Hagelschaden auszahlen o reparieren lassen?

Hallo zusammen,

bitte kurz um Rat bzgl. des o.g. Themas.
Erstzulassung: Okt 2010, knapp unter 100.000km.
Per Gutachten wurden rund 170 Dellen festgestellt, die optisch nicht unbedingt bei dem weissen Fahrzeug auffallen.
Die Versicherung würde rund 1400€ nach Abzug Selbstbeteiligung auszahlen.
Das Fahrzeug werde ich voraussichtlich noch ein paar Jahre fahren.

Auszahlen o reparieren lassen?

Besten Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Audi_S6_Avant schrieb am 3. September 2017 um 07:33:13 Uhr:


Genau die gleiche Geschichte grad bei mir...... nur hab ich auch noch die Werkstattbindung.

Ich wusste bei Vertragsabschluss nicht, das das so ein abgekartertes Spiel ist, und die auch noch, so wie es aussieht die ganzen Werkstätten mit dem extrem niedrigen Stundensätzen ausbeuten. Ich wusste auch nicht, das es die Fiktive Abrechnung betrifft. Also das für Gutachten die gleichen niedrigen std-Sätze verwendet werden....

Mir wurde nur am Telefon gesagt, das ich einges sparen kann, wenn ich beim reparieren eine Werkstatt nehme, welche sie mir empfehlen. Nichts anderes.

Ich werde jetzt einfach auch aus Trotz und Rache, die terueste und beste Werkstatt aussuchen die ich hier um München rum nur ifnden kann, und Zahl die ca. 450€, also die 15% genüsslich, und die Versicherung darf dann anstatt 1500 schön das doppelte blechen .... aber ich hab dann eine hochwertige Reparatur und wenn Sie mich danach kündigen umso besser. Kann ich wechseln und dann ohne diese Option.

Bei fast allem Wohlwollen:
Dir wurde vor Vertragsabschluss bekannt gegeben, dass Du Geld sparst wenn Du dem Versicherer die Werkstattwahl überlässt. Der Satz schließt doch m.E. eine fiktive Abrechnung aus, bzw. verrät Nachteile bei dieser Form der Abrechnung.

Von einer Ausbeutung der Partnerwerkstätten würde ich auch nicht so pauschal ausgehen, da die Versicherung ja Kunden vermittelt und folglich für eine wesentlich höhere Auslastung sorgt.

Wenn Du meinst, die Versicherung mit der teuersten Werkstatt zu bestrafen, endet das mit einem Eigentor.
Du zahlst eine Menge aus eigener Tasche, die Versicherung, bzw. den Sachbearbeiter stört das wenig.

B.T.W. Ich habe keine Werkstattbindung und gehe im Schadenfall trotzdem zu einer Partnerwerkstatt, da ich aus Erfahrung mit der Qualität der Arbeit und dem Service immer zufrieden war.
Außerdem bekomme ich kostenfrei in der TK und VK einen Mietwagen gestellt.

Grüße von Klaus

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Stichwort "Eigentor", manche "fiktiven Abrechner" wissen gar nicht wie groß das wird.
Gerade mitbekommen, Hagelschaden bei dem u. a. an der Motorhaube (Alubauteil) lt. GA 30 Dellen, bei der Reparatur Drückerbefund, geht net - neue M-haube, Schaden nur an dem Bauteil vervierfacht.
Mein Tipp:
Wenn fiktiv abgerechnet werden soll, "Drücker" einen KV machen lassen!
Wer 100% Prämie zahlt, kann auch 100% Leistung erwarten!

...vielen Dank für die Ausführungen.
Zur Info: Die SB liegt bei 150€, die Dellen sind lediglich leicht und nur bei bestimmten Blickwinkeln zu sehen (Kein Lackschaden), bin werkstattgebunden, die Aufnahme erfolgte per Gutachter in dieser Partnerwerkstatt. Das Auto wäre 3 Tage in der Werkstatt zur Behebung der Dellen.

Habe verstanden, dass bei Auszahlung u erneutem Hagelschaden keine Abgrenzung zu dem Bestehenden erfolgt und ich wsl nicht mehr bezahlt werde bzw. ggf. dann auf dem deutlicheren Schaden sitzen bleiben würde.

Das Auto ist aktuell rund 8000€ Wert. Würde sich bei einem Verkauf in ein paar Jahren, bei einem Restwert von vll 4000€, der Verkaufspreis durch diesen Hagelschaden dennoch deutlich reduzieren??? Um wie viel ca?

Die von der Versicherung veranschlagte Auszahlung von 1400€ erscheint mir ebenfalls niedrig. Kann man hier was machen, um ggf. mehr zu erhalten?

Danke

Du kannst die Durchführung des Sachverständigenverfahrens nach den AKB Deiner Versicherung verlangen.

Du willst offenbar unbedingt fiktiv abrechnen und in ein paar Jahren verkaufen. Stell Dir einfach die Frage, ob Du für einen Wagen mit Hagelschaden fast das Gleiche zahlen würdest, wenn Du der Käufer wärst. Mit ja wirst Du das vermutlich nur dann beantworten, wenn der Fahrzeugwert bereits 3-stellig ist.

bevor man das Auto als Sachverständiger nicht persönlich in Augenschein genommen hat und das Gutachten der Versicherung nicht kennt, kann man hier gar nichts unternehmen.

Alles andere gleicht Kaffeesatz lesen..........

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Zitat:

@cordalis schrieb am 03. Sep. 2017 um 12:7:24 Uhr:


ggf. dann auf dem deutlicheren Schaden sitzen bleiben würde.

Das kann man so pauschal nicht sein, die Tendenz geht aber natürlich da hin.

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