Hagelschaden bei abgemeldetenFahrzeug

BMW X1

Mein neu gekauftes Auto stand bei dem Hagel unangemeldet im Hof und wurde beschädigt, haftet die Versicherung des Vorbesitzers noch dafür..?..

27 Antworten

Bei vielen Versicherungen gibt es eine Ruheversicherung für max. 18 Monate - beginnt mit Außerbetriebsetzung und endet mit Wiederzulassung.

Und das ist das Problem - Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug wieder zugelassen werden soll. Hier hat der Voreigentümer aber nicht mehr diese Absicht, sondern das Fahrzeug verkauft. Damit ist die Ruheversicherung schon mehr als zweifelhaft.

Dazu muss das Fahrzeug dann in einem Einstellraum (z.B. Garage) oder umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Umfriedet heißt eingezäunt. Dürfte bei den meisten Händlern auch nicht der Fall sein.

Da das Auto noch beim Händler stand und dir noch nicht übergeben wurde, dürfte die Gefahr der zufälligen Verschlechterung noch nicht auf dich übergegangen sein. Womit der Händler für die Beseitigung zuständig wäre.

Wenn es keine Ruheversicherung hat, zahlst du

"im Hof" klingt für mich nach "eigenem Hof", "hinterm Haus", eigenes Grundstück".

Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. September 2025 um 16:47:36 Uhr:
Da das Auto noch beim Händler stand und dir noch nicht übergeben wurde, dürfte die Gefahr der zufälligen Verschlechterung noch nicht auf dich übergegangen sein. Womit der Händler für die Beseitigung zuständig wäre.

Wo liest du das denn schon wieder raus`???

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Das hat er in der Uni zum BGB-Schuldrecht gehört und hier korrekt wiedergegeben. 🙂

Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. September 2025 um 16:47:36 Uhr:
Da das Auto noch beim Händler stand ...

Nochmal damit du es besser verstehst, wo bitte hast du gelesen daß es beim Händler stand.

P.S.

Mittlerweile hatte der TE auch geschrieben daß es privat bei ihm auf dem Hof stand. Warum der Beitrag jetzt nicht mehr zu sehen ist, vielleicht erklärt sich der TE ja nochmal dazu.

Das ist hier mal wieder der Fall, den wir oft haben. Der TE hat einfach zu wenig Informationen geliefert, um wirklich einen Rat geben zu können.

Zitat:
@F.-W.Hein schrieb am 1. September 2025 um 16:08:37 Uhr:
Mein neu gekauftes Auto stand bei dem Hagel unangemeldet im Hof und wurde beschädigt, haftet die Versicherung des Vorbesitzers noch dafür..?..

Warum sollte sie?

Wenn Du nicht schon eine vorläufige Versicherungsbestätigung hast, musst Du den Schaden wohl selber bezahlen.

Ach ja: das Ausstellungsdatum muss natürlich vor dem Hagelereignis liegen...

Was soll denn eine Versicherungsbestätigung nützen, die gilt erst ab Zulassung

Zitat:
@celica1992 schrieb am 2. September 2025 um 12:11:25 Uhr:
Was soll denn eine Versicherungsbestätigung nützen, die gilt erst ab Zulassung

Nicht unbedingt: klick.

"Bei der Voll- und Teilkaskoversicherung hat der Gesetzgeber keine automatische vorläufige Deckung vorgesehen. Wer dies wünscht, muss den erweiterten Sofortschutz beim Versicherer beantragen. Je nach Anbieter können hierfür zusätzliche Kosten entstehen."

Hätte ich auch deutlicher vorher schreiben können, ok. Ich habe das halt als selbstverständlich bekannt vorausgesetzt. Kann ja nicht jeder wissen...

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