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Haftungsfrage: Ehemann stößt gegen Leasingauto der Frau

Themenstarteram 21. November 2021 um 3:23

Hallo Leute.

 

Meine Ehefrau hat vor 3 Monaten einen Jahreswagen bei SEAT geleast für 4 Jahre.

Leider ist mir bei Arbeiten in der Garage aus Unachtsamkeit ein Gegenstand auf den Dachholm gefallen.

 

Ich habe den Sachverhalt meiner Haftpflichtversicherung mitgeteilt und drauf hingewiesen, dass der Pkw laut Leasingvertrag im Eigentum von SEAT steht, woraufhin die Versicherung dann vorab ihr OK gegeben hat die Reparaturkosten zu übernehmen.

 

Und jetzt kommts:

Bei der Schadensaufnahme am Freitag im Autohaus in dem der PKW geleast wurde war ein Gutachter zugegen, der den Schaden auf 1500 Euro netto geschätzt hat. Auch von Wertminderung war die Rede, welche die Leasinggesellschaft erhält.

 

Der Servicemitarbeiter hat uns darüber i.K.g. dass laut Leasingvertrag nicht SEAT, sondern meine Ehefrau die Reparatur im eigenen Namen durchzuführen hat...

Ihr wurde empfohlen sich einen Anwalt und Gutachter zu nehmen etc...

 

Als wir zuhause waren, habe ich die Versicherungsbedingungen durchgelesen. Es ist klar geregelt, dass Ansprüche von Mitversicherten im selben Haushalt ausgeschlossen sind...

 

Da ja jetzt meine Frau und nicht SEAT die Ansprüche stellt, fürchte ich, dass die Versicherung die Kostenübernahme dann ablehnt...

 

Soll ich das jetzt aus eigener Tasche bezahlen??? Wie würdet ihr Vorgehen wenn meine Haftpflichtversicherung raus ist ?

 

LG Frank

20211119_163028.jpg
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98 Antworten

Schon mal an Unfall gedacht? Wenn Du die Karre an die Wand setzt, ist das auch ein Unfall, wenn Du in den Graben fährst ist das auch ein Unfall. Wieso soll dann der Schaden an dem Auto kein Unfall sein, wenn dem TE bei Arbeiten in der Garage was-auch-immer passiert?

Weil es die AKB nicht so sehen. Hast du keine zum Nachlesen?

Hätte er im Auto gesessen und wäre er gegen besagten Gegenstand gefahren - gar keine Frage. So war es aber nicht.

Themenstarteram 21. November 2021 um 11:45

Oh man.. ehrlich sein kostet mich noch 1500 netto plus kosten Gutachter plus Wertminderung...

 

Das ist nicht mehr normal...

Zitat:

@situ schrieb am 21. November 2021 um 12:34:07 Uhr:

Weil es die AKB nicht so sehen. Hast du keine zum Nachlesen?

Hätte er im Auto gesessen und wäre er gegen besagten Gegenstand gefahren - gar keine Frage. So war es aber nicht.

Geht jetzt die übliche Diskussion mit Dir wieder los :confused: Du findest wieder Probleme, bevor sie entstehen.

Dass Du kein Freund der Versicherungen bist und alles immer nur negativ siehst, ist ja hinlänglich bekannt.

A.2.2.2.2

Unfall:

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.

Die Delle hat der TE sicher nicht mit der Faust reingehauen.

Der TE weiß jetzt, was er machen oder nicht machen kann, soll er das Beste draus machen.

Zitat:

@frank1980_330d schrieb am 21. November 2021 um 12:45:23 Uhr:

Oh man.. ehrlich sein kostet mich noch 1500 netto plus kosten Gutachter plus Wertminderung...

Das ist nicht mehr normal...

Was soll denn daran nicht normal sein, dass man für einen verusachten Schaden gerade stehen muss, wenn man versäumt hat, sich dagegen abzusichern?

Das klingt ja gerade so, als wenn du dich für Ehrlichkeit bestraft siehst. Hört und liest man allerdings leider öfter so - absurd.

@TE: Lass die die Kaskobedingungen von jemandem erklären, der sie versteht. Vielleicht habe ich das bisher ja immer falsch gedacht (dass man in der Familie sich selbst oder einem Mitglied oder dessen Mietsache zugefügten Schaden dieser Art nicht per Kasko regulieren lassen kann).

Zudem - dann braucht es den "bösen Willen" bei derartigen Beschädigungen ja gar nicht.

