Hagelschaden bei abgemeldetenFahrzeug
Mein neu gekauftes Auto stand bei dem Hagel unangemeldet im Hof und wurde beschädigt, haftet die Versicherung des Vorbesitzers noch dafür..?..
27 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 2. September 2025 um 12:58:46 Uhr:
Nicht unbedingt: klick.
"Bei der Voll- und Teilkaskoversicherung hat der Gesetzgeber keine automatische vorläufige Deckung vorgesehen. Wer dies wünscht, muss den erweiterten Sofortschutz beim Versicherer beantragen. Je nach Anbieter können hierfür zusätzliche Kosten entstehen."
Hätte ich auch deutlicher vorher schreiben können, ok. Ich habe das halt als selbstverständlich bekannt vorausgesetzt. Kann ja nicht jeder wissen...
Doch! Denn auch hier gilt: Erst ab Zulassung besteht der Versicherungsschutz.
Hierbei geht es um die Zeit zwischen Zulassung und Antragsstellung
Zitat:
@primus_de schrieb am 2. September 2025 um 13:11:50 Uhr:
Doch! Denn auch hier gilt: Erst ab Zulassung besteht der Versicherungsschutz.
Hierbei geht es um die Zeit zwischen Zulassung und Antragsstellung
Nein! Doch! Ooooh...
Aber auch das gibt es: klick.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 2. September 2025 um 13:16:48 Uhr:
Nein! Doch! Ooooh...
Aber auch das gibt es: klick.
Ja! Neee! Iss klar....
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 2. September 2025 um 13:16:48 Uhr:
Nein! Doch! Ooooh...
Aber auch das gibt es: klick.
Das hat aber nichts mit einer EVB zu tun.
Deckung über eine EVB hat man immer erst ab dem Tag der Zulassung.
Ausnahme sind die Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.
Geparktes Auto und Hagel zählen da natürlich nicht mit rein.
Der TE hat hier also ganz klar Pech gehabt.
Der hat ein unversichertes Fahrzeug im Hof abgestellt und muss jetzt für den Schaden selber aufkommen.
Da gibt es einfach keine legale Möglichkeit, dass noch über eine Versicherung hinzukriegen.
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Die vorläufige Deckung bezieht sich i.d.R. auf die Zeit von der Zulassung bis zur Bezahlung des Erstbetrages.
Will man schon vorher Versicherungsschutz in der Kasko haben, muss das datummäßig vorher festgelegt und beantragt werden.
Das wäre dann eine beitragspflichtige Ruheversicherung.
Diese gibt es z.B. bei der Huk24 nicht, bei der Huk-Coburg schon.
Der Abschluss ist dann nur nach vorherigem Kontakt mit der Fachabteilung /Kundenbetreuung möglich.
Mit dem Online Antrag geht das nicht.
So oder so: hat der TE keine eigene Versicherung abgeschlossen, muss er den Schaden selber bezahlen.
Ohne etwas zu unterstellen: Bitte nicht im Nachhinein eine Versicherung abschließen und dann behaupten, der Schaden wäre nach dem Abschluss der Versicherung entstanden. Die Versicherungen schauen bei Wetterereignissen immer ganz genau hin und können über die zur Verfügung stehenden Wetterdatenbanken genau feststellen, wann es wo Schlechtwetterereignisse gab.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 2. September 2025 um 15:45:57 Uhr:
Die Versicherungen schauen bei Wetterereignissen immer ganz genau hin und können über die zur Verfügung stehenden Wetterdatenbanken genau feststellen, wann es wo Schlechtwetterereignisse gab.
Wir haben auch einen Zugang zu der entsprechenden Datenbank. Kostet ein Schweinegeld, Du kannst aber zu jedem Ort in D und zu jedem Zeitpunkt oder -Raum exakt das Wetter abfragen.
Ich hatte mal mehrere Hagelschäden hintereinander. Laut Gutachten waren das Schäden, für die ich nach Abzug von SB und MWST jeweils 4.500 € bekommen habe.
Ich bin dann zu einem Beulendoktor gefahren, habe laut gejammert, dass ich nicht versichert bin und beide Male wurden alle Beulen (das war ein ehemaliger Polizeiwagen, der war eh vorher schon mit Dellen gesegnet) für je ca. 1.700 € repariert.
Ich denke auch, dass das Auto des TE nicht versichert ist - eventuell gibt es ja trotzdem eine günstige Reparaturmethode.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 1. September 2025 um 17:33:55 Uhr:
Wo liest du das denn schon wieder raus`???
Aus dem Beitrag des TE:
Fahrzeug stand unangemeldet beim Händler und hat dort den Hagelschaden erlitten. Wäre ein sehr seltener Fall, wenn das Auto schon zuvor dem Käufer übergeben und übereignet worden wäre und trotzdem noch unangemeldet beim Händler stand, als der Hagel zuschlug.
Ist Mist, wenn der Sachverhalt nachträglich geändert wird. ... Beim Händler könnte auch eine betriebliche Versicherung ggf. Deckung gewähren. Aber das erfahren wir wohl nicht mehr ...
Zitat:
@tomold schrieb am 2. September 2025 um 20:32:23 Uhr:
Nee, Peter - er hat nur geschrieben: "stand im Hof"...
Zumindest ist nur noch das zu lesen...
Stimmt, nur noch - ursprünglicher Text war so, wie ich ihn zitiert hatte. Und so zahlt vielleicht Petrus, sonst aber niemand anders, als der neue Eigentümer.