende Rückverformung durch den "Beulendoktor" eine Belastung des Materials und der Materialverbindung dar, die so konstruktiv weder gewollt noch in irgendeiner Weise hinsichtlich der (Rest)Lebensdauer seriös abgeschätzt werden kann.

Damit liegt es im alleinigen Verantwortungs- und Risikobereich des Reparateurs, ob und wie er instandsetzt.

Der Lackierer, der schleift, ausbeult und lackiert und sich dabei an die Vorgaben seines Lackherstellers hält, kann diesen bei Schäden in die Haftung nehmen. Der Lackhersteller sichert sich durch entsprechende Forschungen, Untersuchungen und QM-Systeme ab, das System ist insgesamt erprobt und bewährt.

Dem "Beulendoktor" steht ein solches System nicht zur Verfügung: weder der Lackhersteller noch der Fahrzeughersteller werden ein Problem damit haben, dem "Doktor" nachzuweisen, daß der Lack OHNE die wiederholten Verformungen gehalten hätte. Damit zahlt der "Doktor" im Zweifel den Schaden.

Eine "Garantie", daß mir eigentlich völlig unbekannte Materialien in verschiedensten Kombinationen und (für mich) nicht abschätzbaren Wechselwirkungen sich von mehrfacher Verformung vollkommen unbeeindruckt zeigen, würde ich jedenfalls nur bei akuter Bedrohung meiner körperlichen Unversehrtheit abegeben."

...Tja

 

Die haben schön den vollen Gutachter Betrag über die Händlerversicherung abgerechnet und anschließend die Hageldellen per Billig Smart Repair für ein paar kleine Scheine in irgendeiner Hinterhof Bude wegdengeln lassen. Der Wagen ist jetzt ein Unfallwagen und bleibt es auch, selbst wenn Du den irgendwann wieder verkaufen möchtest. Der Nachlass muss da mindestens 5000 euro sein. Ansonsten Finger weg !

Zitat:

@audi4never schrieb am 26. September 2018 um 23:19:02 Uhr:

Die haben schön den vollen Gutachter Betrag über die Händlerversicherung abgerechnet und anschließend die Hageldellen per Billig Smart Repair für ein paar kleine Scheine in irgendeiner Hinterhof Bude wegdengeln lassen. Der Wagen ist jetzt ein Unfallwagen und bleibt es auch, selbst wenn Du den irgendwann wieder verkaufen möchtest. Der Nachlass muss da mindestens 5000 euro sein. Ansonsten Finger weg !

1.Der Schaden ist anscheinend im Werk entstanden und da geht es in die werkseigene Abteilung für Nacharbeiten. Da hat die Händlerversicherung nichts damit zu tun.

2Ein Hagelschaden ist kein Unfallwagen.

3.Wenn etwas sowieso über die Versicherung abgewickelt wird, wieso sollte man es billig in einer Hinterhof Bude wegdengeln lassen? Man sollte nicht von eigener krimineller Energie auf andere schließen.

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