Zitat:

@situ schrieb am 21. November 2021 um 12:34:07 Uhr:

Weil es die AKB nicht so sehen. Hast du keine zum Nachlesen?

Hätte er im Auto gesessen und wäre er gegen besagten Gegenstand gefahren - gar keine Frage. So war es aber nicht.

Nach der Definition ist es also auch kein Unfall, wenn dir einer in die geparkte Kiste fährt und dann abhaut?

Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Da ist sehr weit gefasst und beinhaltet doch schon etwas mehr, als nur Ereignisse, wenn man irgendwo gegen fährt.

Zitat:

Wieso Vandalismus?

 

In gewisser Weise ist das Aufräumen der Garage sowas wie Vandalismus.

Die sieht ja hinterher ganz anders aus als vorher.

:p

@TE

Wenn dein Autohaus nicht mit sich reden lässt, hast du tatsächlich Rep.-Kosten + Gutachter zur Bestimmung der Wertminderung + Wertminderung zu leisten. Man hat dann bei der Gelegenheit die a) Vorteile des Leasings und b) das betreuende Autohaus gründlich kennengelernt.

Andernfalls fahre zu einem Karosseriefachbetrieb und staune.

@frank1980_330d

ist die Lackierung in dem Bereich beschädigt?

Themenstarteram 21. November 2021 um 12:13

Nein...

20211121_123654.jpg

Der Tipp mit dem Lack-/ Karosserieprofi ist auch gut. Das Wort "Versicherung" aber nicht erwähnen.

Ich habe mal einen Schaden am Auto einer Bekannten angerichtet, wollte den selber zahlen, sollte 350€ kosten. Da ich im Sommer die Kohle lieber für den Urlaub brauchte, habe ich ihr gesagt, sie soll das über meine Versicherung machen lassen, da ich den Schaden im Winter zurückkaufen wollte.

Der Versicherungsschaden war dann 1.200€ und der Rückkauf hatte sich erledigt :rolleyes: :mad:. Auf meinen Hinweis an die Versicherung, dass der Schaden ohne Versicherung sehr viel günstiger gewesen wäre, kam nur die Antwort, dass die Rechnung geprüft wurde und korrekt wäre :rolleyes:.

Die Frage ist nur, ob das Kind mit dem Besuch im Autohaus nicht schon in den Brunnen gefallen ist :confused:

Stichwort "Wertminderung"

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. November 2021 um 11:22:14 Uhr:

Der Unterschied zwischen mit und an ist Dir nicht geläufig?

Auch Mietsachschäden an Kfz sind immer ausgeschlossen.

[quote]

@frank1980_330d schrieb am 21. November 2021 um 13:13:31 Uhr:

Nein...

Dann fahre in einen Karoseriebau- Fachbetrieb und bitte dort um Einschätzung, ob hier eine "Smart-Repair" Instandestzung durchgeführt werden kann. Das ist eine Lackschadenfeie Rückverformung (Ausbeulen der Schadstelle). Das koste hier nach meiner Enschätzung 200 €-300€ und wäre sicher möglich.

Damit wäre dann die Kuh vom Eis. Da dann nichts gespachtelt und lackiert wird, ist dann auch die Wertminderung kein Thema mehr.

Es ist etwas tricky:

  • Schiebe ich den Supermarkt-Einkaufswagen zu meinem Auto und beschädige währenddessen aus Unachtsamkeit ein Fremdfahrzeug, ist meine KFZ-Haftpflicht außen vor und meine Privathaftpflicht der richtige Ansprechpartner.
    • Schiebe ich den Einkaufswagen unfallfrei bis zu meinem Auto und möchte Gekauftes einladen, während sich der Einkaufswagen "selbstständig" macht und das daneben geparkte Fahrzeug beschädigt, ist dies ein Fall für meine KFZ-Haftpflicht.

Zitat:

@Rigero schrieb am 21. November 2021 um 14:07:56 Uhr:

Schiebe ich den Supermarkt-Einkaufswagen ...

Und was hat das, wenigstens so ungefähr, mit dem Fall hier zu trun ?

Genau: Nichts.

Um die ganze Diskussion um den Ausschluss geliehen, gemietet, gepachtet zu verkürzen, oder möglicherweise gar zu beenden, hier der entsprechende Passus aus den Musterbedingungen des GDV, der so auch in fast allen AHB steht:

7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.

Da hier also ein Fremdschaden vorliegt und der Ausschluss geleast nicht greift, bleibt es ein normaler Haftpflichtschaden und die PHV ist regulierungspflichtig...

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